Beiträge von mkossmann

    Das Bild zeigt allerdings einen nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen (mit Z.340 abgetrennt ).

    Wenn ein Radstreifen ( mit Z.295 abgetrennt) unterbrochen wird, fährt der Radfahrer an dessen Ende von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn ein und hat dabei §10 StVO zu beachten.

    Stand der Technik wären auch deutlich höhere Bremsleistungen,

    Nein, die Physik zeigt, das die Bremsbeschleunigung dadurch beschränkt ist, das das Hinterrad beim Bremsen bis auf Null entlastet wird.

    Bei normalen Fahrrädern beschränkt das die max. Bremsbeschleunigung auf 5-6 m/s². Besser sieht es nur aus bei niedrigeren Schwerpunkt . Z.B Pedelec mit schwerem Nabenmotor, Liegerad. Oder der Fahrer verlegt den Schwerpunkt aktiv indem er nicht mehr auf dem Sattel sitzt

    Kann man hoffen, dass damit auch das absichtliche Engüberholen, Schneiden oder in der Engstelle frontal auf einen Draufhalten ernster als bisher genommen wird - auch wenn der mit dem Leben davongekommene Mensch auf dem Fahrrad sitzt und keine Uniform trägt?


    Versuchter Mord ist es, weil der Fahrer mit seiner Attacke versucht hat, die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu verdecken. Bei deinen Beispielen zu wird nicht versucht eine Straftat zu verdecken.

    Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:

    Zitat

    „Ich habe in und an meinem Laster sechs Spiegel montiert, einen toten Winkel gibt es trotzdem“, erklärte Haske weiter. Der sogenannte tote Winkel, in dem die Fahrer nicht sehen können, ob sich dort jemand neben ihrem Fahrzeug aufhält, reicht seinen Angaben zufolge von rechts vorn bis neben die Beifahrertür.

    Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:

    Zitat

    (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.

    Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.

    Es ist ein Unterschied, ob man einfach eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20-25 km/h ohne nennenswerte Umwege fahren können will oder ob man den Anspruch erhebt, auf einem Rennrad nicht eine Sekunde zu verlieren.

    Den Anspruch , keine Sekunde zu verlieren, haben vor allem Autofahrer. Und autoaffine Verkehrtplaner unterstützen sie dabei. Z.B in dem der Vorfahrtsstraße folgende Verkehr auf dem Radweg gerne mal im doppelten Sinn des Wortes schikaniert wird indem der Radweg an Kreuzungen verschwenkt wird und ein Z.205 aufgestellt wird.

    Das heißt nicht, dass wir auch eine Radwegbenutzungspflicht brauchen. Leider sind die gegenwärtigen Machtverhältnisse jedoch so, dass es eher eine Ausnahme ist, dass breite und sichere Fahrradwege nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen werden. Denn wo das geschähe, würde einer mit dem gespitzten Bleistift um die Ecke kommen, um vorzurechnen, wie viel schmaler und billiger man den Fahrradweg hätte bauen können, wenn man ihn als nicht benutzungspflichtigen Fahrradweg in Form eines Gehweges mit Radverkehrsfreigabe gebaut hätte.

    Du verdrehst hier die Realität. Die Benutzungspflicht wurde erfunden, damit Autofahrer radfahrerfreie Fahrbahnen vorfinden. Und deswegen werden auch normalerweise keine "breiten Radwege" gebaut, sondern es es wird in der Regel nach Minimalanforderung der ERA gebaut. Und diese Anforderungen sind so , das schnellere Radfahrer langsamere Radfahrer nicht sicher überholen können. Obwohl die relativen Geschwindigkeitsdifferenzen innerhalb der Gruppe der Radfahrer größer sind wie bei Autofahrern. Und auch oft genug nicht mit einem Abstand an Fußgängern vorbeifahren/überholen können, dass sich Diese sich nicht gefährdet fühlen.

    Du verbietest geübten Radfahrern mit Benutzungspflichten den Weg, der für sie meistens am schnellsten und sichersten ist : Die Fahrbahn

    Und gerade ungeübte Radfahrer werden dann Opfer der durch Radwege geschaffenen erhöhten Gefahren an Knotenpunkten: "Übersehen werden", weil Radfahrer nicht dort geführt werden wohin Autofahrer ihre Aufmerksamkeit konzentrieren.

    Die Leistung der Bahn sind aber pünktlich zur Fußball-EM momentan dermaßen unterirdisch, dass ich im Moment zwei bis vier Anträgen für Fahrgastrechte pro Tag einreiche.

    Dabei sind die großen Baustellen auf die Zeit nach der EM geschoben . Es ist also zu befürchten, das es nicht besser wird.