... und dann muss eine Regelung auch noch eindeutig vom Verkehrsteilnehmer erfassbar sein. Zweifel sollten (vor Gericht und auf hoher See ...) nicht zu Lasten dieser gehen, zumind. nicht beim ersten Mal, s.a. recht weitgehend interpretiert OLG Jena http://openjur.de/u/56706.html
Beiträge von Mueck
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Laufkundschaft
... ist vom 250 eh nicht betroffen ... *duck&renn*
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Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei hingestellt, [...] Klar haben sich dann die Einzelhändler beschwert.
Eine Fahrt zum Einzelhändler wäre aber ein Anlieger ...
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Nun ja ... Für mich wäre es irreführende Werbung, wenn sie Vollausstattung versprechen, aber nicht liefern, weniger ob der abnehmbare Scheinwerfer mit auf'm Bild ist .... Die Angabe "mit abnehmbaren Schweinwerfern" würde ich aber in der Produktbeschreibung erwarten und evtl. dann vom Kauf Abstand nehmen, weil mir zu kompliziert, ständig an die Teile zu denken bzw. weg wenn nicht mitgenommen etc.pp. Wr kauft schon ein Rad rein nach Bild ...
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Es geht darum, dass der Begriff "Vollausstattung" irreführend ist, wenn ein Fahrrad, das im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, dafür aber offenkundig nicht voll ausgestattet ist.
... auf den Werbebildern. Ob sie dann auch im Lieferzustand diese Sachen vermissen lassen, geht da irgendwie nicht draus hervor ...
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Zitat
in private ... Hinterhöfe verlagert werden
... was aber mit Entsiegelung und Begrünung zur Klimaanpassung in Konflikt käme ...
Was wäre denn das Bußgeld für Gehen auf dem Radweg?
Oder Ignorieren von VZ 259?
Die genaue aktuelle Beschilderung kennen wir nicht. Gegen das Schild Fahrradstr., was bisher (und immer noch zusätzlch?) stand, kann ein Fußgänger nicht verstoßen, da das inkludierte Verbot nur Fahrzeuge abseits Rad/Roller betrifft. Beim Radweg könnte man Nr. 140 annehmen, gegen 259 finde ich nix. Ob dann automagisch die 5,- nach § 2 (4) als Regelsatz greifen, dies auch bei den 15,- ff. der Nr. 140?
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Mir fallen keine anderen Straßenteile ein, die man für den Radverkehr sperren können wollte.
Wenn ein Geh- und Radweg, ob gemeinsam oder getrennt, baustellenbedingt gesperrt werden muss, würde ich ein 254/259 an der Absperrung für adäquat halten, denn da hilft kein 237, und würde sich m.E. auch nur auf diesen und nicht die Fahrbahn beziehen, denn an die Absperrung getackert stünde es m.E. auch "über" dem Straßenteil in Analogie zum § 39.
Zur Karlsruher Kriegsstraße:
Natürlich muss die Straße im Tunnel rechtlich als eigener Verkehrsweg gelten (ebenso jede x-beliebige Anliegerfahrbahn bspw. in der K'her Kaiserallee), denn sonst wäre der Tunnel (oder die Hauptfahrbahn) autofrei nach § 2: "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte."
... aber auch fahrradfrei wg. Rechtsfahrgebot.
Der Radfahrstreifen ist ab der Tunneleinfahrt keiner mehr, sondern nur noch ein Schmutzstreifen.
Hätte laut Bebauungsplan mal einer werden sollen, aber man hat die Breiten noch mal zugunsten des Gehwegs leicht geändert, daher hat's nur noch für'n Schmutzstreifen gereicht, Gegenrichtung dito.
Ist das Doppeldeckerbild ziemlich frisch? Weil täte zum vmtl. aktuellen Baustellenzustand passen und das 254 in der Ferne sperrt dort die ganze Fahrbahn ... Der Tunnel ist da zu Ende.
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Tja, man sollte halt auch mal an die ängstlichen Fußgänger denken, die halt nicht auf einem Gehweg neben den Autos laufen wollen, sondern lieber sicher auf dem Radweg.
Protected Ped. Lanes jetzt!!1!
"Normalerweise dürfen Fußgänger auf Fahrradstraßen ohne Gehweg sogar unterwegs sein - aber nur am Fahrbahnrand."
StreetView und Lookmap zeigen noch ein normales Fahrradstraßenschild!
