Warum fährt man in einem Velomobil auf dem Rad/Gehweg?
Gefühlte Sicherheit ?
Ich würde diesen Weg vielleicht im weitesten Sinne noch als parallelen, unbeschilderten Wirtschaftsweg sehen. Den dann aber auch (mangels Z 250 / Z 260) grundsätzlich jeder befahren dürfte; eine öffentliche Straße i. S. d. LStrG wäre er dennoch nicht.
Das StrG BW definiert in §3 :
[...]
(2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt:
[...]
beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere
a)
öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege),
b)
Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße oder einer Radschnellverbindung gemäß Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe b sind.
[...]
Eine genauere Definition der Einschränkungen für "öffentliche Feld- und Waldwege" konnte ich aber auf die Schnelle nicht finden.