M.E: inkludiert "Mofas frei" auch die StVO-E-Variante, umgekehrt nicht
Beiträge von Mueck
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der link ist verunglückt
Immer diese Editoren, die schlauer sein wollen als man selbst ... Ist repariert ...
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Dann kann die Kiste da hinten ja weiter da "parken"!
Bei Sonnenschein ist es einfach sehr schwierig, die Bewegungsunschärfe des gerade jetzt auf das Grundstück fahrenden Autos abzulichten ... *flöt*
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Glaub zwar nicht, dass die StVO sowas vorsieht, aber MSDWGI.
Doch, doch:
ZitatIst durch Zusatzzeichen die Benutzung eines getrennten Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, darf diese nur den für den Radverkehr bestimmten Teil des getrennten Geh- und Radwegs befahren.
*sehenwill* *flöt*
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Da hätte man auch mal eine kleinere Schablone auf den Wagen packen können.
Die war schon hier bei uns mirgends zu bekommen, sowas filigranes wird einfach nicht produziert ...
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Dies zwischen oben und unten getrennten Schilder wie gemeinsamer Fuß- und Radweg sollen doch eine Hirarchie der einzelnen Verkehrsarten untereinander festlegen.,
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Nein, nur das "nicht" ist aus unerfindlichen Gründen verschollen ...
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Das fliegende Blauschildmonster?
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Soweit die Theorie ...
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Meiner Meinung nach muss die Betroffenheit nicht dargelegt werden.
Ich meine, bei einer Planfetstellung ist eine direkte Betroffenheit (deutlich enger ausgelegt als bei Widersprüchen gegen Vz) von Vorteil, da muss sich die Behörde intensiver mit auseinandersetzen. (Ohne jetzt das hier bzgl. Relevanz gelesen zu haben, da gleich weg)
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st doch ganz einfach und von jedem 8-Jährigen leicht zu durchschauen
Dabei fehlen doch gerade die 8-jährigen und die 7-jährigen und 9-jährigen und 10-jährigen und 11-jährigen und die Reiter und Kutscher etc.pp.
Da fehlen jetzt ja E-Scooter, E-Bikes (also die ohne Pedal) und S-Pedelecs, um den Spass zu komplettieren.
Eben!
Und div. Schilder-Kombis fehlen auch noch wie "Fahrradstr." (Gehen: ja, was nach einer FB-Diskussion um Fahr(G)Rad8 als größßtenteils reiner Fahrradstr. in Bremerhaven für einige überraschend wäre) mit und ohne div. Freigaben und innerörtliche Radwege mit Mofa- oder E-Bike-Freigabe und außerörtliche mit Mofa-Ausschluss etc. und neben "ja/nein/vielleicht", äh, "ja/nein/Schritt" fehlt bei Gehen bspw. noch "im Gänsemarsch ganz am Rand, ja nicht mittig" oder "auch gerne mittig in Dreiergruppen".
Ich erwarte also eine Nachlieferung als 1024x1024-Matrix
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Stümmt, und E-Roller MÜSSEN deswegen dort fahren nach der ElektrogedönsextraVO
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Ist es eigentlich erwiesen, dass eine Countdown-Ampel Fußgänger*innen ermuntert auf Grün zu warten, an anstatt trotz Fußgänger-Rot loszugehen?
So wie ich das verstehe, ist das ein Räumzeit-Countdown, bei 0 kommt der Querverkehr, kein Wartezeit-Countdown
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"Keule durch die Hintertür":
Das Symbol im reinmontierten Zz hat nicht die Bedeutung "Pedelec", sondern laut § 39 "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –", also im Prinzip sowas wie E-Mofas ...
Ob das Original-Zz so zulässig bzw. verbindlich ist oder ignoriert werden kann, wäre eine interessante Frage ... Wo ist das?
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Wenn ich Sport machen wollte, würde ich Fußball gucken.
Das ist doch zu passiv, ich empfehle Schach ...
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Neulich ist bei Münster ein Liegedreiradfahrer auf einem makellosen Radweg Marke Hollandträumchen einfach von der schnurgeraden Strecke abgekommen und zur Seite in den Graben gefahren.
Genauer ein Velomobil, wenn es der Unfall eines Fahrers aus Ascheberg war. Wurde sehr intensiv im velomobilforum.de diskutiert über mehrere Fäden verteilt incl. der Frage, wie man aus einem auf dem Kopf liegenden VM wieder rauskommt, bevor man im Graben ertrinkt ... So schnurgerade war die Strecke übrigens nicht ... Die genaue Ursache (Fahrfehler oder medizinischer Notfall o.ä.) war nach meinem letzten Stand nicht bekannt.
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Ich wurde diese Woche Zeuge eines glimpflichen Alleinunfalls eines E-Rollerfahrers auf einem meiner "Lieblings"radwegstücke.
Apropos ... In einem anderen Forum kommentierte ich
Zitat... dass einer mit einem Upright wegen einem Hund die Hüfte gebrochen hat. Nach Operation und sieben Monaten Reconvaleszenz will er die Durchquerung der USA fortsetzen.
... mit ...
