Der Blickwinkel auf die Radverkehrssicherheit ist vom Kardinalirrtum geprägt, dass Risiken gegenüber Fahrbahnradlern nicht durch konkrete Einzeltäter verursacht werden, sondern abstrakt der Allgemeinheit (dem "Verkehr") angelastet werden können. Wodurch erstens die Radfahrer irgendwie vom Opfer zum Störenfried verwandelt werden, und der einzelne Autofahrer seine lästige Garantenstellung für die Wahrung der Verkehrssicherheit an die Verkehrsbehörden abtreten kann.
Ganz im Sinne meines Cartoons von vor paar Tagen mit der Kreissäge fühlen sich die Autofahrer dabei quasi als ein Zahn von ganz vielen im Sägeblatt, und ebenso wie man nicht genau sagen kann, welcher Zahn jetzt gleich die Finger absägen wird, kann man beim Autoverkehr vorher auch nicht genau sagen, wer genau derjenige sein wird, der zum Vollstrecker des gemeinschaftlich von Rad- und Autofahrern verantworteten Risikos werden wird.
Diese irrationale (weil einzig und allein vom kausal nicht beteiligten Diskriminierungskriterium "Muskelantrieb" abhängende) Haftungsperversion ist um so stärker, je vereinzelter Radfahrer gegenüber KFZ auftreten, und je schneller die erlaubte Wunschgeschwindigkeit der PKW-Führer ist.