Beiträge von Schwachzocker

    ...wobei mir nicht klar ist, ob man mit dem Rad beim indirekten Linksabbiegen über die Mittelinsel oder links daran vorbeifahren soll....

    Gibt es denn dort überhaupt eine Radverkehrsführung? Ich kann keine erkennen.

    Ohne Radverkehrsfürhung ist da m.E. überhaupt kein Signalgeber zu beachten.

    Zitat

    § 37 StVO

    ...

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

    ...

    Wer ist denn der Gesprächspartner mit dem gesunden Verstand?

    Und wie kommt man überhaupt darauf, sich darüber mit Behörden zu streiten, ohne dass es um einen Bußgeldbescheid geht? Das ist doch reine Zeitverschwendung. Fahre doch einfach, wie Du es für richtig hältst.

    Auf die §1 Keule hab ich grad noch gewartet.

    Wieviel Möglichkeiten zu §1 hat man denn noch wenn man auf einem 3m breiten Weg ohne Ausweichmöglichkeit spontan (in einer Kurve) auf eine "Vollsperrung" in Form eines LKW trifft....

    1.) Nachdenken!

    2.) Nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Sichtweite anhalten kann.

    3.) Rechts fahren!

    4.) Etwas unerwartetes passiert und man kann auf die Bankette ausweichen.

    Und gar nichts wäre passiert.

    Den meisten hier wird wohl nur deswegen so komisch, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass jemand moralisch und vor Allem auch menschlich so sehr neben der Spur ist, bei Radfahrern die Schuldumkehr in jeder, also jeder auch noch so erdenklich absurden Situation zu versucht.

    Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe mich geirrt.

    Bei Fahrern von Güllelastern handelt es sich nämlich um russische Auftragskiller, die hier eingeschleust wurden, um die Verkehrswende zum erliegen zu bringen. Es wäre auch zu auffällig, wenn man immer nur Nervengift verwendet. Deshalb haben die sich etwas Neues einfallen lassen.

    Was ist also zu tun?


    Hab schon verstanden, was du meinst. Allein, mir fehlt die Konsequenz aus dieser Erkenntnis.

    Die habe ich absichtlich weggelassen, damit Du eine Denksportaufgabe hast.

    Mögliche Konsequenzen können sein:

    - noch intensiver im Straßenverkehr die eigenen Rechte durchsetzen (Vorfahrt muss Vorfahrt bleiben)

    - Strafen und Bußgelder erhöhen (bis hin zum Abtrennen von Gliedmaßen)

    - Für jeden getöteten Radfahrer ist auch ein Lkw-Fahrer zu töten, um Gerechtigkeit herzustellen.

    - § 1 Abs. 1 StVO lesen und verstehen

    Bitte ankreuzen!

    Ich bin natürlich auch nicht unfehlbar aber wenn ich Fehler mache kostet mich das im Zweifel mein Leben.

    Wer aber einen riesigen LKW fährt, dar sich sowas nicht erlauben.

    ...

    Puhhhh....

    Es ist ein Fehler, nicht mit Fehlern anderer zu rechnen. Und dieser Fehler kostet Dich Dein Leben.

    Die Radfahrerin mag etwas falsch gemacht haben, aber vom Artikel her wüsste ich nicht was! Man muss schlicht und einfach nicht mit jedem erdenklichen Blödsinn rechnen, weil nur so überhaupt Verkehr möglich wird.

    Richtig! Man muss das nicht. Man sollte das aber vernünftigerweise im eigenen Interesse tun. Denn es gibt ja noch mehr im Leben als nur die StVO.

    Natürlich wird das nicht perfekt gelingen. Natürlich soll man auch noch vorankommen. Aber es muss schon klar sein, dass es bei tausenden und abertausenden von Verkehrsteilnehmern immer welche gibt, die völlig neben der Spur laufen. Dann hilft es nicht zu sagen: "Das durfte der aber gar nicht!", sondern Du bist dann querschnittsgelähmt.

    Aber mal ehrlich: Ich denke schon, dass Ihr das verstanden habt und Ihr tut jetzt nur absichtlich ein bisschen komisch, oder?

    Die ganzen 9 Jahre, die ich in Kiel gewohnt habe, standen auf genau jenem Stück Parkstreifen am Stadion Werbeanhänger, Boote, Pferdeanhäger, Wohnwagen /-mobile und noch mehr Werbeanhänger....

    Dann hat wohl in 9 Jahren kein einziges Fußballspiel stattgefunden.

    Könnte das Vorhandensein von Parkplätzen für Pkw nicht auch positiv für den Radverkehrs ein? Dann müssten weniger auf Radfahrstreifen parken.

    Die Einstufung ist ja nicht ein Naturgesetz, sondern von Menschenhand gemacht und demnach auch anpassbar...

    Völlig richtig!

    Wenn es angepasst würde, wäre es aber noch immer kein Naturgesetz, sondern wieder eine ziemliche willkürliche, nach juristischen Merkmalen vorgenommene Einstufung, nur diesmal eben von Dir.

    Ja genau, sicher haben sich alle "Fallbeispiele" oben in selbstmörderischer Absicht um quasi als Martyrer zu sterben vor die Fahrzeuge geworfen....

    Das mit den Märtyrer vielleicht nicht. Sie haben wohl bloß nicht damit gerechnet, dass Menschen fehlbar sind, denn sie kennen die menschliche Fehlbarkeit von sich selbst ja nicht.

    ... Und natürlich brauchen die Kennzeichen, der Matsch unterm LKW ist sonst kaum zu erkennen?

