Beiträge von Pepschmier

    Genau, hab ich gemacht in 2019, die Antwort war: "Absteigen"

    Hi hi, der feuchte Wunschtraum der VB. Wenn sie das wirklich per Schild anordnen würden (wie genau sollte das gehen?), flöge ihnen halt vermutlich die StVO um die Ohren...

    Dass sie *meinen*, es bereits angeordnet zu haben, kann mir recht sein und deutet bestenfalls auf illegalen LSD-Konsum hin. :)

    Is aber m.M.n. nicht wirklich der Fall, denn "Radweg-Ende" ist nach meiner Erkenntnis nur ein freundlicher Hinweis, mehr aber nicht, solange das darauf Folgende nicht als Fußgängerzone oder so ausgewiesen ist. Der Radweg ist halt zu Ende, na und? Ich hab nie drum gebeten...

    Ja, das sagte ich ja die ganze Zeit. Der Radweg endet dort. Die Frage ist nur, in WAS er endet. In einen Gehweg oder in eine Fahrbahn?

    Mir ist schon klar, das das dort "unklar" ist. Ich bin da ca. tausend mal gefahren die letzten 4-5 Jahre.

    Die VB hats nicht "eineindeutig" ausgeschildert, das ist richtig. Ich würde das aber als Vorteil für mich verbuchen, denn wenn ich die VB bedränge, das zu präzisieren, kommt höchstwahrscheinlich was raus, was mir weniger gefällt.

    Ich habs für mich persönlich so "eingerichtet", wie oben beschrieben: Links von der Trennlinie darf ich legal mit dem Fahrrad weiter fahren, rechts neben der Trennlinie ist Fußgängerbereich. Das Ganze endet dann einige Meter weiter wo die KfZs zum P&R-Parkplatz rein- und rausfahren.

    Was zum Kuckuck hält die VB davon ab, auf das Schild einfach"Radfahrer bitte links vom Strich weiterfahren" zu drucken? Keine Ahnung.

    Der Radweg beginnt und endet tatsächlich vor dieser Kleinpflasterung. Für die übrigen 15 Meter ist das Befahren dieser Fläche schlichtweg illegal.

    Ist das wirklich so? Für mich heißt "Radweg Ende" nicht automatisch, dass ich vom Fahrrad absteigen muss, solange das nicht explizit durch z.B. [Zeichen 239] angezeigt wird. Denn wer sagt, dass man nur auf einem "Radweg" Radfahren darf? Dann isses halt kein Radweg, auf dem ich grade mit dem Rad fahre... oder ein "anderer Radweg", oder wie immer das heißt.

    Ich bin der Meinung, solange das Radfahren nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt. Und ich kann mich grade nicht erinnern, dass außer diesem freundlichen Hinweis "Radweg Ende" irgendwo ein Verbotsschild steht. Denn das [Zeichen 239] bezieht sich ja klarerweise auf die Fläche neben der roten Trennlinie im Boden, nochmals verdeutlicht durch den schwarzen Trennstrich auf dem Schild. Wofür wär die - zweifellos physikalisch existierende und absichtlich gebaute - Trennlinie denn sonst da? :)

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    Statt ein Analphabeten-Kreuzchen bei einem der Gartenbau-Vereine zu machen, wo sich die Klügsten drum kloppen, einen sicheren Versorgungsposten zu bekommen, könnte man auch die Bevölkerung befragen, wie es in Zukunft weitergehen soll.

    Internet, 30 Fragen a la Wahlomat, "nicht wichtig" bis "sehr wichtig", "lehne ab" bis "stimme zu", ein Jahr Zeit zum Antworten und schwupps, schon steht das bindende EU-Regierungsprogramm, das nur noch von einer handvoll Exekutiv-Beamten realisiert werden muss. So einfach ist Demokratie.

