Beiträge von Mueck

    Da wird von einer Autofahrerin ein Verkehrsverstoß begangen, zum Nachteil einer Fahrradfahrerin. Und die Fahrradfahrerin muss sich dann der Prozedur unterwerfen, dass die Polizei sie anhält und ihren Lenker abmisst.

    Ich vermute mal, dass es wirksamer wird, wenn Daten des Betroffenen bekannt sind, Kennzeichen für nachher ermitteln haben sie ja nicht ... *duck&renn* ;)

    Interessant wird's, wenn die Radler "zu weit links" radeln, nicht dass denen noch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorgeworfen wird, bei dem sie die armen Autisten "genötigt" haben, zu eng zu überholen ...

    Hmm, ich lese 8-jähriges Mädchen und KFZ verlässt Kreisl. Da frag ich mich, wie es da etwas zu diskutieren geben kann.

    Sie fuhr aber wohl falsch rum laut Artikel, was dort, wenn ich den richtigen Kreisel (ALDI?) identifiziert habe, nicht erlaubt wäre für Radfahrer.

    Entweder war sie als Radfahrerin (mit 8 darf man schon "richtig" radeln, muss abe rnoch nicht) verbotswidrig unterwegs, oder sie war als Ghewegradlerin (mit 8 darf man noch) "richtig rum" unterwegs, weil es da m.W.n. keine Richtungsvorgabe gibt, ist aber nicht abgestiegen, wie es dieser Passus vorschreibt (und die ALDI-Ausfahrt scheint als "richtige Straße" gebaut zu sein, nicht als Grundstücksausfahrt). Da ist also durchaus Raum für Diskussionen, vor allem wenn es um das Strafmaß gibt, Mitschuld und so, auch wenn die bei Kindern eher gering ausfallen sollte, wenn überhaupt eine angesetzt werden kann, Strafmündigkeit und so ... Aber das überhaupt nix zu diskutieren wäre, kann man so nicht sagen ...

    Bitte lies ihn bzw. das Zitat auch einmal und hilf mir ggf. "auf die Sprünge", falls ich das falsch zusammengefasst haben sollte (siehe unten)!

    Das hilft nicht viel, weil wir ja nicht wissen, was vom "Original" (Polizei) kommt und was von der HAZ und was von der Auto-Korrektur (Lenkrad?) ...

    Wir sind uns ja einig, dass da was nicht stimmen kann, da hilft nur, das "Original" damit zu konfrontieren und zu fragen, was sie wirklich als Berechnungsgrundlage nehmen (mittig im Streifen, mittig in der Klammer, Auto wo?, ...), um eruieren zu können, ob da was falsch läuft oder nur was falsch wiedergegeben wird ...

    In normalen vbBs darf man nach meiner unmaßgeblichen Rechtsmeinung auf Gehwegen\seitlichen Mischverkehrsteilflächen/ Rad-. Motorrad- und Autofahren, sofern technisch (ohne Poller etc.) möglich, da die StVO da keine Unterschiede macht, s.a. Urteil zum Linksparken in vbBs ...

    Ob man dort was abweichendes rechtssicher beschildert hat, da hätte ICH meine Zweifel (so wie ich auch Zweifel habe, ob es rechtssicher Einbahnstr. in vbBs geben darf, weil die ja nur auf Fahrbahnen definiert sind, die es in vbBs ja theoretisch nicht gibt ...), aber andere haben da keine Zweifel ...

    Und dürfen Radfahrer da überhaupt fahren ? Gibt es Beschilderung, die das Befahren der Gehwege zulässt?

    Nach meiner Rechtsinterpretatiton wäre der Weg zur Brücke nix straßenbelgeitendes, sondern was eigenständiges, d.h. der Grundsatz aus § 2 (Fahrzeuge auf die Fahrbahn) und § 25 (Fußgänger auf den Gehweg) ist mangels Masse nicht anwendbar bzw. es gibt halt nur die "Fahrbahn" des eigenständigen Verkehrsweges und das Teil ist dann, da es weder dem Wald- oder Naturschutzgesetz des jeweiligen Landes (Feld- und Waldwege) unterliegt noch einer kommunalen Grünflächensatzung, für alle offen von Fußgänger bis zum Lkw, wären da keine Pfosten. Fußgänger also bitte im Gänsemarsch am Rand nach § 25 ... Führe dort ein Motorrad rüber, käme ohne Beschilderung die Verwaltung in Erklärungsnöte ...

    Man könnte auch ein Quiz daraus machen und es als Frage formulieren, welche Vorfahrtregel in einer T30 Zone gilt.

    Das T30Z-Schild legt aber gar keine Vorfahrtsregelung fest.

