Beiträge von Pepschmier

    Wie sollen wir denn als Gesellschaft noch funktionieren, wenn mittlerweile ein Großteil der Inhalte in den gesellschaftlichen Netzwerken einfach nur aus Halbwahrheiten besteht?

    Man kanns auch positiv sehen: Lieber Halbwahrheiten als gar keine Infos? Für mich ist immer noch die alte Gefahr, die Mehrheit der Mitmenschen als "doof" zu betrachten, während man selbst glaubt, über "Medienkompetenz" zu verfügen. Das alte Leid. Aber stimmt halt einfach nicht, hat noch nie gestimmt?

    Und Covid-19 ist (die Meinung braucht man nicht teilen), nach dem bereits eingetroffenen Ende der Pandemie, nur noch eine Erkältung.

    Ist das so? Ich dachte, Covid "gehört" offiziell zur Grippe? Zwischen Grippe und Erkältung wurde ja bisher sehr wohl unterschieden?

    Will sagen: Auch wenn die Unfallrisiken irgendwie in Gerichtsentscheidungen einfließen, in die politischen Planungen vor Ort tun sie es nicht. Das müsste sich ändern

    Passend dazu: Die Teilnahme des VCD - in dem Fall geballtes Radfahrer-Fachwissen durch Autogenix - am "RundenTischRadverkehr" in Fürstenfeldbruck wurde von der dortigen Radverkehrsbeauftragten abgelehnt :S

    Du kriegst echt die Tür nicht zu...

    Übrigens hat die CSU selber mal blockiert, 1980 das Straßentheater des "Anachronistischen Zuges" bei der Abfahrt in Sonthofen, dadurch wurde die Aufführung des Brecht-Gedichtes in seiner Geburtsstadt Augsburg verhindert. Anwesend u. a. der Ortspfarrer und der spätere Bundesminister Ignaz Kiechle (CSU). Aus den Reihen der CSU-Blockierer durften wir uns in Sichtweite der Napola den Spruch "Euch hat man vergessen zu vergasen" anhören, ohne dass die Polizei dagegen einschritt.

    Meiner Meinung nach bisher durch nichts übertroffen: :)

    Otto Wiesheu, seines Zeichens Generalsekretär der CSU, verursachte 1983 stockbesoffen mit seiner BMW-Dienstlimousine einen Verkehrsunfall, bei dem einer starb (Paul Rubinstein) und ein anderer schwer verletzt wurde. 1990 von Streibl ins Kabinett berufen, 1993 von Stoiber zum - Trara - bayerischen Verkehrsminister ernannt.

    2005 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Lebt. m.W. immer noch.

    Wenn nun das Unfallrisiko auf Radwegen im Mittel größer ist vergrößert sich der Anteil der Paare , bei dem auf dem Radweg mehr Unfälle auftreten auf größer 50% der entscheidbaren Fälle

    Wie auch immer die Unfallrisiken berechnet werden: Entscheidend ist ja, dass es die verantwortlichen Gremien nicht interessiert. Denn auf der anderen Waagschale liegt ja die Tatsache, dass wg. Radfahrern auf der Fahrbahn die leeren Beifahrersitze nicht länger ungebremst aneinander vorbeiflitzen können.

    Egal, wieviele Radfahrer von abbiegenden Autos umgenietet werden, ein CSU-Gemeinderat wird niemals sagen: "Weg mit dem Radweg"? Da haben halt einfach die Radfahrer nicht richtig aufgepasst, die fahren zu schnell über die Kreuzung, die muss man ausbremsen, etc...

    Will sagen: Auch wenn die Unfallrisiken irgendwie in Gerichtsentscheidungen einfließen, in die politischen Planungen vor Ort tun sie es nicht. Das müsste sich ändern, aber da kann man leider anscheinend rechtlich nicht eingreifen, selbst wenn die Planung selbst schon eine illegale BPflicht zeigt.

    zu 1): Spannend wäre es aber mal, dort eine Verpflichtungsklage anzustrengen, wo eine erhebliche qualifizierte Gefahrenlage besteht (also die Frage, ob einzuschreiten ist, mehr oder minder nur mit "ja" beantwortet werden kann), die Behörde aber nicht einschreiten will, weil sie meint, dass keine qualifizierte Gefahrenlage besteht, weil man dann den Autofahrern ihr Fahrvergnügen abschneiden müsste.

    Was würde denn deiner Meinung nach in Emmering, Roggensteinerstr, rauskommen, wenn man jetzt eine Verpflichtungsklage zu T30 nachschiebt? Die erhebliche qualifizierte Gefahrenlage für Richtung Westen fahrende Radfahrer existiert ja zweifellos (haben wir schwarz auf weiß).

    Ich meine, außer dass der Bgm. Flörecke einen Herzkaspar bekommen würde :)

    Ich vermute jetzt mal, dass aus dem Großraum München, westlich der Weltstadt, einige Foristen anmerken werden: "Oh doch! Bei uns machen die das!"

