It's weird, beeing the same age as old people.
Such Dir halt neue Maßstäbe ...
Mich hat die Liste eben aufgemuntert!![]()
It's weird, beeing the same age as old people.
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Mich hat die Liste eben aufgemuntert!![]()
Ganz schön flott ...?! Bruchsal - Neapel in 2,5 Tagen geradelt ...?!
Aus der VwV:
Ist aber irrelevant für den "Endkunden", die StVO selbst sagt dazu nix ...
Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist, oder ob sich die selbe Situation auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn zugetragen hätte?
Ich würde sagen: Macht einen Unterschied
- Der Schmutzstreifen bringt nicht nur den ausreichenden Platz fürs Überholen, sondern auch eine Nichtgefährdungsregel mit, wenn man den überfährt, vielleicht sogar weitere Regeln aus dem § 7, während
- Innerhalb eines Fahrstreifens klar das rechtsseitige Überholverbot fahrender Fzg nach § 5 (8) gilt und solche Situationen erst gar nicht entstehen dürften, was man dem Radfahrer als Fehler ankreiden und gegen § 9 (3) abwägen kann.
Letztere kann natürlich unterschiedlch ausfallen. Tritt der Abbieger voll auf die Bremse und zieht unvermittelt rüber, sodass der Radler nicht mehr vermeiden kann, neben das Fzg zu kommen, wird man eher den § 9 zitieren können auch ohne Streifen, bei Tempos und Situationen wie hier eher nicht. Aber eben den Schutzstreifen ... Der könnte den Unterschied machen ... Aber konkrete Fälle sind mir keine in Erinnerung.
Zitat§ 5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
... klingt erst mal weniger gut für Radler, die es eilig haben ...
Es gilt aber auch:
ZitatVz 340 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.
§ 7 (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
§ 9 s.o.
Mir sind noch keine Urteile bekannt geworden, die geklärt haben, ob ein Schutzstreifen als Fahrstreifen im Sinne des § 7 anzusehen ist, weil links davon ja eig. genug Platz für ein Kfz sein sollte nach VwV und rechts der Linie eig. nur Radfahrer fahren sollten, sodass das "mehrspuriges Fahrzeug" rechts nicht anwendbar wäre, was zudem auch nur bei unmarkierten Fahrstreifen relevant wäre, hier sind "sie" aber markiert ... Nur wenn das nicht als Fahrstreifen gelten würde, könnte man überhaupt § 5 (8) anwenden. Es bliebe aber immer noch die Nichtgefährdungsregel gerade beim Vz 340 ... Knifflig ...
Gefühlt sollte bei Schmutzstreifen der Autofahrer nicht ohne ordentliche Mitschuld rauskommen ...
Ob solche Manöver sinnvoll sind, wäre ein anderes Thema ...
Zusammen mit dem auf dem GG beruhenden OLG-Urteil eröffnet Dir das ja nun den Weg "nach Karlsruhe"
(Vorsicht: DIeser Weg ist eine Mischung aus Kopfsteinpflaster und aktuell vereister Schlammwüste, nur schwierig zu beradeln ...
)
obwohl sie dort gar nicht fahren dürfen.
§ 39 (2): "... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. ..."
Steht zwischen Fahrbahn und linkem "Radweg", der aber paar Meter später vorm BÜ endet, dort ist es vieeeel zu gefährlich, sich einzufädeln, also bezieht sich das Schild ausschließlich und ganz, ganz sicher nur auf diesen Weg!!1!
(Luisenkreisel in Ettlingen habe ich mir vorgestern auch angeschaut, auch da habe ich viele Fragen ...![]()
)
Vielleicht komme ich im Laufe des nächsten Jahres mal vorbei, falls ich mal gen Pforzheim fahren sollte (dieses Jahr noch nicht vorgekommen, letztes glaub auch nicht ... Und nächstes sicher nicht sofort, eher Frühjahr, Sommer, ..)
