Auch wenn mal wieder ein Ordnungsamt pauschal Privatanzeigen anlehnt, kann man mal auf diesen Abschnitt verweisen.
... wenn man in BaWü lebt bzw. anzeigt. ![]()
Auch wenn mal wieder ein Ordnungsamt pauschal Privatanzeigen anlehnt, kann man mal auf diesen Abschnitt verweisen.
... wenn man in BaWü lebt bzw. anzeigt. ![]()
und wir festigen die weit verbreitete Meinung von "also vor Schulen sollte man nicht zu schnell fahren" und "vor Schulen ist Blitzen ok" und segnen damit indirekt ab, dass auf den restlichen Straßen abseits von Schulen und Kindergärten das Rasen wieder nur minimalst geahndet wird. "Ist ja nicht so schlimm"...
bah!
Ich hatte das am Dienstag abend noch lange hin- und hergeschoben, mich letztendlich aber gegen einen Zwergenaufstand vor der Polizei entschieden.
Stattdessen hatte ich eine E-Mail an den Fachdienst geschrieben (gleiche E-Mail mit gesamten Anhang wie im Mai).
Und in der Mail die Tür offen gelassen, dass ich auf Grund des Schriftwechsels und der Gespräche im Mai zu genau dieser Situation nicht davon ausgehe, dass man hier wissentlich und willentlich genau diese Anordnung wieder getroffen hat, sondern es vermutlich zu einem Missverständnis bei der Abstimmung oder Kommunikation beim Aufstellen von Verkehrszeichen vor Ort gekommen ist.
Heute mal telefonisch nachgehakt.
In der Tat: Schilderfirma hat Mist gebaut.
Und dann akzeptiere ich das auch so und spare mir den schriftlichen Widerspruch. ![]()
ZitatHerr Baier bejaht die Verpflichtung zu einem Verbandsführer in einem kurzen Nebensatz. Als einzige Quelle nennt er
lediglichein Urteil des VG Augsburg. Dabei handelt es sich lediglich um ein erstinstanzliches Urteil, in dem unstreitig ein Verbandsführer vorhanden war. Die Aussage, dass ein Verbandsführer notwendig ist, war also nicht entscheidend für den Verfahrensausgang und wurde deshalb vermutlich weder vom Gericht, noch von den Prozessbeteiligten gründlich geprüft.Diese Quelle genügt deshalb meiner Meinung nach nicht für eine belastbare Aussage, die auch der Überprüfung in höheren Instanzen standhält.
Auch der im Umfeld genannte Kommentar zum Verkehrsrecht positioniert sich dazu nicht. Zwei andere Kommentare (XXX) schließen zwar auf die Notwendigkeit, beziehen sich aber auf ein in den Datenbanken leider nicht auffindbares Urteil des OLG Oldenburg von 1971. Vor knapp 50 Jahren galt allerdings noch eine leicht veränderte Fassung des §27, was die Verwendbarkeit
aucheinschränkt.Aber selbst [dann], wenn man Herrn Baier folgt und die Notwendigkeit eines Verbandsführers annimmt, ist die Argumentation noch nicht komplett. Es müsste noch genauer untersucht werden, ob nicht eventuell der gerade die CM anführende Radfahrer diese Funktion innehat, ohne explizit dafür benannt zu werden. Auch dieses Argument wird von den Teilnehmern einer CM gerne genutzt und es ist mit dem aktuellen Wortlaut der StVO („Wer einen Verband führt…“) vereinbar.
Im Ergebnis halte ich deshalb die Frage, ob die CM einen geschlossenen Verband bildet,
aktuell für noch nicht zuverlässig entschiedenmit der vorliegenden Ausarbeitung für nicht abschließend geklärt. Gerichte könnten in beide Richtungen entscheiden. Klarheit wird es vermutlich erst geben, wenn Urteile aus höheren Instanzen vorliegen.
Vorschlag.
