Normalerweise fahre ich dann ab der Kreuzung auf den Radweg, so wars ja bis jetzt ausgeschildert. Jetzt müsste ich eben schon an der B2-Kreuzung auf den Gehweg.
Wenn die da ein Schild geändert haben: Reicht das nicht fürs Klagen oder Widerspruch, oder was immer da möglich wäre?
Ich selbst wohne seit ca. 20 Jahren ganz in der Nähe, bin die "St2054 ohne Namen" aber noch nie nach Norden Richtung Maisach gefahren. Kann mich zumindest nicht dran erinnern, was aber nicht viel heißt. Bis vor ca. 3 Jahren war ich passionierter Autofahrer.
Als Kläger käme ich damit in Frage, wenn das VG mir glaubt...