Beiträge von DMHH

    ich konkretisiere:

    Ich kann die Meinung der Stadt Kiel nachvollziehen, dass es in dieser konkreten Situation (Hindernis auf Radweg, keine Möglichkeit der Weiterfahrt auf Fahrbahn wegen Betonbord) legal und nicht vorwerfbar ist, vorsichtig auf dem Gehweg das Hindernis zu umfahren.

    Nur ist dieses "karierte Maiglöckchen" so besonders, dass es meiner Meinung nach nicht zu vermitteln ist.

    Steht auf einer beliebigen anderen Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung ein Falschparker auf dem Radweg, dürfte das Vorbeifahren über den Gehweg sehr wohl vorwerfbar sein. Weil eine legale Alternative bestand: Fahrbahn.

    Das sind "Spitzfindigkeiten" und Besonderheiten. Das funktioniert in der breiten Masse nicht. Die breite Masse hat schon Probleme, Radwege und benutzungspflichtige Radwege zu unterscheiden...

    hm.

    Das Ausweichen auf den Gehweg würde ich hier analog zum Überfahren der durchgezogenen Mittellinie auf der Fahrbahn mit dem Auto sehen, wenn da jemand vor dir auf der Fahrbahn im Haltverbot parkt/entlädt. Da darfst du letztendlich auch seeeeehr vorsichtig dann doch vorbeifahren. Denn die Alternative besteht im: langen Warten.

    Hier an der der Stelle kann man nicht auf der Fahrbahn weiterfahren, da das Betonbord das verhindert. Also muss man anders weiterfahren dürfen: Gehweg.

    Wenn man diesen Standpunkt vertritt, dass es nun legal möglich ist, in dieser konkreten Situation auf den Gehweg auszuweichen, dann muss man eben auch keine VZ:

    - anordnen und damit begründen

    - aufstellen lassen und damit Tätigkeiten des Bauhofs veranlassen

    - im SAP/Software alles verwalten/veranlassen

    Ich hätte auch weitere Argumente:

    Da Radweg und Gehweg jeweils baulich angelegt sind, kann man für die gesamte Strecke kein Z.240 anordnen. Das ist ja blödsinnig, wenn die Beschilderung der baulichen Gestaltung komplett widerspricht.

    Z.240 könnte man nur auf den wenigen Metern, wo der Filter wirklich auf dem Radweg steht. Dort könnte man den Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg machen. Nur: die Mindestbreite würde durchgehend auf dem gesamten Abschnitt der Anordnung (3m) unterschritten werden. Das wäre dann auch keine Ausnahme mehr.

    Ähnlich gilt das für "Gehweg, Radfahrer frei". Auch da gibt's ja Mindestbreiten.


    Aber wie gesagt: Filter auf den Radweg: dämlich.

    Ansicht, auf Gehweg radfahren sei ok: nachvollziehbar, aber nicht vermittelbar.

    Wenn sich da eine Anzahl Fahrradfahrer vor Ort für eine gute Radverkehrsinfrastruktur stark macht, warum sollte ich denen gleich unterstellen, sie könnten nicht zwischen echter Sicherheit und "gefühlter" Sicherheit unterscheiden.

    Schutzstreifen sind keine Infrastruktur.

    So wie Lebensmittel mit "light" auch nicht gesund sind.

    Du gehst davon aus, dass die Schutzstreifen "gut" sind.

    Aus dieser Perspektive betrachtet ist "Schutzstreifen weg" natürlich: nicht gut.

    Nachvollziehbar. Aber die Ausgangssicht ist schon voreingenommen.

    Dem taz-Bericht zufolge passiert jetzt folgendes: "Und wenn es nach dem Bundesverkehrsministerium geht, sollen sie (die Fahrradschutzstreifen) ganz verschwinden – und Autos sollen dort, auf der Kreisstraße 641 zwischen dem Dörfchen Heckenbeck und der kleinen Stadt Bad Gandersheim, wieder schnell fahren dürfen." Das ist mal ganz sicher erstens kein Sicherheitsgewinn und zweitens wird es absehbar dazu führen, dass dort weniger Radfahrer lang fahren werden.

    Am "wieder schnell fahren" sind nicht abgekratzte Schutzstreifen schuld.


    Im Übrigen finde ich es grenzwertig, wenn "Fahrradstreifen" geschrieben wird und "Schutzstreifen" gemeint sind.

    Während in Goethes Wahlheimatstadt Weimar nach dem Faust'schen Mephistoleitsatz gehandelt wird und man Teil der Kraft sei, die stets Böses will doch gutes schafft, hält man es bei der doofen Nachbarstadt genau andersherum.

