Beiträge von DMHH

    ich bin "neu" hier in der Stadt.

    in meiner letzten Heimat (Hamburg) hätte ich in der Tat andere Formulierungen gewählt.

    Bei mir in der Schublade liegen 3 fertige Widersprüche gegen RWBP. Ich scheue noch, die abzuschicken. Einerseits hat die Erfahrung gezeigt, dass man bei keiner StVB darauf hoffen darf, mit netten Vorschlägen zu Radverkehrsführungen gehört zu werden. Andererseits ist "hier, zack, 3 Widersprüche!" als Einstand auch schlecht. Und mit der Einstellung "alle anderen StVBen bewegen sich ohne schriftliche Widersprüche nicht!" bin ich vermutlich dann im Ende nicht besser als "die Radfahrer ignorieren alle das rote Licht!!!"-Rufer, nehme Mitarbeiter quasi in Sippenhaft. ?(

    bei der letzten Diskussion (siehe oben) um "Radfahrer absteigen", lag 3min nach dem Gespräch eine e-Mail im Postfach mit dem Verkehrszeichenplan der Maßnahme. So grundsätzlich scheint man einem Austausch hier (noch) nicht abgeneigt zu sein. hm.

    alte Berufskrankheit: kleine, weit entfernte Objekte fallen mir auf. :rolleyes:

    Gestern dann ein fehlendes Zusatzzeichen unter einem Blauschild. Auf 80 Meter. :S

    Irgendwie ratterte es im Unterbewusstsein und 2 Minuten Weg machte ich kehrt mit der Vermutung, dass da was schief gelaufen ist.

    Und in der Tat:

    vorher - nachher.

    Also das eigentlich überflüssige "Ende gemeinsamer Radweg", der nie begann wurde mit Wegnahme ZZ. "Ende" zum benutzungspflichtigen Geh- und Radweg. ||

    Und das hat in der Ecke da hinten Konsequenzen, die man bei der anordnenden Behörde so wohl nicht gesehen hat.


    Der Reihe nach:

    Ich glaub, hier erkennt man das Übel schon, oder?

    Auf der südlichen Straßenseite darf ich jetzt nicht mehr fahren. Alle Wege nach Osten führen über die nördliche Seite.

    Das sieht dann für Rad Fahrende so aus:

    narf! Die Ausrufe-Zeichen sind Ampeln, die man queren muss. Die Kreuzung im rechten Bildteil hat für zu Fuß Gehende nur 3 Arme signalisiert. Ohnehin frech.

    Ah moment... Ampel? Etwa eine Ampel, die am WE ausgeschaltet wird? Ja genau, der Spaß geht jetzt richtig los.

    Ich werfe mal "Vorfahrt" ein. Vorfahrt hat die Friedrich-Engels-Straße. Also Ost->West und West->Ost. Wer nimmt noch an der Vorfahrtsregelung der Straße teil?

    Richtig, der Radverkehr auf dem straßenbegleitenden Radweg.

    Demnach würden Rad Fahrende gegenüber den hier dargestellten Fahrbeziehungen Vorfahrt gemäß [Zeichen 306] genießen, bzw. natürlich auch nach §9 Abs3

    Weil die Ampel aus war, konnte ich nicht erkennen, ob Kombi-Streuscheiben verbaut sind. Ich vermute mal stark: nein. Warum auch, denn auf den Nebenflächen ist Radfahren untersagt. Eigentlich. Wenns keine Kombi-Streuscheiben sind, dann.. ach, ihr kennt das ja. ;(

    Bildübersicht:

    Übersicht_F-E-Strasse.pdf


    Mag jemand kurz meinen Nicht-Widerspruch gegenlesen und Rückmeldung geben, ob noch was gestrichen / ergänzt / geändert werden sollte?

    Einrichtung linksseitige Radwegebenutzungspflicht - Friedrich-Engels-Straße_geschw.pdf

    wenn Niedersachsen nicht so eine verquere Auffassung Geodatennutzung hätte... X/

    und man mal bequem nachschauen könnte in den ALKIS-Daten.

