Ich bin mir recht sicher, dass das am Ende eben kein Radweg mehr sein sollte.
Man hätte die Bikelane bis vorn an die Ampel durchziehen sollen. So ist es wieder "bis hier" und nun sieh zu.
Ich bin mir recht sicher, dass das am Ende eben kein Radweg mehr sein sollte.
Man hätte die Bikelane bis vorn an die Ampel durchziehen sollen. So ist es wieder "bis hier" und nun sieh zu.
Das Redundanz-Beschilderungsverbot nach § 45 Abs 3 StVO lässt doch das Aufstellen von Verkehrszeichen zu, solange zwingende Gründe vorliegen, die Sicherheit gefährdet ist.
Auf Straßen agO stehen viele Überholverbot-Zeichen vor Kuppen und Kurven. Eigentlich überflüssig, weil die StVO ja schon davon spricht, dass an unübersichtlichen Stellen nicht überholt werden darf. Aber offensichtlich hat man auch dort die Beschränkung des fließenden Verkehrs nochmal direkt per VZ deutlich gemacht, weil es - aus Gründen - geradezu notwendig war.
An deppert geplanten Schutzstreifen wie in Stuttgart (oder Hamburg, Bebelallee) ist de facto nach StVO das Überholen von Rad Fahrenden allgemein nicht erlaubt, da der nötige ausreichende Seitenabstand nicht eingehalten werden kann.
Die Realität sieht anders aus. Rad Fahrende werden sehr wohl überholt, dabei gefährdet. Um diese Gefahrenlage so weit möglich zu reduzieren, kann meiner Meinung nach das neue VZ dennoch angeordnet werden.
was will man zu solchen "Angst! Angst! Angst!"-Leuten auch sonst sagen?
klar, die Radfahrstreifen hättttttte man im Regelmaß bauen können. Ich vermute hier Mindestmaß. Hätte.
Aber ich behaupte, dass auch das den "angst!"-Leuten noch zu wenig ist, die sind erst happy, wenn irgendwelche einbetonierten Poller da stehen, sie also einen Hochbordradweg auf Fahrbahnniveau haben.
Das sind die Leute, die auch auf dem parallel verlaufenden Berner Heerweg nicht auf der Fahrbahn fahren, weil "gefährlich"
uff, der Bericht aus Hannover ist ... interessant
nochmal als Video
Video unbedingt zu ende schauen!
Das war nämlich das erste, was ich mich beim Bild gefragt hab: "und wie wird die Aufleitung vorn an der Sievekingallee?
Genau: scheiße.
Aber ich sehe sehr wohl, dass du daraus folgerst, dass niemals nie irgendwo ein Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert werden dürfe. Sozusagen grundsätzlich nicht und diese Möglichkeit
+
willst du komplett abschaffen. Das geht ja aus dem was du schreibst deutlich hervor.
Wenn der Gehweg breit genug ist, kann man auf diesem Gehweg eine "Spur" abtrennen und erhält:
sonstiger Radweg
Gehweg
Dieser "sonstige Radweg" ist kenntlich, aber unterliegt keiner Benutzungspflicht.
Das ist die nach gegenwärtiger Gesetzeslage einzige Möglichkeit, Radfahrern
- das Fahren auf der Fahrbahn zu erlauben UND
- das Fahren auf einem Radweg (sonstiger Radweg)
zu erlauben OHNE dabei Fußgängern Fahrzeuge (Fahrräder) vor die Füße zu werfen.
Und, tatsächlich ein bisschen knifflig, man muss ja auch irgendwie vom Auto über den Radfahrstreifen auf den Gehweg gelangen. Da stehen aber noch Absperrgitter herum. Das behindert aber zu Fuß gehende Kraftfahrer, die dann das Gitter beiseite stellen oder legen, und auch Kraftfahrer, die zum Zwecke des Be- und Entladens gerne vor der eigenen Haustür parken wollen. Irgendjemand sorgt jedenfalls regelmäßig dafür, dass die Absperrungen auf dem Radfahrstreifen landen.
