Beiträge von DMHH

    Ich gehe deshalb davon aus, dass Autos auf Straßen mit Tempolimit 30 in der Regel doppelt so schnell unterwegs sind wie viele Radfahrer. Deshalb widerspreche ich deiner Aussage, dass die Differenzgeschwindigkeit zwischen Radfahrern und Autofahrern in Straßen mit Tempo 30 max. gering ist.

    ja. und? auf einem benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg sind Rad Fahrende mehr als 6x so schnell unterwegs wie zu Fuß Gehende!!!!!

    Da ist das - wenn ich das recht entsinne - vollkommen ok. :rolleyes:

    Fahrradfahrer sind sehr viel schmaler als Autofahrer, da sollte man Fahrradfahrern ganz einfach eine doppelte Wegeführung anbieten, wo es möglich ist.

    :/

    Wegeführung 1 - Fahrbahn.

    Wegeführung 2 - nicht benutzungspflichtiger, Richtlinienkonformer Radweg

    ?

    joa, kann man machen

    Die Fahrbahn möglicherweise inklusive einem breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn + ein Hochbord-Angebotsradweg. Autofahrer nehmen ja, obwohl sie meistens alleine im Fahrzeug sitzen, auch die doppelte Querschnittsbreite in Anspruch, also so viel Platz wie zwei Radfahrer*innen, die nebeneinander fahren.

    ein breiter Schutzstreifen ist wie ein schmaler Schutzstreifen: überflüssig.

    entweder, der Radfahrer ist auf der Fahrbahn unterwegs und kann trotz Gegenverkehrs überholt werden, dann ist der Schutzstreifen breit. Aber dann brauch ich ihn nicht.

    oder der Radfahrer ist auf der Fahrbahn unterwegs und kann bei Gegenverkehr nicht überholt werden. Dann ist der Schutzstreifen in Regel- oder Mindestmaß und ich brauche ihn nicht.

    Niemand braucht den da.


    Radfahrstreifen auf der Fahrbahn dann, wenn sicher gestellt ist, dass die nicht zugestellt werden und das Tempo auf der Fahrbahn niedrig ist. (30 km/h).

    wait, what?

    - wie will man sicher stellen, dass der nicht zugeparkt wird? Achso, PBL. X/

    - bei T30 brauch ich gar-keine Radwege. Niemand braucht das. Weil die Differenzgeschwindigkeit einfach so gering ist.

    Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen, die hinter parkenden Autos langgeführt werden. Viele Fahrradfahrerinnen mögen es überhaupt nicht, an solchen Stellen die ordnungswidrig abgestellten PKW zu umfahren. Und leider hat man oft den Eindruck, dass das Fehlverhalten der Autofahrer behördlich geduldet wird.

    Ja. Falschparker. Ärgerlich. Gegenwärtig kaum Kontrolldruck.

    Gleichzeitig wird bei solchen Fotos ganz häufig so getan, als ob Rad Fahrende automatisch unter dem von hinten mit 80 Sachen heranrollenden LKW landen würden. Wenn die ganzen Übertreibungen und Ausschmückungen stimmten, hätten wir eine signifikante Zahl von Todesfälle an solchen Stellen zu verzeichnen. Insbesondere bei der tatsächlichen Falschparkerfrequenz!

    Haben wir aber aber nicht. Stattdessen werden Rad Fahrende weiterhin von Abbiegern zermatscht.

    Rad Fahrende befinden sich auch nicht im "Wahrnehmungsfreien Raum" in solchen Situationen. Die fahren im direkten Sichtfeld der dahinter fahrenden KFZ! Da gibts kein "Übersehen". Da muss man schon aktiv weggucken, um nicht zu antizipieren, dass da gleich ein Rad Fahrender die Spur wechselt.

    Verhältnismäßigkeit berücksichtigt ja immer mindestens 2 Seiten.

    Wenn also auf die eine Seite (Führerscheinentzug) zu viel draufgepackt wird, erscheint das unverhältnismäßig, wenn an anderer Stelle nur läppische Bußgelder verhängt werden.

    Lösungsvariante a) - man nimmt vom Fahrverbot bei +21 Abstand

    Lösungsvariante b) - man packt auf die vermeintlich "zu leichte" Seite einfach auch noch ein paar Steinchen

    ich präferiere b)

    mit schwammigen Regelungen wie "vor Schulen" haben Rechtsanwälte was von der Reform. Alle anderen nicht.

    Hier bei meinen Eltern gibts eine Grundschule, vor der ein recht großer Platz mit Springbrunnen drauf ist. T30-Zone.

    Ist das "vor" der Schule?

    an einer Seite des Schulgrundstücks (Rückseite, aber Schulweg zur Vorderseite) gibt es keinen Eingang. Ist das "vor" der Schule?

