Und muss es benutzt werden, wenn ein Blinklicht verbaut ist?
Zitat
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Also: Ja.
Radfahrer haben die Fantasie, dass sie vor und während des Abbiegens die Hand raushalten müssten,
während nicht, da müsste es ein Urteil zu geben.
Radfahrer stehen auf Abbiegespuren und halten die Hand raus,
Auf Abbiegespuren stehend halte ich für eine ausreichende Ankündigung nach § 9 ...
... solange keine Blinker montiert sind!
Radfahrer kolportieren die Mähr, dass man ohne Hand raushalten einfach überfahren wird.
Das kann schon passieren, hätte ich auch schon paar mal als Radler geschafft, andere Radler über den Haufen zu fahren. Ich ordentlich zur Fahrbahnmitte eingeordnet (nach Rückschau ohne Handzeichen, meine Prio liegt auf Rpckschau), anderer Radler neben mir zieht ohne Rückschau und Handzeichen links rüber ... Stimmbandtraining mal wieder ...