ggfs. bestehen Ansprüche auf Unterhalt.
Aber wird das auch praktiziert? Mir kommts vor, als sei mit der Verkündung des staatlichen Strafmaßes die Sache regelmäßig abgeschlossen.
Kriegen wir die Zivilklagen bzgl. solcher "Unfälle" vielleicht einfach nicht mit, weil sie in der Presse nicht auftauchen? Oder finden sie tatsächlich nicht statt? Weil sie chancenlos sind? Weil Anwälte abwinken und sagen: Bestenfalls kriegst du als Opfer/Hinterbliebener hierzulande 100 Euro, vermutlich gar nichts?
Würde mich interessieren.