Beiträge von Mueck

    Es wäre ja eigentlich am sichersten, seinen Einkauf zügig zu erledigen, Abstand von anderen Kunden zu halten, und das Geschäft nach möglichst kurzer Zeit wieder zu verlassen

    Deswegen kaufe ich eigentlich immer ohne Wagen ein, dann ist man flotter durch ...

    Für 2 Teile hätte ich im einen dm gestern Wagen oder Korb nehmen sollen. Was ein Korb abstandsmäßig hätte bringen sollen, entzieht sich meiner Kenntnis, deswegen verzichtet ... In den Alnatura paar Ecken weiter kam man so rein, hatten aber nicht das, was ich suchte ...

    Da ich zum Bauhaus wollte, auch noch mal dort beim nahen dm und Alnatura vorbeigeschaut: genau umgekehrt: in den dm konnte man ohne alles rein, also die 2 Teile schnell gekauft, der Alnatura bestand aber auf Wagen (immerhin frisch gewienert), das war mir dann angesichts der Ungewissheit, ob die das gesuchte, derzeit überall knappe Produkt dort haben, zu lästig ...

    In irgendeiner Talkshow, die die Tage irgendwo verlinkt war (hier, VM oder VP), hat der Virologe, der gerade Heinsberg systematisch untersucht, gesagt, dass Schmierinfektionen bisher noch nirgends als Übertragungsweg nachgewiesen oder überhaupt vermehrungsfähige Viren in nötiger Zahl nachgewiesen wurden, Virus überlebt das praktisch nie. Hauptübertragungsweg seien Tröpfcheninfektionen, wenn man in geschlossenen Räumen eine Weile zusammen ist ...

    ... zu schmale Radwege nicht benutzt werden dürfen, wenn dabei zwangsläufig die Gesundheit eigener (Abstand zu Autotüren)

    ... selbst ein Weg von 50 cm Breite lässt sich zu Fuß noch ohne große Umstände passieren, und breitere Fußgänger kamen bisher nur mit Handkarren, Fahrrädern etc. vor,

    Abstandsurteile sind mir eigentlich nur fahrbahnseitig bekannt, gibt's auch welche bordsteinseitig?

    Bei den breiteren über 50 cm haste noch die Rollis vergessen ...

    Ich würde vermuten, dass hier analog zu anderen durch Gerichte und Zusatzverordnungen erzeugten Abstandsregeln (...) gilt, dass solche Wege nicht benutzbar sind aktuell. Schon aus Eigen- und Fremdschutz würde ich das auch nicht tun und im Fall einer (sehr unwahrscheinlichen) Kontrolle genau das auch angeben. Zumal aktuell ja der Verkehr insgesamt enorm zurückgegangen ist, da ist nun wirklich mehr als genug Platz auf der Fahrbahn.

    Du meinst, man darf auf der Fahrbahn laufen? Hier in dem Thema geht's ja um Fußgänger ...

    Luft anhalten und durch ... Dauert ja nicht 15 min ...

    Die Schweizer meinen übrigens:

    Was ich nicht so richtig rauslesen kann: Gelten die 15 min nur ohne Nieser/Huster?

    Und noch was interessantes zur Symptomatik

    Zitat

    Die befragten Patienten, die generell nur sehr milde bis moderate Covid-19-Symptome zeigten, klagten über Geruchs- und Geschmacksverlust.

    ...

    Immerhin konnten die Bonner Virologen diese Krankheitsmerkmale bei 70 Prozent der befragten Patienten in Heinsberg feststellen. Gesichert erscheint allerdings, dass der Verlust der Sinneswahrnehmung nur über einen kurzen Zeitraum, nämlich über zwei bis drei Tage, erfolgt.

    Noch schmeckt alles, aber im Hals kratzt es ... :/

    Beides richtig.

    Auf einer öff. Straße wäre das Vz unbeachtlich, ist kein 250 mehr, auf Privatgrund s. hugo, muss uns also KACyc erleuchten, welcher der beiden Fälle zutrifft.

    Würde mich auch bei anderen Forumsteilnehmern Interessieren, wie viel fahrt Ihr aus Spaß an der Freude, und, davon ausgehend das es den meisten hier Spaß macht Fahrrad zu fahren, wie viel davon ist Alltagsverkehr, der eine Auto oder ÖPNV-Fahrt vermeidet?