    Der Teilverkauf von Flurstückteilen würde letztendlich mit einer Rückversetzung des Gartenzaunes einhergehen. Das ist ja das Ziel, den Fußweg weiter weg von der Straßenachse und näher an die Bestandsbebauung zu verlegen.

    Wenn das auf einer Länge von 200m nur 4 von 16 Anwohnern nicht machen - wie soll denn dann der Gehweg aussehen? Hundertwasser'sche Kurvigkeit?

    Klar kann man mal bei einem EGT aufhören mit dem Verhandeln, dann will der eben nicht. Aber bei derart fragmentierter Eigentumslage. uff.

    ...

    so, hab dann doch mal den geodatenviewer von NI angeworfen. Himmel, die Hälfte der Flurstücke in der Harsefelder Straße sind doch garantiert als EGT-Gemeinschaft bzw. mit ideeller Teilung eingetragen. Und ich meine, dass bei Verkauf alle Teileigentümer zustimmen müssen. Wenn also 2 von 3 TeilEigentümern sagen: jo, wir verkaufen. Und der 3. Eigentümer sagt: nö. Dann wird von dem Flurstück garnix verkauft.

    Wenn du schon mit Politik in Kontakt stehst, sollen die mal der Verwaltung auf die Füße treten und Zahlen ermitteln sowie eine Prognose erstellen, wie realistisch der Verkauf von hinreichend vielen, benachbarten Flurstücksteilen ist.

    "mit Grundstückszukauf möglich"

    ist die freundliche Umschreibung für "wir haben uns bemüht".

    Wenn nur einer nicht verkaufen will, ist das ganze Ding Makulatur.

    Seriöserweise müsste man jetzt dann bereits beginnen, Alternativen zu planen für diesen nicht-verkaufs-fall.

    puh.

    etwas entsetzt bin ich über die gigantisch großen Kreuzungen bzw. damit einhergehenden abgesetzten Querungen. Wahnsinn.

    Bei 3:55 (Brauerstraße) sind die Bordsteine zur Absenkung der Querung ja fast im rechten Winkel zum Radweg. Das halte ich für brandgefährlich. da muss man ja nur mal kurz nach links schwenken und schon stürzt man.

    Ach, ist das alles gruselig da.

    hm. Ich halte mal fest, dass Gehweg und Radweg auf dem Hochbord nicht regelkonform hergestellt werden können. Dafür ist der Straßenraum zu schmal.

    Der jetzige Radweg ist schon untermaßig und hat noch nichtmal Sicherheitsraum zur Fahrbahn. Der Gehweg verdient den Namen nicht.

    Gehweg + Radfahrer frei ist auch keine Lösung, da haben alle verloren (bis auf KFZ).

    tjo. Radfahrstreifen? sind doch in weiten Teilen aus platzgründen kaum zu realisieren, oder?

    Selbst wenn man nun Bäume umsetzt oder Parkplätze wegnimmt.

    beim ersten Absatz mit dem Schutzstreifen hätte ich noch argumentiert, dass beim Halten eigentlich immer eine Person hinterm Steuer sitzt und direkt verknackt werden kann. Beim Parken ist erstmal niemand zu ermitteln, wenn der Halter Erinnerungslücken hat. Wenn nun Parken ein B-Verstoß wäre, würden allerdings Ermittlungen nach dem tatsächlichen Fahrer wieder verhältnismäßig. :/

    Da hätte ich nun gedacht, dass man mit dem Kuhhandel ein zuviel an "Mehrarbeit" für alle Beteiligten (Orndnungsamt, Polizei) und die ganzen Eskalationsstufen mit Widerspruch und Verhandlung irgendwie verhindern wollte.

    aber das passt dann mit den anderen Verstößen zum Radweg wieder nicht zusammen. hm

    immerhin ehrlich.

