Vorsicht beim Aufstellen von zweifarbigen Säulen in Fahrbahnnähe!
Es gibt mindestens eine Gerichtsverhandlung zu Fake-Blitzern : https://www.lto.de/recht/nachrich…e-amtsanmassung
Vorsicht beim Aufstellen von zweifarbigen Säulen in Fahrbahnnähe!
Es gibt mindestens eine Gerichtsverhandlung zu Fake-Blitzern : https://www.lto.de/recht/nachrich…e-amtsanmassung
Keine Behinderung, wenn noch 80 cm Gehweg übrig bleiben
In Karlsruhe wurde Gehwegparkern vor kurzem legalisiert indem die passenden Verkehrszeichen installiert wurden. Dabei ging man aber davon aus, das sich zwei Fußgänger begegnen können müssen und geht von einer erforderlichen Restbreite des Gehwegs von 1,6m aus.
Und eine pauschale Anweisung, die den illegalen Ausnahmefall zum Normalfall macht ist m.E. Rechtsbeugung
Sichere Landeplätze könnten auch ein Problem werden : https://www.aerotelegraph.com/senkrechtstart…l-wie-hurrikane
Auch für Fußgänger sind wassergebundene Decken bei entsprechender Witterung eine Zumutung
Etwas polemisch: Bei feuchter Witterung zeigt sich :Wassergebundene Oberflächen" sind Dreckswege wo bei jedem Begehen oder Befahren ein kleiner Teil der Oberfläche abgetragen wird und an Kleidung oder Fahrzeug des Benutzers hängen bleibt.
Oftmals sind sie auch nur für geringste Belastungen ausgelegt und werden schon durch übliche Instandhaltungsfahrzeuge der Verwaltung geschädigt
Im Vergleich zu hellgefärbten und wasserdurchlässigen Asphalt haben sie praktisch keine ökologischen Vorteile mehr. Sondern sind zunächst mal nur billiger zu bauen. Langfristig aber teurer, weil die Lebensdauer deutlich geringer ist als bei Asphalt.
Die Gehwegbenutzungspflicht für radfahrende Kinder gilt laut LG Ingolstadt (72 O 516/23 V vom 14.06.2024) auch nicht uneingeschränkt. Sobald der Gehweg unbenutzbar ist ...
wie wärs mit C= conservativ
Ein Baggerfahrerregister wurde noch nicht gefordert:
Der Anteil von Alleinunfällen ist bei Benutzern von führerscheinpflichtigen Motorrädern auch nicht niedriger. Ob wohl sie keine "Radinfra" benutzen müssen/dürfen
Das war der Stand Anfang 2024 Update für die nächsten 3 Quartale :
Inzwischen dürften es um die 40000 Verstöße sein, Wenn nicht dies entdeckt wurde
Gefühlte Bedrohung gibt es übrigens auch im Verhältnis zwischen Fußgängern und Radfahrern. Insbesondere dort, wo Radverkehr zu seinem "Schutz" auf engstem Raum mit Fußgängern zusammengeführt wird.
Man geht davon aus , das zu diesen Zeiten so wenig Radfahrer unterwegs sind, das die den heiligen Autoverkehr auf der Fahrbahn nicht "behindern"
[Unfall Geesthacht]
Zitatzulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometern pro Stunde. ...
Der Mitsubishi stoppte erst 230 Meter weiter.
Wenn man versucht die Geschwindigkeit für 230m Anhalteweg nach Fahrschulformel zurück zu rechnen kommt man auf 130 km/h ( 208m) bis 140 km/h ( 238 m)
Wie kommt diese Forderung nach mehr Zebrastreifen und mehr Tempo 30-Schildern in der Tempo-30-Zone zustande?
Man kennt das eigene kurze Gedächtnis, wenn man mit dem Auto unterwegs ist ?
Die Anteil von Alleinstürzen bei "Krafträdern mit amtl. Kennzeichen" ist auch nicht unbedingt geringer
Laut der amtlichen Statistik von 2021 (S102) gab es 8221 Alleinunfälle bei insgesamt 21992 erfassten Unfällen mit Personenschäden Was einer Quote von 37% entspricht .
Neuere Zahlen habe ich nicht gefunden,da die Veröffentlichung dieser Tabellen eingestellt wurde.
Der eigentliche Fehlschluss besteht IMO im Irrglauben, das Risiko für den Verkehrstod hinge nur von der Verkehrsart ab.
Richtig. Aber mit der Normierung auf zurückgelegte Strecke wird das Risiko für Autoinsassen schöngerechnet und gleichzeitig auch die Forderung nach "sicheren Radwegen" begründet.
Welche Durchschnittsgeschwindigkeit kann man denn für Fußgänger/Radfahrer/KFZ ansetzen ? Richtigerweise sollte man auf Expositionsdauer normieren , nicht auf Strecke.
Und sind in den Zahlen für Fußgänger auch Unfälle ohne Fahrzeugbeteiligung enthalten ?
Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?
Wenn man von der Annahme ausgeht, das (illegal befahrene) Einrichtungsradwege im Schnitt etwas schmaler sind wie offizielle Zweirichtungsradwege könnte man sich schon vorstellen das dadurch das Unfallrisiko bei Begegnungen höher ist. Allerdings relativiert sich das dadurch, das der derzeitige Stand der Unfallforschung vermuten lässt, das in beiden Fällen das Unfallrisiko im Vergleich zur Fahrbahn deutlich höher ist.
20 Sekunden bei nem beschrankten Bahnübergang?
20 Sekunden bei offenen Bahnübergang und es fahren nur 4 Züge pro Stunde im Personenverkehr . Also ist die Wahrscheinlichkeit für einen geschlossenen BÜ nicht besonders groß. Solche Feinheiten berücksichtigt vermutlich aber keine Routing-Engine
101042 / 101043
Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich ein ...
Fußgänger fahren nicht, damit trifft das nicht auf Fußgänger zu.