Beiträge von Mueck

    Nein. Man kann auch "kumulieren".

    Man MUSS dann kumulieren, d.h. bei einer 16-Personen-Liste (die es in KA auch mal bei einer Wahl gab), muss man hinter jedem 3 Stimmen machen. Wirft man den Zettel einfach nur so solo ein (diese Option gibt es wie gesagt), bekommt die Liste nur 16 Stimmen. Diese eine Liste war dann m.E.n. auch die einzige, die es knapp nicht schaffte, wohl genau deswegen, weil das nicht genug gemacht haben ...

    Im Ergebnis bedeutet das dann, dass es im Parlament zu Regierungskoalitionen kommt

    Koaltionen gibt es in Ba-Wü nicht auf kommunaler Ebene, da der (direkt und separat auf 8 Jahre gewählte) Oberbürgermeister eine starke Stellung hat und der dann regelmäßig mit wechselnden Mehrheiten regieren kann und eben auch muss ...

    Unsere Karlsruher "links-grüne Mehrheit" aus Grünen, Linken und SPD etc. ist leider nicht immer zuverlässig vorhanden, meist wegen der SPD ...

    Das würde ich dann so deuten, dass Radfahrern die Benutzung freigestellt ist.

    Die Deutung ergibt aber nur dann einen Sinn, wenn es ein Radweg neben einer Fahrbahn ist, hier ist es aber ein Radweg neben/in/wasauchimmer einer Fußgängerzone, da diese Deutung entweder keinen Wert, weil die Fußgängerzone weiterhin verboten ist, oder das Zz gehört unter das Fußgängerzonenschild, weil weiter hinten teilen sich roter Weg und Fußgängerzone ja ...

    Blauschilder bedeuten in erster Linie, dass der Weg nur für Rad und/oder Fuß freigegeben ist, die Zweitbedeutung "Benutzungspflicht" kommt erst mit einer dazugehördenen Fahrbahn hinzu ....

    Wir machen in Ba-Wü so viele Kreuze, wie es Sitze im Gemeinderat gibt, in KA also 48 ...

    Wem das zu kompliziert ist, kann aber auch einfach den genehmen Listenzettel unangekreuzt eintüten, das sind dann so viele Stimmen, wie Kandidaten drauf sind. Man stellt also sinnigerweise in KA bspw. 48 Leute auf.

    sind ohnehin schon extrem kompliziert wegen der Möglichkeit 3 Stimmen

    Nur 3? Badener, Württemberger und Hohenzollern lächeln jetzt nur müde ...

    Wahlzettel in Großstädten wären > DIN A0, kämen sie nicht schon zerschnibbelt frei Haus ...

    Fällt euch was auf?

    Freie Fahrt für freie Radler ...

    ... direkt ins Krankenhaus samt Amtshaftung ...

    Auf Mapillary erkenne ich auch nix, was ersatzweise § 10 begründen könnte, sowas wird gelegentlich schon mal unbampelt in eine Ampelkreuzung eingefädelt, oft dann mit Rechtsabbiegegebot, aber hier nix.

    PS: Meldung machen, Cc: an Polizei wegen Dringlichkeit unklarer Verkehrsführung, Handlungsbedarf auch schon am WE, Melden macht frei, ab dann läuft die Amtshaftung ...

    Wobei er ja schon in gewisser Weise recht hat.

    Nö. Seine Hauptargumentation ist: Weil sonst andere das Öl verbrennen, weil's billiger wird, wenn wir es nicht mehr verbrennen, sollen wir weiter Öl verbrennen. Das ist m.E. großer Quark, also die Schlussfolgerung von uns. Wann sollen wir denn sonst umstellen? Nie?

    Wir stellen ja nicht von heute auf morgen um, der Markt wird sich schon anpassen. Wenn das Öl zu billig wird, werden sich einige Ölförderungen nicht mehr lohnen und vom Markt genommen etc.

    Wirtschaftswissenschaftler will er sein?

    Und China fährt uns an die Wand, wenn wir NICHT auf E-Autos umstellen, denn unsere schönen Verbrenner wird bald niemand mehr haben wollen ...

    Einfach jeden Verbrenner im Privatbesitz gegen ein Elektrofahrzeug auszutauschen bringt nach meiner Ansicht keinen Gewinn für den Klimaschutz. Die Produktion von Elektroautos verbraucht Energie und Ressourcen.

    Doch, selbst unter diesen Umständen brächte das was.

    Hatte ich meinen Artikel hier schon mal verlinkt, der ein Vortragsvideo und mehr aufarbeitet?

    umwelt+verkehr karlsruhe: 2/23 BUZO: Wo soll kuenftig unsere Energie herkommen?

    Umstellung auf E-Autos und Wärmepumpen samt Wärmedämmung etc. halbiert den Primärenergieverbrauch, auch damit könnten wir die Klimaneutralität bis 2045 noch schaffen.

    Ja, mit mehr Zurückhaltung beim MIV, stattdessen mehr ÖV und Rad ider einfach weniger Wege könnte das noch viel besser klappen und es geht ja nicht nur um Energie, sondern auch um andere Ressourcen.

    Oder noch ein ganz anderer Aspekt, der mir eben beim Nachrichten schauen kam angesichts der Arbeitsmarktstatistiken und dem demographischen Wandel: Wenn das so weiter ginge, könne unsere Industrie nicht mehr so viel produzieren.

    Na wunderbar, sagte ich mir dann, kein Problem, würden wir mal a) weniger und b) haltbarere und reparierbare Sachen konsumieren, dann kämen wir mit weniger Ressourcen und weniger Fachkräfte aus ...

    Da Stromer in der Anschaffung teurer sind als vergleichbare Verbrenner, hängt so eine Mobilitätswende zusätzlich weniger begüterte Bevölkerungsschichten ab.

    Es gibt keinen Grund, warum die dauerhaft teurer sind.

    Ein E-Motor ist wesentlich einfacher aufgebaut als ein Verbrennermotor.

    Bei den meisten Produkten werden Neuerungen zuerst bei Premiumprodukten eingeführt, hier: große SUVs. Reiche SUV-Kunden (ider vielmehr wir alle über die Dienstwagensubvention) finanzieren die Entwicklung mit, später wird sich das billich in die Breite durchsetzen.

    Es braucht eine massive Reduktion des MIV und Güterverkehrs durch Verlagerung des Mobilitätsbedarfs auf ÖPNV, Fahrrad und Schiene.

    Als VCDler würde ich sagen: Ja! Sofort! :thumbup: :thumbup: <3

    Beim Blick in die Praxis bzgl. heutiger Zuverlässigkeit des ÖV ...

    Und beim Blick in die Zukunft bzgl Personalmangel etc.pp.

    ;(

    Ah, interessant ...

    Zieht man das Hampelmännchen, werden keine Streetview-Linien angezeigt, wo Streetview-Aufnahmen sind, aber lässt man es los, kommen trotzdem welche ... Auch in KA gibt's frische, hier mit Linien. Unterschiedlichen Datums, verschiedene Zeiträume sind bisher wohl nicht über die Zeitraumgrenze verlinkt? Mal genauer anschauen bei Gelegenheit ...

    Es ist aber auch spannend, ca. 10 Bilder zurückzublättern, dort ist die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr und der ganze Bürgersteig ist rot gepflastert. Da könnte man schon auf die Idee kommen, dort ist deshalb rotes Pflaster, weil dort der gemeinsame Fuß- und Fahrradverkehr drauf stattfinden soll.

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    Zumindest gibt es viele Kommunen, die Radwege rot pflastern oder mit roten Pflasterstreifen abgrenzen vom Fußweg.

    Das einzige Radwegschild sehe ich hier:

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    ... also weit vorm Kreisel, dessen Gültigkeit als Benutzungspflicht dürfte am Kreisel enden.

    Im Kreisel sind keine Radfurten, die als Indiz für einen Radweg nach § 2 (4) S. 3 gelten könnten. Ob ortstypische Farbe alleine schon reichen könnte für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nach § 2 (4) S. 3 statt reinem Gehweg ... Hmmm ... Aber es gibt ja noch das Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angenagten", falls doch jemand dort radelt wie der Mapillarist ...

    Soll es ein Radweg sein, wäre der Zebrastreifen falsch markiert, der dürfte nicht über die Radfurt reichen, die ja baulich sogar eingeplant ist

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    Bei den beidseitigen Radwegen bin ich emotionslos ...

    Die Kritik daran scheint eher aus Kreisen zu kommen, die gerne auf beiden Seiten B-Pflichten weg hätten, aber nur "die Hälfte" erreichen und damit im Sinne ihrer eigentlichen Wünsche gar nix ...

    ... es sei denn, sie sind nicht breit genug für Zweirichtungsverkehr und gefährden den "richtig fahrenden" Radverkehr oder erfüllen sonst nicht die Standards (Sicht auf den Autogegenverkehr o.ä.). Dann darf es aber auch keine Ausnahme für Straßen mit Trennung geben.

    Ansonsten ist ja niemand gezwungen links zu fahren, man darf auch freiwillig Umwege fahren.

    Von hier

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    bis da

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    (links weiter steht ein 254) wurde glaub letztes Jahr eine Freigabe neu eingerichtet, um den Weg in die Dornwaldsiedlung etc. einfacher zu machen, finde ich nix bei ...

    Ist man Anlieger, wenn man da im Hintergrund parken möchte, um anschließend zu wandern ...?

    Wenn hinter dem Anliegerschild ein Baggersee ist und man möchte in dem plantschen, angeln, ..,. dann ist man Anlieger und darf da auch parken. Gibt's 'n oft zitiertes Urteil zu.

    Einfach nur parken, um "irgendwo" zu (rad)wandern, dürfte nicht als Grund gelten.

    Spazieren gehen im Park, der direkt an der Anliegerstraße anliegt, dürfte gehen, dann tritt man mit einem direkt anliegenden Grundstück in Beziehung. beim reinen Wandern auf einem Weg vom Parkplatz weg dürfte das nicht der Fall sein, so m.M.n. zum Anlügerschild.

    "... Die Engstelle ist bekannt und mit dem Verkehrszeichen 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" eindeutig ausgeschildert. ... Hinzu kommt, dass die Prinzessin angibt, dass sie bereits in der Engstelle war, ..."

    "bereits drin" ist nach der Rechtsprechung egal beim 308, anders als bei "nur" § 6 ...