Die Frage ist für mich eher: Warum haben die Leute auf der Verkehrsinsel eigentlich rot, während man parallel dazu grün hat?
Ich habs so verstanden: Die Leute auf der Verkehrsinsel kriegen nur grün, wenn sie es "anfordern", ansonsten bleibts rot, obwohl parallel dazu grün ist. Das dient vermutlich der "Durchsatzerhöhung".
Diese Frage nach der Sinnhaftigkeit ist in der Tat berechtigt, denn die ...
ZitatStattdessen fährt sie auf den rechten Rand der Durlacher Allee zu – „schräg in den fließenden Verkehr“, beschreibt es einer der Streifenpolizisten – und weiter auf den Radweg, der unter der Eisenbahnbrücke hindurch Richtung Durlach führt. Dies sei der Verstoß, legt die Richterin dar: „Die Strecke, die Sie gefahren sind, war nicht mit Grünlicht versehen.“ Die Beweisaufnahme hatte Dahmens Fahrstrecke präzisiert.
Wie die Durlacherin in die Ampelkreuzung rollte, sei zudem gefährlich: „Niemand rechnet damit, dass dort von rechts einfach ein Verkehrsteilnehmer einfährt.“
... als Rotlichtfahrt geahndete angeblich gefährliche Fahrt bricht ja in sich zusammen, wenn jemand anderes zuvor Grün angefordert hat, dann bleibe nur noch das Verlassen der Furt übrig ...
Ein mir bekannter Aktiver hat das mal beim Tiefbauamt angfragt, ob man nicht die Furt ohne Betteln schalten könnte. Dann wird rauskommen, ob evtl. der Durchsatz dadurch verringert würde, es sind immerhin 2+3 Spuren zu queren durch die Fußgänger, die hier Bemessungsgrundlage wären ...
Die Pedelec-Fahrerin hat Route b bis c genommen und konnte von dort, wo sie stand, die grüne Ampel an der Wartelinie nicht sehen. Dem (fiktiven? realen?) Radverkehr auf der Radspur ist sie sozusagen "in die Flanke gefahren".
Was von a bis d die wahre Fahrlinie war, ist mir nicht ganz klar, da das gemeine Volk nicht mitschauen durfte, wie anhand der Bilder um die Fahrlinie gefeilscht wurde. Ich meine aber, man hätte sich auf mindestens "Furt berührt" geeinigt, also a, ich würde aber b und c auch nicht ausschließen.
Richtig, man fährt so dem "grünen" Radverkehr in die Flanke, aber das kommt ja, wenn man Grün angefordert hätte, spätestens auf der anderen Straßenseite ganz legal und wenn man § 10 beachtet, wäre es auch unterwegs nicht so völlig illegal m.E. ...
etzt hätte man schon gerne gewusst, ob die grün eingezeichnete Fahrlinie 2 auch "korrekt" gewesen wäre.
Laut http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=133431]Diskussion im VP sollte das kein Rotlichtverstoß sein ... Man tangiert ja auch keinen Schutzbereich irgendeiner Ampel.
Zitat(1) ... Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. ...
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. ...
"Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen." steht hinter "Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will,", aber ob es nur dafür gilt oder, wie hier, auch beim Rechtsabbiegen ... Weil das wäre eig, das einzige, gegen das verstoßen würde bei Route 2, evtl. noch gegen das Rechtseinordnen fürs Rechtsabbiegen. Und man könnte in Frage stellen, wie weit der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist, das ist ja nur der des Ostrings, aber nicht der der Durlacher Allee.
Und über die diversen potentiellen Vorrangs-/Vorfahrtsverhältnisse müsste man auch sezieren .... Immer § 10? 9? Aber das ist von der Summe her im Zweifel alles billiger als ein Rotlichtverstoß ...
Und warum das Benutzen der Fußgängerfurt mit Drücken einer Bettelampel "korrekt" sein soll. Und warum es sich überhaupt um eine "Radverkehrsführung" handeln soll.
Vielleicht klagt ja mal jemand gegen die Benutzungspflicht für diesen linksseitigen Radweg ...
Die Fahrbahnführung ist für den Radverkehr von Westen, die Furt ist für die Abbieger vom Ostring von Nord und Süd nach Osten, sie ist auch mit Radsymbolen in der Streuscheibe korrekt, an und für sich kann man das schon so machen, nur die Bettelei darf man zu Recht in Frage stellen.
Eine Klage gegen die B-Pflicht halte ich für aussichtslos: stark befahrene vierspurige Straße.
Ist das eigentlich irgendwie verwaltungstechnisch vorgeschrieben (STVO, VwV) oder ist das einfach nur StVB-Folklore?
Was genau?