Beiträge von Mueck

    Der Weg ist unbeschildert. Darf man als Radfahrer dort fahren?


    Die Stadt scheint es zu erwarten und führt die Radfahrer einfach drauf.

    Es stand zur Zeit der Aufnahme durchaus ein 240, aber verdreht, so dass man es bei Mapillary nicht entdeckt. Verdrehung ist, jedenfalls bei der letzten Fahrt im Nov/Dez, wo ich speziell drauf geachtet habe, korrigiert.

    Ach, hier ist ein Faden dazu ...

    Dann erst mal das, was ich schon im VP schrub:

    Das Volk, in dessen Namen heute gesprochen wurde, war recht zahlreich vertreten, nachdem das ja durch die Presse ging ... Inklusive mindestens zweier seit relativ kurzem pensionierter Behördenvertreter ... Plus paar Bekannte von mir ...

    "Vorne" war's deutlich einsamer, da die Beschuldigte nicht durch RA vertreten war ...

    Hier war's:

    ostring1.jpg

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Aus der bisherigen Presseberichterstattung gingen wir eig. alle bisher von der gelben Fahrtroute 0 aus.

    Pustekuchen ...

    Sie war auf der roten Route 1 unterwegs und die (Autobahn-)Polizisten gingen wohl anfangs auch von Benutzung der falschen Straßenseite aus, was aber nicht der Fall ist, ist ein blau-weißer Zweirichtungsradweg.

    Bzgl. der genauen Route über die Dreiecksinsel wurde bissele vorne bissele "gefeilscht" ob so num oder anderster num um'n Pfosten oder so ..., das hat man im Detail von den Zuschauern aus nicht sehen können. Es klang danach, als hätte man sich auf "Furt berührt", also a. geeinigt?

    Das passt aber im Nachhinein betrachtet aber nicht so ganz zur Befürchtung der Polizeibeamten, sie hätten gedacht, sie würde mit dem Pedelec in voller Fahrt in ihren Verkehsstrom brechen mit Unfallgefahr, das wäre eher, nun noch mal von oben betrachtet, zu b oder c passen ...

    a wäre klar ein Rotlichtverstoß ggü. dem Rot dieser Furt, das Urteil wäre dann formal völlig korrekt.

    Wie das bei bei b oder c aussähe unter Beachtung von § 10?

    d wäre wohl wieder ein Rotlichtverstoß bzgl. des Rots der anderen Furt ...

    Mit einem anderen Zuschauer, der dort auch öfters rechts abbiegt, haben wir dann mutgemaßt, dass Fahrtroute 2 in grün eigentlich legal sein müsste, sofern man dort § 10 beachtet ... Jedenfalls kein Rotlichtverstoß?

    Es schien, als wäre der Richterin der Unterschied zwischen Fahrtroute 0 und 1 bewusst und das Urteil wäre bei 0 anders ausgefallen. Und auch die Polizisten schienen den Unterschied zu kennen ...

    Es kam übrigens gegen die Empfehlung der Richterin ggü. der Beschuldigten, sie möge besser zurückziehen, zu einem Urteil. Ob B. damit noch weiteres vorhat, weiß ich nicht, sie müsste dann ja Zulassung zu Gedöns beantragen etc.

    Ein anderer Bekannter als Zuschauer will noch ans Tiefbauamt rantreten, ob man statt Bettelampel diese Furt ständig im Umlauf freigeben kann, denn eine Benutzung derselben ist eig. völlig problemlos, sofern die Autos der Durlacher Allee gerade Grün haben, und "1x Aussetzen" eigentlich völlig unbegründet. Mal abwarten, was von dort zu den Räumzeiten gesagt wird ...

    (PS: Sogar einige Radler auf "gelber" Route nutzen die und drücken, weil sie m.E.n. glaub eine kurze Weile vorher auf Grün springt und man wenige Meter weiter vorne steht und so insgesamt einen kleinen Vorsprung gewinnt ...)

    Ein weiterer Bekannter war auch dort, der hatte vor einer Weile Erfolg (Einstellung) vor Gericht in einer Rotlichtsache. In seinem Fall war es eine Fußgängerampel mit zus. Radstreuscheibe, deren Furt aber von einem (immer noch) unbeschilderten Gehweg startet nahe einer einmündenden Querstr., aus der er kam und sich erdreistete, auf der Fahrbahn rechts abzubiegen, um baldigst in das andere Ende der (gerade rot erleuchteten) Furt einzufädeln, um die Mittelinsel zu erreichen (eine Fahrbahnquerung gibt es dort aber nicht).

    allerdings hat [Zeichen 325.2] ja auch die gleiche Bedeutung wie [Zeichen 205] , ohne dass die "Hauptstraße" gesondert gekennzeichnet werden muss. Erkennbar ist die Vorfahrt der Hauptstraße dann auch nur durch die bauliche Gestaltung der Ausfahrt.

