Beiträge von Mueck

    also ... 630 [Gesamtsitze] x 0,048 = 30,x Sitze für CSU

    Irgendwie sowas in der Art ...

    Eigentlich wollte man die Grundmandatsklausel ja abschaffen, weil die nur bedingt damit vereinbar ist, wenn nicht mehr jeder Direktmandatsgewinner eine Garantie zum Reinkommen bekommt ... Ohne Grundmandatsklausel fallen die 5 der 35 weg, wären sie über 5%, aber nun unter 5 % mit bestehender Grundmandatsklausel und 35 statt 30 ... Wird spannend ... Wobei ... Je weniger Zweitstimmen, desto weniger Erststimmen wohl auch, evtl. werden es keine 35 ... Da sind die 3 Grundmandate der Linken schon spannender, so sie wieder bei knapp unter 5 % landen würden, aber die sind ja noch durchs BSW geschwächt ...

    Steht das mit dem 3 % statt 5 % wirklich so im Urteil?

    Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen ist das auch so.

    Na und?

    Bei diesen und dem Überholverbot definiert die StVO das Ende solcher Limits und wenn kein definiertes Ende erreicht ist, gilt es eben weiter, ggfs. auch über eine Kreuzung hinaus.

    Bei Radwegen und anderen streckenbezogenen Dingen wie Vz 250 definiert die StVO kein Ende, das zur Weitergeltung führen könnte, wenn keins beschildert wurde, also kann man die Regeln des Tempolmits nicht übertragen. Sonst würde ja der Radweg am Ende der Baustelle enden, wenn es zufällig mit einem Baustellen-Warnzeichen am selben Mast hängt ... Oder so ... Nö ...

    § 2 Abs, 4 S. 3 StVO:
    "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."

    So ist es. Und ohne eine solche Freigabe (oder ein 240 o.ä.) eben kein linksseitiges Radeln.

    Und? Wo steht nun, dass es hinter jeder Einmündung zu wiederholen ist?

    Tipp: Früher stand das mal genau da, heute aber nicht mehr. Warum wohl nicht?

    Falsch, das stand NIE in der StVO. Es stand in der für den Endverbraucher nicht relevanten VwV-StVO, jedenfalls in der, die ich kenne und hier auf Papier noch hätte, nämlich die zur Radfahrnovelle 1997 gehörende.

    Und dass das dort wegfiel, ist für den Endverbraucher irrelevant, für den gilt die StVO selbst und die gibt das Radeln NUR MIT Schildern frei, sonst nicht Keine Wiederholung, keine Freigabe!

    Ansonsten gilt ein Vz 237, 240 und 241 für einen Sonderweg. Und solange dieser Sonderweg nicht zu Ende ist, gilt es eben.

    Der Sonderweg kann gerne weiter laufen. Er ist dann eben ein nicht mehr benutzungspflichter Sonderweg, wenn nicht wiederholt wird. Ansonsten hätte ich gerne mal gewusst, wie man den Übergang von einem benutzungspflichtigen 241er Radweg zu einem nicht benutzungspflichtigen Radweg nach § 2 (4) S. 3 beschildern sollte. Es wird alleine durch das Weglassen gemacht. Soll er weiter benutzungspflichtig bleiben, muss wieder ein 241 hin. Nur an diesem hängt die Benutzungspflicht seit 1997/98, nicht mehr an der Existenz des Sonderwegs. Und weil das so ist, konnte man es in der VwV-StVo weglassen, weil sich das aus der Logik ergibt, dass eine B-Pflicht bzw. links ein B-Recht nur MIT Schild gibt, nie ohne.

    Interessant: Wenn anfangs ein Ex-241 zum "Gehweg, Schleichradler frei" umgeschildert wird, ohne die alte Linie wegzurubbeln: Was ist es dann ohne Wiederholung der Beschilderung ab der nächsten Kreuzung?

    M.E. ein nicht b-pfl. Radweg nach § 2 (4) S. 3 mit ggfs. angepasster Gschw., nicht jedoch ein "Gehweg, Schleichradler frei" mit Schrittgeschw.

    Das hatten/haben wir an zwei Stellen. Hier:

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    ... hat man anfangs das Schleichradlerzeugs nur am Anfang beschildert (auch in der Gegenrichtung, da fehlt aber wohl baustellenbedingt gerade die Beschilderung an alten Anfang = Übergang vom 240er ...). Ein dort in der Gegend wohnender Bekannter hat paar mal nachgehakt und eine ganze Weile später hingen sie dann auch an den Folgekreuzungen Wiederholungen.

