Beiträge von mkossmann

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Wenn man von der Annahme ausgeht, das (illegal befahrene) Einrichtungsradwege im Schnitt etwas schmaler sind wie offizielle Zweirichtungsradwege könnte man sich schon vorstellen das dadurch das Unfallrisiko bei Begegnungen höher ist. Allerdings relativiert sich das dadurch, das der derzeitige Stand der Unfallforschung vermuten lässt, das in beiden Fällen das Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn deutlich höher ist.

    immer nur einseitig als "Gefährdung durch Überholen mit Autos im Längsverkehr" gedacht wird.

    Diese "Gefährdung" existiert ja bei Motorradfahren nicht, da sie mindestens gleich schnell sind und nach dieser "Logik" damit auch keinen "sicheren Motorradweg" benötigen. Und ist auch ein Hinweis auf den wahren Grund für Benutzungspflichten. Autofahrer sollen nicht in Gefahr gebracht wegen Radfahrern bremsen zu müssen.

    Hier: die ganze Straße, nicht nur Fahrbahn, also auch Radweg beachten. Anders beim abgesenkten Bordstein, dieser Teil ist mit der Fahrbahn kombiniert in § 10. Ähm ... Radwege? Oops, vergessen ... ?! Da hülfe erst ein zusätzliches 205 für Ausfahrende ...


    Die optische Gestaltung dieser Ein/Ausfahrt suggeriert allerdings das Gegenteil der geltenden Regeln

    Warum fährt man in einem Velomobil auf dem Rad/Gehweg?

    Gefühlte Sicherheit ?

    Ich würde diesen Weg vielleicht im weitesten Sinne noch als parallelen, unbeschilderten Wirtschaftsweg sehen. Den dann aber auch (mangels Z 250 / Z 260) grundsätzlich jeder befahren dürfte; eine öffentliche Straße i. S. d. LStrG wäre er dennoch nicht.

    Das StrG BW definiert in §3 :

    [...]

    (2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt:

    [...]

    beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere

    a)

    öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege),

    b)

    Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße oder einer Radschnellverbindung gemäß Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 Buchstabe b sind.

    [...]

    Eine genauere Definition der Einschränkungen für "öffentliche Feld- und Waldwege" konnte ich aber auf die Schnelle nicht finden.

    Wie wendig ist so ein Velomobil? Das nicht ganz unauffällige Teil wird wohl kaum mit Reisegeschwindigkeit um die enge 90-Grad-Ecke gefegt sein, was in Verbindung mit T70 vor der Kreuzung die Frage aufwirft, warum der Passat dennoch so schwere Schäden an der Front hat.

    Vor allem passen die in den Bildern sichtbaren Beschädigungen der Fahrzeuge meiner Ansicht nach nicht zu der Theorie, das das Velomobil vom Seitenweg, der sich in Fahrtrichtung rechts des Unfallgegners befindet, kam. Wenn das Velomobil von rechts kommt, kommt zunächst das anscheinend unbeschädigte Vorderteil des Velomobils in den Fahrweg des PKW. Damit nur dessen Hinterteil beschädigt wird, müsste das Velomobil fast schon die Fahrspur komplett gequert haben. Damit würde ich Schäden an der linken Front des PKW erwarten. Es sind aber nur Schäden rechts vorne zu erkennen.

    Viel besser passt die Theorie, das sich das Velomobil zum Zeitpunkt des Aufpralls auf der rechten Seite der Fahrbahn befand und in die gleiche Richtung wie der PKW fuhr. Und dann von hinten erfasst wurde. Entweder weil es von links kommend eingebogen ist. Oder weil es schon zuvor die Fahrbahn benutzt hatte.

    Wenn der "Radweg" nicht bebläut (und auch nicht "verpiktogrammt") ist, war es keiner.

    Auf den Bildern bei Mapillary findet man nichts dergleichen. Aber auch keine Beschilderung die das Benutzen des Seitenweges verbieten würde. Nur die HBR-Beschilderung .

    Rechtlich ist der Weg neben der Fahrbahn kein "Radweg". Denn da fehlt die Beschilderung mit Blauschildern. Es gibt nur diese grünen Radwegweiser. Aufgrund der Beschädigungen ( Velomobil hinten, der Unfallgegner rechts vorne) an den Fahrzeugen würde ich mal ausschließen, das die Radfahrerin vom Wirtschaftsweg in Richtung "Energiepark" wollte. Es könnte sein das sie, vom "Energiepark" kommend auf den Seitenweg oder auf der Fahrbahn nach Phlilippsburg wollte. Oder , auf der Fahrbahn aus Rheinsheim kommend, von hinten abgeschossen worden ist. Wobei die Verkehrsinsel dafür gesorgt hat, das der Autofahrer nicht weiter links gefahren ist.

    Liegt zwar hinter der Bezahlschranke, aber der Widerspruch zwischen Überschrift und Bildunterschrift kann treffender nicht sein. Einfach köstlich! (Bitte Artikel im Original aufrufen. Dann erscheint auch die Bildunterschrift, die ich meine.)

    Die Aussage des Titels stimmt durchaus, knapp über 50% der Unfälle mit Fahrradbeteiligung werden von auch von einem Radfahrer verursacht. Die Desinformation besteht darin, immer zu verschweigen, das Autofahrer mit einer noch höheren Quote ihre Unfälle selbst verursachen: Über 80% der Unfälle mit Autobeteiligung werden auch von einem Autofahrer verursacht.

    Das Bild zeigt allerdings einen nicht benutzungspflichtigen Schutzstreifen (mit Z.340 abgetrennt ).

    Wenn ein Radstreifen ( mit Z.295 abgetrennt) unterbrochen wird, fährt der Radfahrer an dessen Ende von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn ein und hat dabei §10 StVO zu beachten.