    Wir brauchen nicht mehr Regeln und mehr Wirr-warr. Wir brauchen weniger Regeln, die aber konsequent umgesetzt.

    Ja, die eine Regel lautet: fahr nicht zu schnell.

    Implizit durch diese ganzen Entscheidungsbäume mit "wenn der Mond gerade im Haus des Saturn steht, dann gibt's Fahrverbot für 1 Monat. Aber nur, wenn nicht gleichzeitig der Sonnenaufgang vor 8.00 liegt." wird daraus aber: fahr nicht zu schnell. Aber je nachdem ists halt recht folgenlos und kontrolliert wird eh kaum.

    blöd.

    Einfache regeln, klare Konsequenzen. Kontrollen.

    Hier in Jena funktioniert der Mängelmelder.

    mit der Konsequenz, dass jeder Kleinschei.... gemeldet wird.

    "Glasscherben auf dem Fußweg"

    "in der X-Straße wird wiederholt falsch geparkt"

    "in der Y-Straße ist Sand auf dem Radweg. das ist gefährlich"

    und das Muster ist in den Meldungen - wie in Strafanzeigen vermutlich auch - zu erkennen:

    wenn keine Abhilfe geschaffen wird, bleibt es gefährlich, es werden unter Garantie Unfälle passieren und morgen stirbt dort jemand.

    Weil von vielen die Erfahrung gemacht wurde, dass unter dem Level der Erregung und Darstellung von "fürchterbar gefährlich" einfach nichts passiert.

    Und ich nehme mich da nicht aus. Weder bei Formulierung von Strafanzeigen noch bei Schriftwechsel zu RWBP.

    Eigentlich doof, so eine "Gefährdungseskalationsspirale"

    Die Straßenbahn in Jena hat eine unschlagbare Spurweite von 1000mm.

    Und genau so fährt es sich hier auch auf Straßen mit Schienen in der Fahrbahn. Du weißt eigentlich nie, wo du hin sollst.

    rechts der Schienen hat es mal einen ganzen Meter. Manchmal aber auch nur 40cm.

    Gleismitte ist eigentlich ok - nur können dann in vielen Straßen KFZ-Lenkende auch nicht mehr regelkonform überholen, selbst wenn sie maximal links fahren.

    Zum Vergleich:

    Karlsruhe hat Normalspur mit 1435m,

    Leipzig hat 1458mm Spurweite.

    Und in beiden Städten fährt es sich auch ganz anders. Da gibts gar kein Überlegen, wo ich als Radfahrer da unterwegs bin: Gleismitte.

    Außer halt so Spezialfälle wie Schutzstreifen neben dem Gleis.


    edit: das sind so Straßen, bei denen sich der aktuelle ADFC immer brav in Schweigen hüllt, wenn man fragt, wie die sich das vorstellen und ob man nun lieber die Gebäude an der linken oder rechten Straßenseite abreißen sollte. :|

    Auf den Inhalt des Artikels (ge-paywall'd) kommt es nicht an, das Titelbild ist viel ... "geiler"

    https://www.otz.de/regionen/jena/…d230419434.html

    Die Straße wurde grundsaniert, Straßenbahngleise neu, Fahrbahn neu, Gehwege neu.

    direkt zu erkennen: abschnittsweise B-Pflicht, direkt auf Höhe des Wartebereichs der Haltestellen. ||

    Ich werd schwach.

    Und im Mängelmelder-Portal taucht schon der erste Schwachkopf auf, der "es gibt dort Radwege, liebe Radfahrer!" von sich gibt.

    Da muss ich die Tage unbedingt mal hin und mir das Elend in Gänze anschauen. X/

    klar wärs super geil, auf der Fahrbahn jederzeit entspannt radeln zu können, ohne dass man Maßregelung und enge Überholmanöver erwarten muss.

    Dann wäre das Radfahren dort auch total entspannt.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    1. ein Fahrstreifen pro Richtung, ohne jeglichen Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    2. ein Fahrstreifen pro Richtung, mäßiger Gegenverkehr, gerader Straßenverlauf

    3. ein Fahrstreifen pro Richtung, richtig viel Gegenverkehr

    4. ein Fahrstreifen pro Richtung, bauliche Trennung von Gegenspur

    5. zwei Richtungsfahrstreifen

    6. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 3m Fahrbahnrestbreite

    7. T30-Zone im Wohngebiet mit beidseitigem Parken und 4m Fahrbahnrestbreite

    :)

    und wenns doch mal mehr Autoverkehr gibt und wenige Rad Fahrende (machen wir uns bitte nichts vor: Regen, Kälte, Tageszeit haben einen Einfluss auf die Wahl der Verkehrsmittel), staut es sich auf der Fahrbahn, weil rechts mit dem KFZ eben gar-nicht mehr gefahren werden darf.