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    Wegen der damals schon vorhandenen Radfurt wäre es ohne Schilder als für den Radverkehr gedachte Radverkehrsführung durchaus erkennbar nach § 2 (4) S. 3, andere hätten auch einen reinen Gehweg erkennen können, da streiten sich einige, aber warum hätte es weiter ein "Gehwrg, Schleichradler frei" sein sollen so ganz ohne Schild? Auch die Regeln dieses Konstrukts hängen ALLEINE an der Existenz des Schildes, nicht an irgendwas anderem.

    Beim anderen Fall hat wohl noch niemand nachgehakt. Hab's auf der ToDo-Liste ... Irgendwann mal ... Das "Gehweg, Schleichradler frei" versteckt sich etwas schamhaft:

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    Man erkennt auch die weiterhin vorhandene Trennlinie des Ex-241er

    Und nu?

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    Tja ...

    Eindeutig ein getrennter G+R, nur ohne 241, nicht benutzungspflichtig nach § 2 (4) S. 3, auch Markierungen sind nach § 39 schließlich Vz, aber sicher kein "Gehweg, Schleichradler frei" mehr, also in die Pedale treten, Schritt ist nicht mehr ...

    Die Stelle ist interessant, weil laut einem Faden im Velomobilforum scheint die in der Nähe residierende Landespolizei von einer B-Pflicht ohne Schild auszugehen ... Deswegen steht's auf der ToDo-Liste, da mal nachzuhaken, um den genauen Status erst mal zu klären, auch wenn "Gehweg, Schleichradler frei" oder "241er ohne 241 nach § 2 (4) S. 3" bei den fehlgeleiteten Ahndungsversuchen der Polizei keine Rolle spielt ...

    Vielleicht mache ich es zusammen mit dem inzwischen nicht mehr benutzungsflichtigen linksseitigen Radweg, ex 240, nun nur noch Piktogramme, aber kein "R frei" in Blech, seit neuesten mit einem Stück 24irgendwas am Anfang links, wo vorher nur rechts ein kurzes Stück "G, Schleichradler frei" war ... Hmmm ...

    Bier gibt's auch in PET, so bei den Discountern wie Lidl und Aldi.

    Kürzlich paar zurück gebracht ...

    Nein, nicht selbst ausgetrunken, meine Nachbarin hat sie mir in die Hand gedrückt, weil sie selbst keine Zeit dafür hatte ...

    Ja, ich hatte auch schon mal welche dort gekauft, weil ich in der Coronazeit was adäquates zum Anstoßen in virtuellen Besäufnis... äh, Meetings brauchte ... ;)

    Für meine Getränke brauche ich eh keinen Anhänger mehr: Teebeutel wiegen nicht genug! ;)

    Nur für meine Colasucht brauchte ich einen, aber die ist seit Jaaaaahren überwunden, gegen die Schokosucht suche ich noch das Gegenmittel ...

    Im Forum für Velomobile und Liegeräder etc. gibt's schon einen langen Faden dazu, weiß nicht ob frei lesbar:

    Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant
    Ich zitiere Hinterher aus einem Post im Cargobikeforum:…
    www.velomobilforum.de

    ... wo auch gleich am Anfang ein Faden im Cargobikeforum verlinkt ist:

    Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant
    Liebes Forum, das Bundesverkehrsministerium plant eine massive Verschärfung der Regelungen für Fahrradanhänger. Demnach dürfen Fahrradanhänger zukünftig…
    www.cargobikeforum.de

    Das Normale ist doch, dass ich nicht buchen muss: im Supermarkt, an der Tankstelle, an der Seilbahn, auf der Hafenfähre

    ... und in Deutschland kann man mit dem passenden Fahrschein auch noch in jeden Fernzug einsteigen ohne Reservierung. Dieses Privileg wusste ich schon oft genug zu schätzen und sehe mit Grauen, dass das nicht in jedem anderen Land Europas funktioniert. In Deutschland nehmen dagegen auch im Nahverkehr die Möglichkeiten des jederzeitigen Fahrtantritts einer Reise immer mehr ab, nämlich überall dort, wo man Anrufsammeltaxigedöns einführt, die man in der Regel 'ne Zeit x vorausbuchen muss.

    Was ich auch öfters mitkriege: Rollstuhlfahrdienste muss man auch vorausbuchen, was eine durchaus relevante Einschränkung sein kann. Vorstandssitzungen werden entweder in der Nähe der stellvertretenden Vorsitzenden angesetzt oder nach Möglichkeit nicht Mo/Mi/Fr, weil da kutschieren die Fahrdienste die Dialysepflichtigen und haben dann kaum Zeit für andere Kunden. Seit Corona sind auch Fahrten abends und am Wochenende schwierig geworden.

    Also ich würde mich bei diesen Erfahrungen garantiert NIE darüber beschweren, irgendwo nicht voraus buchen zu können, wo das nicht wirklich zwingend nötig ist. Bleibt mir fort mit Buchungszwängen.

