Beiträge von Mueck

    Doch, es steht da, im §37, gleich im ersten Absatz, gleich im ersten Satz.

    Dein vermutetes Aufheben der Vorrangregeln des § 9 wird aber umgehend wieder kassiert:

    Zitat

    (2) 1. Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen,

    Damit geht diese speziellere Regel der allgemeineren Regel in (1) vor, die sich daher nicht auf den Radfahrervorrang aus § 9 beziehen kann, solange der Radler bei Grün radelt und dessen nach § 37 zuständiges Grün leuchtet nun mal fröhlich im Bild rum ...

    -> Die Stadt darf es so nicht anordnen, aber wenn es so existiert, hat der Radfahrer Vorrang. (Meine Meinung)

    Auch meine Meinung, denn

    Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen.

    Das steht halt nirgends in der StVO, nur in der VwV-StVO, dass sowas nicht angeordnet werden darf. In der StVO selbst steht nur, wie schon zitiert ...

    Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen

    Aber in der Tat:

    Nur mit dem Pfeil nach rechts sollte man auch mit konfliktfreiem Abbiegen rechnen dürfen,

    ... wie es in der VwV ja steht ... Ist aber für den Endkunden verbindlich ...

    Es wurde offensichtlich versäumt, in die Fußgängerampel ein Kombisignal zu verbauen.

    Lass mich raten: An der SVB ist vollkommen vorbei gegangen, dass die Übergangsregelung für die Drei-Strich-Furten (scheint hier tatsächlich eine zu sein. Für Zwei- oder Vier-Strich-Furten galt die ja nie oder war schon viel länger aufgehoben?) schon fast genau 10 Jahre aufgehoben ist und die glauben immer noch, der rote Fußgänger würde völlig reichen ...:/8|

    Nun ja, ohne Mitgliederlisten, an die man womöglich nicht so einfach rankommen dürfte, kann man nicht zuverlässig Ex-Mitglieder vermeiden ...

    Und dafür ...

    Man darf lediglich nicht weiterhin Mitglied einer anderen Partei sein, wenn man Mitglied der CDU werden will.

    ... wäre ja praktisch, wenn die Partei verboten würde, erlischt damit doch auch die Mitgliedschaft.

    Die Junge Alternative wurde verboten

    Nein, sie hat sich, auf scharfen Wunsch der Partei, Anfang des Jahres selbst aufgelöst und hat so dezent vermieden, in ein Verbotsverfahren zu geraten, was wohl recht bald gekommen wäre, da die JA "nur" ein Verein war und so einfacher zu verbieten gewesen wären angesichts der Beweislage gegen die ...

    Nun ist die JA 2.0 ein Teil der Partei und deutlich schwieriger zu verbieten ...

    T30 != T30Z.

    Die StVO gibt nur ein Radwegverbot in T30Z direkt her (oder genauer: ein T30Z-Verbot bei Radwegen), Bei T30 rutscht nur der Bezugspunkt in einer uns wohlbekannten, bei Verwaltungen wohl für nur unbedeutend gehaltenen Grafik a weng ...

    wenn ich die OSM-Karten da sehe: das tagging zu Geh-und Radwegen passt da nicht. :whistling:

    die sind "oneway=yes" statt oneway:bicycle=yes". aber das scheint in Hannover dort sehr stark verbreitet. :/

    Meiner immer noch unveränderten, aber leider unmaßgeblichen Meinung nach ist das das korrekte Tagging.

    oneway:bicycle=no entstand eigentlich zum taggen von oneway-Ausnahmen und als Ersatz für cycleway=opposite o.ä., die Einbahnstraßenfreigaben anfangs kennzeichneten, nicht dafür, nur für Radler geltende Richtungsvorgaben zu taggen.

    Da das oneway=yes oder no an Radwegen aus allgemeinen StVO-Regeln (Rechtsfahrgebot und so ...) resultiert und nicht nur für Radler gilt, sondern bspw. auch für Mofas und E-Rollergedöns, ist es m.E. das einzig sinnvolle Tagging.

    Soweit ich weiß, hat man diese Entstehungsgeschichte und den Sinn aber vor einiger Zeit über den Haufen geworfen wegen der armen Fußgänger, die durch wenige unfähige Router ebenfalls zum Beachten des oneways geknechtet wurden ...

    Habe damals kräftig dagegen argumentiert, konnte aber m.E.n. nicht durchdringen. Den genauen Ausgang der Diskussion habe ich aber zugegeben nicht meh in Erinnerung, schon etliche Monate her ...

    Sinnvoller wäre, die wenigen unfähigen Router zu reparieren, das sie für Fußgänger einfaches oneway ignorieren und nur in den seltenen Ausnahmefällen Fußgänger-Einbahnregelungen zu taggen ...

    Wer nun oneway=yes/no wegmachen will, möge dann bitte auch für E-Rollerzeugs und Mofas etc. passende Tags dranbasteln und nicht nur oneway:bicycle ...

    Ich bleibe jedenfalls beim einfachen oneway ...