    T30Z sollten nur bei RvL angeordnet werden, außer dieser und jener Ausnahme ... (Buslinien, abgeesnkte Bordsteine, ... Es gibt derer vieler ...)

    Wenn T30Z angeordnet wird in Gebieten mit von RvL abweichenden Regelungen, dann ist es eben erst mal so ...

    Aus der VwV-StVO zu §26, Rn 6

    ... jedenfalls dann, wenn der Radweg direkt an der Fahrbahn bappt ... Sonst müssten Fußgänger ja auf der Fahrbahn stehen bleiben, umd ie Radfahrer durchzulassen ... blöd das ... Wenn der Radweg abgesetzt ist und eine Wartefläche für Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg vorhanden ist, kann man wohl drauf verzichten.

    So sind hier in KA Zebras und Radwege meistens organsiert, gaanz wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel ... :huh:

    Und ich verstehe das so:

    wenn die Widmung der Straße in der Planfeststellung nicht gegenständlich ist und nach Fertigstellung einfach [Zeichen 254] angeschraubt wird:

    dann widerspruch möglich.


    Wenn Widmung der Straße in der Planfeststellung gegenständlich und "nur KFZ-Verkehr", dann kann man später auch nicht gegen Aufstellung von [Zeichen 254] Widerspruch einlegen.

    :/

    So wohl ungefähr richtig.

    Bei zweiterem könnte man evtl. als Anwohner klagen, wenn das eigene Grundstück dann nicht mehr rerreichbat wäre per Rad, aber ich vermute mal, das muss anlässlich des Planfeststellungs- oder späteren eigenständigen Widmungsverfahrens geschehen.

    Einen ausführlichen Artikel dazu habe ich in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 28.4.21 gefunden:

    Da waren die Piktogramme m.E.n. noch nicht hingemalt. Teils waren die getrennten Geh- und Radwege, deren B-Pflicht schon länger aufgehoben war, aber noch erkennbar, nach Baustellen (bspw. im Artikelbild) wegen durchgehender neuer Pflasterung aber teils nicht mehr. Die neue VwV-StVO, die die ältere Empfehlung der Verkehrsministerrunde mit den Piktogrammen umgesetzt hat, hat danach dann die nun genutzte Möglichkeit eröffnet. Vorher war nicht ganz klar, ob § 2 Abs. 4 Satz 3 wegen der glaub immer noch draufzuführenden Radfurten noch auf die neu gepflasterten Bereiche anwendbar war.

    3. 500 km mit einem E-Auto fahren

    4. 100 km mit E-Fuels ein Verbrennerauto fahren

    Ist nicht der Abstand sogar noch größer?

    Aber egal, das ist eine Sache, wo wegen des Preises wirklich der Markt regeln wird und viele irgendwann doch auf Elektro umsteigen werden ...

    Und bei Oldtimern mit H-Zulassung wird es auch der Markt regeln, wenn es nur noch E-Fuels gäbe (da wäre ich mir noch nicht so sicher, wann das eintreten wird, nur wird es in paar Jahrzehnten deutlich schwieriger eine Tankstelle für das Nischenprodukt Benzin, Diesel oder E-Fuels zu finden, andersrum also ggü. heute, wo viele lamentieren, das Ladestellennetz wäre zu schwächlich ...) bzw. wird es eh nur ein kleiner Anteil sein, der als H übrig bleibt, das kriegt man ja nur bei halbwegs guter Pflege und Originalzustand und immerhin ist der Erhalt von Altgegenständen Ressourcenschonung ggü. Neubau.

    Das mit "3x mehr Wind und Sonne" brauchen wir eh, wenn wir Versorgungssicherheit für wind- und sonnenarme Zeiten haben will, damit man dann noch genug Wind ernten kann und in starken Zeiten genug Speicher füllen kann mit Wasserstoff, E-Fuels, sonstwas, wobei Wasserstoff eh als Prozessenergie als Gasersatz gebraucht wird. Auf bissele mehr sauteure E-Fuels für paar H-Fahrzeuge kommt's da wirklich nicht mehr drauf an ...

    China investiert viel in Afrika & Co., aber nicht immer sinnvoll und nachhaltig. VIeles ist flott nicht mehr brauchbar, aber die Schulden haben die Länder dann trotzdem an der Backe und dahinter könnte auch der Sinn stecken, egal ob's funktioniert oder nicht: Abhängigkeiten, die mit der Lieferung von Rohstoffen und vor allem Lebensmitteln für die Milliarde Chinesen bezahlt werden. Ich meine vor Jaaahren schon was gehört zu haben, TV oder so, dass schon viel afrikanisches Ackerland in chinesischer Hand ist ...