Beim Aufruf von radverkehrsforum.de in Firefox wurde eben ( 29.11.2025 18:40 ) ein abgelaufenes Zertifikat moniert.
Beiträge von mkossmann
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Du machst ein Foto von einer Demo:
- scheint die Verwendung journalistisch & allgemein kein Problem, weil die Leute wissentlich dort waren und Ihre Meinung sowieso öffentlich bekundet haben.
Auch da können Personen drauf sein, die nur Passanten, aber nicht Demonstranten sind. Und eventuell sogar die entgegengesetzte Meinung der Demonstranten vertreten.
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Mit dieser Beschilderung gibt es folgende Probleme:
Wenn das
sich nur auf den Gehweg beziehen soll ist das1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist und damit ist das Schild laut §39 StVO auch verboten.
2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das
insbesondere auch für die Fahrbahn . -
Das Traumaregister weist neben über 4.500 PKW-Insassen, 3.200 Motorradfahrern und 2.000 Fußgängern jährlich auch rund 3.500 Radfahrer aus,
3200 Motorradfahrer obwohl Motorradfahrer nur etwa ein Drittel der Strecke von Radfahrern zurücklegen ? Damit trotz als wirksam angesehenen Helm ein deutlich höheres Kopfverletzungsrisiko als Radfahrer ?
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Ist die zusätzliche Fahrradampel synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet, oder wird die früher grün / früher rot?
In den Dashcamclips, die ich gesehen habe, waren die synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet. Was dann oft dazu geführt hat, das Radfahrer einen illegalen Frühstart hingelegt haben, als die Fußgängerampel grün wurde
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[…]
Es kommt immer darauf an , wie man "bedrängt" definiert. Aus der Windschutzscheibenperspektive von "Autofahrern" ist da wohl eine Berührung notwendig
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Zitat
Wenig später habe eine Streifenbesatzung die Frau zu Hause aufgesucht und dabei festgestellt, dass ihr VW keinen Versicherungsschutz mehr habe.
Das dürfte dieser Frau mindestens genau so viel Ärger bringen wie den Polizisten anzufahren Ein Verstoß gegen §6 Pflichtversicherungsgesetz : Führerscheinentzug, Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Haft bis zu einem Jahr
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Dachte neue Parkplätze müssten dank FGSV und natürlichem Wachstum jetzt 2,15 m sein.
Den Sicherheitstrennstreifen nicht vergessen
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Ullie du solltest nicht vergessen , das die Niederlande auch das dichteste Autobahnnetz in Europa haben
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in diesem Fall sei der Unfall jedoch unvermeidbar gewesen.
Nein, es war nicht nachweisbar, das er vermeidbar war. Und im Zweifel für den Angeklagten
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ja , der tote Winkel. §56 StVZO: "(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann."
D.h Entweder entsprach der LKW nicht den Vorschriften der StVZO und war somit nicht verkehrssicher oder (wahrscheinlicher) der ( Berufskraft-)Fahrer hat die vorhandenen Möglichkeiten nicht oder nicht richtig benutzt.
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Wird quasi komplett abgerissen
Das hat Tradition. Da bleibt dann ungefähr soviel erhalten wie nach der Modernisierung 1966 von der originalen Bahn , die 1888 eröffnet wurde.
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Gibt es Traktoren, die mehr als 60 km/h schnell fahren?
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Zitat
liegt das Fahrrad ca. 15min hinter Kreuzung Sievekingsallee
das soll doch 15m heissen ?
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Wenn ich gegen einen Laternenpfahl laufe, über eine hochstehende Gehwegplatte stolper oder mich in einer zu engen Umlaufsperre verhedder, ist das kein Verkehrsunfall?!?
So ein Unfall wird nicht in der offiziellen Verkehrsunfallstatistik erfasst Denn § 1 StVUnfStatG lautet :
ZitatÜber Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, wird laufend eine Bundesstatistik geführt ...
Damit : Kein Fahrverkehr beteiligt -> kein statistisch erfasster Verkehrsunfall
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Ich bin gespannt, ob die dann auch das blau-gelbe Material nutzen.
Vermutlich , die Züge gehören meines Wissens ja nicht Metronom sondern der LNVG ( https://www.lnvg.de/spnv/fahrzeuge…r-fahrzeugtypen )
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Das Wildschwein hat "gewonnen"
Ungewöhnlicher Unfall: Radfahrer verletzt nach Zusammenstoß mit WildschweinEin Fahrradfahrer ist bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein in Dossenheim (Rhein-Neckar-Kreis) verletzt worden.www.swr.de -
3 zu 1 für den Fahrradverkehr gegen den Fußverkehr?
Vor allem unnötiger,widersprüchlicher und damit verbotener Schilderwald. Insbesondere der Mast hinten mit dem Fahrradstraßenschild. Die 30 km/h Beschränkung ist bereits durch die Fahrradstraße gegeben. Damit ist das 30 km/h Schild + (widersprüchliche) Einschränkung auf 6-22 Uhr + Erklärung "Kindergarten" überflüssig. Das Z240 vor dem Z.237 ist ebenso überflüssig und widersprüchlich.
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An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.
Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein. Da nicht genug Platz für Fußgänger auf dem Gehweg übrigbleibt. Als sie entfernt werden musste wurde hat man vermutlich stattdessen das Z.239 aufgestellt. Für Parken auf der Fahrbahn ist Diese zu schmal. Bei < 4m Breite reicht es niemals für die geforderten 3,05 m Restbreite.
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Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe,
Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.