Ja, aber eben nur an der betreffenden Stelle, um die Ecke und zwei Straßen weiter verstärkt es tendenziell die Pöbelei, weil es dort dann keine Asphaltmalereien/Hinweisschilder gibt.
die Vermutung mag ich nicht von der Hand weisen.
Ich gebe aber zu bedenken, dass so ein Hinweisschild an "gemeldeten Problemstellen" für Abhilfe sorgen soll.
Wenn nun um die Ecke und zwei Straßen weiter keine derartige Problemstelle vorliegt, würde ich eher vermuten, dass es dort nicht zu mehr Problemen kommt, nur weil um die Ecke und zwei Straßen davor eine Eklär-Bär-Tafel steht.
Sollte es dennoch um die Ecke und [...] zu mehr Problemen kommen, könnte man überlegen, auch dort die Tafeln zu montieren. Und schon hat man die Anfänge eines veritablen Schilderwaldes gelegt.
Tabakrauch bzw. Krebs steckt aber nicht an und ist eine Frage der Dauer des Konsums.
Bei Viren kann ein einziger Kontakt reichen. Und dazu führen, dass noch weitere Personen angesteckt werden.
Wenn alle Coronainfizierten, die ansteckend sind, blauen Ausschlag im Gesicht hätten und Riesenohren bekämen: jo, dann bräuchte man vermutlich auch keine Maskenpflicht. Man erkennt ja auf 10m Entfernung, was Sache ist.
Dein Video-Beispiel allerdings ist schon ein Extremfall und vermutlich zu einer "Stoßzeit" aufgenommen.
Leider lässt sich nur eine definierte Menge von Verkehrszeichen mit einer zeitlichen Einschränkung / Ausschränkung gültig anordnen.
und gehören nicht dazu.
Die Anordnung "Gehweg, Radfahrer frei, außer Sa+So 10-20 Uhr" ist also nicht möglich.
Somit haben sich meiner Meinung nach streng genommen solche Konstrukte wie in Köln auch nach der "Stoßzeit" zu richten.
einzige legale Alternative: Klappschilder. Dann muss eben vor/nach Stoßzeiten jemand hinfahren und die Schilder auf "gültig" bzw. "nicht gültig" ausklappen. Oder abhängen. oder verhüllen.
Weiß eigentlich jemand, ob die ERA (und die RASt) für ganz Deutschland gilt bzw. verbindlich ist, oder ob zum Beispiel BW oder Bayern andere Regelungen hat?
Ich kann nur sagen, dass bis 2017 für die in Hamburg geplanten Verkehrsanlagen die PLAST maßgeblich war. Daran hatten sich LSBG und zuarbeitende Planungsbüros zu halten. Dann wurde das per "Erlass" durch die Behörde für Wirtschaft und tralala (entspricht ja analog einem Landesministerium) geändert, so dass jetzt die Restra maßgeblich ist.
Die RASt 06 haben als R1-Regelwerk eine hohe Verbindlichkeit und Abweichungen von diesen Vorgaben müssen gut begründet sein. Einklagen kann man das aber nicht.
Fahrradwerkstatt wäre ja für meinen Haushalt gedacht
Dass das Gebäude grundsaniert werden muss: ja. weiß ich.
Dach müsste eh komplett runter und neu. alles entkernen, dann bekommt man den Schwamm auch prinzipiell in den Griff.
Aber interessant, dass das seit 9 Jahren schon drin steht. Und das seit 9 Jahren niemand haben will.
Die Mieteinnahmen sind garantiert auch von der Stadt, die für die Pendlerparkplätze am Bahnhof zahlt.
aber es ist so ein schönes Gebäude...
Aber alles in allem ist die Lage gruselig. Schadeschade.
Gestern Abend ist mir klar geworden, dass wir auf dem Weg in den Thüringer Wald (mit Auto) mehrmals durch den Ort gefahren sind. Keine guten Erinnerungen.
dunkel, düster, gruselig.
Ich wär im Dorf ohnehin bald Gegner, wenn ich mich für die Errichtung eines Bahntrassenradweges nach Gotha stimmen würde, wo doch so viele die Reaktivierung wollen.
klar sind da einige "Hürden". Das fängt an mit vermutlich eingetragenen Wegerechten (Zugang zum Bahnsteig) und hört mit dem Zustand des Gebäudes (Schwamm!!!) auf.
Altlasten kämen in den Fragenkatalog, den die DB beantworten dürfte. Die hat in den 90ern alle Bahnhöfe und bahn-related-infrastructure bewerten lassen hinsichtlich Rückstellungen zur Sanierung. Die müssen wissen, was da noch liegen könnte. Denkmalschutz fällt flach.