Tja, unsereins diskutiert mit Polizei und/oder Straßenverkehrsbehörde über umgefallene Aufsteller und ähnliches und darf erläutern, warum man nun gerade nicht eigenmächtig irgendwelche Verkehrszeichen nach eigenem Gutdünken irgendwo hinstellt.
hmpf.
Hm. ich befürchte, dass die Polizei das doch tut. Es sei denn, ich schlage da nach 18:00 auf. Aber ich will die Polizei da eigentlich nicht mit rein ziehen. Es gibt in Jena eine Bußgeldstelle, die unterhält Personal, das durch die Stadt fährt.
Ich warte noch auf eine Gelegenheit, bei der Falschparker derart beschissen stehen, dass ich eine sofortige(!) Handlung einfordern kann. Dann rufe ich das OAmt dann. Dann werden sie nicht kommen. Und dann frage ich nach, wie das OAmt in solchen Fällen die Gefährdung zu unterbinden gedenkt.
in der Tat, du schriebst Bild3. ![]()
Jedenfalls:
war mal Radweg. Die B-Pflicht muss 2011 oder 2012 weggekommen sein.
Ich hatte irgendwo noch eine Rückmeldung vom PK41, dass mir die StVB zustimmte, dass der "Weg" zwischen Fahrbahn und Parkplatz nun wegen Neupflasterung im Zuge von Kabelarbeiten kein Radweg mehr sei.
Aber weiter hinter wurde er mit der Pflasterung.. ach, lassen wir das.
Ich hab eigentlich keinen Bock mehr, mich über Hamburg aufzuregen. ![]()
Das einzige, was mir hier an "Hamburg" fehlt: 2-spurige Straßen.
Was ich gerne abgebe: Schmalspur-Straßenbahngleise. ![]()
ich seh keine aufgestellten Warnbaken am rechten Rand.
In Foto 3 vllt? Die stehen auf dem Gehweg bzw. Parkplatz.
Ich finde den Tweet geradezu abartig, weil er wieder Gefahren heraufbeschwört, die so in dieser Form nicht vorhanden sind.
Wer vor dem Umbau der Kreuzung in den Saling abbiegen wollte, musste AUCH den rückwärtigen Verkehr beachten. Ja, man musste als Fahrbahnnutzer nur von Spur rechts auf Spur links kommen, weil die Linksabbiegespur zum Lidl nur eine halbe Spur war.
Und wer das mit dem Einordnen nicht möchte oder nicht weiß, der darf gerne die Fußgängerampel benutzen. Es ist sogar extra eine Aufleitung zu dieser Ampel durchgepflastert worden. Bah, ich könnt schon wieder kotzen.
Die Straße dort ist eine der Hauptrouten in die Stadt.
2 Szenarien:
- Radfahrer auf Schutzstreifen = eng überholen
- Radfahrer nicht auf Schutzstreifen = aggroverhalten, weil: "Radweg!!!"
![]()
Laut ERA gilt für Schutzstreifen
Breite
Regelmaß - 1,50m
Mindestmaß 1,25m
jeweils einschließlich der Markierung (demnach: der unterbrochene Strich zählt in voller Breite zum Schutzstreifen)
Sicherheitstrennstreifen zu Längsparkständen
0,25m - 0,50m
Sicherheitstrennstreifen zu Schräg- bzw. Senkrechtparkständen
0,75m
Trifft die ERA oder eine Richtlinie Aussagen dazu, ob die Regenwasserablauf"rinne" mit den Gullydeckeln zur Breite des Schutzstreifens gehört?
Hintergrund der Frage:
Das links wird die Fahrbahn einer sehr großen ringförmigen Kreuzung. Ob es ein Kreisverkehr im Sinne der StVO wird, weiß ich noch nicht.
Die bauliche Gestaltung der Bucht erweckt den Anschein, dass es Abstellplätze für KFZ werden.
Ansicht weiter vorn:
und neben den Mülltonnen erfolgt eine Ableitung des Radverkehrs (ich vermute: freigegebener Gehweg) auf die Fahrbahn
Ausführungsbreite: 90cm, ohne Bordsteine
und dahinter beginnt ein Schutzstreifen, der noch ohne Sinnbild "Fahrrad" auskommt.
