Vielleicht auch ein Vorgriff auf das nachfolgende "Schleichradler frei" an der Brücke?
Ich würde es im Zweifel so interpretieren, dass die Gültigkeit des 240 beim Übergang vom Bordsteinweg zum Seitenstreifen verloren ging ...
Vielleicht auch ein Vorgriff auf das nachfolgende "Schleichradler frei" an der Brücke?
Ich würde es im Zweifel so interpretieren, dass die Gültigkeit des 240 beim Übergang vom Bordsteinweg zum Seitenstreifen verloren ging ...
U.a. wegen ...
Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit!
... dürfen gerne andere vorher dort vorbeikommen
dass Komoot dort "zufällig" mal eine Route vorbeiplant
Dummerweise habe ich OSM schon angepasst ...
Routingmaschinen müssten Routen höhere Priorität als Rechten einräumen, die Route läuft noch durch, da ich von der versprochenen Umleitung noch nix sah ... Die könnte aber auch woanders rumstehen ...
Ja, stimmt, schade eigentlich Dann muss ich halt warten, bis ich mein Rad wieder einsatzfähig habe und auf verschlungenen Wegen dort durchkomme ...
Klage/Widerspruch angeplant?
Ich müsste erst mal betroffen sein, dazu müsste ich das Ersatzrad oder das Lieblingsrad endlich mal reparieren, weil das Hauptrad derzeit für die nötige Tourlänge aktuell nix taugt. Schafft euch keine Freundin an, ihr habt dann zu nix mehr Zeit! Und eigentlich läge die Unterführung quer zur potentiellen Route, die zu ihr führen würde ...
Oder mal als Fußgänger klagen? Als solcher zur Haltestelle musste ich heute einen erhöhten Radleranteil auf dem Gehweg feststellen ...
B10 Hinderweidenthal - Hauenstein und so ...
nie wäre ich sonst auf die Idee gekommen, vom Rad abzusteigen, wenn ich in diesem Pavillon sitzen möchte ...!
Warum sollte ein Liegedreiradfahrer dort absteigen wollen?
Über das erste Urteil dazu diskutieren wir ja gerade.
Nein, wir diskutieren über eine Pressemeldung. Wie viel die mit dem Urteil zu tun hat, wissen wir nicht, oder war hier jemand live anwesend?
Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....
Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...
@T: Abstand LKW/Bordstein versus Abstand LKW/Rad, der Par. fordert ersteres, der Artikel klingt nach letzterem...
Dazu müsste man wissen, wer was genau gesagt hat....
Der Par. mit dem Vorbeifahren fordert "ausreichend" Platz, unabhängig von Schutzstreifen ja/nein, der Schmutzstreifen soll eigentlich dafür sorgen, wurde aber laut Artikel befahren und sie rollerte mit Fuß auf Bordstein, das war eher nicht "ausreichend" ... Wenn die Rechtsprechung dafür 1 m fordert, würde mich das nicht wundern. Unpräzise Journalisten machen da schnell einen Sicherheitsabstand daraus, evtl. auch schon unpräzise Richter, wo es ein Gutachter noch präzise sprach...
... und das tempolimitändernde Ortsausgangsschild steht, wenn ich das richtig sehe, paar Meter NACH dem Tempolimit ...
Moin
Ob es, wenn Radwege uneben sind etc., auch so einfach wäre, die zu sperren und den Verkehr über die Fahrbahn zu leiten, wenn man die Versicherung fragen täte, ob sie das Risiko noch für versicherungsfähig hält???
Dass ich da mal durchgeradelt bin, ist schon länger her. Seit zwei Monaten bin ich aber öfters in Friedrichstal und kenne sie derzeit als Fußgänger zum ÖV und Beifahrer.
Relevante Gefahren, die schlimmer wären als der normale Wahnsinn manch anderer Radwege, sehe ich da irgendwie ja nicht ...
Daher die prinzipielle Frage nach Versicherungen ...
Ich war mir heute mit meiner Freundin einig, dass es eine Schnappsidee war, die Unterführung in der Mitte zu pflastern. Nach dem Regen der letzten Tage frage ich mich, wie das Wasser, dass durch die Fugen dringt, in die Entwässerung soll:
Asphaltieren und gut is ...