Es dürfte sich in gewisser Hinsicht um einen "erpressungsversuch" als Gegenantwort auf den Scheuer'sche Vorschlag "also wenn wir die 21-kmh-Regel rausnehmen, können wir sofort die alte neue StVO korrekt durchwinken" sein.
Denn gerade BaWü hatte unlängst klar gemacht, dass man da nicht mitmachen will.
Ich fänds allerdings schön, wenn die StVO tatsächlich mal komplett und grundständig erneuert würde.
Andererseits... wer weiß, welchen Mist zum Radverkehr man dann bzgl. der Bpflichten und Klageoptionen hineinschreibt und wie lange es dann bis zu höchstinstanzlichen Urteilen dauert.
da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll:
Canyon stellt ein SUV-Fahrrad-Auto als Konzept vor.
S-Pedelec auf 4 Rädern, das auf der "Straße" fahren soll (Vmax 60) und wenn da Stau ist, dann auf dem Radweg mit 25km/h weiter.
Ich will da eigentlich gar nicht drüber sinnieren, was das alles heißt. Von Helmtragepflicht über das die Regelung der Einhaltung von 25kmh.
Aber Bock hätt ich schon, da mal die Fratzen reinzusetzen, die Radwege mit Umlaufsperren planen. Die am Ende stehen. Wo man nicht mehr wenden kann mit so einem Teil.
Aber vermutlich muss er nur nachweisen, alle Verbandsmitglieder umfänglich über die geltenden Regeln der StVO in Bezug auf den Verband und mögliche "verbandsinterne" Zeichen (zum Anhalten, zum weiter über die Ampel auch bei rot...) informiert und belehrt zu haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verbandsführer bspw. der Bundeswehr bei Fahrt auf der BAB belangt wird, wenn hinten jemand gegen die StVO verstößt und z.B. auf dem Standstreifen rumfährt oder vergisst, die einheitliche Kennzeichnung anzubringen oder die Rundumleuchte abnimmt.
maßgeblich ist der Bordstein der Hauptstraße, nicht die Aufpflasterung.
Am Beispiel des Videos:
die rechteckigen Steinchen rechts und links der Fahrradstraße seien der Bordstein.
Dieser Bordstein muss durchgehend und im BEreich des Wabenpflasters (Einmündung) abgesenkt gegenüber dem übrigen Verlauf sein.
Dann hat der Verkehr auf der Fahrradstraße Vorfahrt.
Das Video ist nicht geeignet, um diesen Sachverhalt wiederzugeben.
Das Video vereinfacht stark und bildet ein "Wunschkonzert" ab, das so nicht in jedem Falle vorhanden ist.
Exemplarisch sei dazu die Fahrradstraße Uferstraße/Lortzingstraße genannt.
StVB/Polizei ist nach wie vor der Meinung, dass der Bordstein im Kurvenbereich "um die Ecke" geführt wird und nicht abgesenkt parallel zur Fahrradstraße verläuft. Damit gilt "rechts vor links", wer über die Aufpflasterung in die Fahrradstraße einfährt, hat Vorrang vor den von links kommenden Fahrzeugen.
Das steht der Zeichnung im Video entgegen.
oh, hab wohl die tags für rhetorische Frage vergessen. sorry.
aber der Verbandsführer steht dann für sich allein?
im Wortlaut steht der Satz für sich allein.
StVO §23 Abs 3
"Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."
Muss ich dann dem Wortlaut zu Folge an der Ampel umkippen, wenn ich kein Trackstand kann?
Dem Wortlaut der StVO folgend, dürfen Rad Fahrende auch nur bei Bedarf auf dem Schutzstreifen fahren. Aber beabsichtigt ist das so auch nicht.
nunja, ich denke nicht, dass Richtlinien/Vorgaben zur Anordnung von Verkehrszeichen Inhalt der Führerscheinausbildung sind.
