§9 gilt übrigens auch für Linksabbieger. Da werden dann öfters mal auch die Stadt/Strassen- Bahnen , die auf in Strassenmitte liegenden Gleisen fahren, "übersehen". Und manchmal zusätzlich auch noch die Verbote fürs Linksabbiegen, die aufgestellt worden sind um ebensolche "Unfälle" zu verhindern. Gerade auch in Stuttgart.
Beiträge von mkossmann
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StVO § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
Kettler
Münchener Kommentar zum StVR1. Auflage 2016
Rn. 6-21Es handelt es sich beim diesem Kommentator um Dr. Dietmar Kettler, der in Kiel ansässig ist und Experte für Radverkehrsrecht ist. Das könnte der richtige Anwalt für Malte sein.
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Es ist allerdings zu befürchten, das der Talgo noch mehr zur Sardinenbüchse wird, wie der ICE4. Aufgrund der geringeren Wagenlänge, können die Wagen des Talgo breiter werden ( 3,2m statt 2,8m) . Wenn dann deswegen die DB eine "kosteneffiziente" 3+2 Bestuhlung in der zweiten Klasse und 2+2 in der ersten bestellt ...
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Letztes Jahr ist dem zuständigen Baulastträger mal der Gedanke gekommen, dass ein mit Betonverbundsteinen gepflasterter Weg am Waldrand keine so gute Idee war. Was Wurzeln von Bäumen in sumpfigem Gelände in 50 Jahren so alles anstellen können... Jetzt haben wir eine vier Meter breite Asphaltpiste, die (bis jetzt) absolut eben ist.
Allerdings sammelt sich da vorallem an an den Fahrbahnrändern inzwischen der der Dreck , weil die Strassenreinigung da offenbar nicht all zu oft vorbeikommt. Mal sehen wie lange die vollen 4m Breite da noch verfügbar bleiben .
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Aber mal ernsthaft: ableiten kann man, dass Rotlichtverstöße bei Autofahrern viel häufiger vorkommen.
Deswegen gibt es ja auch Euphemismen wie dunkelgelb,kirschgelb, spätgelb ....
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Ich hatte Blickkontakt mit dem Fahrer über die LKW Spiegel (jedenfalls habe ich den Fahrer über die Spiegel gesehen und meine wahrgenommen zu haben, dass er auch in die Spiegel geschaut hat).
Der "Blickkontakt" ist auch eines der Lügenmärchen der "gefühlten" Verkehrssicherheit. Wenn man einen Autofahrer in die Augen sehen kann, heißt das noch lange nicht, das der einen wahrnimmt. Und selbst wenn man vom Autofahrer wahrgenommen wurde, gibt es noch einen kleinen Teil von Auto
terroristenfahrern die dann versuchen sich die Vorfahrt zu erpressen. Weiteres Beispiel im Kommentar von Georg in diesem Blogpost -
Radfahrer können den Verkehr ganz erheblich behindern.
Darüber jammern vor allem "Autofahrer". Es sind aber die Autofahrer selbst, die den Verkehr nach diesen Maßstäben am meisten behindern. Jedes auf der Fahrbahn geparkte Auto ist da ein größeres Hindernis als ein Radfahrer.
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Ich interpretiere das etwas anders, wobei das VZ 250 trotzdem Humbug bzw. obsolet ist. Man lese von oben nach unten und von vorn nach hinten:
- Verbot für Fahrzeuge aller Art
- Einschränkung dieses Verbotes: Verbot gilt nur, wenn über 4t Gesamtgewicht
Das Z262 ist aber kein Zusatzzeichen, das eine Einschränkung des darüberliegenden Zeichens bedeutet. Wenn das so gemeint war, spricht das gegen die Kompetenz des Schilderanordners.
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Tagesspiegel : Berliner Autofahrer überholen zu eng
Wobei bei das nicht nur für Berlin gelten dürfte
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Zitat
Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist.
Ich würde das eher umgekehrt formulieren: Eine Benutzungspflicht darf keinesfalls angeordnet werden, wenn sie zu einer Erhöhung des Unfallrisikos für Radfahrer führt. ( ergibt sich direkt aus Artikel 2 Abs. 2 GG) .
Keine wissenschaftliche Studie konnte aber bisher nachweisen , das Radwege ( im Mittel) zu einer Verringerung des Unfallrisikos führen. Damit ist bei mindestens 50% aller Radwege eine Erhöhung des Unfallrisikos für Radfahrer zu erwarten und die StVB wäre eigentlich gefordert bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht wissenschaftlich fundiert nachzuweisen, das genau dieser Radweg nicht zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führt.
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In deiner Liste fehlt noch ein Punkt:
5) werden die Unfälle mit Fahrradbeteiligung auch von Radfahrern verursacht ?
Ich meine es gibt außerorts vermehrt Auffahr- bzw. Überholunfalle, die eher tödlich enden als innerorts. Die meisten tödlichen Unfälle (über alle Verkehrsarten) finden auch auf Landstraßen statt.
Das gilt insbesondere auch für die Unfälle von Motorradfahrern, wie zudem noch viel häufiger sind als die von Radfahrern. Warum fordert aber Niemand sichere benutzungspflichtige Motorradwege an Landstraßen ?
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Die Nichtbenutzung eines "Radwegs" bietet sich doch perfekt an, um seiner (aufgestauten) Abneigung gegen Radfahrer im Allgemeinen freien Lauf zu lassen. Der Mann tat das in diesem Fall doch auch deshalb, weil er sich im "Recht" fühlte.
Es ist aber nicht ganz auszuschließen, das der Typ auch ohne "Radweg" eine Grund gefunden hätte, aggressiv zu werden. Hoffentlich wird der Typ ermittelt und die FEB verordnet ihm dann eine MPU.
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Wäre das nicht Fall , wo man dem Verursacher wegen Mordes den Prozess machen könnte, da das unfallverursachende Fehlverhalten dazu diente, seine Raserei zu vertuschen ?
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Mit diesem Urteil muß konsequenterweise auch BKATV 3.4 und die TBNR 102142-45 ersatzlos gestrichen werden.
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Diskussion zu deiner Sichtung im Forum von Drehscheibe online
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Und wieviele Unfälle gab es gab es im Vergleich dazu bei der Nutzung von "Radinfrastruktur". Engüberholer sind meiner Ansicht nach kein Problem weil sie Unfälle versuchen, sondern weil sie dafür sorgen das Angstradler von der Fahrbahn flüchten. Mit Folge das es mehr gefährliche ( und benutzungspflichtige) "Radinfrastruktur" gibt. Und wenn diese dabei Gehwege benutzen , sie dabei Fußgängern Angst machen.
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Im Artikel des Tagesspiegels findet man:
ZitatFast ein Viertel der Befragten gaben an, in den vergangenen zwei Jahren einen Unfall gehabt zu haben.
Bezog sich die Frage speziell auf Unfälle, die durch Nahüberholen verursacht wurden ?
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Wie ist das eigentlich in euren Gegenden so mit den Beschilderungen von klassischen Waldwegen?
Bei Waldwegen steht in vielen Fällen nur dieses grün umrandete Schild, das du auch auf dem Bild siehst. Bei Feldwegen werden Radrouten auch öfters über mit VZ 250 gekennzeichnete Wege geführt.