Beiträge von Schwachzocker

    ... es fuhr ungefähr bei jedem zweiten Umlauf mindestens ein Kraftfahrer bei rotem Licht nach rechts:

    Das wäre nach meinen Erfahrungen bei größeren Kreuzungen in der Stadt eine ziemlich normale Quote.

    Schilder, auf denen steht "Rotlicht beachten" sind ziemlicher Quatsch. Sie führen nur zu der Frage, ob das an anderen Ampeln, wo ein solches Schild nicht steht, nicht so ist.

    Wäre es nicht eine Option die untere Ampel für geradeaus zu demontieren?

    Ich glaube, da haben die RiLSA etwas dagegen. Ich habe die allerdings gerade nicht zur Hand zum nachgucken.

    So ist es! Das Problem mit dem "Mitzieheffekt" hat man immer, weil die Signalgeber unmittelbar nebeneinander stehen. Dafür hat noch niemand eine Lösung gefunden.

    Dass man an solchen Stellen ein gewisses Maß an Missachtungen hat, ist ziemlich normal, allerdings nicht 50%.

    Aber wird das auch praktiziert? Mir kommts vor, als sei mit der Verkündung des staatlichen Strafmaßes die Sache regelmäßig abgeschlossen.

    Strafrechtlich ist die Sache abgeschlossen, vorausgesetzt, es wird auch bezahlt.

    Die peinliche Befragung mit anschließender Amputation von Gliedmaßen ist in der Tat abgeschafft.

    ...

    Kriegen wir die Zivilklagen bzgl. solcher "Unfälle" vielleicht einfach nicht mit, weil sie in der Presse nicht auftauchen? Oder finden sie tatsächlich nicht statt? Weil sie chancenlos sind? Weil Anwälte abwinken und sagen: Bestenfalls kriegst du als Opfer/Hinterbliebener hierzulande 100 Euro, vermutlich gar nichts?

    Würde mich interessieren.

    Diese Prozesse finden i.d.R. nicht statt, weil die Versicherung anstandslos zahlt.

    Der Glaube ist sogar so stark, dass viele Radfahrer hier im Forum auch ein Auto halten.

    Die Genfer Konventionen schützen "Zivile Personen". Warum werden männliche zivile Personen an der Flucht aus den Kriegsgebieten in der Ukraine gehindert?

    Weil "Flucht vor dem Krieg" kein Menschenrecht ist. Die Genfer Konventionen schützen zivile Personen vor den Kugeln des Gegners. Man darf dann allerdings nicht in ziviler Kleidung mit Molotowcocktails um sich werfen.

    Aber kein Fahrradfahrer wünscht sich, zusammen mit Fußgängern auf Gehwegen zu fahren. Zumindest nicht Fahrradfahrer, die "ernsthaft" Radfahren, also das Fahrrad als Alternative zum Auto nutzen, und nicht nur einmal im Monat, wenn grad schönes Wetter ist, demonstrativ den Grünen raushängen lassen.

    ...

    Solche Radfahrer gibt es aber kaum.

    Selbst meine 11-jährige Tochter fühlt sich mit dem Rad auf [Zeichen 240]-Gehwegen unwohl, sogar wenn sie 4 m breit sind. Wenn schon, dann muss es [Zeichen 241-30] sein, wo auch markiert ist, wem welcher Bereich zusteht.

    Ich fühle mich schon dann unwohl, wenn ich eine Burg um den Strandkorb herum gebaut habe, und dann fällt ein fremder Ball hinein.

    Zunächst mal ist es ja nicht verkehrt, dass sich Politiker für das einsetzen, was sich der Wähler wünscht. Problematisch ist halt, wenn Wählerwünsche erfüllt werden, die unrealistisch sind oder die sogar langfristig Schaden anrichten, was nicht immer sofort für jeden Wähler und manchmal auch von vielen Wählern gemeinsam nicht erkennbar ist, oder nicht erkannt wird, oder niemand wahrhaben will.

    Das nennt sich Demokratie.

    Niemand sagt, dass dadurch die besten Ergebnisse zustande kommen, sondern es kommen die Ergebnisse zustande, die mehrheitlich mitgetragen werden.

    Ich säh da noch die Möglichkeit der vollständigen Beseitung des Radwegs und der gleichzeitigen Sperrung der Fahrbahnen für KfZs, weil die StVB nicht dafür gesorgt hat, eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn ohne Gefährdung für Radfahrer herzustellen. Nach meinem Verständnis ist das seit 25 Jahren ihre hoheitliche Aufgabe und oberste Pflicht. Oder täusch ich mich?

    Ja, Du täuscht Dich!

    Es gilt oder.

    Wie eigentlich immer, wenn §37 (2) Nr.6 S.2 StVO mangels besonderer Lichtzeichen nicht greift, bleibt man an S.1 hängen. Als Radling bist Du schließlich auch Fahrverkehr, deshalb gibt es diesen Satz 1.

