Beiträge von Mueck

    "Genau das" nicht unbedingt, die PM klingt danach, als wären alle 4 in die selbe Richtung gefahren und in dieser Richtung auch auf der richtigen Seite, also kein Radfahrer-Gegenverkehrsunfall (so klingt Dein Beitrag, als wenn Du davor gewarnt hättest), sondern Überholunfall.

    Wäre es wirklich exakt zur Prognose, würde ich die Presse umgehend darüber informieren, dass die alte Warnung an die Behörden zusammen mit der Originalmeldung in die Presse käme, am besten mit der Überschrift "Hätte der Unfall verhindert werden können?"

    Welche Farbe haben die "Sharrows" bei euch? Kannst du bitte mal ein Foto veröffentlichen? Der Engelbosteler Damm in Hannover hat auch so was wie "Sharrows". Aber die sind grün und schon deshalb schwer erkennbar. Und sie haben keine Pfeile, sondern bestehen nur aus einem Fahrradpiktogramm. Außerdem sind sie reichlich abgerieben:

    Ich würde gerne der Verwaltung vorschlagen, dass sie richtig schön große breite und weiße Sharrows dorthin machen soll. Dort wurde mir jedoch einmal gesagt, das widerspräche den einschlägigen Vorschriften.

    Mit grünen Piktogrammen sind unsere beiden Cityrouten bemalt.

    In Karlsruhe findet man an sharrowwürdigen Stellen auch schon mal weiße Piktogramme.

    "Echte" Sharrows, die ihren Namen auch verdienen, gibt es in unserer Gegend in den 2 Kommunen, in denen das Büro VAR+ (glaub varplus.de) die Radkonzepte aufgestellt hat, die sind auch dran über ihren Chef, der in passenden Gremien sitzt, die in die einschlägigen Richtlinien zu bringen.

    Vom Sharrow in Rheinstetten habe ich der Wikipedia ein Bild spendiert, die neueren Sharrows aus Waghäusel finden sich in diesem unseren Artikel, da hat man richtige Sharrows nach Knoten mit normalen Piktogrammen zwischendrin gemischt. Ausgeführt sind sie in der dickeren endgültigeren Form, wie man auch sonst dauerhafte Markierungen macht.

    Wo ist dann der Unterschied zur Nicht-Fahrradstraße?

    Genauer: ... zur Tempo-30-Zone?

    Es ist kaum einer da. Der Effekt ist eigentlich nur rein psychologisch, durch die beschilderung entsteht der Eindruck, der Autofahrer ist nur geduldeter Gast bei Radfahrern und nicht umgekehrt. Scheint aber halbwegs zu funktionieren.

    Ähnlich ist es mit dem "Sharrows", die eigentlich auch nur eine psychologischer Wirkung haben, keine rechtliche, aber auch die scheinen zu funktionieren und führen zu einem besseren Klima, wie die Fahrradstr., jedenfalls in unserer Gegend ...

    Ähm ...

    Da steht nix zum Parken!

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    Beginn einer Fahrradstraße
    Ge- oder Verbot
    1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
    2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
    3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
    4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

    Im Gegentum ist bei 4. auch der § 12 (ganz normales Parken am Fahrbahnrand und so) inkludiert ...

    Für eine Erledigung von nicht einmal einer Viertelstunde will man vielleicht nicht gleich 60 oder 198 Kilometer mit dem Rad zurücklegen,

    Papperlapapp. Ich bin vor wenigen Jahren 3x Karlsruhe - Calw geradelt (gesamt je so 130-160 km), um je einen Brief einzuwerfen!!!1

    Also für 1 sec vor Ort sozusagen ...

    Ok, es war je am Tag des Fristendes, ich hätte die Briefe auch schneller tippen *flöt* und schicken können, aber so wusste ich wenigstens auch, dass die Briefe ankamen und Porto gespart und auch war der schöne Weg das auf jeden Fall in Erinnerung bleibende Ziel. Ob alle Briefe letztlich Erfolg zeigten, muss sich noch zeigen ... Die Vorgeschichte war zwar im Prinzip erfolgreich, die Folgegeschichte ist noch offen ...

    Ja, es sind natürlich auch paar komische Autofahrer mit dabei, aber erst in der Diskussion mit der Gegenseite findet man oft die nötigen Denkansätze und richtigen Lösungswege, die man in der eigenen Filterblase nicht gefunden hätte ... Hätte aber auch gehaltvoller enden können, ja ...

    beim nächsten Mal kommt da ... ein Traktor mit einem 20t-Güllefass, den sie "übersehen" kann.

    Hoffentlich fährt sie dann in einem Cabrio hinten aufs Ventil ... :evil:

    :/Aber ich fürchte, das hängt zu tief?

    Die Sache ist womöglich nicht ganz trivial ...

    Anderswo heißt es öfters, man hat immer Vorfahrt, auch rückwärts auf dem Dach rutschend auf der falschen Seite ...

    Andererseits würde ich auch sagen, dass der Wechsel rückwärts>vorwärts wahlweise ein Wendemanöver bzw. Anfahren nach 9/10 ist ...

    Auch im VP zu fragen, wäre eine Idee, da ist wohl die Juristendichte höher ...

    Was ist zum Beispiel, wenn wer die automatisierte Nachricht nicht ernst nimmt? Vielleicht nach dem Schema, ist bestimmt blinder Alarm und ich hab' grad was Besseres vor.

    Was täte man denn als Nachricht bekommen?
    Nacktes "Ihnen ist ein Infizierter begegnet"?
    Oder was detaillierteres?
    "Sie saßen 'ne halbe Stunde neben einem Infizierten",

    "Ihnen ist bei Windstärke 10 von der Seite ein Infizierter entgegengeradelt",

    ...?

    Ersteres täte ich auch nicht wirklich ernst nehmen wollen, solange ich nicht bspw. zwischen den beiden nachfolgenden Varianten mit Risiko 99% zu 0,0000001% unterscheiden könnte ...

    ... davon mal abgesehen, dass ich derzeit noch ganz gut ohne Schmarrnphone auskomme, was eine zusätzliche persönliche Hürde wäre ...

    Das hat den Gesetzgeber, bzw. die Verwaltung auch nicht davon abgehalten, eine Mund-Nasen-Schutzpflicht zu erlassen. Auf meine Kosten übrigens!

    Halt! Kostet doch nix!

    „Das hat ja wohl jeder Mensch“

    ... laut dem ba-wü MP bzgl. Schal und Tüchern, wenn keine Maske griffbereit ist ...

    Ob dann die abgelieferte Qualität und vor allem das Rechtsverständnis dem Stader RVK 2020 entspricht, darf bezweifelt werden. Warum sollte sich wohlmöglich ein Autofahrer plötzlich die Radfahrbrille aufsetzen, nur weil er eine Menge Geld dafür bekommt?

    Es gibt durchaus auf Radverkehr spezialisierte Büros und Planer ...

    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Späße direkt zum Erlöschen der Benutzungspflicht beitragen und die zuständige Behörde mit dieser Schotterpiste nicht einmal freigegebene Gehwege ausstatten dürfte?

    Im Verkehrsportal hatte vorhin jemand gefragt, ob Gehwege befestigt sein müssen (wegen eines Parktickets auf etwas, was nach Seitenstreifen aussieht, nach dem Ticket aber ein Gehweg sein soll), da habe ich gerade eben dort eine ähnliche Frage zu Radwegen mit mehr oder weniger wassergebundener Decke in Bremerhaven ausgegraben. Ich dachte ähnlich, aber womöglich kann man sowas doch wirksam ausweisen, erst mal, bis jemand den Rechtsweg findet ...