Kann nicht sein, denn da steht doch schwarz auf weiß "die Bedeutung des Ausdrucks ist immer die Gleiche." !!1!
Beiträge von Mueck
-
-
Gute Idee!
Man sollte Radwege vor zu viel Kinder sichern!!1!
Die radeln einen ja nur vor den Füßen rum, freie Fahrt für richtigen Radverkehr!!1!!elf
-
OLG Jena könnte man sich daraufhin mal genauer anschauen, wo ein Radler einen Wegweiser für eine linksseitige Freigabe hielt, mit einer Fußgängerin kollidierte, was für ihn zivilrechtlich wegen Unklarheit der Beschilderung keine Folgen hatte, wo das Gericht aber die Frage aufwarf, ob da nicht die Behörde in Haftung genommen werden könnte, was vermutlich nie erfolgte, aber egal, jetzt muss ich nur noch ein Ende für den Bandwurmsatz finden, was mir irgendwie schwerfällt, tja ...
Urteil habe ich sicher auch hier schon öfters verlinkt, aber von zuhause aus, da liegt er rum ...
-
Du gehst dort zu selten zu Fuß ...
-
Aus dem Forum für Liegeradler und Velomobilisten:
Märchenstunde in Saal 214: Angeklagter geht mit seiner Aussage komplett unter
-
Das ist ja mal ein Argument. Gegen einen Schutzstreifen wohlgemerkt.
Aber eins, dass nicht helfen wird, da Schmutzstreifen nicht benutzungspflichtig sind und man den Gefahren daher mit Leichtigkeit entgehen kann, weswegen man als Radler nicht klagen kann, OVG Lüneburg und VGH Mannheim ...
Aber "zum Glück" hat er ja noch viel bessere Argumente auf Lager:
ZitatDie Kritik der Gewerbetreibenden richtet sich auch gegen die Folgen im Alltag: Durch das absolute Halte- und Parkverbot entlang der Straße sei Anlieferung kaum noch möglich.
Ich meine, das war sogar schon mal erfolgreich (Saarbrücken???)
-
Wenn man auf der Vorfahrtstraße ist und geradeaus grün zeigt (die Ampel oben), könnte man als Ortsfremder auch mal das Schild abknickende Vorfahrt übersehen.
Kniffliges Thema das mit dem Abknicken ...
Das Zz "abkn. Vorfahrt" ist ein Zz zum Vz 306 "Vorfahrtstr." und regelt selbst den Vorrang von Verkehrsströmen untereinander, daher müsste auch aus § 37 gelten: "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor.", d.h. das Zz ordnet nix an, solange die Ampel an ist. So meine Rechtsmeinung, die ich mir in einer Diskussion im verkehrsportal.de gebildet habe, als eine Ampelkreuzung in Radolfzell diskutiert wurde, Schützen- Ecke Bismarckstr., wo m.E. "feindliches Grün" geschaltet ist. Ob es dazu Urteile gibt, weiß ich aber nicht ...
-
das ist die Stelle aus Sicht der Autofahrerin: StreetView
Für mich hat dieser Teil der Kreuzung frappierende Ähnlichkeit zu der von anderen Gruppen geforderten "Schutzkreuzung"

Ich sage ja schon länger: Die Geometrie ist weder neu, noch wirklich niederländisch. Typische Lkw-Unfälle gibt es auch in den Niederlanden an geometrisch-"niederländischen" Kreuzungen, den Unfall habe ich glaub sogar über dieses Forum gefunden, müsste einen extra Faden von mir geben, in dem ich damals für den Artikel recherchiert habe .... Dort fehlte halt die "niederländische" Ampelschaltung, das einzige, was wirklich Schutz bedeuten würde, aber vmtl. niemand in den Behörden will, weil es die Kapazität deutlich reduziert, was aber auch ohne diese >geometrie möglich wäre ...
-
Gilt die StVO und damit der §37 auch für den Radverkehr?
Verlangt dieser zur Gültigkeit einer Ampel eine Haltelinie? Vielleicht ja nur zur Gültigkeit für den Radverkehr?
Findet man vielleicht irgendwo eine hanebüchene Herleitung, um die Ampel auf dem Fahrrad doch ignorieren zu können, wie das 99 Prozent aller Radfahrer ganz selbstverständlich ohnehin tun?
Na dann schaun mer mal in § 37, wenn Du auf ihn so viel Wert legst ...
"An Kreuzungen bedeuten:"
Ich sehe da erst mal keine Kreuzung ...
"An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Markierungen für den Fußgängerverkehr, haben die Lichtzeichen entsprechende Bedeutung."
... und Einmündungen oder Markierungen für den Fußgängerverkehr auch nicht.
Ich sehe da erst mal nur eine ampelgeregelte Verengung der Fahrbahn, aber nicht des Radwegs. Insofern sehe ich dort erst mal keine Verletzung des Schutzbereichs der Ampel, wenn ich sie als Radler ignoriere ...
Andernfalls müsste man auch fragen:
Gilt die StVO und damit der §37 auch für den
Rad\Fuß/verkehr?Denn der § 37 gilt im Zweifel dort auch für die:
"Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende ... wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ ... angezeigt."
Wenn es keine solche gibt, gilt "Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“." natürlich auch für Fußgänger. Findet man in der Stadt selten, aber manchmal außerorts ... (Bsp.: https://www.google.com/maps/@48.92080…SoASAFQAw%3D%3D )
1. Sie gilt für den Radverkehr.
Kurzum: Ich bin da anderer Meinung ...
