Bis vor etwa zwei Jahren sah es so aus.
Ah, in der Tat Verbesserungen ggü. vorher ...
Konnten die weiteren Bilder diese Frage beantworten?
Äh ... JA!
So sieht der Beginn dieser Straße aus: Die Anordnung der Benutzungspflicht, die es eigentlich nur aus Gründen der Verkehrssicherheit geben dürfte, ist mit einem Warnhinweis versehen.
Die Stelle ist ja die reinste Katastrophe ...
Da scheint immer der selbe zu stehen? Der Bäcker vermutlich? Und wenn man die Stelle überlebt, kriegt man von ihm das, was unten links auf Deinem Foto steht?
Man könnte ihn mal fragen, ob er sich bewusst ist, dass er nach § 10 dort NIEMALSNIENICHT ohne Einweiser ausparken darf, andernfalls (u.U. sogar mit Einweiser, weil letztverantwortlich ist nur der Fahrer) stünde er mit einem Fuß im Gefängnis und/oder hat 'ne millionenschwere Haftungsklage an der Backe ...
Mit etwas Glück hat das Wort eines ansässigen Gewerbetreibenden genug Gewicht, an dem Radweg was zu ändern ...
(Was im nicht viel hülfe, er hätte das Problem weiterhin, weil ja auch Kinder auf einem Gehweg fahren dürfen und die schwerhörige Oma, die nicht hört, wie er sein Auto startet, darf mit Rollator auch vorbei ... Etc. Eigentlich dürften da nur Fahrräder parken ...)