Alles anzeigenDiese ganze Fakten sind seit jahren bekannt und werden ständig und immer wieder von vielen Publikationsorganen entweder gar nicht erwähnt oder glatt geleugnet. Dabei wäre es deren Aufgaben Diskussionen anzustoßen, die Emotionen schüren.
Zum Beispiel:
Arbeitnehmer-anteilige Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, der muss einen Eigenbeitrag von 50 % in die Unfallversicherung einzahlen, so wie auch zum Bespiel bei der Rentenversicherung.
Wer mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt (ÖPNV. Rad, zu Fuß), für den ändert sich nichts.
Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt für diese Arbeitnehmer weiter beitragsfrei.
Leider ist das Gegenteil der Fall, beispielsweise gilt die betriebliche Unfallversicherung gerne mal nicht für Radfahrer bei längeren Strecken, weil die Richter dann Hobbyradeln unterstellen, es geht halt nur zufällig zur Arbeit...