    Bingo, genau darauf will ich hinaus :)

    Anstatt bestehende Radwegbenutzungspflichten zu bekämpfen, indem man die Gefahrenlage verneint, könnte man doch auch die Gefahrenlage bejahen - gradezu bejubeln - und aufgrund dessen T30 fordern?

    Die Idee ist: Wo alle die extreme Gefahrenlage auf der Fahrbahn durch den Autoverkehr sehen (und das tun praktisch alle außer uns), da muss sie ja wohl zwangsläufig herrschen.

    Motto: Entweder Gefahrenlage oder nicht, beides gleichzeitig ist kompletter Bullshit. Und die Gefahrenlage verschwindet ja nicht dadurch, dass man die Radfahrer auf den Gehweg zwingt: Sie ist entweder da, oder sie ist es nicht.

    Hat das schon mal jemand versucht?

    Ja, klar: Weil die Verkehrsbehörden gerne die nervigen Radfahrer aus dem Weg schaffen wollen, drehen sie das so, wie es ihnen gerade passt und Menschen wie Simon müssen dann die Gerichte damit behelligen, das wieder einzukassieren.

    Es gibt ein interessantes Urteil des VG Braunschweig, das sich mit dem Ermessensspielraum der Verkehrsbehörden auseinandersetzt (ab Rn 49).

    VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 - openJur

    Das bedeutet doch aber, dass nicht die "fehlende Gefahrenlage" das Hindernis für T30 ist, sondern einfach der Unwille, T30 einzuführen/anzuordnen? Was soll dann eigentlich dieses Petitions-Getue, die StVO zu ändern? Die Stadt/Gemeinderäte der Pro-T30-Kommunen könnten m.E. T30 einfach anordnen, sie sind rechtlich gesehen die Vorgesetzten der Behörden?

    "Ordnung (vulgo: Leichtigkeit) des Verkehrs" ist kein Selbstzweck. Die aus dem Polizeirecht stammende Floskel "Sicherheit und Ordnung" zielt in beiden Partikeln immer und ausschließlich auf die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung ab. "Verzögerungen im Betriebsablauf" müssten also erstens eine logisch nachvollziehbare Auswirkung auf die menschliche Gesundheit haben, und zweitens muss diese dann auch noch so dramatisch sein, dass sie ortsspezifisch über das Maß an Hintergrundrauschen, das verkehrsbedingte Verzögerungen im Betriebsablauf auf die menschliche Gesundheit ausüben könnten, "erheblich" hinausgeht.

    M.W. wird in den ca. 300 Kommunen, die zwar gerne T30 hätten, es aber nicht kriegen, damit argumentiert, dass es an der dafür nötigen "Gefahrenlage" hapert. Ich vermute mal, dass es in diesen Kommunen aber selbstverständlich benutzungspflichtige Radwege gibt, deren Voraussetzung eben diese "Gefahrenlage" ist.

    Daher meine Frage, warum/ob "Gefahrenlage" nicht gleich "Gefahrenlage" ist.

    Soweit ich es bisher verstanden habe, liegt es nicht an der "Gefahrenlage", sondern an der Interpretation derselben.

    Benutzungspflicht und/oder T30 geht nur bei Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage gemäß §45 (9) Satz 3.

    Ja, stimmt. Aber meine dumme Frage war, ob es "die eine" qualifizierte Gefahrenlage gibt, oder deren mehrere, je nach "Zweck". Und wie ich simon verstanden habe, wird da fröhlich unterschieden.

    Und selbst wenn es nur "die eine" qualifizierte Gefahrenlage gäbe, müsste man das Gericht vermutlich darauf hinweisen, dass diese bereits als existent erklärt wurde?

    Seltsam wird es erst, wenn die Behörde eine Benutzungspflicht angeordnet hat, andererseits aber behauptet, es gäbe insgesamt keine qualifizierte Gefahrenlage (wie es in München manchmal passiert)

    Danke. Für Naturwissenschaftler wirds hier sehr schwierig, Man kann akzeptieren, dass das Wasser bergauf oder bergab fließen soll, je nach Anordnung des Ministerpräsidenten. Aber einmal so, das andere mal so, verursacht regelmäßig Kopfschmerzen.

    Ernsthafte Frage: Wenn es irgendwo einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, muss dann vor Gericht über die "qualifizierte Gefahrenlage auf der Fahrbahn" überhaupt noch diskutiert werden? Kann ein Gericht T30 oder eine Busspur wegen "mangelnder qualifizierter Gefahrenlage" ablehnen, wo es gleichzeitig einen benutzungspflichtigen Radweg gibt?

    Gibt es mehrere verschiedene qualifizierte Gefahrenlagen, oder hat die Partei vor Gericht einfach versäumt, darauf hinzuweisen, dass die qualifizierte Gefahrenlage ja bestehen muss, wenn es einen B-pflichtigen Radweg gibt?