Die Nähe zur Bahn - geschenkt. die Strecke ist nicht elektrifiziert und wird es wohl auch nicht werden...
Aber das Gebäude! so wunderschön!
Die alte Laderampe wird zur Auffahrt in die Fahrradwerkstatt
Das Obergeschoss zum Wohnen ausgebaut, Dachflächenfenster nach Norden
im Untergeschoss unsere Büros, dann noch ein "Fremdenzimmer"
Die Fläche parallel zum Gleis: Bodenaustausch, Kleingarten.
Das Schlimme ist echt die Lage da im dunklen Seitental. hm.
und die Frage, ob die nicht doch in 10 Jahren auf den Trichter kommen, Oberleitungen hinzustellen...
Die DB bietet gerade ein sehr stolzes Bahnhofsgebäude am Fuße des Thüringer Waldes (Gräfenroda) an. für schlappe 7.000€ incl. großem 6000m² Grundstück ist man dabei.
Der Haltepunkt nebst neuen Bahnsteigen liegt direkt hinter dem Empfangsgebäude.
Tja. wenn das ganze nicht so extrem JWD wäre und auch nicht so touristisch im Niemandsland läge:
- alle Fernradwege führen in großem Bogen um den Ort herum
- im Winter müsste man immer noch 450 Höhenmeter hochkraxeln, um auf 800hm Schnee zu haben, wenn es denn mal gut läuft
... dann würd ich mir das direkt mal näher angucken.
Direkt vor.. hinter der Haustüre könnte vielleicht der nächste Bahntrassenradweg starten. nämlich auf der mittlerweile stillgelegten Strecke nach Gotha
Ja, ist traurig, dass da trotz Investitionen in der Vergangenheit kein Personenverkehr mehr läuft - aber als Radweg wärs bestimmt toll.
Dem Tenor "es handelt sich nicht um eine Todesfalle" stimme ich grundsätzlich zu.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass dort draußen gefühlte 90% der Rad Fahrenden keine Ahnung haben, welche Ampel gilt, wann sie Vorrang haben und wann nicht.
Wenn dann noch 20% der Aufleitungen auf die Fahrbahn so ausgeführt sind, dass der Rad Fahrende "einfach fahren kann" und 80% nicht - der Unterschied aber nur in weißen Strichen und auch noch Art des Striches besteht..
Dann sehe ich eine grundsätzliche Gefahr, dass einige Rad Fahrende hier auf die Fahrbahn einfahren, ohne auf KFZ zu achten. Das Risiko ist allerdings meiner Meinung nach nicht größer als an anderen Stellen.
Unterschied: das hier ist "heute" eingerichtet und kein Altbestand von vor 20 Jahren.
Da die Rad Fahrenden von links kommen und aus deren Perspektive geradeaus fahren, gehe ich von einer gültigen Radverkehrsführung aus.
Ampel, die den Schutzbereich definiert. Auto steht ja schon da.
Ich persönlich würde hier als der Dash-Cam-Nutzer an der roten Ampel halten.
Eindeutig "rechts-vor-links" läge in meinen Augen vor, wenn die KReuzung zwischen den Radverkehrslagen deutlich von der Straße abgesetzt im Park verliefe.
Aber so
ich tendiere zu rotlichtverstoß
edit: die Leuchtverkehrszeichen gehen den Blechverkehrszeichen vor. Wenn die Ampel ausgeschaltet wäre, würde ich die Situation der Vorfahrt anders bewerten. Wobei da auch in Betracht gezogen werden sollte, dass die Rad Fahrenden von Links vllt. gar nichts vom Verlauf der Vorfahrtsstraße wissen. bah!
editedit:
https://youtu.be/9WPPAqodnhs?t=246
was für eine asoziale Aktion!
Ich bin nun sicherlich auch kein Kind von Traurigkeit, wenn es darum geht, anderen Verkehrsteilnehmern zu sagen, was ich von bestimmten Aktionen halte. Und ich weiß auch, dass das ganz oft ganz unnötig ist. Aber in dieser Situation rechts zu überholen (ob nun Radfahrstreifen oder nicht) und dann noch zu hupen - unsagbar dämliche Aktion.
Die B88 wälzt sich als autobahnähnliche Straße durch Jena. Nur eben nicht so stark befahren (außer vllt. zur Rushhour, die hier in der Stadt 30-40min dauert)
einen real straßenbegleitenden Radweg gibt es auf gesamter Länge nicht. Lediglich abschnittsweise verläuft ein Radweg parallel in akzeptablem Abstand.
Das hier ist dann die Strecke für Rad Fahrende. Teilweise durch Grünanlagen, teilweise durch VBB, Kreuzung mit Straßenbahn, gemeinsamer Geh- und Radweg, Fahrradstraße usw.
