Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?
Wenn man von der Annahme ausgeht, das (illegal befahrene) Einrichtungsradwege im Schnitt etwas schmaler sind wie offizielle Zweirichtungsradwege könnte man sich schon vorstellen das dadurch das Unfallrisiko bei Begegnungen höher ist. Allerdings relativiert sich das dadurch, das der derzeitige Stand der Unfallforschung vermuten lässt, das in beiden Fällen das Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn deutlich höher ist.