    Nicht unbedingt ...

    An einer rechts-vor-links Kreuzung ohne regelnde Verkehrszeichen können also alle davon ausgehen, dass sie Vorfahrt haben, genial!

    Jeweils zu 50% richtig! ;)

    An der Amperbrücke müsste für Ortsunkundige wohl rechts vor links gelten.

    Ich hatte weiter oben nach Bordsteinen gefragt, ging aber wohl unter, die Frage oder für mich die Antwort? *grübel*

    Eigentlich ist es aber eben nur ein Gehweg. Und das ein Gehweg irgendwo Vorfahrt haben soll, wäre neu.

    Es ist ein eigenständiger Verkehrsweg, der ja auch hier für bestimmte Fahrzeuge freigegeben ist. Ich wüsste nicht, warum man da aus § 8 rauskommen können sollte ohne § 10, wo nur die Fuzo erwähnt ist, aber nicht der Gehweg ... Umschildern auf Fuzo (R frei) hülfe ...

    Dazu hat er eine Linie und ein [Zeichen 205]

    Die Linie reicht m.E. nicht für § 10 und somit als Anzeige der Vorfahrt für die 240-Nutzer ...

    Zumindest die zeitweise getragenen Maske des Silvesterspieleabendgastgebers mit beginnender Erkältung hat nicht viel geholfen bei mir *hatschi*, inzwischen auskuriert.

    Vorhin habe ich mal kurz gedacht, eine Maske wäre nicht unsinnig, weil im Namen von ziemlich viel anwesendem Volk geurteilt wurde (PS: haben wir hier auch einen Faden zur Karlsruher Rotlichtsache? Dann könnte ich meinen Beitrag aus dem VP hier recyclen ...), die drei Sitzreihen waren gestopfte voll .... Es schien aber niemand erältet, aber fragt mich in paar Tagen noch mal ... *flöt*

    Allerdings hatte ich keine dabei, weil nur noch in der Fototasche welche drin sind, die ich in ÖV eh meist dabei hätte, aber nicht im Gericht mitnehmen wollte, weil eh überzähliger Ballast dort wegen der Kontrollen (alle schön einzeln ... War 'ne ziemliche Schlange ...)

    Eigentlich ist es ja sonnenklar: Wenn der Verkehr aus der einen Richtung mit einem negativen vorfahrtsregelnden Schild beglückt wird, sollte die andere Richtung doch eigentlich eine entsprechende Positivbeschilderung erhalten.

    Nicht unbedingt. Wenn es eine Situation wäre, wo eig. § 10 anzuwenden wäre, reicht die negative als Klarstellung, die auch wegfallen könnte, wäre § 10 klar genug. Dann wäre aber die Antwort ...

    Hat ein Radfahrer vor einer Kreuzung keine Beschilderung kann er davon ausgehen, dass er Vorfahrt hat.

    ... Quark, ansonsten erst recht.

    Für § 10 käme hier m.E. aber wohl nur ein abgesenkter Bordstein in Frage (man sieht nicht, ob da einer ist?), denn ein Gehweg alleine ist m.E. kein Ausfahren aus einer Fußgängerzone nach § 10.

    das kamerabesetzte Fahrzeug (Müllabfuhr? großer LKW?) fuhr bereits. das ist in meinen Augen kein legales rechts vorbeifahren nach §5. dort wird das "wartend" erfordert.

    Beim Beginn seines Rechtsüberholens mag der vmtl. Lkw ja noch "wartend" gewesen sein.

    Beim Anfahren des Lkw hat der Radler ja nicht einen Anhalteweg von Null, auch nicht bei geforderter und hier sicher nicht eingehaltener "mäßiger Geschwindigkeit". Und neben einem womöglich gleich spontan auch rechts abbiegenden Lkw anzuhalten ist evtl. auch nur eine semigute Idee, schnell noch dran vorbei u.U. die bessere ....

    Wenn allerdings der Radfahrer davon ausgegangen sein sollte, dass das Auto geradeaus fährt, hatte er die Absicht, rechts zu überholen,

    Wenn das Auto wirklich geradeaus wäre, hätte es Gas gegeben und wäre schon ein gutes Stückchen weiter gewesen, als der Raser erschien ...