Sprich: ob Breitstrich oder Schmalstrich interessiert mich als VT nicht und ich muss auch den Unterschied nicht kennen.
Ich weiß aber: anhalten, besondere Vorsicht beim Abbiegen.
![]()
Sie haben es wieder getan!!!
Es prangt an der Stelle dort wieder eine linksseitige B-Pflicht.
Und an der Ampel dahinter erhalten die Linksabbieger einen Grünpfeil, während die reine Fußgängerampel auf rot steht.
... und alle Radfahrer halten sich an das geradeaussignal und dürfen fahren.
Als ich gerade vorbei bin, war die Ampel aus.
Morgen früh wird sie das nicht sein.
Tja, ruf ich die Rennleitung dann an?
In HH hätt ich das gemacht, weil ich davon ausgehe, dass die das schon verstehen.
Aber in Thüringen? ![]()
Was wäre denn eine gute Diskussionsgrundlage? StVO vorlesen?
wenn ich 15km außerhalb aufm Dorf wohnen sollte, ist mir der Radverkehr in Jena relativ schnuppe. ![]()
Wenn ich dann innerstädtisch auf den letzten 2km mit einem PKW nicht schneller als mit dem Rad bin: ok, ist dann halt so. Aber dann hatte ich 10km davon zumindest trockenen Popo und anstrengungslose Höhenmeterdifferenz. ![]()
Wozu braucht man in der Stadt ein Auto?
vielleicht "zur" Stadt.
Hier bei mir ist innerstädtisch oder in Randlage keine Immobilie (kaufen/mieten) zu aushaltbaren Bedingungen zu bekommen. 15km außerhalb sieht das anders aus.
15km außerhalb heißt aber auch
- unbequemer ÖPNV
- in der Regel 130-200 Höhenmeter am Stück oder (weil die Stadt im Tal so langgezogen ist) weiter als 15km fahren
Sollte ich aufs Dorf ziehen, bin ich mir recht sicher, dass ich nicht jeden Tag die 140 Höhenmeter am Stück fahren will. ok, runter schon. Aber keinesfalls rauf.
Und bevor ich mir dann ein Pedelec kaufe, wirds ein kleines Auto. Vielleicht sogar mit Verbrenner. ![]()
Darüber:
"bei dichtem Verkehr [kann] das Auseinanderziehen [der Zweierreihe] zur Einerreihe durchaus zugemutet werden"
verstehe ich nicht.
muss ich nachdenken.
Fall a) - Fahrbahn mit 2 oder mehr Richtungsfahrstreifen
vollständiger Spurwechsel beim Überholen.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs
Fall b) - Fahrbahn mit genau 1 Richtungsfahrstreifen
vollständiger Spurwechsel in den Gegenverkehr beim Überholen.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
kein Radfahrer ist auf gegenläufigem RiFa unterwegs
Fall c) - Fahrbahn ohne Mittelmarkierung, keine Richtungsfahrstreifen (T30-Zonen etc)
c1) - Fahrbahnbreite < 5m
hier kann eine Einerreihe nicht regelkonform überholt werden.
Ob Zweierreihe oder Einerreihe: kein Unterschied
Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein
c2) - Fahrbahnbreite > 5m
hier kann eine Einerreihe überholt werden, eine Zweierreihe nicht
Radfahrer im Gegenverkehr? wenn Zweierreihe, dann nein
Beim Ausfahren ist das eeeeigentlich gut einsehbar.
Beim Auffahren könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Rad Fahrender zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen der Verschwenkung irgendwie "schlecht" im Rückspiegel / beim Schulterblick erkennbar ist. Aber Spekulation.
Für den Stadtverkehr reicht ja auch ein kleines Fahrzeug für 1-2 Personen, mit 60km/h Höchstgeschwindigkeit. Mit E-Antrieb. Warum baut man nicht mal sowas?
Aber der Status!!!!!
Was sollen die Leute von mir denken!!!!