Beiträge von Schwachzocker

    Wenn Ihnen das fehlt, erstellen Sie doch eine wissenschaftliche Studie dazu.

    Naja, in dem Papier ist von "Risiken" die Rede. Und die glaubt man einschätzen zu können, indem man einfach Unfallzahlen analysiert.

    Das ist aber nun einmal falsch. Um das Risiko einschätzen zu können, braucht man Unfallzahlen und Nutzungszahlen.

    0:18 Radfahren ist die Alternative zum motorisierten Verkehr - zumindest in der Stadt.

    Da musste ich doch mal schlucken, denn es bedeutet im Umkehrschluss, wer auf dem Land lebt, der sollte besser kein Fahrrad fahren....

    Nein, das ist ein falscher Umkehrschluss.

    Es wird nicht gesagt, dass Menschen, die auf dem Land leben, besser kein Fahrrad fahren sollten, sondern nur, dass das Radfahren dort keine Alternative zum motorisierten Verkehr ist. Und genauso ist es auch.

    0:26 Damit Radfahrten in der Stadt sicherer wird gelten seit dem 1. September 1997 neue Bestimmungen.

    Schon wieder diese Fokusierung auf die Stadt, dabei gelten die neuen Bestimmungen doch auch auf dem Land.

    Ja, aber für den ländlichen Bereich hat man diese Bestimmungen nicht gemacht, weil die Radverkehrssicherheit im ländlichen Bereich völlig unabhängig von Regulierung und bauliche Gestaltung noch nie ein Problem war.

    1:20 Hohes Sicherheitsrisiko für Rad- und Autofahrer in Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

    Vielleicht sollte man sich gelegentlich einmal daran erinnern, warum Einbahnstraßen überhaupt eingerichtet werden. Dann erst weiter denken.


    Ich schätze, Du möchtest mit Gewalt alles missverstehen, was überhaupt nur geht.


    ... Eine Benutzungspflicht außerorts musste zunächst auch begründet werden, das hat man aber inzwischen wieder zurückgenommen

    Nein, dass ist noch immer ein Rechtseingriff und muss begründet werden. Es müssen aber nicht mehr die relativ hohen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9, Satz 3 StVO vorliegen.

    Für mich erfüllen Verkehrsregeln in erster Linie den Zweck, mein Verhalten und das der anderen Verkehrsteilnehmer*innen gegenseitig berechenbar zu machen. Blinken oder Handzeichen z.B. ergeben am meisten Sinn, wenn andere die Information wahrnehmen können. Auf einer ansonsten leeren Straße kann meinethalben auch so abgebogen werden.

    Meinethalben kann man dann auch links und auf dem Gehweg fahren, gern auch alkoholisiert.

    "Versuch" ist gut. Wie will man denn die Markierungen und Piktogramme wieder entfernen, wenn der Versuch scheitert?

    Da muss man den Belag abfräsen und neu asphaltieren. Das werden die doch nie machen.

    Die Piktogramme auf der Fahrbahn halte ich übrigens für rechtswidrig.

    Mit Graben dazwischen ist es doch sicherlich ein eigenständiger Weg...

    Sehe ich eigentlich auch so. Aber nicht wegen dem Graben, sondern weil die Entfernung von der Fahrbahn doch schon etwas größer ist, wahrscheinlich über 5m.

    Zitat

    „Die Beschilderung fehlt noch – aber Radfahren geht trotzdem schon“, sagte der Brester Bürgermeister Johann Höft.

    Radfahren geht also auch ohne Schilder?! Na, das ist ja ein Ding.

    Die ganze Diskussion gäbe es nicht, wenn man [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] nicht völlig realitätsfremd ("IMMER Schrittgeschwindigkeit") definierten würde. Absolut niemand fährt so langsam, wenn da kein Fußgänger in der Nähe ist oder irgendwo raus kommen kann.

    Wenn die Radfahrer dort fahren würden, wo sie hingehören, nämlich auf die Fahrbahn, und die StVB diese Beschilderung gar nicht anordnen würden, gäbe es die ganze Diskussion auch nicht.

    Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. ...

    Vom Aufwand her macht das eigentlich keinen Unterschied, wenn man seine verkehrsrechtlichen Anordnungen nach Straßennamen abgeheftet hat, wird man halt alle Straßen durchgehen müssen.

    Die Frage ist natürlich schon, was passiert, wenn es zu viele Klagen werden…

    Das sollte eigentlich nicht passieren, denn das behördliche Handeln ist ja gerade die Folge von kommunalpolitischen Mehrheitsentscheidungen. Wenn es auf politischer Ebene zuviel Widerspruch gibt, ist das entsprechende Verkehrszeichen natürlich ganz schnell weg.

    Nach meinen Eindrücken ist Regulierung innerhalb der breiten Bevölkerung durchaus gewollt. Man meint halt (fälschlicherweise), dass durch Regulierung allein grundsätzlich irgendetwas besser wird. Und gegen diese Meinung war bisher kein Kraut gewachsen (und auch kein Gesetzgeber).

