Mit dieser Beschilderung gibt es folgende Probleme:
Wenn das
sich nur auf den Gehweg beziehen soll ist das
1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist und damit ist das Schild laut §39 StVO auch verboten.
2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das
insbesondere auch für die Fahrbahn .