ich konkretisiere:
Ich kann die Meinung der Stadt Kiel nachvollziehen, dass es in dieser konkreten Situation (Hindernis auf Radweg, keine Möglichkeit der Weiterfahrt auf Fahrbahn wegen Betonbord) legal und nicht vorwerfbar ist, vorsichtig auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren.
Nur ist dieses "karierte Maiglöckchen" so besonders, dass es meiner Meinung nach nicht zu vermitteln ist.
Steht auf einer beliebigen anderen Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ein Falschparker auf dem Radweg, dürfte das Vorbeifahren über den Gehweg sehr wohl vorwerfbar sein. Weil eine legale Alternative bestand: Fahrbahn.
Das sind "Spitzfindigkeiten" und Besonderheiten. Das funktioniert in der breiten Masse nicht. Die breite Masse hat schon Probleme, Radwege und benutzungspflichtige Radwege zu unterscheiden...