    Erschwert wird alles durch den Umstand, dass sich jeder, der selbst am Straßenverkehr teilnimmt, für einen Experten hält. Das ist ungefähr so als wenn man Fußballbundestrainer ist. Man hat es dann mit ca. 40 Millionen Experten zu tun, die es besser wissen.

    ...Wenn in deinem Bundesland quasi keine Benutzungspflicht mangels Anordnung auf soliden Beinen steht, dann heißt das ja, dass die komplett entbehrlich ist und aus der StVO gestrichen werden kann. Das wird den Gerichten viel Arbeit ersparen. Frage doch mal direkt den zuständigen Landesminister, was er davon hält.

    Nicht unbedingt in meinem Bundesland, aber zumindest in meiner Stadt.

    Und das heißt nicht, dass die Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen werden kann, denn das ist sie bereits, sondern das heißt, dass man sie gern wieder hätte.

    Wieviel Arbeit die Gerichte haben, ist denen egal und was der Landesminister davon hält auch. Meinst Du, die im Ministerium sind blind, oder meinst Du dass sie noch nie selbst am Straßenverkehr teilgenommen haben?


    Darf ich also nunmehr davon ausgehen, dass einen ein Informationsfreiheitsgesetz auch nicht weiter hilft, denn es gibt nicht mehr Informationen als das, was bereits bekannt ist?

    Oder soll ich beantragen: "Sendet mir mal bitte alle verkehrsrechtlichen Anordnungen zu, die ihr habt."

    Und wenn ich die dann habe, was mache ich dann damit?

    Och komm schon. Du weißt genau, dass Behördenmitarbeiter, die noch einigermaßen bei Verstand sind, sich nicht danach richten können, was Google sagt oder was man dort sieht.

    So etwas machen halt Mitglieder in Internetforen.

    Die von Dir genannten Seiten, die man Deiner Meinung nach checken soll, haben nur einen Zweck: Die Beeinflussung von Menschen!


    Aber zur Sache:

    In meinem Bundesland gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz. Und meine Straßenverkehrsbehörde macht auch kein Geheimnis aus den von Dir geschilderten Missständen. Es ist denen auch völlig egal, ob ein Gerichtsverfahren verloren geht.

    Sie müssen halt sagen können: "Wir waren es nicht. Die bösen Gerichte waren es!"

    Ich würde auch gern etwas ändern. Was also soll ich nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz Deiner Meinung nach tun?

    Im Prinzip müsste es eine systematische Befahrung geben, wo alle vorhandenen Verkehrszeichen erfasst werden. Anschließend müssten die in ein GIS überführt werden (das ginge zum großen Teil vermutlich sogar automatisch) und jedes Verkehrszeichen einer vorhandenen verkehrsbehördlichen Anordnung zugeordnet werden.

    Das machen manche Straßenverkehrsbehörde in unserem Bundesland durchaus bzw. sie beabsichtigen es zu tun.

    Andere haben kein Interesse daran. Und es ist ein enormer Aufwand am Anfang.


    Es ist ja geradezu absurd, von Behördenmitarbeitern zu erwarten, dass sie jedes Verkehrszeichen und den Grund dafür kennen.

    Ja, Informationsfreiheitsgesetz.

    Ich würde diesen Behörden dann mal zB das Studium des von simon erstrittenen Urteils nahelegen.

    Keine verkehrsrechtliche Anordnung? Verkehrszeichen nichtig!

    Ja, schon klar. Ich habe aber noch nie richtig verstanden, warum die Behörde das stören sollte.

    Dann wird eben abgeräumt oder neu entschieden. Was ist dabei? Im Zweifelsfall ist es eben nichtig.

    Die Dienstzeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Was die in dieser Zeit machen, ist denen herzlich egal. Das Gehalt zahlt der Steuerzahler. Und andere Tätigkeit, die dafür liegen bleiben, gehen letztlich auch zu Lasten des Steuerzahlers.


    Aber nochmal:

    Was ist aus Sicht der Behörde so schlimm daran, wenn derartige Missstände offengelegt werden? Wenn ich Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde wäre, würde ich das geradezu begrüßen.

    Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Kommunalpolitik es nicht begrüßt.

    ...Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.

    IFG = Informationsfreiheitsgesetz?

    Was meinst Du mit "systematisch offenlegen"? Was genau stellst Du Dir da vor?

    Bei uns gibt es ein solches Gesetz. Wenn man entsprechend nachfragt, bekommt man die Auskunft, dass man sich den verkehrsrechtlichen Anordnungen, die vor 1985 erlassen wurden, entledigt hat. D.h. alles was davor war, ist nun ohne entsprechende Anordnung.

    Da geht man ganz offen mit um. Da musst Du nichts offenlegen.

    Es interessiert halt niemanden.