Beiträge von Mueck

    2 Meter 10 - da fehlt eine Webcam, um 11foot8 Konkurrenz zu machen:

    Zeit für den alten Witz mit länger werdendem Bart:

    Beifahrer: "Du, da steht, dass man über 2,1 m nicht durch darf!"

    Fahrer: "Siehst Du hier irgendwo Polizei?"

    Auto: *rumms*


    Also das Schild sagt doch, dass man mit Fahrrädern durch darf, oder?

    20 Sekunden bei nem beschrankten Bahnübergang?

    Sieht nach Halbschranken aus ...

    Zeit für einen anderen alten Witz mit länger werdendem Bart:

    Beifahrer: "Du, da steht, dass man bei geschlossener Schranke auf der rechten Seite nicht durch darf!"

    Fahrer: "Siehst Du hier irgendwo Polizei?"

    Zug: *rumms*

    Sagen wir mal so:
    Als die Kraftfahrstr. durch den Wattkopftunnel aufgehoben war, weil die alte Straße durch den Ort wegen komplexer Maßnahmen am Hang darüber gesperrt war (man dachte bei der Aufhebung sicher nur an Treckers ....), habe ich mir das mal testhalber angetan, aber vergnügungssteuerpflichtig ist das nicht: laut und schlechte Luft. Bei kurzen Tunneln mag das anders sein. Beim 100-m-Tunnelchen der B3 in Bruchsal sehe ich so spontan nur ein Fußgängerverbot.

    Nach Klarstellung steht jetzt an der Brücke [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1012-32]

    Stehen die Vz noch so?

    Ein OSMler war vor 20 Stunden offenbar anderer Meinung:

    Wegverlauf: ‪Jägersdorfer Straße‬ (‪638788638‬)
    OpenStreetMap ist eine Karte der Welt, erstellt von Menschen wie dir und frei verwendbar unter einer offenen Lizenz.
    www.openstreetmap.org

    (... mal davon abgesehen, dass ich positive access-Rechte an eine highway=construction für etwas ... hmmm ... gewagt halte ...)

    2+4 war noch zu Zeiten des Warschauer Paktes.

    Im Zuge der NATO-Osterweiterung, mit der man die Ex-DDR auch nato-intern über Tschechei (oder über den Seeweg) umgehen kann, ist diese Regelung eh obsolet ...

    Ein Verfahren wäre trotzdem rechtshistorisch interessant, weil man in diesem Rahmen dann auch die Legalität der NATO-Osterweiterung klären un Mythen aufräumen kann. Also: Nur zu!

    Mapillary kennt mind. 1 Bild mit geschlossenen Schranken:

    Mapillary

    Zweirichtungsradweg mit 240 weit vorher und 241 irgendwann danach, man kann strteiten, ob zwischenrein in Höhe BÜ noch eins hingehört ... Aber nebensächlich.

    Ist das Deutschlands gefährlichste Bahnstrecke?

    Ich verstehe ja auch nicht so wirklich den Riesenwiderstand gegen die Beseitigung eines BÜs durch eine Brücke hier (800 m darin sind grottenfalsch), zumal bei künftig doppelter Schließzeit (die halbe Zeit dann), was dann Schrankenumfahrungen provozieren dürfte ...

    Wie sind denn dort die Schließzeiten? Ist ja auch nicht gerade eine völlig unbedeutende Nebenstrecke ...

    Wahrscheinlich ist das rote Zeugs des Radwegs nicht stabil genug für große Ausfahrten?:/

    Könnte man durchgehend markieren ...

    Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren.

    ... muss man aber nicht, Ausfahrten fe_len in der VwV zu § 9 ... *seufz*

    Aber irgendwo ... *such*

    Ach, nur da:

    c)

    die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

    Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden.

