joa, bis auf die Aussagen
- LKW und Transporter können Radfahrer nicht sehen
- Rotlichverstöße als "typische Defizite" (sprich Ursachen) bei Unfällen
ganz gut.
joa, bis auf die Aussagen
- LKW und Transporter können Radfahrer nicht sehen
- Rotlichverstöße als "typische Defizite" (sprich Ursachen) bei Unfällen
ganz gut.
105er-STI für disc und supernovaE3 - hm.
aber sonst?
Ich sehe das Gepäckträgergeraffel da hinten dran kritisch. Die Steifigkeit der Verbindung wird über das Schutzblech als schwächste Stelle realisiert. Da besteht keine Verbindung zum Rahmen. Aber ist seit einigen Jahren ja "chic".
wichtig der Hinweis, dass man offensichtlich gerade die Katze im Sack kauft. Wegen unterbrochener Lieferketten. ![]()
das Geheimnis sicher Schutzstreifen bestünde aber eigentlich darin, das Laub bis zur gestrichelten Linie möglichst hoch aufzuschichten, so dass auch am Ende des Winters noch eine hinreichend mächtige Schicht organisches Material liegt. Dann könnte sogar Grad drüber wachsen ![]()
ja ok, ich ging davon aus, dass jede Abkürzung für sich im Kontext klar wird. Ich gestehe aber ein, dass die Anzahl der Abkürzungen in der Tat zu viel des Guten war. ![]()
Yeti lag jedenfalls in allen Punkten richtig.
Folge 1 - das Ersatzbauwerk:
Die DB möchte einen beschrankten Bahnübergang auflösen. Ersatzlos.
Die Bahnstrecke führt unmittelbar südlich an einer kleinen Gemeinde vorbei und trennt bebautes Gebiet von Ackerland.
DB so: "ja hallo Gemeinde. Zur Info, wir bauen den Bahnübergang am Ortsrand ersatzlos zurück."
Gemeinde: "äh... neee? Das geht nicht. Weil hinter der Bahnlinie 5 Einwohner gemeldet sind. Wenn die den Bahnübergang nicht mehr haben, der auf direktem Weg ins Zentrum führt, dann müssen die über die Bundesstraße außen rum. Und die Bundesstraße hat keinen Gehweg. Das bedeutet, die müssten mit dem Rollstuhl auf der Fahrbahn fahren. Das ist nicht zumutbar. Auch nicht bei Tempo 70. Aus dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz ergibt sich, dass eine Benachteiligung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistung und dem Zugang dazu unzulässig ist."
(Wobei ich als nicht-Jurist es fraglich finde, mit dem AGG um die Ecke zu kommen, wenn in dem Haus niemand wohnt, der eine Behinderung hat)
DB: "Ja gut, dann bauen wir eine Fußgängerunterführung. Mit Rollstuhlrampen.
"
Fazit:
- Argumentation DB nachvollziehbar
- Argumentation Gemeinde nachvollziehbar
- Kostenpunkt für Bau und Planung der Unterführung: 4,4 Mio EUR (ohne Betriebskosten)
Ich finde keine Protokollnotiz, dass mit den Eigentümern und/oder gemeldeten Bewohnern gesprochen wurde.
Grundstück (10.000m²) liegt im absoluten Außenbereich (sogar Außerorts) und ist zur Hälfte zugewachsen mit Büschen und Bäumen.
B-Plan liegt nicht vor. FNP liegt vor. Kein Wohnen geplant. Flächennutzungsplan sagt: Landwirtschaft vorgesehen.
Die Gebäude auf dem Grundstück könnte man mit schätzungsweise 600.000EUR neu bauen in besserem Standard.
Grundstück ließe sich nördlich der Bahnlinie in besserer Lage bereitstellen. Die im EGT der Gemeinde bzw. des Landes befindlichen Flächen geben das locker her.
Selbst wenn man den Eigentümern das Grundstück mit 2 Mio EUR vergoldet hätte, würde man gegenüber der Planung und Herstellung einer Unterführung 2,4 Mio EUR sparen. Aber gut, dann wird eben eine Unterführung geplant. Da beschwert sich mein AG dann eben auch nicht, wenn es bezahlt wird. ![]()
Es ist kein Geheimnis, dass ich mich über ganz viele Beiträge von Extra3 aufregen kann und die Qualität der Recherche für unterirdisch oder zumindest willentlich falsch halte.
Die Beiträge sind daher in meinen Augen nichts anderes als "Mario Barth" fürs Bildungsbürgertum.
