da habe ich aber wahrscheinlich so lachen müssen, dass ich kein scharfes Bild hinbekommen habe.
Für solche Fälle hat man halt seine Dashcam ...
da habe ich aber wahrscheinlich so lachen müssen, dass ich kein scharfes Bild hinbekommen habe.
Für solche Fälle hat man halt seine Dashcam ...
... hat übrigens am Anfang noch eine andere nette Anwendung eines ungültigen "R. absteigen", vor allem im Zusammenhang mit der nachfolgenden Streuscheibe ...
Die Brücke kommt da nach 3:20
Jedenfalls scheint es abseits von Kfz-tauglichen Wegen keinen einheitlichen Standard zu geben. Die Beschilderung ist quasi auf dem Niveau von + .
Standard schon, die ERA, aus der wäre nämlich, wenn's so wäre, die Brückengeländermindesthöhe ...
Die korrekte Besichilderung wäre aber das wäre ja zu peinlich für eine Radroute ...
In der Praxis gibt es zum Glück kein Problem, da es sich ja um eine rein touristische Radroute handelt. Den Kreis der Anwohner habe ich vor etwa fünf Jahren verlassen, und es gibt im Tal wenigstens noch eine (1) Alternative in Form einer parallelen, wie die Brücke auch frisch renovierten, Straße mit Tempo 30.
Ob wirklich auch kein Alltagsradler diese im Ganzen wirklich idyllische Route nutzt, wage ich sehr zu bezweifeln ... Der schnelle Alltagsradler mag die Landesstraße bevorzugen ...
... vorausgesetzt es steht dort kein Stau im Weg rum, was dort nicht selten sein dürfte, gerade auch im Moment, wenn Berghausen zu ist, wodurch auch für schnelle Radler die idyllische Route höchstattraktiv würde ...
... aber der langsame und schüchterne Alltagsradler ...
Es geht wohl nur um die Engstelle im Knick, nicht um die Brücke selbst.
Ich würde sehr stark vermuten, dass es um das wahrscheinlich nicht 1,30 m hohe Brückengeländer geht: Absteigen = Haftungsausschluss, wenn ein Radler drüberfliegt ... Aber alleinstehende "Absteigen" sind ja zum Glück rechtlich irrelevant, siehe irgendwo bei Sluka ...
Messt mal das Geländer aus, aus der ERA 2010:
ZitatÜberführungen, die vom Fuß- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden, sind mindestens 4,00 m breit. Wegen des hochliegenden Schwerpunktes von Radfahrern und Radfahrerinnen sollte die Geländerhöhe überall dort, wo diese dicht am Geländer entlang fahren, 1,30 m betragen. Bei Gefälle oder in Verbindung mit Richtungsänderungen beim Fahren kann ein höheres Geländer nötig werden.
Wenn's keine 1,3 hat, werden die Umschilderungen nur Haftungsgründe haben ...
Hinter dem zweiten Schild ist übrigens eine Polizeiwache.
... und die winken dann die Radler raus, die das erste ohne ignoriert haben?
Brückengeländer nicht in richtlinienkonformer Höhe für Radverkehr?
Zum Glück hat ein alleinstehendes o.ä. keinerlei Rechtswirkung, erst ein oder wären blöd ...
Wäre es nicht fürs Erste einfacher da eine simple Bushaltestelle hinzustellen?
Der zurückgespulte Nachbar hat eine ...
Der SSW tritt erstmals seit 1961 zur Buta-Wahl an.
Aber nur ganz, ganz oben, die Minderheitenrechte der Badener in Großwürttemberg kann ich leider nicht von ihm vertreten lassen, obwohl er bei mir im Wahlomat Platz 2 erreichte ...
Lösungsmöglichkeiten:
- getrennte Signalisierung
Denkbar. Reduziert natürlich die Kreuzungskapazität, ob das also im Autoland akzeptabel ist. Selbst wenn man die Grünzeiten für Radler minimieren würde ...
- Führung des Radverkehrs innerhalb der Fahrbahn zwischen Rechtsabbieger und Geradeausverkehr
Theoretisch gut, aber in der Praxis nicht omatauglich, die trauen sich da nicht hin ...
- konsequente Absetzung des Radweges, dann jedoch vorfahrtsrechtliche Unterordnung des Radverkehrs.
Nicht omatauglich, die werden da völlig überfordert, die müssen dann an Vollkreuzungen nicht nur auf Verkehr von rechts und links achten, sondern auch auf Abbieger von vorne und von hinten.
