Beiträge von Mueck

    Zwischen Karlsruhe und .. schlagmichtot fahren auch TGV und S-Bahn auf dem selben Gleis.

    Grundsätzlich ist das bei entsprechendem Ausbau auch kein Problem.

    ICE/TGV + Stadtbahn kann zwischen Bruchsal und hinter Rastatt passieren (über beide Äste zwischen KA und RA)

    Auf den Strecken ist nur 160 erlaubt, da dürfen alle Stadtbahnen drauf. Auf die Strecke über Graben dürfen wegen 200 die ersten Hochflurer nicht wegen Leichtdingensverordnung, bei den ersten Mittelflurern weiß ich's gerade nicht auswendig, vermutlich auch nicht, die neuen Mittelflurer dürften m.W.n. die nötigen neueren höheren Crashnormen erfüllen, um da fahren zu dürfen.

    Passend zum Thema: Wie kommt man eigentlich als gehbehinderter Mensch ins Wahllokal?

    Idealerweise wäre alles barrierefrei: ÖV, Wahllokale, sonstiges Leben ...

    Ersatzweise kümmern sich Betroffenenorganisationen im Vorfeld darum, dass

    - möglichst viele Wahllokale barrierefrei sind und immer mehr werden und

    - kommuniziert wird, was ein Betroffener im Falle eines Falles tun müsste, am besten auf den Wahlbenachrichtigungen.

    Wahlrecht ist Landesrecht, weiß also nicht, ob es in HH genauso wie in BW ist, aber meiner dunklen Erinnerung nach wird hierzulande im Vorfeld informiert. Abrufen muss diese Infos aber auch der Betroffene selbst im Vorfeld, nur er weiß, was er braucht, am Wahltag ist das zu spät. Meines Wissens nach gibt es die Möglichkeit, Wahlscheine zu beantragen, mit denen man auch in anderen als den zugewiesenen Wahllokalen wählen zu können. Und natürlich Briefwahl, das geht hier in Karlsruhe auch sozusagen mit echtem Wahlfeeling: Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro, das hier barrierefrei ist, nur halt mehr oder weniger viele Tage vorher. Habe ich schon oft genug selbst gemacht, dann ist die Stimme abgegeben, selbst wenn mir am Wahltag noch der Himmel auf den Kopf fällt ...

    Das Gesicht kommt mir auch bekannt vor, glaube, er war mit seinem Rad schon mal in einer Doku dabei ...

    Diese Sprachblüte ergibt sich aus 260 = 251 + 255 ...

    Auf die Erklärung des 260 hätte man uch verzichten können, schließlich sind auch andere 2er Kombinationen möglich und das auch nicht sooo seltene 254+257 wird auch nicht extra erklärt ...

    Nach der laufenden Nr. 26 hätte man auch aufs Erklären der Vz 251-261 verzichten können, womit sich wiederum die Frage stellt, ob bei 255 das Schieben von Krafträdern verboten ist, weil eigentlich ist es ja nur die Kombi aus 250 (erlaubt) und einem Symbol ...

    An welche Schilder denkst Du dabei? Mir fällt gerade keins ein, das NUR für die Fahrbahn gelten könnte.

    Mindesten mal Spardosen, also die rot-weißen Einbahnstr.schilder, die gelten nur auf Fahrbahnen.

    Einbahnstr-freigaben vor der gesetzlichen Möglichkeit der Freigabe unter der Spardose wurden daher gerne mal mit Radspuren (und -wege) gelöst ...

    Ja, Fronkreisch unterscheidet rund und eckig im oben genannten Sinne und beide gibt's bspw. im Elsaß, wo ich ab und zu hinkomme von Karlsruhe aus und auch Franzosen haben eine Hupe ...X(

    Österreich hat das eckige inzwischen auch aufgegriffen.

    Niederlande kennen was ähnliches ... (glaub eckig mit Text)

    Andere Länder weiß ich nicht ...

    Das Problem ist nur, dass erkennbar sein muss, dass es sich eben auch um eine für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche handelt.

    Eigentlich ist es kein Problem, wenn man sich die Konsequenzen von Irrtümern vergegenwärtigt:

    - Jemand, der radelnd nicht benutzungspflichtes Zeugs ignoriert, braucht sich um die Erkennbarkeit eh keinen Kopf machen ...

    - Jemand, der radelnd lieber Fahrbahnen ignoriert, warum auch immer, muss nur hinreichende Indizien finden, dass es sich um einen nichtb-pfl. Radweg handeln könnte: Schilder irgendwelcher Art, Piktgramme oder m.E. auch auf solche Wege zuführende Furten und bei 241er ohne 241 auch eine Trennung irgendeiner Art. All diese Indizien sind nicht vom Himmel gefallen, sondern durch Arbeiten irgendeines Amtes entstanden. Sollte ein Amt meinen, der Radler täte sich irren, dann hat dieses Amt oder ein befreundetes Amt die Indizien zu beseitigen, denn diese führten offenbar in die Irre, Fehler des Amtes. Für zivilrechtliche Problemfälle kann man ein halbwegs passendes Urteil des OLG Jena zur Hand nehmen ...