    Auf jeden Fall blöde Sache das ...

    Da ist eine Kette schneller Entscheidungen gefragt, die eig. nur schief können ...

    - Vollbremsung oder schnell noch an Lkw vorbei, bevor der evtl. nach rechts ...? Als die Entscheidung fiel, blinkte der Pkw wohl noch nicht, der Fluchtweg war frei ...

    - Dann blinkt der Pkw und setzt er zum Rechtsabbiegen an ... Hält er doch noch? Oder nicht? Reicht die Lücke zwischen Pkw und anfahrendem Lkw noch für eine Flucht nach links?

    - Und dann die Lücke zwischen Rechtsabbieger und Taxi treffen ... Denn wenn er den Rechtsabbieger nicht getroffen hätte, wäre die Chance, das Taxi stattdessen zu treffen, so klein nicht ...

    "Fahre nie schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann" trifft's auch hier ... Bissele abgehängt war er schon, aber nicht ganz ...

    - Weichkäse statt Hartkäse

    ? -v Brauche Erläuterung als Hartkäsefan von Käse am Stück, der echt hart genug ist, dass er mit dem Schneideteil gut zu schneiden ist ...

    Mein Versuch, eine PV-Anlage auf dem Dach zu installieren, scheiterte an der Gestaltungssatzung Altstadt, nach der Dächer mit roten Ziegeln gedeckt sein müssen.

    Es gibt inzwischen auch Dachziegel, die wie solche aussehen, aber kleine PV-Anlagen sind. Wurde die Tage erst bei SWR3 im Radio erwähnt, aber ich meine, ich hätte auch schon paar mal Werbung dafür gesehen.

    Sind aber noch vergleichsweise sauteuer, aber womöglich ändert sich das irgendwann.

    Nach meiner Laienmeinung sollte es dann auch kein "Verschnitt"-Problem geben, wo dann Kollektoren um Dachfenster mit viel Drumrum und an Rändern fehlen ...

    Ob die rot genug sind ...

    (die PV-Anlage, nicht die Denkmalschützerin)

    Immer diese voreiligen Festlegungen ... :evil:

    Muss nicht nur Grippe sein, auch im Zusammenhang mit C. hört man das öfters.

    Wem langweilig sein sollte, kann sich den phasenweise sehr guten C.-Faden im velomobilforum.de reinziehen.

    Und auch aus den Medien hört man gelegentlich, dass es solche Probleme nicht nur bei C. gibt, sondern auch bei anderen Infektionen, und dass man mit Sport nach Infektionen aller Art sehr vorsichtig sein soll ...

    Bzgl. verschleppte Grippe mit anschließenden Herzproblemen kenne ich zwei Fälle aus dem Bekanntenkreis, 1x meine Tante, die deswegen wohl auch Jahre zu früh starb, und ein Bekannter mit zeitweise Jahre später starken Herzrhythmusstörungen, die seine Radfahrambitionen einschränk(t?)en ...

    Bin im übrigen auch gerade verschnupft. Diesmal bei den Weihnachtsfeiern, fast alle am gleichen WE, wider Erwarten keine Infektion "mitgenommen", dafür Silvester, aber ich war ja vorgewarnt, der Gastgeber berichtete von leichten Symptomen seit tags zuvor und stellte die Teilnahme frei, lief Silvester meist mit Maske rum, aber wg. Essen&Trinken halt nicht immer.

    Besagter Bekannter, der sich gerade teils um seine betagten Eltern kümmern muss, hat dankend verzichtet, der Rest wollte nicht auf den gemütlichen Spieleabend verzichten ... Bin nur später eingetrudelt, Expositionszeit verringern, aber war wohl nicht genug ...

    Nach einem hier diskutierten Urteil des OLG KA zu einer innerörtlichen Stelle würde ich auch RvL annehmen, aber es gibt wohl auch ein besser passendes, weil außerorts, Urteil aus Bayern mit gleichem Ergebnis ...

    (M.d.E.n. funktioniert der Link zum Urteil in der Disk. evtl. nicht mehr, aber mit den Angaben kann man es ggfs. ergoogeln)

    Die übrigen Menschen, die bislang nicht heimgesucht wurden, dürften sich ja mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Feiertagen infizieren.