Ähnliches gilt für das berüchtigte "Schwarzbuch" des Bundes der Steuerzahler e.V. - auch nur schlaglichtartig Zahlen rausgegriffen ohne "dahinter" zu gucken und vllt. die eigentlichen Gründe herauszuarbeiten und zu kritisieren.
Kurz: es wird die Symptomatik ins Rampenlicht gestellt und eine Behandlung gefordert, ohne auf die Ursachen einzugehen.
Seit meinem Stellenwechsel hab ich viel häufiger mit Großplanungen in unterschiedlichen Infrastrukturbereichen zu tun.
Vielleicht hat der ein oder andere ja an Positiv- und Negativbeispielen Interesse ![]()
Ob schon jemand durchgerechnet hat, was es brächte, wenn man Städte so Simpsons-like (S09E22-Trash of Titans) einfach komplett umzieht. 20km weiter alles gleich aufbaut - aber nach Stand der Technik ![]()
Wenn man mal schaut, wie oft Straßen (auch gerade saniert) aufgerissen werden, um die Infrastruktur im 2.Level zu reparieren oder neu zu machen...
Einfach 20km alles auf dem Reißbrett planen. Leerrohre usw. rein. Das hält 100 Jahre.
Dann hat alles seine beste Zeit hinter sich und plant erneut am Reißbrett für den nächsten Umzug ![]()
in der Tat fährt man als Radfahrer vor dem Erreichen der Kreuzung für ca. 300m auf einem Schutzstreifen.
Ich finde die Markierung einfach eine bodenlose Frechheit.
Wenn die Furtmarkierung ohnehin nur für diejenigen gedacht ist, die hier links abbiegen wollen oder aber auf den linken freigegeben Radweg wechseln möchten, wäre es sinnvoller, eine Markierung aufzubringen, bei der man auf der von rechts einmündenden Fahrbahn (Sackgasse) eine Aufstelltasche markiert.
FunFact:
Anordnung in Fahrtrichtung Nord (Blickrichtung)
rechts = Gehweg
links = Radfahrer frei
Anordnung in Fahrtrichtung Süd:
links = Gehweg
rechts = ben.pfl. gem. Geh- und Radweg. Mit Gegenverkehr.
von dem Gegenverkehr wusste ich nichts, hab mich standesgemäß über jeden entgegenkommenden Radfahrer aufgeregt.
![]()
Sind Verwarnungsgelder im Straßenverkehr Arbeitslohn für Paketzusteller?
Achtung: finanztechnisch. Sehr interessant. Wenn auch leider sehr kurz von LTO dargestellt. ![]()
Geht um Übernahme der Verwarngelder durch Arbeitgeber.
Narf!
die B88 führt Abschnittsweise als Camburger Straße noch Süd nach Nord durch Jena. (OSM)
Im südlichen Bereich gibt es Gehweg-only!
dann wird ein Schutzstreifen draus (Google-LuBi)
dann ist rechtsseitig ein Gehweg-only und linksseitig ein "Radfahrer frei"
kann man alles machen, wenn man selbst nicht mit dem Rad fährt.
Sachverhalt:
Der Rad Fahrende ist auf dem Schutzstreifen unterwegs und fährt auf die LSA zu.
im Kreuzungsbereich ist eine Furt markiert.
Frage:
wo darf der Rad Fahrende weiterfahren?
(A) rechtes Hochbord
(B) linkes Hochbord
(C) Fahrbahn
(D) wo er möchte
Nach Beantwortung der Frage bitte ausklappen und Frage erneut beantworten...
Ich wollte eigentlich über den Mängelmelder der Stadt unmissverständlich klarmachen, dass qua Aufleitung die Rad Fahrenden auf einen Gehweg geführt werden.
Aber das, was tatsächlich "baulich" ausgeführt wurde, ist ja um Längen perfider als einfach nur "ups, da war mal eine Freigabe, die haben wir weggenommen und die Furtmarkierung nicht entfernt"
Der entsprechende Satz steht bei Rn 36 zu §2 Absatz 4, Satz 3 und 4, in denen Radwege ohne Benutzungspflicht, sowie die Freigabe linker Radwege behandelt wird. Sichere Querungsmöglichkeiten sind also unabhängig von einer Benutzungspflicht am Anfang und Ende eines linken "Radweges" erforderlich.
ich nehme alles zurück und behaupte das gegenteil.
Argh. wie doof. ![]()
ufff. Da ist mal wieder eine Fahrbahn-Fahrradfeindliche Verwaltung am Werke. Die stets gutes Will, doch böses schafft.
So, wie du es beschreibst, ist das alleinige Schild "Radfahrer frei" dort eher fehl am Platze.