    ... kann man indirekt auch zu einer Furtpflicht entwickeln ... :/

    Der AG müsste die Arbeitgeberanteile, die er für die "Arbeits"zeit ja auch bezahlt hat, halt auch geltend machen. Interessant wäre, wenn er dabei über 25,-/h kommt, sein Schaden wäre dann ja auf jeden Fall größer, ebenso wenn Du mehr als 25,-/h verdienst. Das hat in dieser Konstruktion via AG Potential für "bis nach Karlsruhe", wenn das noch nicht durchdekliniert sein sollte ... Ist'n schönes Städtchen in schöner Gegend ... :saint:

    Mal abgesehen von dem Sahnestück an Radweg an sich, ist das mit dem Pflasterwechsel dann eigentlich Einfahren in einen anderen Straßenteil, wenn ich das Ding denn nutzen würde 🤔

    Was meinst Du damit genau? § 10:

    Zitat

    Wer [...] von anderen Straßenteilen [...] auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

    "Fahrbahn" + "anderer Straßenteil [als die Fahrbahn]" = ganze Straße

    Eine Querstraße ist eine "andere Straße", aber kein "anderer Straßenteil der Straße, zu der mein Radweg gehört".

    Und solange ich auf meinem "anderen Straßenteil", also auf meiner Radverkehrsführung bleibe und nicht in die Fahrbahn "meiner Straße" einfahre, ist § 10 an Kreuzungen nicht anwendbar, weil § 8 und § 9 als speziellere Regel vorgehen. Nur wenn man sich, weil der Radweg oder dessen Benutzungspflicht enden oder weil man sich einordnen will oder Radweg unbenutzbar etc.pp., in die zu mir parallele Fahrbahn meiner Straße einfädeln will in einem Kreuzungsbereich , kommt § 10 zur Anwendung.

    Andere dagegen haben, sollte es um die Tankstelle gehen, andere Teile des § 10 zu beachten:

    Zitat

    Wer aus einem Grundstück [...] auf die Straße [...] einfahren [...] will, hat [...]

    Hier: die ganze Straße, nicht nur Fahrbahn, also auch Radweg beachten. Anders beim abgesenkten Bordstein, dieser Teil ist mit der Fahrbahn kombiniert in § 10. Ähm ... Radwege? Oops, vergessen ... ?! Da hülfe erst ein zusätzliches 205 für Ausfahrende ...

    Ich kenne nur Bernds Version mit:

    Zitat

    FGÜ dürfen nicht angelegt werden

    • im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)

    Ob die Klammer sich nur auf beschilderte bezieht ...

    Von Sinn und Zweck des Verbots, das für Zebras abseits von Kreiseln und Vorfahrtssttraßenquerstraßen sinnvoll ist, ist es eigentlich egal, ob mit 240, 241, 237, 260, ... oder ohne irgendein Schild oder nur Piktogramme oder sonstwas: Wenn Radler dort keine Vorfahrt haben, sollte man dort keine Zebras hinmalen. Haben sie es, könnte man durchaus Zebras hinmalen, mit Furt daneben ist es aber auffälliger, dass Autos auf Radler achten müssen.

    Der Bürgersteig ist mit einem Bodenpiktogramm markiert, das den Eindruck erweckt, es soll auf dem Gehweg Fußverkehr und Radverkehr gemeinsam stattfinden.

    Es wird nicht nur der Eindruck erweckt, es ist nach § 2 Abs. 4 Satz 3 auch so, dass man dort legal radeln darf.

    Die entsprechende Ausschilderung aber ist nicht eingerichtet worden: [Zeichen 240]

    Die macht nur den Unterschied "darf" versus "muss" (dann nach Satz 2) in meinem vorherigen Satz.

    Es ist aber ein Griff ins Klo, weil auch hier neben dem Zebra eine extra Radfurt hin müsste, um den Anforderungen der R-FGÜ gerecht zu werden, die (Nur-)Zebras im Zuge von gemein(sam)en Geh- und Radwegen verbietet. Aber auch so falsch markiert ändert das bei Kreiseln nix an Vorfahrt/Vorrang der Radler (ebenso nicht bei Zebras über Querstr. von Vorfahrtstr., aber bei Zebras "irgendwo", für die ist das Verbot gedacht, da hilft dann auch keine Furt, in von mir besuchtern Foren waren aber schon lebensgefährliches Bsp. von Radfurten neben Zebras ohne Radlervorfahrt/-rang zu sehen ...)