    Aber ich fürchte, wi schweifen hier leicht ab ... ;)

    Die Pressebilder zeigen eindeutig ein relativ homogenes weißes Bild der Teilnehmenden.

    Das sind ja auch die, die sich angeblich wegen des "Stadtbildes" nicht mehr in die Stadt trauen und deren Töchter man dazu befragen soll ...

    Den armen Biodeutschen wird das unterstellt, da sind Biodeutsche genau die, die dagegen demonstrieren sollten, dass nicht in deren aller Namen gesprochen wird! ... sondern dass es einige, nicht wenige, anders sehen ...

    1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist

    Ich sehe da durchaus einen vmtl. ortstypisch gestalteten getrennten Geh- und Radweg. Ob mit oder ohne Benutzungspflicht, kann man auf dem Ausschnitt nicht erkennen. Daher ist, wenn man wg. offensichtlicher Baustelle den Radweg sperren muss, irgendwas zu beschildern, wenn der Radverkehr runter soll vom Bordsteinweg ... Ob mit [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] ... Letzteres ist plakativer und so evtl. wirkungsvoller ...

    2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das [Zeichen 254] insbesondere auch für die Fahrbahn .

    Ich sehe im Bild das Schild zusammen mit einer physikalischen Sperre, die vmtl. als Vz 600 durchgehen könnte, AUF dem Radweg und somit auch "über" diesem stehen. Das ist m.E. eindeutig genug, dass sich das [Zeichen 254] nur auf den Radweg beziehen soll oder es wäre, wenn es wider Erwarten anders gemeint sein sollte, so unintuitiv, dass es nach dem Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" allerspätestens als Verbotsirrtum oder so ausgelegt werden müsste, sollte mein Fahrbahnradeln irgendwem missfallen, nicht zuletzt auch zusammen mit dem Überholverbot (das fehlt hier im "Smiley"-Katalog *beschwer*!!1!), das ja ohne Radelerlaubnis völlig sinnlos wäre ...

    Originalmeldung der Polizei vom 14.10.

    POL-KA: (KA) Eggenstein-Leopoldshafen - Pedelec-Fahrer nach Sturz schwer verletzt
    Karlsruhe (ots) - Ein 62-jähriger Zweiradfahrer stürzte am Montagnachmittag offenbar alleinbeteiligt und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Nach derzeitigem…
    www.presseportal.de
    Zitat

    Nach derzeitigem Kenntnisstand fuhr der 62-Jährige gegen 15:45 Uhr mit seinem Pedelec auf einem Radweg vom Hagsfelder Weg kommend in Fahrtrichtung Durlacher Weg. Hier verlor er aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über sein Rad und stürzte mit dem Kopf zu Boden.

    Von "Radweg" ist da weit und breit nix zu sehen, schmale 30er Straße mäßiger Qualität.

    Mitte Hagsfelder Weg, Blickrichtung Durlacher Weg:

    Apple Look Around Viewer
    A FOSS web viewer for Apple Look Around
    lookmap.eu.pythonanywhere.com

    Kannst du dich noch an Kafkas "Die Verwandlung" erinnern?

    Ja, besonders an die Stelle, wo Kafka von seinen Mitparkern von der Fahrbahn geschubst wurde und dann als Käfer auf dem Rücken liegend rumstrampelte. Ja, eine beeindruckende Geschichte, da ist man gewarnt, was passieren kann, wenn man nicht wie alle anderen auf dem Gehweg parkt ...

    Wer erklärt der Gemeinde,

    Immer der, der fragt ...;)

    Kurioserweise ist in die Gegenrichtung also in der normalen Fahrtrichtung ebenfalls [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert

    Nicht kurios, sondern folgerichtig. Alles andere wäre m.E. unzulässig, man sieht es trotzdem ab und zu.

    Dabei wäre es sicher angebracht, (vielleicht sogar vorgeschrieben?), in der normalen Fahrtrichtung [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1000-33] auszuschildern, sodass Fahrradfahrer*innen, die den rechtsseitigen Fußweg in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen und Fußgänger*innen wissen, dass sie mit Fahrradverkehr in Gegenrichtung rechnen müssen.

    Nein, da beim Zweirichtungszusatz unklar bliebe, ob man hier nur als Fußg. mit Gegenverkehr rechnen muss oder ob er auch für die eigene Fahrtrichtung zum Radeln frei ist, denn das Hauptzeichen sagt nur "Gehweg" und dem Fahrrad fehlt das "frei"

    das Ding als Fußweg auszuschildern und in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freizugeben

    Wenn das als Radweg gebaut wird, kann man es auch ohne dauerhafte Schrittg. linksseitig mit einzeln stehendem [Zusatzzeichen 1022-10] beschildern und rechtsseitig je nach Bundesland genauso oder mit Piktogramm oder sonstwie ... Denn wenn es als Radweg neu konzipiert ist, hat der Weg breit genug zu sein, um ohne Gängelung zu radeln, wenn man denn unbedingt möchte ... Wenn nicht breit genug, gibt es neu gebaut auch im Sinne der Fußgänger keine Grundlage für eine Freigabe.