Beiträge von Mueck

    T30 != T30Z.

    Die StVO gibt nur ein Radwegverbot in T30Z direkt her (oder genauer: ein T30Z-Verbot bei Radwegen), Bei T30 rutscht nur der Bezugspunkt in einer uns wohlbekannten, bei Verwaltungen wohl für nur unbedeutend gehaltenen Grafik a weng ...

    wenn ich die OSM-Karten da sehe: das tagging zu Geh-und Radwegen passt da nicht. :whistling:

    die sind "oneway=yes" statt oneway:bicycle=yes". aber das scheint in Hannover dort sehr stark verbreitet. :/

    Meiner immer noch unveränderten, aber leider unmaßgeblichen Meinung nach ist das das korrekte Tagging.

    oneway:bicycle=no entstand eigentlich zum taggen von oneway-Ausnahmen und als Ersatz für cycleway=opposite o.ä., die Einbahnstraßenfreigaben anfangs kennzeichneten, nicht dafür, nur für Radler geltende Richtungsvorgaben zu taggen.

    Da das oneway=yes oder no an Radwegen aus allgemeinen StVO-Regeln (Rechtsfahrgebot und so ...) resultiert und nicht nur für Radler gilt, sondern bspw. auch für Mofas und E-Rollergedöns, ist es m.E. das einzig sinnvolle Tagging.

    Soweit ich weiß, hat man diese Entstehungsgeschichte und den Sinn aber vor einiger Zeit über den Haufen geworfen wegen der armen Fußgänger, die durch wenige unfähige Router ebenfalls zum Beachten des oneways geknechtet wurden ...

    Habe damals kräftig dagegen argumentiert, konnte aber m.E.n. nicht durchdringen. Den genauen Ausgang der Diskussion habe ich aber zugegeben nicht meh in Erinnerung, schon etliche Monate her ...

    Sinnvoller wäre, die wenigen unfähigen Router zu reparieren, das sie für Fußgänger einfaches oneway ignorieren und nur in den seltenen Ausnahmefällen Fußgänger-Einbahnregelungen zu taggen ...

    Wer nun oneway=yes/no wegmachen will, möge dann bitte auch für E-Rollerzeugs und Mofas etc. passende Tags dranbasteln und nicht nur oneway:bicycle ...

    Ich bleibe jedenfalls beim einfachen oneway ...

    Aber ich fürchte, wi schweifen hier leicht ab ... ;)

    Die Pressebilder zeigen eindeutig ein relativ homogenes weißes Bild der Teilnehmenden.

    Das sind ja auch die, die sich angeblich wegen des "Stadtbildes" nicht mehr in die Stadt trauen und deren Töchter man dazu befragen soll ...

    Den armen Biodeutschen wird das unterstellt, da sind Biodeutsche genau die, die dagegen demonstrieren sollten, dass nicht in deren aller Namen gesprochen wird! ... sondern dass es einige, nicht wenige, anders sehen ...

    1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist

    Ich sehe da durchaus einen vmtl. ortstypisch gestalteten getrennten Geh- und Radweg. Ob mit oder ohne Benutzungspflicht, kann man auf dem Ausschnitt nicht erkennen. Daher ist, wenn man wg. offensichtlicher Baustelle den Radweg sperren muss, irgendwas zu beschildern, wenn der Radverkehr runter soll vom Bordsteinweg ... Ob mit [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] ... Letzteres ist plakativer und so evtl. wirkungsvoller ...

    2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das [Zeichen 254] insbesondere auch für die Fahrbahn .

    Ich sehe im Bild das Schild zusammen mit einer physikalischen Sperre, die vmtl. als Vz 600 durchgehen könnte, AUF dem Radweg und somit auch "über" diesem stehen. Das ist m.E. eindeutig genug, dass sich das [Zeichen 254] nur auf den Radweg beziehen soll oder es wäre, wenn es wider Erwarten anders gemeint sein sollte, so unintuitiv, dass es nach dem Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" allerspätestens als Verbotsirrtum oder so ausgelegt werden müsste, sollte mein Fahrbahnradeln irgendwem missfallen, nicht zuletzt auch zusammen mit dem Überholverbot (das fehlt hier im "Smiley"-Katalog *beschwer*!!1!), das ja ohne Radelerlaubnis völlig sinnlos wäre ...

    Originalmeldung der Polizei vom 14.10.

    POL-KA: (KA) Eggenstein-Leopoldshafen - Pedelec-Fahrer nach Sturz schwer verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein 62-jähriger Zweiradfahrer stürzte am Montagnachmittag offenbar alleinbeteiligt und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Nach derzeitigem…
    www.presseportal.de
    Zitat

    Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der 62-Jährige gegen 15:45 Uhr mit seinem Pedelec auf einem Radweg vom Hagsfelder Weg kommend in Fahrtrichtung Durlacher Weg. Hier verlor er aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über sein Rad und stürzte mit dem Kopf zu Boden.