    Ich bleib dabei: an eine Arbeitsstelle gehört eine Kopie der VAO, der Plans. Und eine Telefonnummer mit Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde und bei der verantwortlichen Firma. X/

    Und wo finde ich denn, was das Fahren auf der Fahrbahn kostet, wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt?

    bei TBNR 141446

    denn logischerweise wird das nicht vorn bei §2 Abs. 4 abgehandelt, sondern immer hinten bei §41 Abs 1 Vorschriftzeichen. 8)

    einfach: 20,-

    Behinderung: 25,-

    Gefährdung: 30,-

    Unfall: 35,-

    die von dir zitierte Änderung ist in meinen Augen keine Änderung des Regelungswillens der StVO, schafft keine andere Regelung als vorher. :/

    die Regelung zum Überfahren des Schutzstreifens wird um ein konkretes Beispiel erweitert, ohne dabei alle anderen Möglichkeiten zu verbieten.

    Es dürfte sich dabei um eine nicht abschließende Aufzählung handeln.

    Dein Beispiel mit dem Bus: der darf auch weiterhin auf dem Schutzstreifen an anderen Bussen vorbeifahren. Er hat einen Mehrbedarf an Fahrbahn, den er mit Schutzstreifenbefahren deckt.

    Holtenauer Straße: auch die neue StVO ist dazu geeignet, grobe Missinterpretation der VwV-StVO zu heilen. Ich halte das Ding mit dem halben Richtungsfahrstreifen für nicht zulässig. Wenn vorher der KFZ mit der zweispurigkeit "Bedarf" anmelden konnte, darf er das auch weiterhin. X/

    Neues Schmankerl:

    Hindernis auf einem der wenigen Radfahrstreifen in Jena.

    Ich hab Samstag früh überlegt, ob ich die Polizei anrufe. :rolleyes:

    Habs aber sein lassen.

    Stattdessen Montag früh mal bei der Stadt angerufen. Zentrale. Zentrale gibt mir die Durchwahl.

    Bei der Gesprächseröffnung kam ich nur bis "in der Erlanger Allee steht ein Hindernis mitten auf dem Radfahrstreifen, und ..."

    Ich wurde jäh unterbrochen. :|

    "... wissen Sie, das ist un-möglich! Entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt so ungehalten bin, aber es kann einfach nicht sein!"

    Ich war etwas überrascht... "öhm.. also.. ?("

    bis es dann weiterging: "Es kann doch einfach nicht sein, dass die Kollegen das Ding mitten auf den Radfahrstreifen stellen! Das darf so nicht sein! Das müsste auch dem letzten klar sein! Wo genau ist das?"

    "öh... ich könnte Ihnen sonst einfach schnell eine E-Mail schreiben mit Foto und so, weil das so bestimmt besser zu bearbeiten ist..."

    Ich bin mal gespannt. :whistling:

    Achja: bei den Kehrmaschinen-Umfahrungsspuren am Schild nix bei denken. Gefühlt hat Jena 5 Fahrzeuge, die im 24h-Schichtbetrieb durch die Stadt fahren.

    Wobei ich ehrlich sein muss und Gerüchte über ein Hindernis dort schon vor einer Woche umgingen. Der Corona-Drive-In sogar schon vor 3 Wochen eingerichtet wurde.

    das erste Fahrverbot wird doch auch zukünftig noch "wählbar" sein, oder?

    Sprich: Fahrverbot = Jobverlust wird nicht die Masse der Verkehrsteilnehmer betreffen.

    Und irgendwo muss man eben eine festgelegte Grenze setzen. die 2x26km/h hat man jahrelang probiert. wirklich gebessert hat sich nix, oder?

    Auch da kann man sagen: Berufskraftfahrer, viele Schilder, viele Ampeln, viele Falschparker, Gefälle - zack, 2x26km/h im Jahr hat man auch mal zusammen.

    der Rechtsweg steht jedem offen - bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes könnte das eingesetzte Geld wohl gut investiert sein. Niedriglohnsektor? so arrogant und hart es klingt: dann ist die Person eben 1 Monat arbeitslos im worst-case. Danach darf die Person wieder für den nächsten Fahren.

