In drf ist jemand über das PDF der ad-hoc-AG Radverkehrspolitik gestolpert
Zu den Maßnahmenvorschlägen:
1. Innovationsklausel: Versuche leichter auf Landesebene, außer wenn neue Schilder nötig wären, dann Bund
2. Vision Zero: Hmmm ...
3. Radverkehrsplan: Mit diesen leichtere Anordnungen, ok.
4. 30 innerorts für Radverkehr: ok
5. 70 außerorts für Radverkehr: ok
6. 1,50 m Abstand: "Zu enge Überholabstände führen zu einer verstärkten Nutzung von Gehwegen durch den Radverkehr. Die in der Rechtsprechung fixierten Überholabstände sollen daher mit konkreten Maßzahlen in die StVO übernommen werden." Von 1,50 ist dort noch nichts zu lesen, später auch "mindestens", das könnte die tw. höheren Maße der Gerichte retten?
7. Parken an Einmündungen: 5 m ab Bogenende, so klingt's brauchbar
8. Einbahnstr. generell frei: gilt nur bis 30 km/h
9. Lkw-Abbiegen mit Schrittgeschw.: ok, wenig konkretisiert
10. Nebeneinander: Verweis auf andere Länder
11. Kinder: ok
12. Mitnahme Erwachsener: Klingt ok
13. Fahrradstr. leichter: Da kommt 3. zum Zuge
14. Furten: Bisher nur bei Spiegelei vorgeschrieben und bei "Gehweg, Schleichradler" wohl nicht so fix, soll klarer werden und auch bei Rakete.
15. Schutzstreifen:
Gerade erst hat man geändert, dass die besseren Radfahrstreifen vor Schutzstreifen bevorzugt werden können, jetzt wieder Salto rückwärts? Und sollen nun auch in T30Z möglich sein ...
(wenn auch nur am Ausgang, wie etwas später steht?)
Weitere Prüfpunkte:
1. Direktes Linksabbiegen: Dachte, das sei mit der Änderung glaub 2009 geklärt?
2. Rechtsfahrgebot Kreisel aufheben: ok, mache ich jetzt schon ...
3. Beschilderung T30Z/FS: ok
4. Anhänger mit > 2 Kids: ?
5. höheres Tempolimit in Fuzos ...
6. Kennzeichnung nicht b-pfl. Wege
7. Radwege/-str. als Teil der Fahrbahn: Wäre Verzicht auf § 10 in einigen Situationen. Erschwert eigene 205 :