Das volle Programm. auf 100m hat der "Radweg" eine akzeptable Breite für Fuß- und Radverkehr in den vorhandenen Stärken.
Im nördlichen Bereich sind zHg70 und zHg50(nachts) angeordnet und Radverkehr mit ausgeschlossen. Dieses Verbot des Radfahrens wird auch an den Knotenpunkten nach Süden hin wiederholt.
Ja gut, kann ich prinzipiell mit leben.
Stutzig machte mich vor 2 Wochen aber, dass man von Süden kommend weder einen Radweg, noch einen b-pflichtigen Radweg noch ein aufgestellt hat.
Ich bin diesen Weg gefahren und habe partout kein Blauschild und auch keine (linksseitige) B-Pflicht erkannt.
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Auch wieder direkt mit Belehrer und Abdränger. Was ich schon krass finde bei dem Straßenquerschnitt.
Einerseits möchte ich aus Prinzip (jajajaja, ich weiß, irrational, total dämlicher Grund) auf der B88 fahren dürfen.
Oder anders formuliert: im Dunklen möchte ich verdammt nochmal nicht auf einem linksseitigen Radweg fahren müssen, der 1m tiefer als die Fahrbahn liegt (hier geht der Spaß los). Das ist auch bei innerstädtischem Abblendlicht einfach ... aua.
Die Alternativen sind Zickzack-Wege mit etlichen Höhenmetern östlich oder ... Kanufahren auf der Saale. Oder andere depperte Umwege.
was ist in der Vergangenheit passiert:
Die Markierungen der Aufleitungen der niveaufreien Kreuzungen sind vor wenigen Monaten modifiziert worden.
Vorher: 2 Richtungsfahrstreifen auf der B88 wurden zu einem Richtungsfahrstreifen zusammengeführt, um maximalen Durchsatz bei der Auffahrt auf die B88 zu gewährleisten. Luftbild
Jetzt: die beiden Richtungsfahrstreifen sind durchgehend, die Sperrfläche wurde aufgehoben. Auffahrten auf die B88 sind mit beschildert.
Für mich ist das der erste Schritt in die richtige Richtung. Vorher hätte man wirklich sagen können, dass das Einfädeln vom rechten Streifen auf den linken (einzigen) für "normale" Rad Fahrende echt herausfordernd ist. Ich würde eine behauptete "Gefährlichkeit" auch nicht grundsätzlich abtun.
Aber jetzt kann man auf der rechten Spur bis ins Zentrum durchfahren, hat nur Kreuzungs- bzw. Einmündungssituationen, bei der der Rad Fahrende immer Vorrang hat und das einfahrende Fahrzeug warten muss.
Aber ich befürchte mal, dass sich alle Stellen gegen die Aufhebung von auf dem gesamten Abschnitt massiv wehren werden.
Was ich vorhabe:
- nach ThüringerTransparenzgesetz die Anordnung zu im nördlichen Abschnitt einholen
- Einsicht in Protokolle der Verkehrsschauen im nördlichen Abschnitt fordern (höhöhö)
- Einsicht in Protokolle der Verkehrsschauen im südlichen Abschnitt fordern (höhöhöhöhöhöhö)
Aber obs was bringt, dann zu argumentieren:
"Ihr habt seit 2 Jahren nichts gemacht, so gefährlich kann es nicht sein, dort auf der Fahrbahn zu fahren" ?
Seither sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass Kommunen erst eine besondere Gefahrenlage an Straßen definieren müssen, um eine Benutzungspflicht anzuordnen
definieren? ungünstige Wortwahl.
Aber in gewisser Weise auch passend. "Da behindern die den Verkehr. hm. ah, dann definieren wir diesen abschnitt einfach als furchtbar gefährlich. fertig!"
Zitat
Und Martin Glas, der frühere Münchner Vorsitzende des ADFC, [...]. Glas, der oft Rennrad fährt, hat schon selbst als Privatmann vor Gericht die Aufhebung von Benutzungspflichten durchgesetzt
auch hier: erweckt den Eindruck, dass Radfahren auf der Fahrbahn nur was für Rennradler ist.
Weil es dafür jedes Mal einen Strich in der Statistik des ADFC gibt.
Also haben die Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörden, Gemeinden ... und alle am Planungsprozess irgendwie Beteiligten eine Auflage, die Strichlisten beim ADFC zu erweitern?
Bei dem ADFC, der für einen bundesweit agierenden Verein unfassbar unprofessionell und teilweise widersinnig agiert, der zersplittert ist und in dem jede blöde Orts- und Landesgruppe ihr eigenes Süppchen kocht? Dieser ADFC hat so viel "Macht", dass oben angeführte Beteiligte gefälligst für Strichlistenwachstum sorgen sollen?