Mit dem Zeichen allein können meiner Auffassung nach nur existente rechte Radwege für "Geisterradler" legal nutzbar gemacht werden.
Frage daher:
a) wie sieht die Beschilderung in Gegenrichtung aus?
b) ist - bis auf die Brücke - ein "sonstiger" Radweg in Form von roter oder anderweitig abgesetzter Pflasterung vorhanden?
Wobei: kann man eigentlich auch abkürzen - nach VwV-StVO sind die Querungshilfen nur bei B-Pflichten vorgeschrieben.
Die Freigabe des linksseitigen Radfahrens wird man nur wegbekommen, wenn man als betroffener Fußgänger dagegen vorgeht.
Denn als Radfahrer wird mit dem Angebot des Gehwegeradelns dein Recht auf Fahrbahnnutzung nicht beschnitten.
Das ist wie mit rechtsseitigen "sonstigen" Radwegen, die 80cm schmal sind ![]()
argh, dieser Schmerz! Logikbrüche tun mir oft so weh... ![]()
"Menschen, die gelegentlich aus dem Auto aussteigen, um in ihre Wohnung zu gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „wohnen“."
Wenn es etwas prägnanter wäre: perfektes Meme.
Menschen, die gelegentlich zum Arzt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel „Gesundheit“."
Menschen, die gelegentlich in den Urlaub fahren, ... konterkariert das politische Ziel "Erholung".
Menschen, die gelegentlich das Auto am Wochenende stehen lassen, ... konterkariert das politische Ziel "Freizeit"
Menschen, die gelegentlich zu Fuß zum Supermarkt gehen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen können. ... konterkartiert das politische Ziel "Konsum".
![]()
irgendwas mit FDPFDPFDP....
Menschen, die sich gelegentlich von Nazis zum Ministerpräsidenten wählen lassen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "vernünftig regieren". AfD-Ziel: "Nazis an die Macht"
(hab das mal korrigiert. anders rum ist das ja ein totaler Logikbruch)
oder Hamburg-bezogen:
Menschen, die gelegentlich ihr Peledec in den Paternoster werfen, müssen ihr Auto in dieser Zeit irgendwo stehen lassen. Abbau von Parkplätzen konterkariert das politische Ziel "Teilnahme am politischen Leben".
Menschen, die gelegentlich auf Parteitagen Altherrenwitze bringen, müssen ihr Auto in dieser Zeit...
und wäre das Opfer 5km vorher über eine rote Ampel gefahren anstatt zu warten, wäre die Situation auch nicht entstanden, weil man sich an anderer Stelle begegnet wäre.
Es ist müßig, bei nicht beobachteten oder aufgezeichneten Situationen, bei denen es auf - überspitzt formuliert - Nuancen ankommt, über Schuldverteilung zu sprechen. Jedenfalls dann, wenn ein Verkehrsteilnehmer nicht eklatante Fehler begangen hat. Wie z.B. mit einem KFZ dort zu fahren, wo es explizit verboten ist. Oder mit einer Geschwindigkeit, bei der Reagieren nicht mehr möglich ist.
Wenn der Güllewagen
a) dort gemäß StVO fahren durfte
b) das auch noch mit mäßiger Geschwindigkeit tat
dann können wir gerne darüber diskutieren, wie ein Idealradfahrer in der Situation zu fahren hat und ob dann auch nichts passiert wäre.
Das ganze machen wir aber bitte stets mit dem Vorbehalt der größeren Verantwortung des KFZ-Führers.
Und nochwas zum §1: für mich ist das immer noch ein Rückfallparagraph. Der Joker, den man zieht, wenn sonst nichts anderes gilt oder man völlig planlos ist und einfach um sich schlägt.
Fußgänger beim Rechtsabbiegen überfahren? Tja, Vorrang des zu Fuß Gehenden ist eindeutig festgelegt. Aber nach §1 hätt er halt gucken müssen und sich nicht einfach vor den Rechtsabbieger werfen dürfen, gell?
was mir bei nochmaliger Draufsicht auffällt:
der bauliche Kurvenradius ist in der linken und rechten Zeichnung identisch.
der grün dargestellte Abbiegeradius des LKW ist in der linken Zeichnung deutlich(!) geringer als in der rechten Zeichnung.
fährt der LKW links im gleichen Abbiegeradius wie in der rechte LKW ums Eck, ist der gelb dargestellte "direkte Sichtbereich" viel viel kleiner.
Schlussfolgerung: es wird links der Idealfahrer dargestellt.
- Abstand halten von innerem Bordstein
- Abstand halten von der Querungsfurt*
- stehen bleiben, bis auch wirklich wirklich kein Radfahrer kommt und dann langsam abbiegen
Nehme ich den Idealfahrer für die rechte Zeichnung her, ist die auch sicher.
