Beiträge von Mueck

    Ich vermute, es liegt auch an den ungeschriebenen Gesetzen des guten Textens, dass man nicht -zigmal einfach nur "der Radfahrer" schreibt als ständige Wiederholung ... Man müsste mal vergleichen mit Artikeln, wo x-mal "Autofahrer" vorkommen täte, ob man da auch Ersatzworte sucht ...

    brrr, gruselig. =O

    Anfangs war ich davon auch nur semibegeistert ...

    ... bis mir das mit dem Schutz in der Verschwenkung bei gleichzeitiger Spurzahlreduzierung einfiel, seitdem habe ich damit meinen Frieden gemacht ...

    Außerdem hat's ne Autospur stadtauswärts gekostet (stadteinwärts schiebt man das seit Jahren vor sich her ...) und so sind's auf der anderen Seite paar (leider nur wenige) Geisterradler weniger ...

    Trotzdem bekam der Radfahrer bis zu 25% Mitschuld. Weil er Klickpedale nutzte.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde es zur Prüfung der 25% an das Gericht drunter zurückverwiesen und noch nix dazu entschieden.

    (HIntergrund meines Wissens nach: In einer Revision, ist ja hier die 3. Stufe, wird nix mehr inhaltliches zum Sachverhalt ermittelt, nur noch die Urteile überprüft. Bleibt in den Akten zur Sachverhaltsermittlung was unklar, muss ein niederes Gericht nochmal dafür ran).

    Ansonsten: Die Haifischzähne gibt es in der deutschen SVO ja erst seit der letzten Novelle ...

    ... oder auch nicht, nix genaues weiß man nicht wg. Zitierfehler ... :cursing:

    Und eine VwV-StVO dazu gibt's auch noch nicht ...

    Oder aber diese dauerhaft in den Untergrund verankern, vor allem im Bereich der Überleitung auf die Fahrbahn.

    Das wäre wohl zu empfehlen.

    Dafür die Sperrfläche links weg, dann können die Autospuren vermutlich in passender Breite bleiben? Dazu bräuchte man aber einen Blick von oben o.ä. ...

    Roter Radweg = 241 am Anfang? Dann endet der dort, einen weiterführenden 240er gibt's wohl nicht, daher ist der 241er ab nächstgelegener Abfahrmöglichkeit (§ 10 beachten) unbenutzbar ...

    ... und der Radfahrstreifen ist auch erst ab nächstem Schild danach wieder ein benutzungspflichtiger ...

    Mögen dort möglichst viele regelkundige Radfahrende auftauchen und durch den passenden Stau den Änderungsdrück erhöhen ...:whistling:


    Nur VZ283?

    Jau, das reicht formal aus, weil es ohne Zusätze nicht für Seitenstreifen gilt.

    Wichtig wäre dann aber ein gewisser Kontrolldruck ...

    Nebeneffekt: Man dürfte auch nicht beim Parken auf dem Seitenstreifen über dessen Kante rausragen ...

    bei Anordnung von VZ314, gilt dann Haltverbot ausserhalb der gekennzeichneten Flächen?)

    Nein. Eine Erlaubnis impliziert kein Verbot anderswo.

    Parkverbots- und -erlaubnisschilder können viele Tücken im Detail haben, bspw. endet die Gültigkeit der ersteren an jeder Kreuzung, die der letzteren aber eigentlich nicht ... Wenn's um Details geht, im Verkehrsportal.de nachfragen, da sitzen die Fachleute und erzeugen seitenlange Diskussionen zu solchen Themen ...

    Die Ampel ist nicht an den Radverkehr adressiert.

    Man hat aber versucht, den Radverkehr zu Fußverkehr umzudefinieren, das verschweigt er uns! ;)

    Da ich eh in der Nähe rumradeln wollte, mal eine Durchfahrung Weingartens in die Tour eingebaut:

    Eine Baustellenampel nur mit Fußgängerstreuscheibe ... Hmmm .... :/

    Aber das Schild steht zuvor:

    Warnung vor einer Ampel mit "Radfahrer absteigen", dann ist natürlich klar, dass eine reine Fußgängerbaustellenampel reicht ... :/

    ... wenn diese Schilderkombi irgendeinen Regelungsgehalt hätte ... :whistling:

    (Ich erkenne da keine Regelung ...)

    In Gegenrichtung ähnlich ...

    ... nur dass man das Absteigen aus der Querstr. nicht sieht ... :whistling:

    Die ganze romantische Ortsdurchfahrt Weingarten ist auch als Video hochgeladen, Am Weganfang verdeckt das Sackgassenschild "Fußg. und Radfahrer können weiter" die normale Beschilderung:

    Hmmm ... Motorrad- und Autofahrende Anlieger dürfen immer noch weiter, müssen aber nicht absteigen im späteren Verlauf ...

    Ok, durch die Baustelle passen Autos nicht ... Aber Moppeds ...

    Der Weg ist übrigens eigentlich Privatgrund, wohl nicht erst dort wo das Schild steht, sondern wohl auch davor und danach ...

    Das "holländische Modell" unterscheidet sich in in mehreren Punkten von dem "deutschen".

    ... vom "modernen" deutschen.

    Es gab aber schon immer auch in Schland Kreuzungen, die doch verdammt nahe am holländischen Modell sind, oder?

    Spontan fällt mir die verlinkte ein in meiner alten Heimat, nicht sooo weit vom letzten Wohnort meiner vor paar Jahren verstorbenen Mutter weg, wo ihre Nachbarin mir im Zuge der Auflösung der Wohnung meiner Mutter erzählte, dass sie sich (nahezu?) daheim eines Tages wunderte, warum ihr Mann nicht mehr hinter ihr radelte ... Der Grund war diese Kreuzung ...

    Vermutlich findet man sie in Schland zuhauf und auch typischere wie die verlinkte ...

    Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.

    Nur wenn die Radler das auch tun und dann nicht verängstigt vom vielen Verkehr lieber illegal auf dem dann reinen Gehweg bleiben, das ist das Problem ...

    Ist weiter oben in meinem Link verlinkt das Projekt, wenn die URL hoffentlich noch stimmt.

    So direkt steht's nicht drin, aber es ist leicht aus den Daten rauszulesen, dass der Abstand minmal geringer ist ohne Schutzstreifen. Da hat der Radler es eben selbst in der Hand, wenn er nicht am Bordstein kleben würde sondern mittiger führe, was die Abstände vergrößert, ist glaub auch irgendwo da rauszulesen.

    Interessanter finde ich die Schweizer Sache mit Vorher-Nachher-Vergleich, Bir-irgendwas, glaub auch bei mir verlinkt.

    Das Ende ist komisch. Ich erkenne da keinen Radweg (mehr), trotzdem wird in diese Richtung nach rechts aufgeweitet.

    § 2 (4) "... Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. ..."

    "Ohne 240" ist auch dabei, nur die Definition fehlt, wie man einen gemeinsamen Geh- udn Radweg ohne Schild erkennen soll. Üblich und m.E. zweifelsfrei sind Piktogramme und schwarz-weiße Schilder irgendeiner Art, aber wenn eine eindeutige Radfurt auf einen Bordsteinweg zuläuft, würde ich auch sagen, dass einem Radfahrer, der da einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg erkennt, kein Vorwurf gemacht werden kann, da es für die Behörde ein Leichtes gewesen wäre, diesen Irrtum zu vermeiden ... So klang auch in einem ähnlichen (Wegweiser) zivilrechtlichen Fall das OLG Jena.

    Der Fahrbahnradler hätte mangels Schild natürlich genauso Recht aufs Fahrbahnradeln.