An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.
Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein. Da nicht genug Platz für Fußgänger auf dem Gehweg übrigbleibt. Als sie entfernt werden musste wurde hat man vermutlich stattdessen das Z.239 aufgestellt. Für Parken auf der Fahrbahn ist Diese zu schmal. Bei < 4m Breite reicht es niemals für die geforderten 3,05 m Restbreite.