    Ich war auch sehr kritisch, als Schreiner die Prüfung der Radwege angeordnet hat. Inzwischen hat sie nach wenigen Wochen den Bau 13 von 16 Radwegen freigegeben.

    Wohl nicht ganz freiwillig :)

    Zitat

    Dass wir mit unserer Strategie und dem Beschreiten des Klageweges gegen das Recht brechende Politiker Erfolg haben, zeigt unsere jüngste gerichtliche Auseinandersetzung mit der neuen CDU-SPD Regierung in Berlin. Diese hatte als erste Maßnahme alle Radwegplanungen und Radwege-Baumaßnahmen gestoppt und selbst einen fertig gebauten Radweg in Berlin-Reinickendorf vor der feierlichen Einweihung kurzerhand in Autoparkplätze umgewandelt.

    Nach dieser unglaublichen Kehrtwende in der Verkehrswende zum Stopp und sogar Rückbau von Fahrradwegen habe ich mich mit unseren Juristen intensiv beraten, wie wir rechtlich dagegen vorgehen können. Zuerst hieß es, es gäbe keine Möglichkeit. Immer wieder haben wir an diesem Tag diskutiert, bis wir nachts um 23 Uhr eine erste Idee für einen rechtlichen Ansatz entwickelt hatten, den wir am Folgetag über eine DUH-Mitarbeiterin bei der Behörde über einen Antrag auf Erhalt des Radwegs umsetzten. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt. Sofort haben wir beim Verwaltungsgericht Berlin Klage im Eilverfahren erhoben. Keine zehn Tage später und unmittelbar vor Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist auf Offenlegung aller Akten, änderte die Behörde ihre Entscheidung und wir konnten unseren Klage-Erfolg feiern: Der Fahrradweg kommt nun doch für Radfahrer und nicht für parkende Autos. Gestern konnten wir drei weitere Radwege, die durch den absurden Radwegstopp nicht umgesetzt werden sollten, ebenso durch die Einleitung von Rechtsverfahren retten! Bei zwei Anträgen dauerte es nur wenige Stunden, bis die Behörden reagierten.

    DUH

    Das erinnert mich an das Herumgeheule der Neueigentümer dieser Privatpanzer über zu kleine Parkplätze, parke er doch das Ding dann standesgemäß bei der Bundeswehr. Was geht das den Gesetzgeber oder die Kommune an?

    Der Gesetzgeber hat ja immerhin aktiv dafür gesorgt, dass der Neu-Panzerfahrer nicht etwa asozial und egoistisch ist, sondern lediglich dem Gesamtwohl dienlich ist. Da kann der Neu-Panzerfahrer doch wohl erwarten, dass sich Papa Gesetzgeber auch um die Folgen seiner Vorgaben kümmert? Wir sind immerhin Schafe, die von den Klügsten der Klugen behütet werden?

    In das Thema Fliegerhorst bin ich noch nicht eingestiegen. Bei Mobilitätskonzept 2018/19 kam aber eindeutig raus, dass der FH ein MIV-armes Quartier werden soll. Wahrscheinlich hat dann die Verwaltung das erst mal so verwurschtelt.

    Ich hab die Präsentation ja auch nur durch "Zufall", die Öffentlichkeit weiß davon vermutlich nichts. Nach Barcelona Superblock oder irgendwas "modernem" siehts jedoch gar nicht aus. Eher so nach Vor-Fahrradnovellen-Planung. Und was mir stinkt ist, dass die selbsternannten Verkehrswende-Befürworter noch nicht mal mit der Wimper zucken.

    Also zumindest wenn die Pläne dann mal durch den Stadtrat sind, sind die Bemerkungen schon ernst gemeint.


    So weit ist es aber beim Fliegerhorst noch lange nicht. Da kommt noch Bürgerbeteiligung, Diskussion in den Fachausschüssen, Diskussion im Stadtrat, .....