Der nächste Punkt wird interessant:
der eigentliche Knoten ist 200m entfernt. Für den Fußverkehr ist dort eine gesonderte LSA aufgestellt. natürlich nur mit Streuscheibe "Fußverkehr".
Nach StVO gilt: keine Kombistreuscheibe, kein gesondertes Signal für Radverkehr = es gilt Signal für den Fahrverkehr. Das steht aber 200m weiter hinten...
Ich würde mal keck sagen:
Es fehlt nicht nur eine Ampel für den Radverkehr, sondern auch eine allgemeine Ampel für den sonstigen Fahrverkehr. Ich erkenne es auf dem Bild nicht wirklich, aber ich vermute mal stark, dass ein dort an der Ampel wartendes Kfz den in die Engstelle einfahrenden Verkehr blockieren täte und man deswegen auf eine solche Ampel verzichtet hat. Wenn man auf eine Fahrverkehrsampel verzichtet, ist wohl eine Radverkehrsampel erst recht überflüssig ... *flöt*
Wie dann die Vorfahrtsregeln sind zwischen den Fahrzeugen dieser Straße ggü,. Querverkehr mit Grün ... Da täte mich mal ein Bild von direkt dort interessieren ... Oder gleich von allen Knotenarme dort ...
-
Also besser 70 mit und 100 ohne Radweg ... *flöt*
Oder einfach immer 70 oder 80 agO als Standard, das rettet sicher auch paar Autofahrer, paar Füchse und Rehe und die Umwelt allgemein ...
-
Stimmt "Hälfte auf Landstraßen"?
-
Sehe kein "BNN+", 1. Akt scheint also frei lesbar?
Verhandlung nach Radler-Sturz bei Karlsruhe: Absicht oder Unfall?Ein Rennradfahrer stürzt auf der B10 bei Karlsruhe. Hat ein Wohnmobil ihn absichtlich bedrängt? Der Fahrer bestreitet das. Zeugen widersprechen deutlich.bnn.de -
Ich würde die Route umplanen, damit Du hier hoch kommst und links abbiegen kannst ...
"Radweg? Welcher Radweg? Radfahrverbot? Welches Radfahrverbot?"
-
(wusste nicht Mueck davon aus eigener Erfahrung zu berichten?)
Meinst Du vmtl. Rheinstetten, wo es aber eher um Zuständigkeitsfragen ging, nur indirekt um so evtl. vergangene Fristen?
Dann könnte es irgendwo in diesen Untiefen zu finden sein:
-
galten noch niedrigere Sicherheitsstandards, als sie heute gelten.
"Früher war alles
besser\schlimmer/" ist kein valides Argument, sonst könnte man auch bei 60 cm breiten Radwegen mit Ampelmasten drauf und ohne Sicht hinter Parkern versteckt sagen: "Hat sich doch seit Jahrzehnten bewährt!1! Soll'nse doch mit 7 km/h langradeln oder einfach absteigen, wenn ihnen das nicht passt!!1!" -
Vor diesem Hintergrund startet derweil in Hannover die nächste Autowahn-Ausbauorgie. Nach der Verbreiterung des Südschnellwegs (in Bau) soll der Westschnellweg folgen.
Wenn ich das auf der WIkipediaseite zum Südschnellweg auf die Schnelle richtig lese, dient die Verbreiterung hauptsächlich der Anlage fehleder Seitenstreifen, wodurch auch eine Rettungsgasse möglich wird, und überhaupt sicherheitsrelevanten Dingen, nicht aber mehr Fahrspuren. Und auch beim Westschnellweg sehe ich auf die Schnelle fehlende Standstreifen und Einfädelungsspuren etc. Man kann monieren, ob ein Festhalten an vier Spuren in oberirdischer Lage etc. noch zeitgemäß ist, aber Sicherheitsmerkmale nachzurüsten, wenn man eh schon aus anderen Gründen sanieren muss (Brücken), ist eigentlich nichts Kritikwürdiges ...
-
PS: Umweg in OSM:
Knoten: 13074672204OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.www.openstreetmap.orgNotiz:
Weg: 103431788OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.www.openstreetmap.org -
Wo genau der Unfall passierte bleibt unklar,
Eben, so richtig schlau wird man aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht ...
Für eine "Zeitreise" wäre Mapillary besser mit hoher Datendichte über diese Brücke. Wenn ich das auf die Schnelle richtig sah, waren die alten Radwege nicht benutzungspflichtig und man konnte damals schon und heute muss man nach der Brücke runter auf einen Weg auf einer ehemaligen Bahntrasse, der aber keine gesicherte Querung über die B39 hat. Wer die will muss einen Schlenker über die Kreuzung machen. Wenn Du die Stelle richtig anhand des Pressebildes identifiziert hast, hat er sich diesen Schlenker wohl Richtung Brücke fahrend gespart ...?
Nach einer Notiz an einem Weg in openstreetmap soll die zugehängte Ampel vmtl. einer geplanten Fortführung nach Norden dienen.
-
-
welcher unzweifelhaft zur Straße gehört
Das wagte ich ja zu bezweifeln ...
womit wir es hier mit einem nicht-benutzungspflichtigen Pflichtradweg zu tun hätten

Das wäre dann der aus dem anderen Bsp., wenn man die Blauschilder klauen würde ...