    Von "Radweg" ist da weit und breit nix zu sehen, schmale 30er Straße mäßiger Qualität.

    Mitte Hagsfelder Weg, Blickrichtung Durlacher Weg:

    Apple Look Around Viewer
    A FOSS web viewer for Apple Look Around
    lookmap.eu.pythonanywhere.com

    Kannst du dich noch an Kafkas "Die Verwandlung" erinnern?

    Ja, besonders an die Stelle, wo Kafka von seinen Mitparkern von der Fahrbahn geschubst wurde und dann als Käfer auf dem Rücken liegend rumstrampelte. Ja, eine beeindruckende Geschichte, da ist man gewarnt, was passieren kann, wenn man nicht wie alle anderen auf dem Gehweg parkt ...

    Wer erklärt der Gemeinde,

    Immer der, der fragt ...;)

    Kurioserweise ist in die Gegenrichtung also in der normalen Fahrtrichtung ebenfalls [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert

    Nicht kurios, sondern folgerichtig. Alles andere wäre m.E. unzulässig, man sieht es trotzdem ab und zu.

    Dabei wäre es sicher angebracht, (vielleicht sogar vorgeschrieben?), in der normalen Fahrtrichtung [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33] auszuschildern, sodass Fahrradfahrer*innen, die den rechtsseitigen Fußweg in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen und Fußgänger*innen wissen, dass sie mit Fahrradverkehr in Gegenrichtung rechnen müssen.

    Nein, da beim Zweirichtungszusatz unklar bliebe, ob man hier nur als Fußg. mit Gegenverkehr rechnen muss oder ob er auch für die eigene Fahrtrichtung zum Radeln frei ist, denn das Hauptzeichen sagt nur "Gehweg" und dem Fahrrad fehlt das "frei"

    das Ding als Fußweg auszuschildern und in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freizugeben

    Wenn das als Radweg gebaut wird, kann man es auch ohne dauerhafte Schrittg. linksseitig mit einzeln stehendem [Zusatzzeichen 1022-10] beschildern und rechtsseitig je nach Bundesland genauso oder mit Piktogramm oder sonstwie ... Denn wenn es als Radweg neu konzipiert ist, hat der Weg breit genug zu sein, um ohne Gängelung zu radeln, wenn man denn unbedingt möchte ... Wenn nicht breit genug, gibt es neu gebaut auch im Sinne der Fußgänger keine Grundlage für eine Freigabe.

    Die Schilder gelten doch nur für Fahrzeuge ;)

    ... und 220/267 gelten nur auf Fahrbahnen, die ich ...

    Die Straße ist ja auch wirklich eine Einbahnstraße

    ... dot aber nicht zu erkennen vermag ...

    vbBs haben eine Mischverkehrsfläche, keine Unterscheidung Gehweg/Fahrbahn, hat auch mal ein Urteil zum Parken gegen die Fahrtrichtung festgestellt, also sind nach meiner, ich fürchte ziemlich unmaßgeblichen Meinung 220/267 in vbBs und Fuzos unbeachtlich ... (und als Radler darf man au demselben Grund ggfs. auf dem "Gehweg" radeln, wenn der besser beradelbar ist als die "Fahrbahn" mit Kopfsteinpflaster, meine alte Heimat kann letzteres gut ... Die kann mich dann dort mal ...)

    Dass Velomobile als Kleinkrafträder gelten sollen, ist mir neu.

    Fast alle sind in der Tat rein muskelbetrieben oder allenfalls 25er Pedelecs und somit Fahrrädern gleichgestellt. Mit ist im Moment nur 1 Modell aus der Allewedder-Reihe mit 45er S-Pedelec-Zulassung bekannt, auf das träfe das mit dem Kleinkraftrad zu, müsste dann aber auch ein Versicherungskennzeichen haben.

    Schick. Bedeutet dies, dass Fußgänger sich der Geschwindigkeit von Radfahrern anpassen müssen? ;)

    Beachte die dezenten Details:

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und der andere Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen.

    Fußgänger sind eine andere Verkehrsart, müssen also Rücksicht nehmen, sind aber kein Fahrzeugverkehr, dürfen also im Gänsemarsch überholbar rücksichtsvoll schleichen ...

    Doof nur für die E-Roller, die sind "echte" Fahrzeuge, die müssen aber da fahren nach E-Gedöns-VO und dabei auf 25 beschleunigen, wenn ein Pedelec kommt, können aber nur 20 ...