Von Sa. auf So. hat es einen Linksabbieger erwischt:
BNN
Tag24, auch auf der Unfalllistenseite verlinkt
Polizeipresse
FB/BNN
Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.
Interessant dürfte die Frage der Legalität des Radfahrens dort sein, weil an vielen Stellen die Zufahrt für Radfahrer alleine (und E-Roller, nicht aber für Fußgänger, Mofafahrer, S-Pdelecs, Reiter, Trecker, Kutschen, Viehherden, ...) gesperrt ist, so auch von der Bulacher Straße hoch auf die B3, also die genaue Gegenrichtung, nur nicht "oben" am Seehof, wo der Radfahrer wohl spätestens gestartet ist.
Ich meine, vor paar Jahren habe ich das auch mal "getestet", wie weit man da legal radelnd käme, und ich meine, es wäre bis weit auf die B3 weiter gegangen, vorbei an div. anderen für Radfahrer gesperrten Zufahrten ... Weiß bloß nicht mehr, wie weit ich es getestet habe ...
Entweder sind dann die Sperrungen der Zufahrten illegal oder "oben" am Seehof wurde es vergessen -> Haftung der Behörde?