Ich bin gespannt, ob die dann auch das blau-gelbe Material nutzen.
Vermutlich , die Züge gehören meines Wissens ja nicht Metronom sondern der LNVG ( https://www.lnvg.de/spnv/fahrzeuge…r-fahrzeugtypen )
Ich bin gespannt, ob die dann auch das blau-gelbe Material nutzen.
Vermutlich , die Züge gehören meines Wissens ja nicht Metronom sondern der LNVG ( https://www.lnvg.de/spnv/fahrzeuge…r-fahrzeugtypen )
Das Wildschwein hat "gewonnen"
3 zu 1 für den Fahrradverkehr gegen den Fußverkehr?
Vor allem unnötiger,widersprüchlicher und damit verbotener Schilderwald. Insbesondere der Mast hinten mit dem Fahrradstraßenschild. Die 30 km/h Beschränkung ist bereits durch die Fahrradstraße gegeben. Damit ist das 30 km/h Schild + (widersprüchliche) Einschränkung auf 6-22 Uhr + Erklärung "Kindergarten" überflüssig. Das Z240 vor dem Z.237 ist ebenso überflüssig und widersprüchlich.
An einer Stelle sogar mit Parkflächen-Markierung.
Diese Parkflächen-Markierung dürfte rechtswidrig gewesen sein. Da nicht genug Platz für Fußgänger auf dem Gehweg übrigbleibt. Als sie entfernt werden musste wurde hat man vermutlich stattdessen das Z.239 aufgestellt. Für Parken auf der Fahrbahn ist Diese zu schmal. Bei < 4m Breite reicht es niemals für die geforderten 3,05 m Restbreite.
Dem Fahrradverkehr wird mit Haifischzähnen angedeutet, dass er zu warten habe,
Nicht nur mit Haifischzähnen, auf der Rückseite der Z.240 hängen Z.205. Das ist der typischer Kreisverkehr ausserorts, wo Radfahrern verwehrt wird , die Vorfahrt der Kreiselfahrbahn zu benutzen.
Das Bild zum N-TV Bericht dürfte aber nicht aus Berlin sein ( Straßenbahn in Meterspur)
Meine Vermutung für die Unfallursache: Der Fahrer wollte seinen Mitfahrern beweisen das er den Längsten hat. Und hat dabei einen Fahrfehler gemacht
Presseportal hat etwas mehr Info zum Unfall. Damit sollte die Unfallstelle hier sein
Die Fahrbahn nicht zu benutzen schützt nicht davor überfahren zu werden
Ja klar. 700km² Stadtfläche aber nur 584 Schachtdeckel...
Vielleicht 584 Schachtdeckel dieser Bauart ? Die nur auf Geh- oder Radwegen eingebaut wird. Weil sie nicht auf die Belastungen von Fahrbahnen ausgelegt sind.
Das ist die Unfallkreuzung:
[ ] es fehlt an der Rotfärbung im Verlauf des Radweges
[ ] es fehlt an der Rotfärbung der Radwegfurt
[ ] Hä, welche Radwegfurt???
Aber es gibt einen Grünpfeil ( Sogar mit Bedienungsanleitung)
PS: Vermutlich wollte der LKW-Fahrer hier zügig abbiegen um "den Verkehr" nicht zu behindern, der hier innerorts sogar 60 km/h fahren darf
Der Weg ist vermutlich schon zu schmal für den Bio-Bike-Verkehr in beide Richtungen. Und dieser Bio-Bike-Verkehr findet mit einem durchschnittlich deutlich niedrigerem Tempo statt als Pedelec-Verkehr.
Die Physik sagt aber das langsamere Fahrräder aufgrund weniger Stabilisierung durch Kreiselkräfte instabiler sind und mehr Platz brauchen.
Und ein fitter Fahrer kann auch ohne Motor schneller als 25 km/h fahren und müsste nach deiner Logik auch davon entbunden werden, diesen Radweg benutzen zu müssen
Pedelecfahrer tödlich verunglückt
ZitatNach bisherigen Ermittlungen kam der 66-Jährige zunächst ohne Fremdeinwirkung nach rechts auf den Grünstreifen. Dann zog er nach links und geriet ins Rutschen.
Gab es da ein medizinisches Problem oder war das ein Fahrfehler? Der Unfallgegner war wohl zur falschen Zeit am falschen Ort
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Wieder eine Polizeibehörde, die ihrer Pflicht nicht nachkommen will, verkehrsunsichere ( weil die Vorgaben aus § 56 StVZO nicht eingehalten) Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen
Wie hoch ist der Anteil von Stellen wo ein einseitiger Zweirichtungsradweg die Straßenseite wechselt bei diesen Querungsunfällen ?
Autoterrorist verurteilt (leider hinter Bezahlschranke)
Zusammenfassung : Nach Ansicht des Gerichtes hat der Autofahrer die Radfahrerin in einer Engstelle vorsätzlich angefahren und dabei Prellungen an Kopf und Ellenbogen durch einem Sturz verursacht. Urteil : 1 Jahr 3 Monate auf Bewährung, 2000€ Geldstrafe und weitere 6 Monate Führerscheinentzug.
Hoffentlich kommen bei der Führerscheinstelle auch noch Zweifel auf ob dieser Fahrer geeignet ist ein KFZ zu führen. Und es wird eine MPU gefordert, um diese Zweifel auszuräumen. Das bekommt die Öffentlichkeit aber normalerweise aber nicht mit.
Der "Abzweig" des Radweges in Hildburghausen . Da ist es für Radfahrer vollkommen legal auf der Fahrbahn weiter zu fahren.
Und dort , wo man als Radfahrer nach links auf den Hochbordradweg wechseln müsste ( weil fahrbahnbegleitend und damit benutzungspflichtig) , ist das durch Z.295 auf der Fahrbahn verboten. Eigentlich müsste da sogar eine Querungshilfe existieren.
Erst hier gibt es dann wider eine befahrbare Absenkung der Bordsteinkante und Z.340 und damit eine legale Möglichkeit auf den Radweg zu wechseln.
Mal wieder : "Radfahren ist gefährlich". Die 552 getöteten Kraftradfahrer werden verschwiegen.
Kann sich jemand vorstellen das getitelt wird : " Jeder fünfte Verkehrstote war ein Kraftradfahrer" ?
Alternativ hätte man hier auch alle Parker beknollen können. Denn alle stehen hier offensichtlich auch falsch auf dem Gehweg. Und die Hälfte dazu noch in Fahrtrichtung links. Ohne das das eine Einbahnstraße ist.