Das ist bei Straßenbahnbetrieben mit EInrichtungsfahrzeugen anders.
Da fährt man am Ende einer Strecke durch eine Wendeschleife und wendet, ohne sich verfahren zu haben!
Das ist bei Straßenbahnbetrieben mit EInrichtungsfahrzeugen anders.
Da fährt man am Ende einer Strecke durch eine Wendeschleife und wendet, ohne sich verfahren zu haben!
Kurzversion: Radfahren macht ein bisschen schlau, Laufen macht viel schlauer.
Na jetzt wird mir klar, warum ich so'n Käppsele bin!!1
Ich bin die 5 min bis inkl. Mittelstufe immer gelaufen und die 15 min zur Oberstufe waren dann der Turbo!!1
weil damit Werte auch deutlich über 1g Verzögerung erreicht werden könnten.
aber da würde ich eher von Wartungsmängeln ausgehen
Ich müsste mich mal verschärft um die Hinterradbremse meines derzeitigen Hauptrads kümmern, das hat gefühlt 0,01g Verzögerung ...
Kein Problem, solange ich dran denke, dass es hinten auch noch eine Rücktrittbremse hat ...
Also hat's Zeit, bis ich mal ein anderes Rad als Hauptrad mit Ersatzteil wieder fahrbereit habe, dann kümmer ich mich um das andere und alle andere Leichen im Keller ...
Ich würde das BSW nicht als linke Partei bezeichnen!
Das war nicht meine Frage, sondern was die Restlinken zu Ukraine/Putin sagen.
"Der Linken-Politiker Dietmar Bartsch hat für eine Koalition aus Linkspartei, Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und SPD in Thüringen geworben. Rot-Rot-Rot sei in Reichweite ...
In Reichweite? Derzeit in Summe 37-40%, man braucht aber (100-Nichtreinkommer)/2, derzeit so 45%
siehe nebenan ...
Oder ist der eh nicht mehr gegeben, weil ja das VZ205 ein klares Indiz ist, dass der Weg eben nicht mehr fahrbahnbegleitend ist?
So bisher meine Interpretation solcher Schilder.
Dumm nur: Dann darf man ja auf die Fahrbahn und ist vom Radweg nicht mehr negativ betroffen, also keine Anfechtungsklage gegen den Radweg mehr möglich, siehe mind. 2 Schmutzstreifenklagen ...
Wenn der Radweg aber eindeutig zur Fahrbahn gehört ("Tausend hupende Autofahrer können nicht irren!"), kann man gegen das 205 klagen, schon mal gemacht ...
Selbst auf dem Silbersee fahren Autos
Mein lieber Schwan ...
Zitat... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Nö, nicht wie "Gehweg, Dauerschleichradler frei", eher zwischen dem und gemeinsamer G+R
Vz 240:
ZitatErforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen.
G + R frei:
ZitatIst durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Meinst du, dass das 1,50m breite, rote Buckelpflaster ein Gehweg ist?
Ich kenn's nicht anders von daheim vor der Haustür, da waren die "Gehwege" eben rot ...
Und das auch dort, wo es keine "Gehwege", sondern wirklich Gehwege sind ...
Wenn die Kids den 10. Geburtstag nach vor sich haben, dürfen sie ja noch gehwegradeln und das in jede Richtung. Nach Queren der Kreuzung sind sie sicherlich gerade alle drei wieder frisch aufgestiegen ... *flöt*
Ohne Pfeilrotlicht drüber, also kann man auch bei Vollscheibengrün rechts abbiegen.
Auf der anderen Bahnseite ist sowas wie'n Radweg oder auch nicht, der zur Straße Stadelwieen führt:
Gerade beim Straßenverkehrsrecht ist auch offensichtlich, dass sich bestimmte Praxen zuerst etablieren, und danach erst nachträglich im geschriebenen Recht legitimiert werden
Ein Bsp. wäre noch der Vorrang für Fußgänger (und Radfahrer?) ggü. Abbiegern. Den gab's anfangs noch nicht in der StVO nach meiner eigenen Recherche von 2017:
ZitatEine eventuell noch einleuchtendere Sichtweise auf die Rechtsprobleme nicht wirksamer Vz 205 ermöglicht womöglich der Perspektivwechsel zu einem Fußgänger, die her zwar selten vorkommen mögen, aber eben auch nicht gar nicht. Auch für diesen gibt es in § 9 den Vorrang, eingeführt für Kreuzungen mit Ampeln und polizeigeregelter Vorfahrt schon 1960 und 1964 auf alle Kreuzungen ausgeweitet. Diese Regelung erfolgte nicht so ganz freiwillig, da die Rechtsprechung schon in diversen Urteilen dazu tendierte, einen Vorrang von Fußgängern gegenüber Abbiegern von hinten aus dem § 1 heraus abzuleiten, so auch das OLG Hamburg am 25.1.1956, da von Fußgängern nicht verlangt werden kann, darauf zu achten, ob sich evtl. einbiegender Verkehr von hinten nähert. Diese Rechtsmeinung ist also schon 60 Jahre unverändert.
Wann genau das warum auch für Radfahrer so eingeführt wurde, habe ich damals aber nicht rausgefunden.
Oder ein "oh, blöd, wir müssen die Räumzeit der Ampel umstellen, weil wir trotz gemischter Streuscheibe jetzt mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben."
Damit müssen sie eh rechnen:
- Lastenräder dank Gumi-VeV-StVO
- Mofas
- Kutschen, ...
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc.
Es gibt viel langsames, was auf unseren Straßen unterwegs sein darf, womit sich hochgesetzte Gechwindigkeitn bei Räumzeiten abseits von Kraftfahrtraßen eigentlich verbieten. Am besten findet man noch raus, dass in die Richtung ein städtischer Bauhof liegt, wo ab und zu die städtiche Kehrmaschine hinschleichen muss ...
Oder einen alten Deutz-Schlepper, der 10kmh schafft.
Nicht immer gleich übertreiben, 7 reichen doch auch!
"mehrere Kabel am Lenkrad durchgeschnitten"
Fahrräder werden auch immer autoähnlicher? *flöt*
Zum Glück wolltest Du über Pforzheim in den Nordschwarzwald und nicht über Baden-Baden. SEV zwischen RA und BAD wohl mit üblem Chaos, laut einem Bekannten, der sich das So. mal angeschaut hat, schon bissele, noch übler wohl am Mo. laut SWR, leider nur den Rest im TV gesehen.
Nicht dass Du noch meinst, im Süden wäre alles besser ... Dazu sind wir knapp noch nicht südlich genug ...
Riedbahn-SEV scheint aber besser zu klappen laut dem Sohn eines Bekannten.