    Ich persönlich halte Sicherheit für höher zu bewerten als der mögliche Verlust von Angestelltenverhältnissen. :/

    bergab rollen und unbeabsichtigt 55km/h fahren statt gewollter 50km/h. ja, kann vorkommen. Das stimmt.

    Schild wirklich "übersehen". Ja, kommt auch vor. Habe ich selbst schon erlebt. das Schild war sogar beleuchtet. von hinten. mit rotem Licht. die 2 Schilder drunter wären mit gelbem und grünem licht beleuchtet. waren aber dunkel. :saint:X/

    Grund des übersehens: ich war abgelenkt.

    Gelernt: ich vermeide tunlichst Ablenkung. Fahre ich nicht allein im Auto, darf/soll mein Beifahrer/in gefälligst mit auf die Schilder gucken.

    Und mit Bergab ist das dann ähnlich. Muss man eben auf den Tacho gucken.

    schlecht zu vergleichen. Jena war so clever, auch gleich einen Ferien-Fahrplan einzuführen und die Taktung der StraB- und Buslinien auszudünnen. Ende vom Lied war dann, dass die Haltestellen gerade am Uniklinikum so voll waren, dass nicht alle Wartenden mitfahren konnten.

    Mittlerweile hat man den Takt wieder erhöht.

    Aber selbstverständlich fahren jetzt weniger Personen mit dem ÖPNV. Uni beginnt im Mai bzw. macht Onlinevorlesungen, Kinder sind nicht in Kita/Schule, Eltern machen homeoffice oder Kurzarbeit, Geschäfte hatten bis heute geschlossen und einen Supermarkt hat jeder fussläufig um die Ecke.

    Die Frage, ob weniger ÖPNV genutzt wird, stellt sich nach der Krise. Oder dann, wenn die Einschränkungen soweit aufgehoben sind, dass ein Alltagsleben ähnlich zu vorher möglich ist.

    als ich hier in Jena unlängst mit der StVB telefonierte, war der Dialog so:

    "... aber ich bin bei Ihnen schon grundsätzlich richtig, wenn es um die Anordnungen geht, oder? Denn so lange wohne ich noch nicht in JEna und habe die Verwaltungsstrukturen noch nicht gänzlich durchblickt. In Hamburg wusste ich, welche Behörde für welchen BEreich zuständig war. Und die Straßenverkehrsbehörde..."

    "...jaja... die ist dort bei der Polizei angesiedelt... X/"

    und der Ton war eher so "eh, das ist schon seltsam, was die in HH machen"

    15min bei 20 oder 25°C in der Packtasche sind doch für Lebensmittel aus der Kühltheke (Käse, Quark, Joghurt, Milch, Hefe) kein Problem.?(

    Bei TK-Ware hilft die erwähnte faltbare TK-Tasche. Aber wie oft hab ich die vergessen :rolleyes:

    Grundsätzlich hilft bei TK-Ware: mehr kaufen. ^^

    Eine Packung TK-Kräuter taut weniger schnell an, wenn man noch 3 Packungen Eis (möglichst nicht so luftreicher Kram) oder TK-Spinat kauft.

    Erfahrung auch: die Pappschachtel bei der TK-Pizza isoliert auch schon ganz gut. Ich hatte nie Probleme damit, solche Sachen zu Hause dann wieder in den Tiefkühlschrank zu packen.

    aber: meine Erfahrungen beziehen sich auf fleisch- und wurstlose Produkte. :/

    Radwege ohne [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237] sind sonstige Radwege, für die kein Zwang der Benutzung besteht.

    Radfahrstreifen sind laut VwV-StVO mit Breitstrich von der Fahrbahn abgetrennt und mit [Zeichen 237] versehen.

    Ohne [Zeichen 237] sind es "nur" Seitenstreifen. Seitenstreifen dürfen mit dem Rad befahren werden, müssen es aber nicht.

