Beiträge von Mueck

    JEDE Maut zielt im Kern einzig und allein in erster Linie nur auf Ausländer - denn anders kriegt man von denen kein Geld

    Würde ich so pauschal nicht sagen. Die Maut auf den m.W.n. privat betriebenen Autobahnen in Italien und Frankreich finanziert schon die eigene Strecke. Dito bei den kleineren Mautstraßen in den Alpen.

    Recht hast Du bei den Mautsystemen für Pkws auf staatliche Straßen wie in Österreich.

    Bei der Lkw-Maut sieht's bissele anders aus, weil Lkws mit großen Tanks mit Billigsprit wohl schon mal ganze Länder durchfahren können, ohne was dazulassen, wenn man sinnigerweise versuchen täte, die Mauteinnahmen auf die Mineralölsteuer umzulegen ...

    Derzeit ist es nur ein unverbindlicher Seitenstreifen, aber man erkennt im Video bei 0:33 schon Vormarkierungen, das da die Tage sicherlich noch mehr hinmarkiert wird, was die Radler runterleitet ... B-Pflichtig ist das ja schon ab Schild bei 0:19 nicht. Das derzeitige Schild 241 bei 0:33 kann sich so aber nur auf den Bordstein beziehen, niemals auf den Streifen, der braucht ein 237 ... Also eigentlich darf man ihn derzeit gar nicht benutzen ...

    Bei Stau wäre aber eine Nicht-B-Pflicht nicht viel wert ...

    Nein, ich fürchte nicht.

    1.) definiert die VwV Radfahrstreifen als beschilderte Streifen, kennt also keine Radfahrstreifen ohne Benutzungspflicht. Und was die VwV nicht kennt, kann es nach Rechtsauffassung dieser Leute nicht geben.

    2.) ist auch die Rechtsauffassung verbreitet, ein (unbeschildeter) Radfahrstreifen sei ein Beschränkung des fließenden (Kfz-)Verkehrs, weil er dem (Kraft-)verkehr Flächen wegnehme.

    Ich kann diese Einschätzungen nicht nachvollziehen. Habe auch keine Ahnung wie man (speziell auf 2.)) überhaupt kommen kann, kenne jedenfalls keine Gerichtsentscheidung o.ä. in der das so gesehen wurde.

    1. Relevant ist die StVO selbst und in der hängt die B-Pflicht am Schild, demnach kann es nicht-b-pflichtige Radfahrstreifen durchaus geben, auch wenn Hamburg das was anderes faselt, wie mal in einer Diskussion im Verkehrsportal zum Parken auf diesen verlinkt war ...

    2. Ohne das Teil wäre ja evtl. Platz für eine Fahrspur mehr, so ganz unrichtig ist das nicht ...

    Vom § 45 (9) Satz 3 (neuer Fassung, in alter Fassung Satz 2, das ist das mit der Gefahrenlage ...) sind ja schon eine Weile Schutzstreifen und seit einer kleinen einstelligen Zahl von StVO-Änderungen auch Radfahrstreifen innerorts (und Radwege außerorts) ausgenommen ...

    (Abs. 9 Satz 1 (bzw. § 39 Abs. 1) gilt weiterhin nach einem BVerwG-Urteil zu T30-Zonen)

    Und in der Tat scheint es so, dass man bspw. nur als Nichtradler gegen Schutzstreifen klagen kann, weil man ja als Radler angeblich von keiner Regelung des Schutzstreifens betroffen ist laut OVG Lüneburg, das (nur?) dafür explizit feststellte, dass Schutzstreifen ja gar nicht b-pflichtig seien ... (Ich versuche es trotzdem mit einer Klage aufgrund $ 45 (9) 1 ...)

    Ob schon mal ein Radler versucht hat, gegen einen b-pfl. oder nicht-b-pfl. Radfahrstreifen zu klagen, entzieht sich meiner Kenntnis ... Aufgrunf § 45 (9) 3 klappt es jedenfalls nicht mehr, wenn jemand Ambitionen hätte ...

    Dort dagegen kann man nicht aufs Zebra verzichten, da dort Fußgänger keine VorFAHRT haben mangels fahren, sondern nach § 25 beim Straßenqueren warten müssten, auch wenn das nur wenige so wissen ...

    Schaden tut das Zebra auch an der anderen Stelle nicht.

    Relevantes Verkehrszeichen ist übrigens, im Gegensatz zu allen anderen Verkehrszeichen (wie Radwegbeschilderungen), die Bodenmarkierung selbst und nicht das Blechschild am Stil. Das Blechschild kann sogar laut, ähm, VwV-StVO oder R-FGÜ, zu faul zum Suchen, an solchen Stellen wegfallen.

    Wenn an der Stelle eine Abbiege-Ampel mit Pfeiloptik stünde, wäre es imho anders.

    StVO:

    Vom Wortlaut her ist der einzige Unterschied die Einschränkung auf die Richtung, Priviliegien auf freie Fahrt auch hier nicht.

    Es aber in der Tat so, dass in den für die Verwaltung geltenden Regeln (ob VwV-StVO oder nur RSA, weiß ich nicht auswendig) steht, dass man solche grünen Pfeile nur verwenden darf, wenn keine konkurrierenden Verkehrsströme auch Grün haben.

    Trotzdem gilt weiter das mit dem § 9 und "Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht."

    3. Welche Ampelfarbe die Fußgängerampel hatte, ist irrelevant. Diese galt nicht für die Radfahrerin. Wenn überhaupt, dann galt für sie dieselbe Ampel, wie für den Autofahrer (grüne Vollscheibe). Entweder hatten beide grün, oder beide rot.

    Ich wünsche der Dame einen fähigen Anwalt.

    Eigentlich ist die Ampelfarbe völlig irrelevant.

    In der StVO steht:

    Zitat

    § 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:
    Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Und:

    § 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

    In der StVO steht dagegen NICHT:

    Zitat

    § 37 (1) 1. An Kreuzungen bedeuten:

    Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Und:

    § 9 (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die Grün haben, durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren und Grün haben.

    Und warum steht das nicht so in der StVO?

    Weil die Abbieger in einigen Konstellationen die Ampel des Radfahrers gar nicht sehen können, also muss die Regel so formuliert sein, dass sie auch bei Rot des Radlers diesem Vorrang geben muss.

    Meine 2 ct.

    Das ist neu für mich, dass mir (als totalen Linken) jemand sowas vorwirft. Aber: alles klar...! ?(:rolleyes:

    Links und rechts sind sich offenbar näher, als man gemeinhin denkt ... Das politische Spektrum ist offenbar keine Gerade, sondern ein hinten geschlossener Kreis.

    Eine mir leider persönlich flüchtig bekannte Dame habe ich bei der Kommunalwahl auf Platz glaub 38 der AfD-Liste wiedergefunden. Vor 10 Jahren stand sie noch auf dem aussichtsreichen Platz 3 der Liste der Linken. In meiner alten Heimatstadt Bremerhaven gab's vor paar Jahren einen zweifachen Fraktionswechsel von den Linken über eine Rentnerpartei zu "Bürger in Wut", eine regionale rechte Gruppierung ... Horst Mahler nicht zu vergessen ...

    Pass also auf, dass Du beim Marsch nach Links nicht aus Versehen die Lechts-Rinks-Grenze überschreitest ... ;)

    Kann man den schwarzen Penökel, in dem das Kabel steckte, evtl. rausziehen? Ich meine, so ein Steckerprinzip wäre mir im Fahrradbereich schon mal begegnet ... Kabel durchgesteckt und dann umgebogen ...