Danke für eure Hinweise – ihr habt recht, da haben wir uns in der Caption nicht ganz klar ausgedrückt.
Zur Klarstellung: Auf Bundesstraßen darf grundsätzlich auch mit dem Fahrrad gefahren werden. Nur wenn sie als Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) ausgewiesen sind, darf dort nur mit Kraftfahrzeugen (deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt) und damit nicht mit Fahrrädern gefahren werden. Unser Post sollte genau darauf aufmerksam machen – weil es dort richtig gefährlich werden kann.
Sicherheit geht vor – deshalb bleibt bitte auf den Wegen, die für euch gedacht sind. Das gilt übrigens für alle Verkehrsteilnehmer: egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger.