Beiträge von Mueck

    Das liest sich in [23] und [24] im Urteil bissele anders als in der Zusammenfassung, erst in [25] wird es weicher, wobei ich die genauen Umfänge der Anlieger"zonen" in Oberstdorf nicht kenne, um das genauer beurteilen zu können.

    Nach meiner bisherigen Meinung wäre man nicht mehr Anlieger, wenn man in die Anliegerstr. vorne rein und hinten wieder rausfahren würde, um eine andere nahe Straße zu erreichen, zu der man auch auf anderen Wegen hinkäme. Ortsunkundigen wäre das aber m.E. nicht immer vorwerrfbar, woher sollen sie wissen, wie weit die "Zone" reicht ...

    "Gefangene" Straßen zu erreichen sollte aber möglich sein, auch schon deswegen, weil deren Anlieger sonst Nachteile hätten, wo doch im Urteil drauf hingewiesen wird, dass Besucherverkehr genau deswegen inzwischen nicht mehr als falsch angesehen wird.

    Bei der letzten Wahl CSU 5,2%, ja, da kann schon mal der Angstschweiß ausbrechen ...

    Da kann man sich dann ja mit der Linken zusammentun und klagen.

    Wenn das leider, leider fehlschlägt, müssen die sich überlegen:

    - mit der CDU fusionieren und darin untergehen

    - sich bundesweit ausdehnen und, nachdem die CDU das auch tat, bundesweit untergehen ...

    Kann spannend werden ... ;)

    Ansonsten wundere ich mich aber auch, dass das mit der Grundmandatsklausel abgeschafft werden soll ...

    Trotzdem wird von der weit überwiegenden Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen der Hochbordradweg weiter benutzt.

    So zu sehen in meiner alten Heimatstadt Bremerhaven.

    Die hatten vor 1997 schon wenig Radwegschilder, nur 240er bei kombinierten Wegen, und ab 1998 als arme Stadt wohl kein Geld zum Nachbeschildern ... Der lokale adfc hat wohl die 240er gemeuchelt, die so alleine ein unsinniges Netz bildeten, so dass fast die ganze Stadt (außer Überseehafen (stadtbremische Zuständigkeit), Elbinger Platz und Fischereihafen*) bis nach Bohmsiel rein) radwegschilderlos ist bei straßenbegleitenden Radwegen. Trotzdem fahren die meisten drauf und die Autofahrer regen sich auf, wenn nicht, wie bei mir, der mal die Freiheiten nutzen will ... ;)

    *) mit teils total untermaßigem Zweirichtungsradweg bei Am Lunedeich-

    Gab es nicht schon ein Zwangsumstellung von normaler Gas- auf Brennwertheizung?

    In meiner Mietbude gibt's Fernwärme, daher kenne ich mich da nicht so gut aus, aber ich meine, die anstehende wäre nicht die erste Zwangsumstellung ...

    Das ist wohl schon rund 500 Jahre schon so ...

    In irgendeiner Doku (Columbus-Effekt oder so) kam es vor, dass die Entdeckung ein "Segen"*) für Europa war, weil uns die Ressourcen ausgingen, u.a. die Ressource Holz. Und die auswanderer haben sich gewundert, wie sauber "drüben" die Gewässer waren, etc. pp.

    *) Natürlich rein einseitige Betrachtungsweise ...

    Die, die dort "drüben" als einzige "Ausländer raus" rufen dürften, sähen das vmtl. ganz anders ...

    Wenn es davor ein "Gehweg, Schleichradler frei" war, stellt sich die Frage, was dann weiter führt, wenn es, so wie ich mal aus dem Bild schätze, eine schildnahe Abfahrmöglichkeit fehlt. Eigentlich müsste man dann davon ausgehen, auch angesichts der nahen Furten, dass dann ein "gemeinsamer Geh- und Radweg" ohne B-pflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 3 sein, da ja nirgends verpflichtend geklärt ist, wie man den erkennt ... (Das seit kurzem in der VwV-StVO genannte Piktogramm wird dort nicht als verpflichtend beschrieben, somit dürften Furten ein weiterhin zulässiges Indiz sein, das dort Radverkehr gewollt ist ...) Also ab dort kräftiger als Schritt in die Pedale treten ... :saint:

    Ihr erweitert eure Umweltzone noch? Unsere in KA wird demnächst eingestampft ...

    Ja, Radfahrer kreuzen gehört über das 205 und erst mit deutlichem Abstand der Rest, wenn da überhaupt noch so viel bzw. überhaupt was drüber darf ...

    Was machen verbotene Kfz eigentlich, wenn sie bis dort gekommen sind? Warten bis zur Abschaffung der Umweltzone? Die Verbote gehören eig. an das andere Ende der Querstr. ...

    Von Sa. auf So. hat es einen Linksabbieger erwischt:

    BNN

    Tag24, auch auf der Unfalllistenseite verlinkt

    Polizeipresse

    FB/BNN

    Bei den Bildern bei Tag24 sieht man, dass das Auto am Beginn der Linksabbiegespur zum Stehen kam. Bei der Fahrbahnsanierung vor einer Weile hat man die zuvor laut Google nicht vorhandenen Sperflächenmarkierungen reingemalt und die durchgezogene Linie von 85 auf 150 m verlängert, Restfahrbahnbreite 3,50 m, Überholn somit illegal, weil kein Platz für die 2 m.

    Interessant dürfte die Frage der Legalität des Radfahrens dort sein, weil an vielen Stellen die Zufahrt für Radfahrer alleine (und E-Roller, nicht aber für Fußgänger, Mofafahrer, S-Pdelecs, Reiter, Trecker, Kutschen, Viehherden, ...) gesperrt ist, so auch von der Bulacher Straße hoch auf die B3, also die genaue Gegenrichtung, nur nicht "oben" am Seehof, wo der Radfahrer wohl spätestens gestartet ist.

    Ich meine, vor paar Jahren habe ich das auch mal "getestet", wie weit man da legal radelnd käme, und ich meine, es wäre bis weit auf die B3 weiter gegangen, vorbei an div. anderen für Radfahrer gesperrten Zufahrten ... Weiß bloß nicht mehr, wie weit ich es getestet habe ...

    Entweder sind dann die Sperrungen der Zufahrten illegal oder "oben" am Seehof wurde es vergessen -> Haftung der Behörde?

    Bei nur 1-2 Autos vorne ... Warum sollte man dann vorbei ...

    Ok, wenn's pressieren täte und die Ampel gerade auf Rot umsprang und man daher mit hoher Sicherheit bis vor den Lkw käme und dann das Gelblicht in Blick hält, um einen Expressspurt hinlegen zu können, den der Lkw verliert... Möglich ... Denn dahinter bleiben muss auch nicht ungefährlich sein, wenn er plötzlich den Rückwärtsgang reinschmeißt, warum auch immer ...