Beiträge von Mueck

    Doppelt hält besser ... ;(

    Tödlicher Unfall bei Ubstadt-Weiher: Radfahrer von zwei Autos erfasst - Kreisstraße gesperrt

    Tödlicher Unfall bei Ubstadt-Weiher: Radfahrer von zwei Autos erfasst - Kreisstraße gesperrt | ka-news
    Zwischen den Abzweigstellen Bad Langenbrücken (K 3576) und Stettfeld (K3584) hat sich am Dienstagmorgen ein Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und zwei ...
    www.ka-news.de
    POL-KA: (KA) Ubstadt-Weiher - Fahrradfahrer bei Unfall tödlich verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein 53-jähriger Radfahrer kollidierte am Mittwochmorgen mit einem Pkw und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu. Nach ersten Feststellungen…
    www.presseportal.de

    Müsste hier gewesen sein von rechts mach links:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    (Das Polizeiauto im Artikelbild sperrt wohl am Kreisel südlich davon:

    https://www.google.de/maps/@49.18540…i8192?entry=ttu )

    Das sehe ich anders. Es spricht m. E. nichts dagegen, zumindest vorläufig, den vorhandenen Fußweg an der Straße Unterweingartenfeld zwischen Pulverstraße und Ortenbergstraße für den Fahrradverkehr auf beiden Seiten freizugeben. In der Fahrt-Richtung zur Pulverhausstraße spielt es, wie du auch feststellst, eine Rolle, dass es dort drei Fahrspuren gibt

    Nein, das habe ich nirgends gesagt. Aus der Straße Unterweingartenfeld rauszufahren ist eigentlich saueinfach. Die mittlere von den 3 Spuren ist eine Kombispur geradeaus/links, vor der Rechtsabbiegespur wird am Fahrbahnrand geparkt. Man landet also rechtsfahrend automagisch auf der Spur zum linksabbiegen und geradeausfahren, man muss nur nach de Parkern einfach gerade weiter fahren ohne Lenkbewegungen, und genauso simpel auf der Rechtsabbiegespur.

    den vorhandenen Fußweg an der Straße Unterweingartenfeld zwischen Pulverstraße und Ortenbergstraße für den Fahrradverkehr auf beiden Seiten freizugeben. [...] Von der Pulverhausstraße in die Straße Unterweingartenfeld abbiegend, weiß man als Fahrradfahrer*in nicht unbedingt, was einen dort erwartet. Wenn man aber zuvor auf einem Radweg an der je Richtung zweispurigen Pulverhausstraße entlanggefahren ist, erwartet man im Zweifel nichts Gutes, wenn man in ein Gewerbegebiet abbiegt.

    Was einen beim Abbiegen in ein Gewerbegebiet erwartet? Eine hundsnormale Straße für alle ...

    Das Problem ist, wie gesagt, dass es keine sich aufdrängende Linksabbiegemöglichkeit gibt, aber wenn man über die Fahrbahn abbiegend, wenn man sich in der P. zuvor runtertraut, oder über illegal über *beide* Furten und so auf die Fahrbahn, ist die Weiterfahrt auch überhaupt kein Problem mehr. Nur wer nach de 1. Furt einfach auf den dann linken Gehweg bleibt, hat Probleme weiterzukommen als Falschfahrer hinter Parkern. "auf beiden Seiten freizugeben"hilft da auch nix, weil man den Gehweg rechts genauso schlecht wie die Fahrbahn erreicht.

    Die Gehwege sind nicht wirklich breit genug für Radverkehr oder gar Zweirichtungsradverkehr, nur das hülfe für die vermutete Fahrbeziehung der Radfahrerin, von der Kreuzungssicherung für Geisterfahrer hinter Parkern bei Schwerverkehr ganz zu schweigen.

    Die eigentlichen Probleme liegen doch ganz woanders: Warum fahren viel zu viele Menschen Auto. Und das, obwohl es dort eine Bushaltestelle gibt, fast direkt an der Kreuzung Pulverhausstraße/Unterweingartenfeld. Es benutzen deshalb nicht mehr Leute den ÖPNV oder das Fahrrad, weil dieses Gewerbegebiet so wie viele andere Gewerbegebiete gestalterisch ganz und gar auf den Autoverkehr ausgerichtet ist.

    Welcher ÖV-Kunde will auch schon genau auf die Kreuzung? Der Supermarkt als Ziel liegt abseits der Straße am Ende quasi der Sackgasse ... Mit dem Rad ist der Supermarkt aus vielen Richtungen durchaus gut zu erreichen über teils autofreie Nebenrouten, mit Ausnahme der besagten Linksabbiegebeziehung ...