"Von hinten" ist übrigens der Grund, warum der heutige Fußgängervorrang des § 9 von einem Gericht irgendwann 50er Jahre an Ampelknoten "eingeführt" wurde begründet aus dem damaligen §-1-Äquivalent ... Später dann auf andere Kreuzungsarten und wohl auch Radler ausgeweitet.
So ganz genau darf man da nicht hingucken. Unbedeutende Details wie etwa Ampeln stören auf den hübsch gestylten Musterlösungen nur. Dafür tauchen gerne schonmal handwerkliche Schnitzer wie 50cm schmale Mittelinseln auf. Rechts abbiegen darf man den Pfeilen zufolge auch nur aus 2 der 4 Kreuzungsarme.
Dadurch, dass die Radwege auf Fahrbahnhöhe sind, braucht man Rollirampen, aber deren Einbau hat man in der Skizze irgendwann aufgegeben, weil sie so viel Platz vom Gehweg fressen, dass Rollis auch dann ins Loch abbiegen, wenn sie das gar nicht wollen ...
Abgesehen davon entstehen die vermeintlich schützenden "Inseln" allein dadurch, dass der Radweg auf Fahrbahnniveau bleibt, wodurch sich auf der Innenseite der Linse eine 2. Bordsteinkante ergibt. Von der für die Sicherheit entscheidenden Fahr- und Sichtlinie her ist der Radwegverlauf aus der Vogelperspektive betrachtet aber absolut identisch zu dem, was man auch bei unzähligen deutschen Prä-80er-Jahre-Kreuzungen noch findet.
Eben.
Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.
Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.
Er blieb "dank" eines Rechtsabbiegers unfreiwillig die vorletzte Ampelkreuzung davor zurück, die von West nach Ost fahrend voll 80er geometrisch einer NL-Kreuzung stark ähnelt ...
--> Krankenhaus. Als ich in BHV fertig war, war er zum Radeln noch nicht wieder genügend hergestellt ...
In BHV sind fast alle Radwege entschildert, mir konnte da also nix passieren, aber mit um die 80 ... *seufz*
Obacht, die Radampel versteckt sich in Deinem Link. Es gibt sie aber
Niederändische Geometrie ist es aber gar nicht, stelle ich mir bei Zweirichtungsradwegen auch schwierig vor ...
Ist das angebliche niederländische Kreuzungsdesign nicht eigentlich Geometrie UND andere konfliktfreie Ampelschaltung, wovon in Schland vermutlich nur die ausbremsende Geometrie übrig bleibt?
Relevant wäre die Kreuzung vorher, wo beim [url=https://www.google.de/maps/@53.5894918,9.8677152,3a,75y,340.42h,90t/data=!3m7!1e1!3m5!1sAaRcJ7gwQ5Xt2D-oGAc5qw!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fpanoid%3DAaRcJ7gwQ5Xt2D-oGAc5qw%26cb_client%3Dmaps_sv.tactile.gps%26w%3D203%26h%3D100%26yaw%3D348.07806%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656]2009er Streetview[/url] noch kein Kreisel war und die ehem. getrennten Geh-/Radwege der Flurstr. zu "Gehweg, Schleichradler frei" umgeschildert wurden, die des Böttcherkamps aber, trotz Tempo-30-Zone in relevanter Richtung, aber nicht, waren also, auch dank Furten "vollwertige" *hüstel" Radwege, wenn auch ohne Schild ohne Benutzungspflicht. Bei Mapillary gibt's keine brauchbaren Bilder in der Ecke. Nach Google Luftbildern ist der Knoten mit der Flurstr. aber nun verkreiselt mit Zebras, wobei man zumind. ostwärts noch alte rote Radwege sieht ... Der rechtliche Zustand könnte knifflig sein ...
Bedauerliche Einzelfälle, die für sich alleine nicht gegen Wahnwesten, Geweihschutz und viel mehr Rehwege entlang von Straßen sprechen!!11
BVerwG 3 B 50.16, Beschluss vom 01. September 2017 | Bundesverwaltungsgericht
Zu Satz 1 versus 3 gibt's auch das obige Urteil
seit 2016
Man kann doch von einem Mysteriumsmitarbeiter nicht verlangen, stets auf aktuellem Stand zu sein ...
Allerdings hat er damit vermutlich auch die Einstellung des Verfahrens riskiert.
Mit vorheriger Einreichung des Videos hätte er das evtl. auch riskiert. Man hört immer wieder, dass das Blockieren nicht so ganz koscher ist ... Und Datenschutz mit Aufnahme des gesprochen Wortes und so ... Insofern ist es schon praktisch, wenn sie sich erst in ein Lügengebilde verstricken, dann sieht das beim Richter mit der Beweiswürdigung vmtl. deutlich besser aus ...
Doch ... *seufz*