    Eine Erkennungsmarke wie beim Militär würde auch schon genügen; besser gleich zwei, eine um den Hals und eine um das Fußgelenk. Es kann ja sein, dass manches nicht mehr auffindbar ist.

    ...Es ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, wieso sie eher KFZ gleichen sollen als Pedelecs....

    Elektroroller gleichen nicht Kfz, sondern es sind solche. Das eine sind Kraftfahrzeuge, für das andere benötigt man Körperkraft zur Fortbewegung.

    Für mich sehr leicht nachvollziehbar!

    ...Und da stelle ich mir schon die Frage, wer denn selbst als Ortskundiger hier genau sagen kann, in welche Richtung der Verkehr fließt, beziehungsweise in welche Richtung man vor dem Überqueren der Fahrbahnen schauen muss....

    Das kann ich Dir genau sagen:

    Man muss vor dem Überqueren der Fahrbahn immer in beide Richtungen schauen, weil es immer sein kann, dass aus beiden Richtungen Fahrzeuge kommen, völlig egal, ob das erlaubt ist oder nicht.

    Es handelt sich übrigens um eine Fußgängerquerung.

    Heute ist Sturmflut.

    Während Christ- und Freidemorkaten unablässig reklamieren, es dürfe keine so genannten ideologischen Verbesserungen für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer an der nördlichen Kiellinie geben, sieht das eben so aus:

    Ich schlage ein Windschutz vor.

    Alternativ ein Schild "Radweg nur für Volldeppen".

    Übrigens waren es die Grünen, die meinten, das Fahrradfahren an der Kiellinie wäre soooo schön. Nun sollen sie gefälligst fahren.

    Bei diesem Film über das niederländische Kreuzungsdesign ist mir aufgefallen, dass bei den weit von den Fahrbahnen abgesetzten Radwegen der Vorrang der Radfahrenden dadurch gewährleistet wird, dass eine Reihe von Dreiecken, deren Spitze auf das Auto zeigen, dem Autofahrer signalisiert, dass er warten muss.

    ...

    Das ist vermutlich Deiner selektiven Wahrnehmung geschuldet, die bei emotionaler Befangenheit stets entsteht.

    Bei rationaler Betrachtung des Videos würde man sehen, dass auf dem Radweg gleichfalls die Dreiecksmarkierungen aufgebracht sind, deren Spitzen auf die Radfahrer zeigen.

    Im Übrigen: Was glaubst Du, was das Vz 205, dass die Radfahrer vor der Nase haben (ab min. 1:35) bedeutet?

    ...

    Man könnte ja den Radverkehr auf einem abgesetzten Radweg dadurch Vorrangberechtigt machen, dass man entsprechende Vorfahrt Achten Schilder aufstellt. [Zeichen 205]Und zwar so dass dadurch der Radverkehr auf dem Radweg Vorrang hat. Dann ist ganz klar, wer Vorrang hat.

    ...

    Das würde bedeuten, dass der rechtsabbiegende Pkw direkt nach dem Rechtsabbiegen Vorfahrt achten müsste. Das wird einfach nicht funktionieren.

    Erstens geht es auch um Grundrechte, Artikel 2 des GG gibt einem das Recht auf Leben und auf Unversehrtheit.

    Nein, das sind Schutzrechte vor staatlicher Willkür.

    Mag sein das wir irgendwie aneinander vorbei reden...

    Ja!

    1. habe ich mehrfach betont, das ich nicht auf meine Vorfahrt bestehe...

    Brav!

    2. Auch die kleinen Regeln geben einem "Rechte" geben über dem anderen, unter anderem die Vorfahrt.

    Nein!

    ...

    3. Würde man die Radfahrer aus " Verkehrsverbund" ausnehmen, so wie jetzt schon die Fußgänger, und rechtlich deutlich schlechter stellen, ist das Einzige, was sich zu der aktuellen Situation ändert, dass der Radler für sein Tun und Handeln die Verantwortung trägt, alleine, wenn er "die Regeln mal nicht einhalten" kann. Sonst nichts. Was anders habe ich nicht gesagt. Es steht Ihnen völlig frei, immer und überall anderen den Vorrang zu lassen, dazu muss man nicht mal die kleinen Regeln ändern. Und wiederum davon abgesehen kann man bei uns hier in Bayern sehr häufig ein 205er als Radfahrer sehen, weshalb ich dann sehr konsequent auf der Fahrbahn fahre und damit bis jetzt ganz gute Erfahrung gemacht habe, was Probleme mit Rechtsabbiegern angeht.

    Daneben stellt sich dann die Frage, warum soll ein Radler überhaupt noch eine Radverkehrsanlage nutzen, wenn er auf der Fahrbahn fröhlich und ungehindert seine Wege ziehen kann, 1m weiter rechts an jeder Kreuzung stehen bleiben muss und erst einmal einen 270° Blick riskieren vor dem weiter fahren.

    Wenn Du damit ausdrücken möchtest, dass diese ganzen unsinnigen Probleme erst dadurch entstehen, dass man Radfahrer im Seitenraum führt, dann gebe ich Dir Recht.

    wie oben schon geschrieben, überlebt der Radler dann nur, weil er sämtliche Rechte abgibt...

    Immerhin überlebt er dann. Mir wäre das lieber als mit sämtlichen Rechten zu sterben. Aber das mag man ja auch anders sehen.

    Im übrigen handelt es sich bei Verkehrsregeln nicht um Rechte, erst recht nicht um Grund- oder Menschenrechte, sondern um kleinteilige Regeln, die fehlbare Menschen nach Kräften einhalten sollen, aber nicht immer können.