    Das Gewerbegebiet liegt, wie eig. alle, eher peripher. Die Straßenbahn ist als Massenverkehrsmittel eher aufs Zentrum ausgerichtet, wie fast überall. Die Eisenbahn fährt in der Nähe vorbei, wie fast an allen Karlsruher Gewerbegebieten, nur kommt man aus den Zügen nicht in der Nähe raus ...

    Wer aus dem Karlsruher Zentrum kommt, kommt mit Tram und Bus noch halbwegs dorthin, aber von den peripheren Stadtteilen oder gar aus dem Umland wird es schnell zur Weltreise gegenüber dem schnellen Anschluss an die Südtangente ... Man müsste noch viel in Verknüpfungen der Verkehrsmittel investieren, damit der ÖV auch Umländler hinter dem Garagenofen hervorlockt ...

    Und sich zu beschweren, dass Gewerbegebiete, die ja beliefert werden müssen und umgekehrt (selbst wenn einiges auf einen Gleisanschluss verlagert würde), auf den Autoverkehr ausgerichtet sind, ist schon arg weltfremd ...

    Der Vorfall hat sich im Gewerbegebiet abgespielt. Das ist von vornherein stets problematisch, weil meiner Erfahrung nach in Gewerbegebieten die Verkehrsinfrastruktur für Fahrradfahrende, ja die bloße Option der Anwesenheit von Fahrradfahrenden von den Verkehrsplanern oft komplett ausgeblendet wird.

    Außerdem gilt dort auf der rund 15 m breiten Fahrbahn der Straße Untergartenfeld mit ihren vier Fahrspuren Tempo max. 50 km/h.

    Was ist an diesen Punkten das Problem?

    Dieses Gewerbegebiet ist nicht sonderlich groß, ist quasi Sackgasse für den Autoverkehr. Schwerverkehr zur dürfte dort vorkommen, ja, überwiegen dürfte der Pkw-Verkehr zu ALDI, Media-Markt und noch zum (mein) real samt Tanke und Adler, wird aber im Frühjahr zugemacht ... Auf dem kurzen Stück auf 50 zu kommen, kan man machen, wird aber sicher nicht so oft vorkommen. Fahrradinfrastruktur ist da m.E. nicht nötig ...

    Wenn sie, wie im Artikel geschrieben, aus der Pulverhausstr. gekommen ist, ist eher dort das Problem zu suchen:

    Es gibt zur Querung der P. nur eine, nicht zwei Furten, für Radfahrer aber nicht freigegeben https://www.google.de/maps/@48.99092…i8192?entry=ttu Wer die P. von Westen her kommt, müsste sich theoretisch auf der Fahrbahn zum Linksabbiegen einordnen, könnte man dort machen https://www.google.de/maps/@48.99032…i8192?entry=ttu braucht man aber dicke Nerven zu. Als Ziel ist die Bannwaldallee angegeben, dazu muss man über einen F+R-BÜ, der liegt auf derselben Seite wie die Fußfurt an der P. da ist es verlockend, als Linksabbieger von der P. gleich auf dem Gehweg zu bleiben, erspart das abbiegen aus der Kurve raus: https://www.google.de/maps/@48.99214…i3072?entry=ttu

    Ursächlich ist also eher die existierende, aber mangelhafte Radinfrastruktur in der Pulverhausstr. mit ihren Knoten, nicht die fehlende Infrastruktur im Unterweingartenfeld ...

    Da es Überlegungen gibt, in der P. eine Straßenbahn einzubauen (wenn auch wahrscheinlich erst ab 300 m westlich), wird in der P. sicher vorher keiner was anfassen, um sich alle Modernisierungen aus dem ÖV-Topf zahlen lassen zu können ... Allenfalls provisorische Belagsverbesserungen wird es geben, für den Radweg vor wenigen Jahren eine leichte Aufhübschung, aber sicher keine grundlegenden Umbauten ...

    Zudem halte ich den Mehrwert einer Fahrradstraße gegenüber einer 30-Zone in der Regel für so gering, dass man diesen Streit gar nicht anfangen muss.

    Was im Gegenzug aber auch bedeutet, dass man nicht gegen Fahrradstraßen kämpfen muss.

    In der StVO ist der Unterschied zwischen T30Z und freigegebener Fahrradstr. so marginal, dass man sich nicht verkämpfen müsste, ist eher eine (auch nicht zu unterschätzende) psychologische Sache ...

    Interessant wird die Fahrradstr. aber mit der aktuellen VwV-StVO und div. Empfehlungen zur Gestaltung von Fahrradstr. (bspw. ba-wü Musterlösungen), sofern das auch so umgesetzt wird. Das kostet dann Parkplätze, Quer- und Schrägparken vor allem. und schafft Platz für Radverkehr und gibt ihm Vorfahrt etc.

