Ich würde das ähnlich erklären wie bei den Verkehrsregeln : Es gilt die allgemeine Ampel, solange es keine Ampel speziell für diesen Verkehrsteilnehmer gibt.
Beiträge von mkossmann
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Rechtsabbiegerampeln werden an vielen Kreuzungen schon wegen der Platzverhältnisse nicht gehen. Denn: Wo eine Rechtsabbiegerampel ist, muss es auch eine Rechtsabbiegerspur geben.
Und es ist auch richtig das man befürchten muß, daß die Zeiten für die Rechtsabbiegerphase der Grünphase für Fußgänger und Radfahrer abgeknapst werden
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Ist das ein Zweirichtungsradweg ?
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Und §56(1) StVZO kennt der Herr offensichtlich auch nicht:
Zitat§56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
"Tote Winkel" durch nicht vorhandene oder falsch eingestellte Spiegel sind genau so zu bewerten wie defekte Bremsen.
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"Mehr Geld *für* den Radverkehr" bedeutet gleichzeitig auch, dass alle anderen Verkehrs-Ausgaben, die nicht explizit das Label "Radverkehr" tragen, in der Konsequenz exklusiv für den Kraftverkehr bestimmt seien. IOW: diese dämliche Aufrechnerei ermuntert nicht nur neben Radverkehrsanlagen, sondern auch und gerade da, wo es noch keine Radverkehrsanlage gibt, die autofahrende Rasselbande zum Fahren der Kampflinie gegen vermeintlich schmarotzende Fahrbahnradler.
Kraftfahrer sind doch üblicherweise die Gewinner , wenn ein Radweg angelegt wird . Ohne Radweg müssten sie bei Einhaltung von Sicherheitsabständen üblicherweise auf Lücken im Gegenverkehr warten um langsamere Radfahrer zu überholen. Mit Radweg können sie nun an den Radfahrern einfach vorbeifahren. Ohne das der Straßenquerschnitt größer wird. Weil seitliche Sicherheitsabstände durch den Radweg eingespart werden. Es sind plötzlich keine 1,5 zwischen Rad und KFZ mehr notwendig. Und auch der Abstand des Radfahrers zum Gehweg kann kleiner werden. Radwege sind die Danaergeschenke der Autofahrer an die Radfahrer.
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Wie soll man dort durchgängig getrennte Wege realisieren, irgendwo müssen da zwangsläufig Kreuzungen entstehen und schon ist es nicht mehr durchgängig getrennt. Oder man müsste überall Unter/Über-Führungen bauen, was viel zu teuer ist.
Im vergangenen Jahrtausend hat man versucht für ungehinderten Autoverkehr "durchgängig getrennte Wege" anzulegen. Die dabei entstandenen Stadtautobahnen werden inzwischen als städtebauliche Monstrositäten bewertet und sogar teilweise wieder abgerissen. Ein analoges Radwegenetz wird ebenso eine städtebauliche Katastrophe werden.
Wenn , wie die UDV in ihrem FB 21 ( Kapitel 2.2.2.2) feststellt, 32% der Autofahrer keinen Schulterblick ( oder etwas Äquivalentes) beim Rechtsabbiegen machen und und weitere 28% zwar Schauen aber trotzdem den Fußgängern oder Radfahrern den Vorrang nehmen , weis man warum es keine "sicheren Radwege" geben kann.
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"Gewinner" werden wohl diejenigen Radfahrer sein, die entlang der Thunerstr. von Groß-Thun nach Klein-Thun wollen. Die dürften den ganzen Kreisel einmal als Geisterfahrer umfahren.
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Die TAZ zur Hamburger Verkehrspolitik:
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Es gab im Landkreis Stade in den letzten 5 Jahren 6 tödliche Unfälle mit Radfahrern, 3 davon außerorts beim Queren der Fahrbahn.
Das Queren der Fahrbahn war notwendig , weil der benutzungspflichtige Radweg auf der einen Seite beendet war und auf der anderen Seite dann fortgesetzt wurde ?
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SUV = Stadtverkehr untaugliches Vehikel ?
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Und ja, viele Fahrzeuge werden nach Gefühlslage gekauft und nicht nach Ratio
Genau das ist ja die Strategie der Autohersteller um immer größere und teuere Fahrzeuge verkaufen zu können. Das Fahrzeug zwei Nummern größer und schwerer als notwendig, dafür aber mit "sparsamen" (Schummel-)Diesel.
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Diese Diskussion zeigt mal wieder ein Problem von vielen Radverkehrsanlagen: Sie sind in der Regel so schmal. das kein sicheres Überholen möglich ist, obwohl die relativen Geschwindigkeitsdifferenzen der Radfahrer untereinander größer sind als im MIV. Und das Ausweichen auf die Fahrbahn wird durch Benutzungspflicht verboten.
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Solange aber nicht auch Autobahnen beschränkt werden, wird es Verlagerungseffekte auf längere, aber durch höheren Autobahnanteil dann schnellere Strecken geben. Was einen Teil der gewüschten Auswirkungen wieder zunichte macht.
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Auf https://radunfaelle.wordpress.com/radwege-radeln…dlichen-winkel/ wird schön zusammengefasst wie realitätsfern und zynisch diese Forderung in Bezug auf Unfallvermeidung ist.
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Fahrradhelme sind vor allem da um Autofahrer bei von diesen verursachten Unfällen mit Radfahren von der Schuld an den Verletzungen des Radfahrers zu entlasten. Kein Helm -> Radfahrer selbst schuld
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Kopfhörer dann aber konsequenter weise für alle Fahrzeuglenker verbieten
Nicht auch für Fußgänger ?
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besser auf ihren Vorrang verzichten, Sichtkontakt herstellen, bei Unklarheiten lieber stehen bleiben sollen bla bla bla.
Sichtkontakt ist nicht so wichtig : https://www.heise.de/newsticker/mel…kt-4109197.html
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Sicherer als in D bist du übrigens als Radfahrer in NL auch nicht unterwegs. Und für die Mopedfahrer ist die Benutzungsplicht der Radwege lebensgefährlich. Thomas Schlüter hat das auf https://radunfaelle.wordpress.com/vergleich-de-nl/ nachgerechnet.