Die Haltelinie ist vermutlich wirklich die Haltelinie VOR der Schranke und keine VOR der Fahrbahn, aber verwirrend ... Die halbe Linie müsste weg, dann weiß man auch, für wen die gilt, sofern man nicht längs halbiert *flöt*
Für mein Empfinden ist das eine eigenständige Straße, in die man abbiegt. Wahrscheinlich ist deshalb auch die Furt rot, weil es grob ja der der B76 folgende Geh- und Radweg ist.
Eben. Auf dem Standpunkt könnte man in der Tat stehen, denn der Autofahrer verlässt willentlich die Straße = biegt ab, der Radler folgt dem Radweg, will also geradeaus und nicht abbiegen und in § 9 steht "abbiegen WILL" nicht "tut", wie es viele gerne hätten, um Radfahrern an Verschwenkungen mit kleinen 205 zu beglücken, nur weil sie real paarmal die Fahrtrichtung ändern, aber das eigentlich nicht wollen täten ...
Also könnte man hier tatsächlich sagen, die Radler haben das Vorrang und die Furt gehört dahin ..
Laut VwV-StVO muss ja bei zu weiten Verschwenkungen die Lage klargestellt werden, was in der Regel in kleine 205 mündet. Löblich, dass sie es dort mal andersrum klarstellen wollten, weniger löblich, dass man dabei auf ein großes 205 für die Autos verzichtet hat, wie schon weiter oben klargestellt.
T30Z könnte man in der Tat wirklich verlegen, dafür aber weiter vorne schon ein T30 ohne Z wegen der Querung, dann wäre das perfekt ...
Aus BÜ-Sicht ist es, wenn da sommers viel los ist, auch löblich, dass man den Verkehr, der den BÜ nutzt, bevorrechtigt, damit es zu keiner Staubildung kommt, wenn die Schranken runtergehen und noch Massen an Autos in diese kleine Straße einfahren und dann nichtbevorrechtigten Verkehr auf den BÜ festnageln zum Behufe des Plattmachens durch den Zug ...
dann wäre das perfekt ...
Nahezu. Warum steht auf dem 3. Bild das Zebraschild eigentlich erst NACH dem Zebra?
Autos können in die Richtung zwar nicht fahren, aber vor welchem Zebra warnt das Zebraschild die Radler ...?
Wahrscheinlich gibt's die nur doppelseitig?