ZitatMein Nachbar spricht von ähnlichen Zeitdimensionen ...
Der ist mir gestern auf dem Heimweg begegnet und war froh, zum Plaudern eine Pause einloggen zu können ...
.... nachdem er nach seiner Aussage schon eine halbe Stunde unterwegs gewesen sei ...
... für eine Strecke von knapp 100 m ...
... eine ähnlich lange Strecke bis zur Apotheke lag noch vor ihm ...
Nachdem er mir auf seinen Rückweg wieder begegnete, als ich nach gefühlt einer Stunde zum Einkaufen ging, habe ich den bis dahin angenommenen Übertreibungsfaktor an "halbe Stunde" etwas runterschrauben müssen ...
In der Pause erzählte er mir auch den Grund, warum er gerade in Unterlichtgeschwindigkeit an Krücken geht:
Gerissene Patellasehne im Knie, nachdem er mit so'n E-Roller anhielt und "abstürzte" ...
Er wird nie wieder einen ausleihen, schwor er ...
Nachdem er die Sache mit sehr viel (Galgen-)Humor nahm und wir beide Begegnungen mit einem breiten Grinsen beendeten, ist es wohl nicht so ganz falsch hier im freudigen Faden ...
Apropos Hüftbruch ... Die Mutter einer Ex hatte sowas mal nach einer Kollision zweier Fußgänger(innen)Wenn ich seine Schilderung richtig, aber nicht mehr ganz vollständig in Erinnerung habe, spielte zwar ein Auto eine Rolle, aber nicht als Gegner, sondern als Grund zum doch mal Anhalten an einer roten Ampel ...
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Wenn
- die 5 m zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten der Kreuzung eingehalten werden,
- die 3,05 m Restfahrbahngasse eingehalten werden.
- die Nutzung der Parkbuchten möglich ist und
- nirgends in der Gegend ein Zonenhaltverbot aufgestellt ist,
dann parken sie legal, denn ein normales Haltverbot hätte nach einer Kreuzung wiederholt werden müssen.
Würde sich der Busverkehr der Gegenrichtung behindert fühlen, steht im frei, ein HV anzuregen, auf die Wünsche des ÖV-Betreibers wird man sicherlich eher hören ...
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Hat der Pforzheimer Fahrrad-Aktivist Natenom seinen eigenen Tod gefilmt?Die Ermittlungen zum Tod des Pforzheimer Fahrrad-Aktivisten Andreas Mandalka gehen weiter. Kriminaltechniker haben Aufnahmen einer Kamera wiederhergestellt.bnn.de
Wohl Paywall ...
Zitat...
Schon vor Wochen hatte die Polizei erklärt, der in der Dunkelheit überfahrene Mandalka habe Helm und Warnweste getragen. Ob die Fahrradbeleuchtung zum Unfallzeitpunkt in Betrieb war, war damals noch nicht gesichert.
Nun weiß man mehr: „Zum jetzigen Stand der Ermittlungen gehen wir davon aus, dass das Vorder- und Rücklicht zum Unfallzeitpunkt eingeschaltet waren“, sagt Polizeisprecher Frank Weber unserer Redaktion.
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Dass eine Kamera am Unfallort sichergestellt wurde, war bereits bekannt. Offen war aber die Frage, ob sie auch während des Unfalls lief. Zunächst hatte die Kriminaltechnik keine Aufnahmen des Unfalls feststellen können.
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Am Donnerstag ist der Wortlaut der Polizei ein anderer. Weber: „Der Kriminaltechnik ist es gelungen, Aufnahmen von einer sichergestellten Kamera wiederherzustellen.“ Über Inhalte könne er wegen der laufenden Ermittlungen nichts sagen, so Weber.
Nun drängen sich Fragen auf: Hat Natenom womöglich seinen eigenen Tod gefilmt? Was zeigen die Aufnahmen bei dunklen Straßenverhältnissen? In welche Richtung zeigt die Kamera? Helfen die Aufnahmen den Ermittlern entscheidend weiter?
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wenn jemand Auf dem Meere einen baulich angelegten Radweg identifiziert, denn sonst lägen da doch keine Platten, oder?
Das war sicher als barrierefreier Gehwegteil für Rollatorschieber & Co. gedacht, aber ja, nach der wachsweichen Definition von anderen Radwegen in § 2 Abs. 4 Satz 3 darf man aus Rechtsgründen ("Im Zweifel für den Angenagten") Radfahren keinen Vorwurf machen, wenn sie einen solchen erkennen, da bleibt nur ein 239 ...
Bei glattem "Gehweg" und kopfsteingepflasterer "Fahrbahn" im verkehrsberuhigtem Bereich (so in meiner alten Heimat Bremerhaven teils zu finden) fahre ich auf dem "Gehweg", weil es rechtlich im vbB eben nur eine Mischverkehrsfläche gibt und die Gestaltung irrelevant ist, natürlich im Gegensatz zu einigen Lüneburgern unter Beachtung des Fußgängervorrangs auf eh ganzer vbB-Breite, was aber bei den wenigen Malen in BHV m.E.n. eh nicht vorkam.