    Hamburg vertritt aber die Auffassung, dass ein Seitenstreifen auch ohne [Zeichen 237] ein Radfahrstreifen ist und zwingend zu benutzen ist.

    Es gibt so viele unrühmliche Beispiele der Untermaßigkeit dieser Anlagen, dass ich mich z.B. in der Richardstraße und der Wagnerstraße geweigert habe, den dreck zu benutzen. Auf Frage, ob ich das darf usw.: nur Ausflüchte, keine Klarstellung. Und das soll es im Straßenverkehr nun gerade nicht geben: unklarheit. Deshalb hatte ich lange überlegt, wie ich nun für eine Aussage in die eine (oder meinetwegen auch andere) Richtung sorgen könnte.

    bei diesem BÜ handelt es sich um einen "BÜ Fußweg"

    Grundsätzlich zuständig für Bahnanlagen abseits von Bahnhöfen ist erstmal die DB Netz AG als Eigentümer der Mehrheit aller DB-Flurstücke.

    Da sich der BÜ auch nur an/auf genau einem Flurstück befindet, kann man eigentlich davon ausgehen, dass zwangsläufig DB-Netz AG der EGT ist.

    Kontaktmöglichkeit: https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/unt…tkunden-4198452

    hilfreiche Angaben: Stecke 1022, km 18,1

    meiner Meinung nach der einzig korrekte Weg der schnellen Abhilfe: rechtzeitige Beschilderung, dass der Weg über die Bahn nur über die SÜ am Bredenbeker Bahnhof erfolgen kann. Ein Umbau auf Radfahrer und Fußgänger-BÜ dauert .... moment... Erfahrungen mit Hindenburgdamm.. ähm.. so 10 Jahre :)

    Hamburger Radfahrstreifen ohne explizite B-Pflicht kann man nicht wegklagen. Wo kein Schild, da kein Verwaltungsakt, gegen den man klagen könnte.

    Mit einem Urteil vom AG hätte man aber zumindest mal einen argumentativen Ansatz gehabt. Denn die StVB hat sich nach meiner Erfahrung eher in konsequentem Politiker-Sprech geübt. Will sagen: ausweichen und ablenken, bloß nicht auf das Thema der B-Pflicht oder Nicht-Pflicht eingehen.

    Aber nu isses mir egal auch egal.

    selbstanzeigen wollte ich in den letzten Jahren immer mal wieder schreiben.

    - mit 48km/h hinter der Sternbrücke geblitzt worden X/

    - RWBP nicht befolgt

    - Radfahrsteifen nicht benutzt

    - Schutzsteifen nicht benutzt

    während ich bei dem Blitzerding einfach nur überlegte, mich aus "Fairness" zu melden (und weil 15km/h drüber ja immer noch nichts kosten), waren die anderen Dinge schneller vom Tisch bei mir, da ich davon ausging, dass ein Widerspruch gegen die eigene Anzeige sicherlich kaum haltbar sei.

    "Ich habe gegen die in HH implizite B-Pflicht der Radfahrstreifen verstoßen".

    Busgeldstelle: hier, dein Bußgeld

    "Nee, ist nicht zulässig, weil gar keine B-Pflicht!"

    AG: verarschen können wir uns selbst. Zack, Bußgeld + Verfahrenskosten.

    Solch einen Quatsch gibt es hier auch und ich habe mir schon die selbe Frage gestellt: Ist die gesamte Fläche ein Gehweg, auf dem man (bergab) mit Schrittgeschwindigkeit mit dem Fahrrad fahren darf, anstatt auf der meistens völlig leeren Fahrbahn nebenan?

    Ist dann die Anordnung von "Radfahrer frei" überhaupt zulässig? Wo hab ich das denn her?

    Hier in Jena wollte ich mich auch noch um so eine Stelle kümmern, da hat die Verwaltung aber kurzerhand selbst die Freigabe zurückgenommen. :/