Eigentlich wollte ich nur nachschauen, wie man südwärts weiterkommt, weist OSM die nächste Brücke doch als "Gehweg, Schleichradler frei" aus, vorher runter unmöglich ...
Die Bilderdienste zeigen ein solches Schild aber erst nach der Brücke*), aber immer noch alternativlos, da an der Ampel wohl keiner an Radler mit Abbiegewunsch gedacht hat, fehlen doch passende Streuscheiben ...
Mapillary hat wohl leider nix Neues für die Brücken ...
*) Halt, für die Gegenrichtung nordwärts sieht man auch für die Brücke "Schleichradler frei" ...
Unter der Brücke dasselbe mit etwas anderen Schildern ...
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Das Qualitätsmedium beendet an dieser Stelle seinen Artikel.
??
Bei mir geht er nach einem weißen Feld weiter und die Stadt bestätigt die Vermutung.
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Zitat
Erwähnen muss man an dieser Stelle allerdings, dass Fußgänger als Verkehrsteilnehmer anders als Radfahrer definitionsgemäß keine Alleinunfälle erleiden
?!?
Wenn ich gegen einen Laternenpfahl laufe, über eine hochstehende Gehwegplatte stolper oder mich in einer zu engen Umlaufsperre verhedder, ist das kein Verkehrsunfall?!?
Dem Text nach müsste es in 3.1.2 (ff) doch eher "geschädigte" statt "beteiligte" heißen, oder? Sonst müsste man ja sagen "Rüpelradler nieten immer mind. 2 unbescholtene F. um, unter dem tun sie's nicht ..."
Aber dann sind es doch gar keine Fahrrad-Fußverkehr-Unfälle. Sondern Tierunfälle, und die dürften dann unter Sonstige fallen, oder?
Ach, wenn die Leine nur straff genug wird, wird es ein Fahrrad-Tier-Fußgänger-Unfall ...
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Zitat
Müsli und Äpfel für die Rennradler, dazu der Hinweis: Runter vom Gas! Solche Aktionen brachten in Oberhaching nicht viel.
Natürlich bringt das nix, wer radelt schon mit einer Gaskartusche unterm Pedal, also kann man da auch nicht von runter ...
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Ging mir gestern auch so ...
Steht denn was grundsätzlich anderes drin als in der E-Klima?
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Trampolin ... Das ist der Moment, wo man nachschaut, ob "post..." in der URL vorkommt ...
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Im Bahnerforum Drehscheibe Online wurde nicht ganz zu Unrecht darauf hingewiesen, dass viele Schülertickets preislich nahe am DT liegen und deswegen nach der Preissteigerung des DTs nun wieder günstiger sind für die Kommunen. Der DT-Einbruch in dieser Altersklasse muss also nicht weniger ÖV-Nutzer in dieser bedeuten.
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nur einen Tick weiter vor fahren
Ooooch, die sind ja süüüß ... Mit so kleinen 315 habe ich nicht gerechnet ... Die sind unter meinem (Blick-)Niveau ...
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heute: Hamburg, Steilshooper Straße
Die angeblich Ende 2024 abmontierten 315 müsste man doch bei Google oder Mapillary sehen können?
Der Radweg ist und war vor allem der reinste Witz ...
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Es gilt doch ohnhein die Halterhaftung oder nicht?
Das ist nur ein Kostenersatz für eine vergebliche Fahrersuche, meist um einiges günstiger als die uns interessierenden Parkknöllchen (Falschparker auf Geh-/Radweg). Fahrerfoto sollte als Beweis, wer de Täter ist, nach meinem Bauchgefühl legal sein. Hochladen via wegli ... Hmmm ... Doch verpixeln mit "Original auf Anfrage"?
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Ja, manche Expressampel wurde entdeckt
Da muss man nun tiefer in die Trickkiste greifen "Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten." Da die Furt auf der anderen Seite nur auf'm Gehweg landet, muss man ja eh weiter links nach § 10 einfahren ...
Ich werde an o.g. Kreuzung aber die Prüfung von VZ 721 (Grünpfeil Radverkehr) anregen.
In welcher Relation?
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abgesenkten Bordstein auf gesamter Länge. ... Darf man da parken, wenn man keine Grundstücksausfahrt blockiert?
Hier
steht was zu langen Grundstücksausfahrten. Ohne solche dürfte das erst recht gelten ...
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Also ich finde, ganz streng genommen müsste da das stehen ...