obwohl sie dort gar nicht fahren dürfen.
§ 39 (2): "... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. ..."
Steht zwischen Fahrbahn und linkem "Radweg", der aber paar Meter später vorm BÜ endet, dort ist es vieeeel zu gefährlich, sich einzufädeln, also bezieht sich das Schild ausschließlich und ganz, ganz sicher nur auf diesen Weg!!1!