...Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.
Nicht unbedingt in meinem Bundesland, aber zumindest in meiner Stadt.
Und das heißt nicht, dass die Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen werden kann, denn das ist sie bereits, sondern das heißt, dass man sie gern wieder hätte.
Wieviel Arbeit die Gerichte haben, ist denen egal und was der Landesminister davon hält auch. Meinst Du, die im Ministerium sind blind, oder meinst Du dass sie noch nie selbst am Straßenverkehr teilgenommen haben?
Darf ich also nunmehr davon ausgehen, dass einen ein Informationsfreiheitsgesetz auch nicht weiter hilft, denn es gibt nicht mehr Informationen als das, was bereits bekannt ist?
Oder soll ich beantragen: "Sendet mir mal bitte alle verkehrsrechtlichen Anordnungen zu, die ihr habt."
Und wenn ich die dann habe, was mache ich dann damit?