    Was die StVB bei dieser Ampel vorgesehen hat, obliegt zunächst mal ihr - nicht Dir

    Ich sehe das nicht so. Bevor man überhaupt zur Prüfung des § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO kommt, stellt sich die Frage, ob man überhaupt in den Bereich einfährt, den die LSA schützen soll. Daran kann man hier mindestens berechtigte Zweifel haben.

    Was die StVB vorgesehen hat, spielt keine Rolle.

    Oder es steigt einer aus und hebt sein Auto kurz auf eines der anderen Autos, die auf den seitlichen Autolagerplätzen stehen. Eigentlich ist auf einer Fahrbahn immer mehr als super-ausreichend Platz für zwei magere Manschgerl, die einfach nur aneinander vorbeikommen wollen. Sogar auf Gehwegen gehts ja auch.

    Woher also kommt nur diese Enge? Ja, klar, ich bin die Ursache! Die leeren Beifahrersitze können es ja nicht sein, weil nicht sein darf, was nicht sein kann, wie wir dank der klugen Kardinäle seit Galilei Galileo wissen. Also muss ich abdanken absteigen.

    Das hast Du leider völlig falsch verstanden. Weder bist Du die Ursache noch musst Du absteigen.

    Du kannst auch dort warten bis ihr beide verdurstet seid oder bis der andere sein Auto beiseite hebt.

    Für mich unverständlich, wie man solche einen Schwachsinn posten kann.

    ...

    Das sind aber wie gesagt sehr seltene Fälle, denn üblicherweise sind so extrem schmale Straßen sehr wenig befahren und wenn sich doch mal zwei treffen, fährt einer über den (unbefestigten) Seitenstreifen oder den gehweg, auch wenn das streng verboten ist....

    ...oder es steigt einer ab und tritt beiseite, da das weniger streng verboten ist.

    ...Gegenseitig anzeigen wird man sich da selten, also müssen Gerichte dazu dann auch nur selten Stellung nehmen.

    Och, es kann schon sein, dass das häufiger angezeigt wird, aber weder Staatsanwaltschaften noch Bußgeldbehörden interessiert sich für solch einen Quatsch.

    ...

    Wenn aber der Verordnungsgeber den Sicherheitsabstand immer und überall eingehalten wissen will, sogar bei Radfahrstreifen, wo eigentlich kein Überholen stattfindet, dann darf ich davon ausgehen, dass dieser Abstand auch beim entgegenkommenden Verkehr einzuhalten ist, auch wenn das explizit nicht in der Straßenverkehrs-Ordnung steht?

    Kurzum: Nein!

    Es handelt sich um irrationales Wunschdenken und nicht um den Willen des Verordnungsgeber, der dies, wie für jedermann ersichtlich ist, eindeutig mit Überholvorgängen in Zusammenhang bringt.

    Wenn man nur 5 Sekunden darüber nachdenkt, wird man auch darauf kommen, dass ein solcher Abstand im Gegenverkehr auf schmalen Straßen auch gar nicht möglich ist. Der Fahrer müsste dann ja den Rückwärtsgang reinknallen, dass es nur so knirscht und möglicherweise kilometerweit rückwärtsfahren.

    Man kann sich auch nicht irgendwelche Verkehrsregeln ausdenken, die einen gerade passen, ohne dass es dafür die geringste Grundlage gibt.

    Aber die Fahrradstraße ist ja auch, vieleicht sogar hauptsächlich ein politisches Konstrukt, da gehts ja nicht (nur) darum, etwas für den Radverkehr zu tun, sondern es ist ein sichtbares Statement, etwas getan zu haben. Selbst wenn es den gemeinen Radler gar nicht weiterbringt, weil meisten für KFZ-Verkehr freigeben.

    Richtig! Man tut etwas, und es bringt niemanden weiter. Aber man hat etwas getan. :/

    Genau deshalb klappt es ja vielfach nicht.

    Entweder ist irgendwo eine Radverkehrsanlage erforderlich. Dann muss man sie bauen, oder man hat keine.

    Verkehrsschilder ersetzen fehlende Radverkehrsanlagen nicht.

    Kann der zeitliche Ablauf de Beschilderung so sein: Bis 2020 Beschilderungsvariante [Zeichen 244] mit Zusatzschild KFZ frei.

    Irgendwann 2021 dann die Variante mit [Zeichen 260] . Erst behelfsweise, wie im Bild von Ullie, dann "endgültig" wie im Bild der HAZ.

    Eventuell gleichzeitig mit dem Ausweisen der Straße als Einbahnstraße entgegen der Blickrichtung.

    Mueck: Deswegen meine ich: nur [Zeichen 244] ist die einzig richtige Variante.

    Die einzig richtige Variante wäre hier, überhaupt keine Beschilderung aufzustellen. Und dann gibt es auch keine Probleme, Irrungen und Wirrungen.