Der Schutzstreifen ist (ohne Markierung) 120cm breit
die Regenablaufrinne ist 35cm breit
zulässig?
Ich wiederhole mich: Ohne Einsprüche, Widersprüche und Klagen wird das nix in Stade.
Falls Stade noch einen fetzigen Slogan für Tourismus benötigt:
"Radverkehr? Schade, Stade."
Ist da wirklich eine PopUp-Bikelane? Also eine der beiden Fahrspuren zum Radfahrstreifen umgewidmet?
oder meinst du die asoziale Planungskacke, dass man das legale Parken auf dem rechten Fahrstreifen untersagt hat, neben den rechten Fahrstreifen dann einen Radfahrstreifen gelegt hat und vom Gehweg 2m weggenommen und für KFZ-Abstellraum genutzt hat? Das war meiner Meinung nach schon vor 3? Jahren Stand der Planung und ist meinen Augen kein "PopUp" im eigentlichen Sinne.
Ja, Radfahrstreifen statt Mischverkehr bzw. Gehwegradeln. Aber PopUp? ![]()
Fahrbahnradler bringt es auf den Punkt. eine "oder"-Frage mit "ja" (respektive "nein") zu beantworten ist Käse.
Aber die Variante "Rücknahme betrifft Falschparker-Bußgelder, beim engen Überholen bleibt es bei 30,-" ist in meinen Augen die einzig nachvollziehbare.
Dennoch ist die "andere" Interpretation der Antwort natürlich auch möglich. ![]()
ich lese es anders.
Betrifft die Rücknahme auch die Bußgelder fürs Falschparken und eng Überholen?
ja, die Rücknahme betrifft auch die Bußgelder fürs Falschparken.
Nein, die Rücknahme betrifft nicht die Bußgelder für das enge Überholen. (denn die 30,- für den nicht ausreichenden Abstand gibts schon verdammt lange, nur die 1,5m kommen nicht zur Anwendung)
nochmal
[...] linke Radwege sind seltenst "notwendig".
was ich nicht schrieb: Linke Radwege sind in jedem Fall unzulässig.
Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".
--
zur doppelten Infrastruktur:
Warum soll es nicht möglich sein, dass Radfahrende, die offensichtlich gerne durch die Grünanlagen nordwestlich und südwestlich des geplanten Kreisels fahren, den Kreisverkehr in vorgeschriebener Richtung nutzen? Das sind ja gerade die Vorteile des Kreisverkehres, dass ich nicht mehr über 3 Ampeln fahren muss, sondern - einmal im Kreisverkehr drin - Vorfahrt habe. Oder auf den Radwegen: einmal drauf, genieße ich Vorrang/Vorfahrt. Muss nur 10m weiter fahren.
Aber da kommt dann wieder Doofheit und Bequemlichkeit zusammen. "geht schneller". Wenn dann auch noch die Verwaltung linksseitigen Müll anordnet und an anderer Stelle nicht ahndet/kontrolliert, ist das Elend komplett.
mich irritiert nachhaltig, welche infrastruktur von Radfahrenden als "fühle mich sicher" bewertet wird.
Das ist am Ende nichts anderes als "Hochbordradweg". Die sind auch total sicher.
- wenn man langsam fährt
- wenn man nicht überholen möchte
- bis zur nächsten Kreuzung
- bis zur nächsten Einfahrt
Aber diese Gefahren werden "im Durchschnitt der Teilnehmer" ausgeblendet.
Und bei den zugrundeliegenden Befragungen auch ausgeblendet. Im Ergebnis steht dann eine "Protected bikelane" mit Betonkübeln (nicht reflektierend, Pflanzenwuchs, Sturzgefahr, hängen bleiben, drüber stürzen, Problem der Einfahrten nicht gelöst etc)
Es wird also gewünscht, vorhandene Hochbordradverkehrsinfrastruktur mit allen Nachteilen (und für einige auch: mit allen Vorteilen) erfolgreich auf Fahrbahnniveau verlegt. TOP!
fallen möchte ich gegen einen betonkübel allerdings noch weniger als gegen einen 80cm-Metallpoller in weiß-rot