    - Jemand, der füßelnd diesem Weg nutzt, hat das Problem der Nichterkennbarkeit schon immer in Gegenrichtung eines Einrichtungs-241er, ist also nix Neues für Füßler. Aber auch in Wegrichtung hat das keine großen Konsequenzen, da ja die Regel bleibt, dass Radler auf Füßler zu achten haben und die Geschwindigkeit ggfs. anzupassen haben. Der Füßler kann weiterhin nahezu frei umher irren auf dem Konstrukt ... Für die Nichtschrittgeschwindigkeit bei Abwesenheit von Fußgängern: Siehe zweiter Spiegelstrich ...

    - Als Autler hat's auch keine Konsequenzen, ob dieser erkennt, ob es ein 241er ohne 241 ist oder nur ein 239er ohne 239, da der Radler so oder so auf die Fahrbahn darf. Seine Pflichten aus § 9 bestehen auch weiterhin unabhängig von dieser Frage. Etc.

    Also ist es eine sehr theoretische Frage, ob man 241-lose 241er mehr oder weniger gut erkennen kann. Irrtümer haben keine relevanten Konsequenzen ...

    Konsequenzen haben nur irrige Annahmen über 241-lose 241er, wenn absolut keine Indizien vorhanden sind, dass es ein solcher sein kann, also das Fehlen von jeglichen Schildern und Markierungen. Das ist dann unerlaubtes Gehwegradeln. Aber da nix zu erkennen da ist, fallen diese auch nicht unter den hier diskutierten § 2 (4).

    Wähler der AfD haben nichts gemeinsam mit Wählern der Partei "Die Linke".

    So?

    Eine mir persönlich bekannte, aber zum Glück schon eine Weile nicht mehr gesichtete Person kandidierte bei den Kommunalwahlen in Ba-Wü Anfang letzten Jahres hier in Karlsruhe für die AfD, wenn auch irgendwo hinten. 10 Jahre vorher stand sie noch auf Platz 3 der Liste der Linken ...

    Vor paar Jahren wechselten mal zwei Abgeordnete der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung von den Linken zunächst zu so 'ner Rentnerpartei RRP, eine davon dann kurz drauf zu den "Bürgern in Wut", so'n Rechtsableger aus Zeiten vor der AfD und nach DVU und Schill, immer noch existent und vertreten in BHV.

    Aber auch der gemeine Wähler macht das nur vorgeblich lineare politische Spektrum zum offenbar geschlossenen Kreis. Ich glaub beim ersten Wahlerfolg der DVU in Bremen/Bremerhaven noch vor der Wende gab's bei der Analyse der Wählerwanderungen eine sehr relevante Wanderung von der SPD zur DVU ...

    Aus letzterem hätte man eigentlich ableiten müssen, dass man diese mit guter sozialer, also eher linker Politik zurückholen sollte ... Was man aber seitdem stets getan hat, war das Nachäffen rechter Politikthemen in nur leicht weichgespülter Art, aber oft genug wählt diese Klientel dann lieber das "Original" ...

    Meine Augen sind nicht mehr so gut, aber vielleicht zeigt das Fahrradsignal nur einen roten Pfeil nach links, was in Anbetracht der Kraftstehzeuge auf dem Fahrstreifen vielleicht sogar sinnvoll wäre.

    Wenn ich Dir eine Brille reichen darf: Nein, ohne Pfeil ...

    Die B-Pflicht ist das geringste Problem, denn wenn der Weg nur rechts rum führt, wie sich offensichtlich aus den weißen Pfeilen ergibt, entfällt die B-Pflicht für andere Richtungen.

    Zuerst dachte ich, die Radampel wäre unbeachtlich, da Schutzstreifen Teil der Fahrbahn und keine Radverkehrsanlage sind, aber Schutzstreifen ist es nur NACH der Ampel, bis zu dieser ist es ein Radfahrstreifen. Da es an der folgenden Insel a weng eng wird, evtl. keine ganz so dumme Idee ...

    EP. hat ja das wesentliche schon gefunden ;)

    Aus dem Widerspruch zum vorletzten Satz ist eigentlich die Lehre zu ziehen, dass man die Radverkehrsführung zum direkten Linksabbiegen rechtzeitig zu verlassen hat, so wie man sich ja eh nach § 9 rechtzeitig einzuordnen hat dafür, dann sieht man die passende Linksabbiegerampel ja bestens. Nicht rechtzeitig wäre im Sinne des gefundenen Widerspruchs erst mal an der Fahrverkehrsampel vorbeizufahren und dann erst vom Radweg in die Fahrbahn runterzustechen, das wäre Harakiri oder so und deswegen sieht der Gesetzgeber das kritisch und hat das reingeschrieben, dass einer Radverkehrsführung im Kreuzungsbereich zu folgen ist. Verlassen dieser also deutlich VOR der Kreuzung.

    Vorsichtshalber nachschauen, ob die Begründung 2009 und 2013 da gleich sind. Bei irgendwas, glaub was anderem, gab's da feine Unterschiede (glaub die Schrittgeschw. bei "Gehweg, Schleichradler frei" war's?)