    Wer transportiert auch mal Sachen mit dem Fahrrad -> Hänger, -> Lastenrad?

    Mangels Auto kann ich durch Radeln auch keine Autofahrt einsparen ;)

    Die beruflichen Wege sind zu kurz fürs Radeln, bleiben nur Freizeit- und sonstige Alltagsfahrten.

    Flotte:

    1 Liegedreirad zzgl. aus altem Liegedreirad etc. gebastelter Anhänger

    So 4-5 Normalräder zzgl. ein großer Lastenanhänger

    Mit viel Glück ist von der Flotte eins betriebsbereit *flöt* ;)

    Derzeit ist es das beste Normalrad.

    Um das Liegedreirad muss ich mich die Tage mal kümmern, es wird ja wärmer, nur dann wäre ein Gespann vorhanden, um Katzenstreuvorräte aufzufüllen, weil der große Anhänger ist wegen durchgemodertem Holzaufbau (war mal der Umweltzentrumsanhänger, der im Freien stand, stünde nun als Dauerleihgabe bei mir in der TG) im Umbau ist ...

    Diesbezüglich gibt es auch große Probleme, versucht mal bei den üblichen Distributoren Notebooks zu bekommen, ihr werdet es kaum schaffen.

    Hmmm ...

    Eigentlich stand auf der ToDo-Liste, meinen Windoof-7-Klapprechner langsam mal durch was aktuelles zu ersetzen ...

    Sollte ich dann wohl besser verschieben ...

    Wenn der Bus gerade die Haltestelle angefahren haben sollte, war womöglich sein Vorderrad mehr oder weniger nach rechts eingeschlagen und ist somit nicht mehr bündig zur Karosse, wodurch ein Fahrrad-Vorderrad im Radkasten des Busses eingefangen werden könnte ...

    Die Münchner Polizei ist von den vielen Beschwerden über Falschparker genervt und vertritt die Auffassung, dass das Fotografieren von Kfz-Kennzeichen zum Zweck der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen kann und Fotografen dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht gemeldet würden:

    Meiner unmaßgeblichen Meinung nach verstößt so ein Foto dann nicht gegen die DSGVO, wenn man vom Falschparker persönlich betroffen ist auf seinem ganz normalen Alltagsweg, denn die DSGVO ist nach einem der Erwägungsgründe, der sich etwas knapper auch in einem der Artikel wiederfindet, gar nicht auf private Bilder und Hobbys anwendbar. Und wenn MIR jemand den Weg zuparkt, den ich ganz normal hätte gehen oder radeln wollen, ist das MEINE ganz private Angelegenheit ...

    Was anderes wäre es, wenn man sich nicht im Alltagsverkehr befindet, sondern extra rausgeht, um mal die Falschparker aufzumischen, das dürfte dann so ähnlich ausgehen wie der Fall eines "Hobbypolizisten", der in einem Naturschutzgebiet oder so Gassigeher mit unangeleinten Hunden ablichtete. Das ist dann kein privater Anlass mehr und er fiel damit vor Gericht auf die Nase. Dieses Urteil kommt immer wieder mal, wenn behauptet wird, Aufnahmen zum Behufe einer Anzeige wären ilegal unter Verkennung der völlig anderen Umstände ...

    Die regelmäßig rechts stehenden Schilder sollten aber nur knapp hinter dem Bordstein, wie weit genau sollte in der VwV-StVO zu finden sein, aber nicht mitten auf dem Radweg stehen (in der Theorie jedenfalls :( ), damit stünden sie auch nicht über dem "Fahrstreifen" des Radverkehrs ...

    Sofern mal die Praxis der Theorie widerspricht und bspw. ein Tempolimit mittig auf den Radweg gepflanzt wäre, dann wäre es mal interessant, wenn ein AUTOfahrer (er kann an anderen Tagen gerne zugleich der Radfahrer sein, der sich über den Standort des Schildes ärgert ... *flöt* ;) ) gegen das Knöllchen klagt, weil es ja nur für den Radweg gilt ...