Bis dahin sollte man, wenn man nicht umgelitten werden will,
§ 25 (2) im Hinterkopf behalten ...
"Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden."
... denn der Gehweg ist ja eigentlich zu schmal zum Schieben ...
Die irreführende Radwegfurt soll also noch rot einegfärbt und mit Fahrradpiktogrammen versehen werden.
Ach, eigentlich braucht man doch nur für den Fahrbahnverkehr 2-4 Stopp-Zeichen dazustellen, dann geht das doch voll in Ordnung ...
Ich dachte Auswärts wären Schutzstreifen nicht gewollt?
Auch wenn es durch die rot(-weiß)en Balken wie gestrichelt aussieht, ist es kein (außerörtlicher und m.E.n. NOCH nicht erlaubter) Schmutzstreifen per Leitlinie 240, der von Kfz mitbenutzt werden kann, sondern ein ausgewachsener (hier protecteder) Radfahrstreifen mit vz 295 und die sind m.E. außerorts möglich, schließlich gibt es ja auch Seitenstreifen, die zwar nach § 2 nicht benutzungspflichtig sind, aber außerorts indirekt mehr oder weniger doch über glaub Vz-295-Kleingedrucktem ... (Interessant wird's, wenn hier das 237/240 fehlen täterä ...)
Das 260 kennen einige Länder auch dreigeteilt, wie in der Schweiz:
Beim "240" ist mir das aber glaub noch nicht begegnet.
.de kennt jedenfalls nur zweigeteilte ...
Für das "260" steht das im Anhang 2 vorm 260, dass man wahlfrei 2 Sorten kombinieren kann.
Für das 240/241 gibt es keine solche Erlaubnis, also ist das hier ...
Mapillary
... auch nicht wirklich koscher ...
Ist aber leider nicht nur auf potentiell Autofahrende beschränkt, sondern auch auf aktiv Radffahrende ...
In dieser Straße paar Meter weiter an dieser Aufleitung ohne Radwegschild hat ein lokaler Fahrradhändler von um's Eck für FB (nur? weiß nicht) ein Aufklärungsvideo gedreht, dass der Radweg dort nicht benutzungspflichtig ist und der Radler NIX falsch macht. So weit, so gut ... Erwartbar, dass einige Autofahrer das trotzdem nicht kapieren, das kennt man ja schon ... Dass aber eine nennenswert große Radfahrerblase, keine Ahnung, wie die sich dorthin verirrt hat, hartnäckig die Eigenschaft des Radwegs dort nach § 2 (4) S. 3 verweigert, obwohl mehr als eindeutig (Trennung und Furt), das hat mich dann doch sehr irritiert ...
Nicht dass ich den Radweg dort nennenswert nutzen würde (und noch weniger den noch weiter abgesetzten der Gegenrichtung) (außer für Erhebungszwecke für Openstreetmap, weil auch dort ab und zu der Radweg wegeditiert wird und ich noch mal nachschauen muss ...), ich kenne ja die Statistiken zur Radwegsicherheit nahezu auswendig, aber dass man so sehr den Radweg verteidigen muss gegen diese Sorte Radfahrer, weil man was gegen Fake News weit abseits der StVO hat, das tut dann doch schon a weng in der Seele weh ...
So, genug mein Leid geklagt ...
Was ich mich frage: wie kommt man mit dem Fahrrad auf diese "Nebenfahrbahn", die eigentlich eine durch die Pfostenreihe außer Betrieb genommene Auffahrt auf den Kraftfahrstraßen-artig ausgebauten Roßdamm ist?
Navi?
Hier hält ein vmtl. über die ganze Straßenbreite gedachtes Radelverbot vom Auffahren ab, während ich hier rechtlich nix davon abhält ... Dann man tau ...
Naja, wenn aufgesetztes illegales Gehwegparken nicht mehr toleriert werden darf, machen wir einfach legale Parkplätze draus. Problem gelöst
Das wäre dann ein Verwaltungsakt, der den Klageweg eröffnet. Machen nur zu wenige, sieht man a an der Umsetzung der 97er Novelle ...