    Ohne Radfahrstreifen käme man zumindest so weit, bis man auf einen Rad Fahrenden aufläuft. Dann wechselt man den Fahrstreifen .. usw.

    jetzt: nicht mehr möglich.

    ... und vor einem GArten- und Landschaftsbaubetrieb sollte die Hecke immer tiptop sein? ;)

    ... vor der Bußgeldstelle niemand falsch parken (Grüße an die Bußgeldstelle in Hamburg von hier aus. Ist der Radfahrstreifen in der Pappelallee immer noch dauerhaft zugestellt und wird in Richtung W1 immer noch brav aufm Gehweg geparkt? :S)

    Man könnte es nun auch verkaufen als "Verwaltungsgericht sieht Radfahren auf der Fahrbahn als nicht gefährlich".

    Könnte.

    dazu die LTO.

    Fazit: einfach mal nur scheiße begründet. Ich finde es - abseits der Frage, ob es solche Radwege braucht oder nicht - richtig und gut, dass der Verwaltung das um die Ohren fliegt.

    und wir festigen die weit verbreitete Meinung von "also vor Schulen sollte man nicht zu schnell fahren" und "vor Schulen ist Blitzen ok" und segnen damit indirekt ab, dass auf den restlichen Straßen abseits von Schulen und Kindergärten das Rasen wieder nur minimalst geahndet wird. "Ist ja nicht so schlimm"...

    bah!

    Ich hatte das am Dienstag abend noch lange hin- und hergeschoben, mich letztendlich aber gegen einen Zwergenaufstand vor der Polizei entschieden.

    Stattdessen hatte ich eine E-Mail an den Fachdienst geschrieben (gleiche E-Mail mit gesamten Anhang wie im Mai).

    Und in der Mail die Tür offen gelassen, dass ich auf Grund des Schriftwechsels und der Gespräche im Mai zu genau dieser Situation nicht davon ausgehe, dass man hier wissentlich und willentlich genau diese Anordnung wieder getroffen hat, sondern es vermutlich zu einem Missverständnis bei der Abstimmung oder Kommunikation beim Aufstellen von Verkehrszeichen vor Ort gekommen ist.

    Heute mal telefonisch nachgehakt.

    In der Tat: Schilderfirma hat Mist gebaut.

    Und dann akzeptiere ich das auch so und spare mir den schriftlichen Widerspruch. :|

    Zitat

    Herr Baier bejaht die Verpflichtung zu einem Verbandsführer in einem kurzen Nebensatz. Als einzige Quelle nennt er lediglich ein Urteil des VG Augsburg. Dabei handelt es sich lediglich um ein erstinstanzliches Urteil, in dem unstreitig ein Verbandsführer vorhanden war. Die Aussage, dass ein Verbandsführer notwendig ist, war also nicht entscheidend für den Verfahrensausgang und wurde deshalb vermutlich weder vom Gericht, noch von den Prozessbeteiligten gründlich geprüft.

    Diese Quelle genügt deshalb meiner Meinung nach nicht für eine belastbare Aussage, die auch der Überprüfung in höheren Instanzen standhält.

    Auch der im Umfeld genannte Kommentar zum Verkehrsrecht positioniert sich dazu nicht. Zwei andere Kommentare (XXX) schließen zwar auf die Notwendigkeit, beziehen sich aber auf ein in den Datenbanken leider nicht auffindbares Urteil des OLG Oldenburg von 1971. Vor knapp 50 Jahren galt allerdings noch eine leicht veränderte Fassung des §27, was die Verwendbarkeit auch einschränkt.

    Aber selbst [dann], wenn man Herrn Baier folgt und die Notwendigkeit eines Verbandsführers annimmt, ist die Argumentation noch nicht komplett. Es müsste noch genauer untersucht werden, ob nicht eventuell der gerade die CM anführende Radfahrer diese Funktion innehat, ohne explizit dafür benannt zu werden. Auch dieses Argument wird von den Teilnehmern einer CM gerne genutzt und es ist mit dem aktuellen Wortlaut der StVO („Wer einen Verband führt…“) vereinbar.

    Im Ergebnis halte ich deshalb die Frage, ob die CM einen geschlossenen Verband bildet, aktuell für noch nicht zuverlässig entschieden mit der vorliegenden Ausarbeitung für nicht abschließend geklärt. Gerichte könnten in beide Richtungen entscheiden. Klarheit wird es vermutlich erst geben, wenn Urteile aus höheren Instanzen vorliegen.

    Vorschlag.