Hatte denn der Bremer Kaufmann den Motor seines Wagens laufen lassen
Ich meinte vierbeinige Hafermotoren ... 
Ansonsten geht es in Urteilen selten darum, was üblich ist, sondern was legal ist, sofern es Gesetzte zum Thema gibt.
Nicht zuletzt wird mehrfach auf §1 StVO Bezug genommen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Da müsste man mal deutsche und österreichische StVO bzw. Praxis vergleichen. Ich meine mich zu erinnern, dass in .de einsouriges passieren keine wesentliche Behinderung ist, muss, meine ich, in .at Gegenverkehr möglich sein. Kann mich aber auch irren, muss man recherchieren.
Ansonsten: 2006 bei einem längeren Aufenhalt in einem Kurort nicht weit weg bin ich zunächst mit Rad und Anhänger angereist, Leider gab das Rad vor Ort das Rad den Geist auf, so dass ich mein damals noch vorhandenes Auto nach holte. An einem WE war zielnahes Parken wegen eiens Festes nicht möglich, also parkte ich am Fahrbahnrand der Durchgangsstr., wie viele den Tag, keine Beschilderung. Unter der Woche brauchte ich die Karre nicht, also stand sie dort irgendwann ziemlich einsam. Am WE heimgefahren fand ich auf dem AB eine Benachrichtigung der Polizei, ich möge doch anderswo parken, weil der Verkehr fühle sich gestört oder so (schon fast 20 Jahre her, genauer Text nicht merh erinnerlich ...), Deine erwähnte "Üblichkeit" hielt sich dort in den dunklen Wäldern wohl noch länger ...
Beschildert ist m.W.n. noch immer nix, aber mangels Auto kann ich nicht mehr probieren, dort länger zu parken ...