Beiträge von Mueck

    Darf ich nun auf der Fahrbahn fahren, eigentlich ja, oder?

    Da die Fahrradstraßen-/-zonenschilder nicht in § 2 aufgezählt werden bei der B-Pflicht: Ja!
    Hier in KA haben die Anliegerfahrbahnen der Kaiserallee auch Fahrradstr.schilder, da kannste auch gerne die Hauptfahrbahn nehmen, wenn's auf der Anliegerfahrbahn Stau gibt oder so ...

    Eignet sich dieses Konzept für alle nicht benutzungspflichtigen Radwege?

    Nur wenn die "Straße" zum Radfahren geeignet ist ...:saint:

    Oder ist das die Antwort auf die Frage, wie man gemeinsame nicht benutzungspfliche Geh/Radwege anordnet, bei denen Radfahrer auch schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen?

    Dafür gibt es schon die Piktogrammlösung oder div. mehr-oder-weniger-Phantasieschilder ...

    Aber die Lösung hier ist noch viiieeeel besser, da es ja eine richtige "Straße" ist, wo der Verkehr sich neben dem Radvorrang ansonsten an die normalen Straßenregeln halten soll, Fußgänger also an § 25, also ohne Gehweg nur Gänsemarsch am Fahrbahnrand!!1!:evil:

    Nigelnagelneue Querungsstelle als Ersatz für eine schlechtere Vorgängerlösung damals als Ersatz für eine Unterführung. Aber fertig war's am Eröffnungstag wohl noch nicht so ganz, noch paar gelbe Linien und Vormarkierungen ...

    Vorhin wollte ich mal nachmessen,

    wie breit dieser "Engpass" ist, aber der war inzwischen weg:

    Dann kann man sich ja interessanteren Themen zuwenden ...

    Bspw. wie man von der Kriegsstraße links abbiegen kann ...

    Auf der einen Seite war's schon am Anfang fertig:


    Auf der Gegenseite noch nicht:


    ... aber jetzt ist man weiter ...

    Auf der fertigen Seite wird man eindeutig zur Fußgängerfurt geleitet, auf der anderen Seite schon mal auf den Bordsteinweg, zur Furt fe_lt noch ein weiteres Piktogramm, aber vielleicht kommt das ja noch ...

    Nur ...

    ... die Furt hat in den Ampeln nur Fußgängerstreuscheiben, Signale für den allgemeinen Fahrverkehr stehen recht weit hinter einem, auf der einen Seite auch mit deutlichem Versatz zur Furt.

    Wenn ich das aus div. Diskussionen richtig in Erinnerung habe, bleibt mal auch indirekt ein Linksabbieger, die grüne Fahrverkehrsampel der "großen" Straße hat man schon hinter sich, und da es keine spezielle Radverkehrsampel gibt, kann man fahren, sobald frei ist, über die rote Fußfurt zumindest, ggfs. auch direkt vom Bordstein aus durch den Mittendurchbruch, den man auf der Seite mit größerem Versatz und noch ohne Bordsteinwegpiktogramm bei frühzeitigerem Verlassen des Bordsteinweges auch gut erreicht. Wenn man nicht noch Kombistreuscheiben im Lager findet, werden wohl viele über die "Rot ignorierende Rüpelradler" schimpfen, obwohl die alles richtig machen ...

    habe ich auch schon öfter gesehen. Ist aber wie Alf sagt, Unsinn, weil es für die gesamte Straße gilt.

    Nicht immer, denn § 39 (2) hat auch den Satz

    Zitat

    Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Man muss nur noch den Radweg in Analogie als "einzelnen (durch Bordstein) markierte Fahrstreifen" interpretieren und zu einem anderen teureren Schildmast greifen ...

    Dann vermute ich mal stark, dass in der verkehrsrechtlichen Anordnung stand, dass das Zz "Füßler frei" eigentl. unter das (bei Mapillary noch nicht weggedrehte) 237 gehört und nicht unters 240, was die 237 "F. frei" nicht weniger seltsam macht ...

    Vielleicht auch ein Vorgriff auf das nachfolgende "Schleichradler frei" an der Brücke?

    Ich würde es im Zweifel so interpretieren, dass die Gültigkeit des 240 beim Übergang vom Bordsteinweg zum Seitenstreifen verloren ging ...

    U.a. wegen ...

    Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit! ;)

    ... dürfen gerne andere vorher dort vorbeikommen ;)

    dass Komoot dort "zufällig" mal eine Route vorbeiplant

    Dummerweise habe ich OSM schon angepasst ...

    Routingmaschinen müssten Routen höhere Priorität als Rechten einräumen, die Route läuft noch durch, da ich von der versprochenen Umleitung noch nix sah ... Die könnte aber auch woanders rumstehen ...

    Klage/Widerspruch angeplant?

    Ich müsste erst mal betroffen sein, dazu müsste ich das Ersatzrad oder das Lieblingsrad endlich mal reparieren, weil das Hauptrad derzeit für die nötige Tourlänge aktuell nix taugt. Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit! ;) Und eigentlich läge die Unterführung quer zur potentiellen Route, die zu ihr führen würde ...

    Oder mal als Fußgänger klagen? Als solcher zur Haltestelle musste ich heute einen erhöhten Radleranteil auf dem Gehweg feststellen ...

    Über das erste Urteil dazu diskutieren wir ja gerade. :P

    Nein, wir diskutieren über eine Pressemeldung. Wie viel die mit dem Urteil zu tun hat, wissen wir nicht, oder war hier jemand live anwesend?

    Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....

    Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...

    Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....

    Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...