Beiträge von Mueck

    Erstaunlich finde ich, dass es nichtmal ein Schild gibt, um eine Straße für Leichtkrafträder freizugeben:

    Ich meine, das gäbe es auf Landesebene zumindest in Ba-Wü auf Wunsch eines einzelnen OBs in TÜ und ich meine, ein weiteres Bundesland (NRW?) hätte "S-Pedelec frei" auf Landesebene auch schon eingeführt.

    Das S-Pedelec verliert seinen Vorteil/Sinn, wenn es nicht auf Radwegen fahren darf.

    ... und nicht auf Feld- und Waldwegen und auch nicht ...

    Außerdem ist gerade vom Westen aus der beste/schönste Weg in die Stadt durch einen Park.

    ... durch Grünanlagen und auch nicht über Wege mit [Zeichen 260] und viele interessante Nebenrouten haben irgendwas von dem Genannten in ihrem Verlauf und seien es auch nur wenige Meter, die eigentlich nur Autos von Schleichwegen runterhalten sollen ... Das sind aber viele Baustellen. Radwege sind via StVO Bundessache, Naturschutz- und Forstgesetze sind 16-fach Ländersache, Grünanlagensatzungen sind 10.000-fache kommunale Angelegenheit ...

    Glaub zwar nicht, dass die StVO sowas vorsieht, aber MSDWGI.

    Doch, doch:

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren.

    *sehenwill* *flöt* ;)

    Meiner Meinung nach muss die Betroffenheit nicht dargelegt werden.

    Ich meine, bei einer Planfetstellung ist eine direkte Betroffenheit (deutlich enger ausgelegt als bei Widersprüchen gegen Vz) von Vorteil, da muss sich die Behörde intensiver mit auseinandersetzen. (Ohne jetzt das hier bzgl. Relevanz gelesen zu haben, da gleich weg)

    st doch ganz einfach und von jedem 8-Jährigen leicht zu durchschauen

    Dabei fehlen doch gerade die 8-jährigen und die 7-jährigen und 9-jährigen und 10-jährigen und 11-jährigen und die Reiter und Kutscher etc.pp.

    Da fehlen jetzt ja E-Scooter, E-Bikes (also die ohne Pedal) und S-Pedelecs, um den Spass zu komplettieren.

    Eben!

    Und div. Schilder-Kombis fehlen auch noch wie "Fahrradstr." (Gehen: ja, was nach einer FB-Diskussion um Fahr(G)Rad8 als größßtenteils reiner Fahrradstr. in Bremerhaven für einige überraschend wäre) mit und ohne div. Freigaben und innerörtliche Radwege mit Mofa- oder E-Bike-Freigabe und außerörtliche mit Mofa-Ausschluss etc. und neben "ja/nein/vielleicht", äh, "ja/nein/Schritt" fehlt bei Gehen bspw. noch "im Gänsemarsch ganz am Rand, ja nicht mittig" oder "auch gerne mittig in Dreiergruppen".

    Ich erwarte also eine Nachlieferung als 1024x1024-Matrix ;)

    "Keule durch die Hintertür":

    Das Symbol im reinmontierten Zz hat nicht die Bedeutung "Pedelec", sondern laut § 39 "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –", also im Prinzip sowas wie E-Mofas ...

    Ob das Original-Zz so zulässig bzw. verbindlich ist oder ignoriert werden kann, wäre eine interessante Frage ... Wo ist das?

    Neulich ist bei Münster ein Liegedreiradfahrer auf einem makellosen Radweg Marke Hollandträumchen einfach von der schnurgeraden Strecke abgekommen und zur Seite in den Graben gefahren.

    Genauer ein Velomobil, wenn es der Unfall eines Fahrers aus Ascheberg war. Wurde sehr intensiv im velomobilforum.de diskutiert über mehrere Fäden verteilt incl. der Frage, wie man aus einem auf dem Kopf liegenden VM wieder rauskommt, bevor man im Graben ertrinkt ... So schnurgerade war die Strecke übrigens nicht ... Die genaue Ursache (Fahrfehler oder medizinischer Notfall o.ä.) war nach meinem letzten Stand nicht bekannt.

    Ich wurde diese Woche Zeuge eines glimpflichen Alleinunfalls eines E-Rollerfahrers auf einem meiner "Lieblings"radwegstücke.

    Apropos ... In einem anderen Forum kommentierte ich

    Zitat

    ... dass einer mit einem Upright wegen einem Hund die Hüfte gebrochen hat. Nach Operation und sieben Monaten Reconvaleszenz will er die Durchquerung der USA fortsetzen.

    ... mit ...

    Wenn ich seine Schilderung richtig, aber nicht mehr ganz vollständig in Erinnerung habe, spielte zwar ein Auto eine Rolle, aber nicht als Gegner, sondern als Grund zum doch mal Anhalten an einer roten Ampel ...

    Wenn

    - die 5 m zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten der Kreuzung eingehalten werden,

    - die 3,05 m Restfahrbahngasse eingehalten werden.

    - die Nutzung der Parkbuchten möglich ist und

    - nirgends in der Gegend ein Zonenhaltverbot aufgestellt ist,

    dann parken sie legal, denn ein normales Haltverbot hätte nach einer Kreuzung wiederholt werden müssen.

    Würde sich der Busverkehr der Gegenrichtung behindert fühlen, steht im frei, ein HV anzuregen, auf die Wünsche des ÖV-Betreibers wird man sicherlich eher hören ...