    Malte erzählt ja auch gerne und viel über die Irrungen und Wirrungen von Vorausbuchungen ...

    "US-Präsident Joe Biden hat sich hinter Kamala Harris als Präsidentschaftskandidatin der Demokratischen Partei gestellt.

    Gefickt eingeschädelt ...

    Bisher standen sich zwei alte Männer gegenüber, einer klappriger als der andere. Nur bei Biden fiel es mehr auf, aber war nur bissele altersgemäßes Nachlassen, während es, ...

    So schnell sterben Demente nun auch wieder nicht ...

    ... wie schon auf der Vorseite im März aus einem Artikel abgeschrieben, beim Trump wohl eher echte Demenz sein könnte, nur dass es im Redeschwall nicht so auffällt bisher,

    Nun nach Austausch des Kandidaten gegen eine "junge" frische kann man richtig loslegen, bei Trump den Altersschwachsinn rauszufiltern und gegen ihn zu verwenden, wie man es vorher dort bei Biden getan hat. Mit Biden hätte man nicht so argumentieren können, weil der Schuss nach hinten losgegangen wäre ---

    Nur können die Republikaner ihn praktisch nicht mehr austauschen, die hatten ihren Kongress ja schon, im Gegenteil, die von Trumpisten erfolgreich unterwanderten Republikaner müssen schauen, wie sie Trump von einer erneuten Kandidatur 2028 und 2032 ff. abhalten können, weil klein beigeben wird er so schnell nicht, verlöre er diesmal ...

    Wird wieder spannend ...

    Das verhindern nun vier Poller.

    Nur wie lange noch?

    Im VP wurde die Tage ein ein Urteil des VG Berlin verlinkt, das ich bisher aber nur äußerst diagonal gelesen habe, was mich dort nicht an einer ersten starken Meinung hinderte:

    -----

    Zitat

    Warum?

    Angesichts der aktuellen Mehrheiten im Land Berlin und insbes. im Verkehrsreferat würde ich eher vermuten, dass hier derzeit der Antrieb fehlt, gegen solche Widersprüche vehement genug vorzugehen bzw. ggfs. ein rechtlich sicheres Fundament für solche Anordnungen zu schaffen. Das VG schreibt doch höchstselbst:

    Zitat

    Nach derzeitiger Rechtslage berechtige die Straßenverkehrsordnung weiterhin nur zu Verkehrseinschränkungen und -verboten aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs

    ...und genau dieser Ordnung würde ein Modalfilter doch dienen!
    Außerdem könnte man vor der straßenverkehrsechtlichen Anordnung seitens des politischen Gremiums, so es denn wollen würden täte, die straßenrechtliche Teilentwidmung für den motorisierten Verkehr o.ä. setzen, daran wäre eine SVB gebunden und auch ein VG, sofern eine Klage gegen die Teileinziehung verpennt wird oder nicht erfolgreich ist ...
    So hinterlässt die neue Politik ein faules Ei im Nest aller anderen Kommunen, die es bei ihrem VG daheim erst mal aus dem Weg räumen müssten, weil jetzt sicher bundesweit von der lokalen Autofahrerschaft dagegen geklagt wird ...

    ----

    Ob das Urteil schon dazu führte, das die Phase 2 vom Verkehrsversuch Sophienstr. abgesagt wurde, weiß ich noch nicht ... Da das schon, wohl nichtöffentlich, schon im letzten Planungsausschuss angekündigt wurde, aber wohl eher nicht ...

    § 17 (4): "Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden."

    Zum Glück erschweren Ketten und Schlösser das Entfernen maßlos, daher kann angewendet werden:

    "Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen."

    Und damit landen wir ganz am Ende der StVO in der Anlage 4 bei

    "Zeichen 630

    Parkwarntafel"

    Deswegen ist "Mein Kampf" verboten

    Das stimmt so nicht.

    Originale von damals können frei gehandelt werden.

    Deutsche Nachdrucke und Übersetzungen daraus waren bis Ende 2015 nicht erlaubt, weil das Urheberrecht bis 70 Jahre nach dem Tod von AH beim bayrischen Staat lag. Für danach ist man sich nicht ganz einig, Das Urheberrecht der englischen Übersetzung lag bei einem amerikanischen Verlag. Über Details klärt gerne die WP auf:

    Mein Kampf – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Mit meinem Mein Kampf und einer Kopie muss ich also nix befürchten ... Meine 2. Ex wollte das Familienerbstück beim Umzug loswerden und ich wollte mal interessehalber drin schmökern, aber es ist im Prinzip unlesbar, deswegen bin ich über paar Seiten nicht hinausgekommen seit Jahrzehnten ...