Wobei sich die Frage stellt, warum ich beim Idealfahrer noch Abbiegeassistenzen brauche.
Ok, für die Kreuzungen, die nicht nach dem rechten Schema aufgebaut sind und LKWs tatsächlich qua Design zu einem Aufstellwinkel zum Radweg zwingen, auf dem der Tote Winkel tatsächlich vorhanden sein mag.
* - Ergänzung: wenn der LKW ganz dicht an der Querung steht und das auch im 90°-Winkel, kann der Fahrer tatsächlich den gesamten Radverkehr durchs Fenster direkt sehen.
hmmmmmmmmmmmmmmmm
Positionen 4,3,2 von Fahrrad + LKW sind jeweils kongruent zu betrachten.
LKW Pos. 4 = Fahrrad Pos 4
im rechten Bild ist ersichtlich, dass sich das Fahrrad zu keinem Zeitpunkt im direkten Blickfeld des LKW-Führers befindet.
im linken Bild befindet es sich zumindest zeitweise im Blickfeld.
Ich denke, hier ist das selbe Problem-Prinzip wie mit vorgezogenen Aufstellflächen:
Für die Teilmenge X aus Z ist das super. In einer bestimmten Phase des Ablaufs ist es gut. Im rest: nicht.
Aber der veröffentliche Schluss ist nicht: "teilweise besser", sondern "löst alle Probleme".
Das sehe ich kritisch.
Schnurgerade Straße in dem Abschnitt. wirklich minimale Kuppe bzw. seeehr langgezogen.
Radfahrerin von Autofahrer getötet
![]()
![]()
Das ist hier gleich um die Ecke bei mir.
in dieser verkürzten Darstellung würde ich den Vergleich nicht als treffend bezeichnen.
Fehlerquote bei 10%? wovon? pro durchgeführter Erkennung?
Spontan und aus der Hüfte geschossen behaupte ich auch, dass Fehler bei der Erkennung sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen. nimmt man eine Gleichverteilung an, so wären nur 5% Fehlerquote "zu schnell gefahren" vorhanden.
Berücksichtigt man dann bei den 2-3% Geschwindigkeitsübertretungen durch Personen beim Blitzermarathon noch, dass oft erst bei 6 oder 7 kmh drüber eine Geschwindigkeitsübertretung erfasst wird, dass beim Blitzermarathon überdurchschnittlich viele Berufspendler mit Streckenkenntnis dabei sind und vornehmlich in städtischen Gebieten geblitzt wird, wo ja hauptsächlich nur zwischen 30 und 50 unterschieden werden muss...
Kurz: soooooo eindeutig seh ich den Unterschied anhand der Angaben noch nicht ![]()
(ok, im Worst-Case-Szenario ist die automatische Erkennung gleich 3x so schnell wie erlaubt, das passiert dem menschl. Fahrer nur bei Vorsatz... hm)
In den Niederlanden funktioniert das "holländische Kreuzungsdesign", weil dort Autofahrer gewohnheitsmäßig nicht einfach abbiegen und in einem Zug weiterfahren.
Stattdessen stoppen Autofahrer in den Niederlanden direkt nach dem begonnenen Abbiegevorgang noch mal, um Radfahrer, vorbeifahren zu lassen.
Hm. Ich möchte gar nicht widersprechen, dass sich in NL (oder anderswo) KFZ-Führer anders verhalten als in Deutschland.
Wir stellen also fest, dass in D bei "herkömmlichem Design" Rechtsabbieger unvorsichtig sind und "durchziehen", obwohl bei korrektem Abbiegen* nichts passieren kann.
Wir stellen auch fest, dass in D bei "holländischem Kreuzungsdesign" unvorsichtig abgebogen wird, da das Design nur Vorteile bringt, wenn vor der querenden Furt angehalten und nochmal geguckt wird.
Die Forderung nach Umbau wäre dann gerechtfertigt, wenn Zahl und Schwere der Unfälle zurückgeht. Ist das zu erwarten?
*korrektes Abbiegen = nicht einlenken und parallel zum Radweg stehenbleiben, Spiegelcheck, Spiegelcheck, wenn kein Radfahrer mehr von hinten kommt, einlenken und losfahren. Dann gibt es keinen Toten Winkel.
3 Monate, 20 Eingaben und 10 Zeitungsartikel später wird ein Zusatzzeichen oder Schilderbaum aufgestellt, der das Einfahrverbot erklärt...
Kontrollen wird es nicht geben.
Lerneffekte auch nicht.