Bei diesem Film über das niederländische Kreuzungsdesign ist mir aufgefallen, dass bei den weit von den Fahrbahnen abgesetzten Radwegen der Vorrang der Radfahrenden dadurch gewährleistet wird, dass eine Reihe von Dreiecken, deren Spitze auf das Auto zeigen, dem Autofahrer signalisiert, dass er warten muss.
...
Das ist vermutlich Deiner selektiven Wahrnehmung geschuldet, die bei emotionaler Befangenheit stets entsteht.
Bei rationaler Betrachtung des Videos würde man sehen, dass auf dem Radweg gleichfalls die Dreiecksmarkierungen aufgebracht sind, deren Spitzen auf die Radfahrer zeigen.
Im Übrigen: Was glaubst Du, was das Vz 205, dass die Radfahrer vor der Nase haben (ab min. 1:35) bedeutet?
...
Man könnte ja den Radverkehr auf einem abgesetzten Radweg dadurch Vorrangberechtigt machen, dass man entsprechende Vorfahrt Achten Schilder aufstellt. Und zwar so dass dadurch der Radverkehr auf dem Radweg Vorrang hat. Dann ist ganz klar, wer Vorrang hat.
...
Das würde bedeuten, dass der rechtsabbiegende Pkw direkt nach dem Rechtsabbiegen Vorfahrt achten müsste. Das wird einfach nicht funktionieren.
Erstens geht es auch um Grundrechte, Artikel 2 des GG gibt einem das Recht auf Leben und auf Unversehrtheit.
Nein, das sind Schutzrechte vor staatlicher Willkür.
Mag sein das wir irgendwie aneinander vorbei reden...
Ja!
1. habe ich mehrfach betont, das ich nicht auf meine Vorfahrt bestehe...
Brav!
2. Auch die kleinen Regeln geben einem "Rechte" geben über dem anderen, unter anderem die Vorfahrt.
Nein!
...
3. Würde man die Radfahrer aus " Verkehrsverbund" ausnehmen, so wie jetzt schon die Fußgänger, und rechtlich deutlich schlechter stellen, ist das Einzige, was sich zu der aktuellen Situation ändert, dass der Radler für sein Tun und Handeln die Verantwortung trägt, alleine, wenn er "die Regeln mal nicht einhalten" kann. Sonst nichts. Was anders habe ich nicht gesagt. Es steht Ihnen völlig frei, immer und überall anderen den Vorrang zu lassen, dazu muss man nicht mal die kleinen Regeln ändern. Und wiederum davon abgesehen kann man bei uns hier in Bayern sehr häufig ein 205er als Radfahrer sehen, weshalb ich dann sehr konsequent auf der Fahrbahn fahre und damit bis jetzt ganz gute Erfahrung gemacht habe, was Probleme mit Rechtsabbiegern angeht.
Daneben stellt sich dann die Frage, warum soll ein Radler überhaupt noch eine Radverkehrsanlage nutzen, wenn er auf der Fahrbahn fröhlich und ungehindert seine Wege ziehen kann, 1m weiter rechts an jeder Kreuzung stehen bleiben muss und erst einmal einen 270° Blick riskieren vor dem weiter fahren.
Wenn Du damit ausdrücken möchtest, dass diese ganzen unsinnigen Probleme erst dadurch entstehen, dass man Radfahrer im Seitenraum führt, dann gebe ich Dir Recht.