    Aber die Ausgangslage ist damit gesetzt. Man müsste "kämpfen", um die Planung zu verbessern, anstatt von einer Lage auszugehen, von der man dem unteren IQ-Rand kleine Zugeständnisse machen kann, damit diejenigen in die Händchen patschen können.

    Ich hab keine Ahnung wer sich hinter der Planungsfirma Humbug&Partner befindet, ich vermute aber, sie haben schon in den 1970ern erfolgreich Verkehrspläne für Wuppertal, Düsseldorf, etc. gemacht.

    Und da Beschilderungen Widmungen nicht dauerhaft widersprechen sollten, würde ich da aufpassen, wenn sowas drinstünde, wo das nicht hingehören sollte ...

    Also die CSU-Fraktion von FFB hätte sicherlich "irgendwas unternommen", wenn im aktuellen Verkehrsentwicklungsplan für einen neuen Stadtteil alle Straßen mit "max. 10 km/h" oder sogar "KfZs nur auf Sonderwegen" gekennzeichnet wäre, Platzhalter hin oder her...

    Die hams halt drauf, die Burschen...

    jein.

    Bebauungsplan? dann per Einwendung bei öffentlicher Auslegung

    Wobei eigentlich Beschilderung von Radwegen nicht Teil der Festlegungen ist. :/

    Es ist Teil des "Verkehrsentwicklungsplans der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck" unter Mitwirkung allerlei externer Dienstleister. Auf Nachfrage meinte eine Stadträtin, die eingezeichneten gemeinsamen Geh/Radwege seien nur "Platzhalter".

    Ich frage mich, welchen "Platzhalter" man genommen hätte, wenn dort eine Kirche gebaut werden sollte. Einen Scheiterhaufen?

    Aber im Prinzip gilt in einer Demokratie, dass Entscheidungen von gewählten Vertretern in den Parlamenten getroffen werden.

    Nicht, wenn diese Entscheidungen gegen geltendes Recht verstoßen.

    Dieses "Argument" mit demokratischer Entscheidung höre ich immer wieder. Da könnten die gewählten Vertreter ja auch demokratisch beschließen, dass am nächsten Sonntag nach der hl. Messe der Dorfdepp gelyncht wird. Kein Problem, wenn die Mehrheit dafür ist...

    Apropos Radfahren auf Gehwegen: In FFB wird ein neuer Stadtteil geplant (Fliegerhorst-Gelände soll "normal" werden). Dafür gibts eine Verkehrsplanung und die sieht tatsächlich überwiegend "gemeinsame Geh/Radwege" vor (lt. Legende).

    Was sagen denn die juristischen Experten zu dem Umstand, dass hier Fahrbahnverbote "im Voraus" geplant werden? Könnte man gegen so eine Planung juristisch vorgehen?

    1. Bin ich (noch) kein Funktionär, -> das wolltest doch eigentlich Du machen?

    Äh nein. Ich hatte überlegt, ob man evtl. über den VCD Kontakt zu den anderen drei Fahrradpendlern im LK FFB herstellen und sich ggf. mal austauschen könnte. Unter "Praktikern", locker-lässig bei einem Bierchen. Mit Funktionären wollte ich nie was zu tun haben, schon gar nicht mit Stadträten, die haben ja dafür gesorgt, dass es heute so aussieht.

    VCD-Heinz hat das, glaube ich, nie verstanden, er redet immer von "Aktiven". Ich denke aber, die wirklich Aktiven sind die, die einfach Fahrrad fahren. Mich interessieren keine Wochenend-Ausflugsstrecken, S-Bahnsteige schon gar nicht, und ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, irgendwelche "Pläne" oder Fähnchenschwing-Veranstaltungen zu machen.

    Das Thema "Illegalität von Radwegen" interessiert doch da keinen und meinen Vorschlag, die Verkehrsplanungstruppe wegen Verabredung zum Gesetzesbruch bei der Münchner Staatsanwaltschaft als kriminelle Vereinigung anzuzeigen, nimmt auch keiner Ernst.