    Man will gutes Schaffen und kreiert Böses. Und das nicht zu knapp. :/:S

    An der Kreuzung müsste man die Straßenmalerei anders aufbringen. Wobei: der linksseitige Radweg gehört abgeschafft.

    Nur: gegen die Freigabe kann man als Radfahrer nicht klagen. Und als Fußgänger wird man bei der Gehwegbreite auf dem meisten Abschnitten keine Chance haben.

    Einziger Ansatzpunkt: Die Bushaltestelle. der Gehweg ist gleichzeitig Wartebereich. Radverkehr sollte dort nicht zulässig sein. hm.

    Also in der Tat kein [Zeichen 240], sondern vielmehr ein [Zeichen 237], welcher unvermittelt beim ersten Staubsauger endet. Umdrehen und zurückfahren oder einfach auf den Gehweg ausweichen darf der StVO-konforme Radfahrer nicht, also müssten sich dort ja schon jede Menge Radfahrer angesammelt haben. Aber wer hält sich schon an die StVO?

    die Jenaer Straßenverkehrsbehörde zu derartigen Einrichtungen:

    "Es ist dem Radfahrer zuzumuten, auch mal zu schieben".

    Und sag ich: Chapeau!

    Mit so wenigen Worten Aufgaben und Fähigkeiten beschreiben. toll.

    Aber Holz aus Sturmschäden, von abgestorbenen Bäumen oder Reste aus der Holzverarbeitung würden bei der Verrottung genauso viel CO2 freisetzen wie bei der Verbrennung.

    In Summe jein. Ich vermisse hier jedoch die Berücksichtigung der Zeit und des Anteils der Einträge in die Atmosphäre.

    Will sagen:

    - wenn der Baum vom Sturm gefällt wird und auf dem Waldboden aufschlägt, wird der nicht innerhalb eines Monates zu CO2 veratmet. Im Ofen jedoch schon.

    - auch wird bei einem zersetzenden Baum nicht der gesamte, während des Wachstums aufgenommene, Kohlenstoff zu CO2. Auch nicht über einen längeren Zeitraum. Vielmehr wird ein Teil des Baumes als Bodenauflage (Humus) und durch Bodenlebewesen, weitere Auflagerung nach und nach im Boden gebunden, versenkt.

    Nunja, ohne hier den Moralapostel spielen zu wollen:

    Die Begründung fürs Fahren großer Autos ist ähnlich.

    - gibts doch schon so lange

    - sind zugelassen

    - ich fahre nur Strecken, die ich wirklich fahren muss

    - der Kleinwagen wär auch schön, aber der Große ist einfach heimeliger

    Ich bin mit Holz- bzw. Kohleofen groß geworden. Wenn ich eines nicht vermisse, dann das!

    spricht rechtlich eigentlich etwas dagegen, wenn Gemeinden an geeigneter Stelle (Rettungswege, Eigentumsverhältnisse) einen MTB-Bereich ausweisen?

    Ich mein:

    nach dem Aufkommen von Skatebords bekamen wir Skateanlagen.

    Mit dem Hype um Slacklines gab es plötzlich Slackline-Pfosten auf/in Grünflächen

    Ich persönlich fahre da schon ganz gerne, aber herausragend ist es nicht. Aber muss es das sein?

    das lässt sich dann eben über den Anspruch, den man selbst hat, für sich selbst beantworten.

    ich empfinde es als Riesenproblem, dass permanent und unablässig über bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen Hindernisse und "Sondererlaubnisse" geschaffen werden, die immer nur einen winzigen Teilaspekt der Gesamtheit "Verkehr" regeln, entzerren und befrieden wollen. Und mit jeder Maßnahme wird mindestens ein neues Problem geschaffen.

    Wir brauchen keine Fahrradstraßen.

    Wir brauchen Verhaltensänderungen. In jeder Gruppe von Verkehrseilnehmern. Aber "bauen" ist repräsentativer als Schulen, Aufklären, Verwarnen, Bestrafen. Und geht schneller, als Einstellung im Verkehr von 80Mio Menschen zu ändern.

    sieht aus wieder Leinpfad.

    KFZ frei. unzureichende Fahrbahnbreite auf bei entgegenkommendem KFZ-Verkehr, weil die Ausweichbuchten nicht genutzt werden.

    Und am nördlichen Ende des Leinpfads kommt man (momentan) nur von Nordosten kommend gut rein. Vom Winterhuder Markt nur über ein paar Meter linkem Radweg.