    Die letzten 3 Jahre wurde das eigentlich vor allen großen Feiertagen (Weihnachten, Ostern) vermutet und davor gewarnt. Als die Zahlen direkt danach das nicht zeigten, hieß es dann, wegen der Feiertage stünden noch viele Meldungen aus, die Zahlen wären noch nicht repräsentativ. Als alle Zahlen hätten da sein müssen, hat man nix mehr davon gehört. Vermutlich gab es nie Feiertagswellen, eher im Gegenteil, was auch nicht wirklich verwunderlich wäre, schließlich sind über diese Feiertage Schulen etc. zu und auch viele Betriebe in Urlaub, somit fallen diese wichtigen Infektionswege weg, was die neuen Infektionswege über die Familien wohl mehr als ausgeglichen hat ...

    Gute Besserung!

    Mir fiel eben noch auf, dass ich dazu noch eine kleine Anekdote nachliefern kann:

    Ist das bei dir eine Frage des Wollens, beim Arztbesuch eine Maske zu tragen?

    und mit 60 könne man sich auch gegen Pneumodingens der meisten Lungenentz. impfen, sagte vor paar Wochen mein Hausarzt, also das auch noch mitgenommen.

    Da in der Praxis bei mir in BW fast nur noch im ÖV eine Maskenpflicht war, hatte ich Masken seit dem 9-Euro-Ticket nur noch in der Fototasche, die ich bei fast allen ÖV-Nutzungen und Radtouren eh mitgenommen hätte wegen Knippsen können oder Transportbehälter für dies und das.

    Nur mit dem Rad schnell zum Arzt zu besagter Impfung habe ich die Tasche oder Gedanken an deren Zusatzinhalt vergessen, weil nicht dran gedacht, dass ich die Fototasche derzeit ja nicht ausschließlich nur zum Knippsen dabei haben sollte ... Mein Hausarzt hat entweder nur wenig Kunden oder ein gutes Terminmanagement, man sieht jedenfalls kaum andere Patienten dort, Sprechstundenhilfe war auch gerade nicht am Platz, dafür lief ich dem Arzt selbst direkt in die Arme und beichtete, der sah das aber nicht so eng und machte einfach schnell die Impfung und ich war wieder raus ...

    In drei Wochen habe ich für ein Rezept wieder die Chance, diesmal wieder an die Fototasche o.ä. zu denken ...

    Bei mir hat die Weihnachts"grippe" eig. "Tradition", schon lange habw ich den Verdacht, dass das mit 3 Vereinsweihnachtsfeiern zusammenhing, die gerne alle 3 zusammen am WE des 2. Advents sind, "Kampf-WE".

    Dieses Jahr immerhin 1 am WE des 1. Advent, nur 2 am 2. Adv.WE, darunter die mit dem potentiell höchsten Infektionsrisiko, daher prophylaktisch 1 Woche "Home-Office" eingeplant und ...

    ... nix.

    Bisher. Dafür 2 leichtere Erkältungen*) in der 1. Jahreshälfte m.E.n. und Jan. o. Feb. 2020 auch paar Tage heftiger, evtl. sogar echte Influenza.

    *) Bei einer fing die Nase just dann an zu laufen, als ich gerade noch einem Bekannten über die Schulter schaute am PC, der dann paar Tage C. hatte, bei mir waren die Tests aber negativ ... Ob ich mir C. mal eingefangen habe, k.A., gemerkt und getestet jedenfalls nix ...

    Habe aber auch genug Impfstoff intus: 4x C., 2x gegen Influenza und mit 60 könne man sich auch gegen Pneumodingens der meisten Lungenentz. impfen, sagte vor paar Wochen mein Hausarzt, also das auch noch mitgenommen.

    Apropos ...

    Wir haben hier in KA eine Tram mit hohem Anteil eigener Gleiskörper.

    In einigen Straßen gab es neben dem Gleiskörper zweispurige Fahrbahnen, die inzwischen oft zu einem Fahrstreifen zzgl. Radfahrstreifen wurden (oder auch als Neubau mit Tram so angelegt wie bei der umgebauten Kriegsstr.).

    Das zieht zwar auch Falschparker magisch an, allerdings ermöglicht das auch das Ausweichen des Kfz-Verkehrs an den Rand, wenn von hinten Rettungsfzg. kommen, sooo viele Radler sind ja nicht immer unterwegs ...

    Protected Bike Lanes gibt's hier noch nicht, aber die wären bzgl. Rettungsdienste doch eher kontraproduktiv, da dann weder Kfz, noch Rettungsdienste im Notfall die Radspuren nutzen könnten?!