    Das haben, wie schon irgendwo geschrieben, die Bremer behauptet und sich auf eine Widmung berufen wollen, also auf Straßenrecht, nur fallen Parkverbote unter Straßenverkehrsrecht, wie das BVerwG festgestellt hat, also unter die bundeseinheitliche StVO bzw. Vorgänger, die das aber so generell nie verboten haben.

    Das von dir verlinkte Dokument ist von 1950 und beschäftigt sich damit, wie mit der Reichsgaragenordnung von Februar 1939 umzugehen ist.

    ... mit der von 1944, der letzten (auch 1950, also zur Zeit des Beginns des Konflikts in Bremen) gültigen, im Gegensatz zur von Dir verlinkten.

    Die Frage ist aber immer noch offen, wo darin stehen soll, dass das Laternenparken verboten sei. Denn jenseits der Wunschgedanken der Präambel steht das nirgends, Thema darin ist nur die Baupflicht von Garagen von Neubauten etc.. nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    In dem sehr lesenswerten taz-Artikel

    Nö, de streut leider reichlich Fake-News ...

    Dicke große Überschrift:

    "Das Parken regelte lange die Reichs­garagen­ordnung von 1944, die besagte, dass Au­to­­be­sit­­ze­r ihre Fahrzeuge nur auf privaten Stellplätzen parken durften"

    Wo bitte in der Reichsgaragenverordnung steht das? Ich sehe da weiterhin nur eine Baupflicht bei Neu- und wesentlichen Umbauten ...

    Oder:

    "Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein."

    Komplett falsch laut Stadt Münster, Das mag Münsters Wunsch vor dem Freiburger Urteil gewesen sein, war aber am 20.11.2023, das auf der TAZ-Seite behauptete Datum des Artikels, schon lange Geschichte ...

    Etc. Einiges andere habe ich schon bei anderer Gelegenheit zerrupft ...

    Früher hatte wohl auch bei uns ein "Schutzstreifen" genau diese Funktion, bis ein "schlauer" Mensch auf die Idee kam, die Schmutzstreifen mit Piktogramm so zu nennen, weswegen die ehemaligen Schutzstreifen in Sicherheitstrennstreifen umbenannt werden mussten, die rechtlich wohl nur neben Radfahrstreifen rechtlich gesichert sind, nicht jedoch als Randmalerei bei einer Fahrradstraße, weswegen die Umsetzung der ba-wü-und-anderswo Musterlösungen für Fahrradstraßen derzeit in KA klemmt ...

    Zu Sicherheitstrennstreifen in Fahrradstraßen, woran es klemmte, warum es nicht mehr ganz so klemmt und wie es weitergeht, siehe TOP 7:

    Karlsruhe: Ratsinformation - Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Man könnte ja mal in KA fragen, was die Rechtsgrundlage ist, weil im Rahmen von "Fair parken"*) hat man das in einigen etwas abgelegenen Ecken auch gemacht:

    Mapillary cookie policy use

    *) Statt illegalem, aber weitgehend geduldeten Gehwegparken, als noch unter einen CDU-OB "Auto über alles" galt, Übergang zum wahlweise verbotenen oder aber auch legalisiertem markierten Gehwegparken nach verlinkten Muster.
    Vorteil: Es ist ggfs. der Rechtsweg eröffnet wegen der angeordneten Markierung, während man, bis zum anderen Bremer Urteil, bei Duldung relativ hilflos war ...

    Aus der norddeutschen Heimat kenne ich auch noch Orte mit einseitigem oder nullseitigen=fehlenden Gehwegen bei Straßen unterschiedlicher Größe, aber auf die Schnelle finde ich keine Bildbsp. größerer Straßen, evtl. hat sich das in den letzten Jahrzehnten gebessert ...

    Worauf ich hinaus wollte ist, dass in dem Artikel von Andreas Knie darauf hingewiesen wird, dass dieser Passus in der StVO eben nicht ganz klar definiert ist. Und dass heutige Richter eine andere Gewichtung vornehmen könnten (wenn sie denn wollten) als das in den 50er und 60er Jahren der Fall war.

    Ich lese im BVerwG-Urteil zu Bremen eigentlich keine Interpretationsspielräume bzgl. damalige (und heutige) StVO zum normalen Fahrbahnparken.

    Ein Rentnerpaar, beide mit Rollator, möchte sicher gerne nebeneinander spazieren gehen können im eigenen Wohnviertel. Das geht nicht, wenn dort die Fußwege so stark zugeparkt sind, dass nur noch ein Hintereinandergehen möglich ist, womöglich sogar nur ohne Rollator.

    Irrelevant, darum geht es im Bremer Urteil ganz und gar nicht.