    Gute Infrastruktur an der Stelle wäre:

    Fahrradstraße ohne KFZ-frei oder:

    Fahrradstraße KFZ-frei als Sackgasse (Anlieger frei), und nur Lieferzone, vllt. noch 10 Parkplätze auf der Fahrbahn.

    Jetzt schreibst Du Unfälle.

    Oh, entschuldige bitte vielmals. in der Tat sollte da "Unfälle im Längsverkehr" stehen.

    Und dann stimmt es nicht mehr?

    Dann passieren in ABSOLUTEN ZAHLEN nicht mehr Unfälle im Längsverkehr?

    wenn 1 Mio Rad Fahrende auf Radverkehrsanlagen unterwegs sind und dabei keine Unfälle im Längsverkehr erleiden können, weil auf dem Radweg nunmal kein KFZ fährt und ich dann die Hälfte davon auf die Fahrbahn schicke, wo KFZ fahren und Unfälle im Längsverkehr passieren können, dann werden die Unfälle da auch passieren.

    Von einem wie auch immer gearteten Verhältnis zwischen Hochbord-, Abbiegeunfällen oder Unfällen mit herabfallenden Betonplatten hab ich überhaupt nichts geschrieben.

    Dem widerspreche ich und verweise auf die BASt-Studie "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen". Weder die Anzahl noch die Schwere der Unfälle im Längsverkehr differieren beim Vergleich Fahrbahn Radweg.

    Ich lasse 100.000 Radfahrer auf der Fahrbahn 1 Mio Km radeln und passieren 100 Unfälle.

    Danach lasse ich ich 500.000 Radfahrer auf der Fahrbahn zusammen 5 Mio km radeln und es passieren

    A [ ] weniger

    B [ ] gleich viele

    C [ ] mehr

    Unfälle?

    Ich sage: C!

    und du sagst: nein. (also demzufolge A oder B).

    :|

    Ist das so? In welchem Maße?

    und was genau passiert denn da mehr? Dooring, oder werden Radfahrer von hinten überfahren? Oder abgedrängt? Von in die Straße von rechts einbiegenden Autos angefahren. Oder trotzdem bei abbiegen angefahren?

    Die Unfallzahlen im Längsverkehr werden steigen, weil die Differenz zwischen

    Anzahl Radkilometer auf Fahrbahn [jetzt] und [zukunft] steigen wird.

    Damit treffe ich keine Aussage über "besser" oder "schlechter" oder "die 10% aller Rad Fahrenden werden sterben".

    Ich sage nur: die Anzahl der Unfälle im Längsverkehr wird steigen.

    ach, zum Mäusemelken...

    Das Schriftstück der UDV ist "nur" eine Vorstudie, die geprüft hat, ob man zwischen DK, NL, D Vergleiche hinsichtlich der Sicherheit im Radverkehr ziehen kann.

    Zusammenfassung:

    Zitat

    Aufgrund bisheriger Erkenntnisse im Rahmen der vorliegenden Vorstudie kann festgehalten werden, dass ein Vergleich der Radverkehrssicherheit in den drei Ländern auf Basis objektiver, belastbarer und hinreichender Unfallkenngrößen nicht möglich ist, da die Datenverfügbarkeit und die Datenqualität in den drei Ländern sowohl auf staatlicher als auch kommunaler Ebene teilweise nicht ausreichend ist oder nicht gewährleistet werden kann.

    Deshalb wird auf eine Bewertung der Sicherheit anhand von Unfallkenngrößen in der Hauptstudie verzichtet.

    Eine Hauptstudie kann daher nur anhand vergleichender subjektiver Sicherheitsbewertungen realisiert werden.

    Dennoch habe ich aus dem Papier gelernt, wie krass die NL bei Unfallstatistik .. ja: versagen. :|

    Die Grünen fordern "Verkehrssicherheitszonen"

    Steht im Spiegel-Online

    Quintessenz: es soll per Gesetz nur jenen LKW das Einfahren in Ortschaften erlaubt sein, die über einen Abbiegeassistenten verfügen. Technische Lösung. Übergangsfrist bis 2025: Beifahrer.

    Nunja...

    Seit wann popelt spon denn wilde Zeichenketten in die URLS? a-df1717bc-af9c-45cc-9437-b15949635bd4

    Die hatten doch bis ... gestern? astreine klartext-urls. Damit kann man jetzt also alle alten Links wegwerfen bzw. nicht mehr klicken?

    pffft... X/