Ach, man kann ja auch mit der Bahn hin, fiel mir ein, wozu hat man D-Ticket, und dann ein wenig spazieren gehen ... ![]()
tja, bestimmt noch nicht "fertig" zum Zeitpunkt des Fotos.
Doch, das ist schon "fertig" ...![]()
Ich habe Fragen, viele Fragen ... ![]()
Und zum Bildzeitpunkt war es so frisch wohl auch nicht mehr, ist nämlich schon in den Ba-Wü-Bilddaten in OSM drin ...
Kennen wir auch mit behaupteter / scheinbarer / gefühlter Sicherheit.
Ich würde ja mal prüfen, ob man die gestellten Anforderungen auchauf Radwege übertragen kann:
"Freigabe des Bordsteinweges als Radweg nur, wenn ein 24/7-Sicherheitsdienst vor Ort sicherstellen kann, dass kein Abbieger Radfahrer übersehen kann" oder so ...![]()
Ach, wenn auf dem längeren Stück die fehlende amtliche linksseitige Freigabe fehlt: Wen interessiert's dann auf den paar Metern noch?![]()
Der beidseits weißbegleitliente Bordstein ist ja auch irgendwie interessant ... Um dessen Relevanz auf Vorfahrtsfragen zu beurteilen, habe ich darüber noch nicht lang genug sinniert ...
Vielleicht komme ich im Laufe des nächsten Jahres mal vorbei, falls ich mal gen Pforzheim fahren sollte (dieses Jahr noch nicht vorgekommen, letztes glaub auch nicht ... Und nächstes sicher nicht sofort, eher Frühjahr, Sommer, ..)
(5 Jahre vorher ging's noch unter die Brücke am Kompostplatz vorbei)
Stöber gerade in den Umbauplänen des Bahnhofs Remchingen bzw. Wilferdingen-Singen, stolper dabei über "Der Wirtschaftsweg unter der Brücke entfällt auf Grund des zusätzlichen Gleises unter der Brücke. Die Radwegverbindung erfolgt übereinstimmend mit den Plänen der Gemeinde bereits heute über die Dajastraße." (Mit dem Wirtschaftsweg kann man derzeit die Straße noch kreuzungsfrei queren ...) und entdecke beim Bilder stöbern in der Umgebung relativ neue Infrastruktur, die ich noch nicht kenne ... Bilder knappes Jahr alt. Ob der Radweg inzwischen Beschilderungen und eine Radfurt bekommen hat? Anderes Ende, auch ohne Schilder, also linksseitige Freigabe nicht vorhanden zum Fotozeitpunkt ...
Endlich spricht in Kaufering (Oberbayern) mal jemand aus, was sowieso keiner weiß und macht.
Warum auch? Anderswo ist das bei der Breite ein b-pfl. Zweirichtungsradweg ...![]()
Dafür weiß man in München selber nicht, was man nun eigentlich möchte...
"Hier vorm Schild halten, nicht bis zum Tor weiterfahren, ab hier bs dort und weiter ist's verboten"
Interessanter wäre das Umfeld, ob man so noch auf die Straße reinragt, oder ob die Malerei auf dem Boden eine Parkflächenmarkierung bilden könnte, die das Schild dort gleich wieder aufhebt ...![]()
nichts mit ... zu tun.
Das ist den wahren Verschwörungstheoretikern völlig egal! ![]()
Tageblatt-Redakteurin, die mit meiner Frau befreundet ist
Große Verschwörung gegen die arme Stadt Stade im Gange!!1!
Doch, es steht da, im §37, gleich im ersten Absatz, gleich im ersten Satz.
Dein vermutetes Aufheben der Vorrangregeln des § 9 wird aber umgehend wieder kassiert:
Zitat(2) 1. Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen,
Damit geht diese speziellere Regel der allgemeineren Regel in (1) vor, die sich daher nicht auf den Radfahrervorrang aus § 9 beziehen kann, solange der Radler bei Grün radelt und dessen nach § 37 zuständiges Grün leuchtet nun mal fröhlich im Bild rum ...
Nein, darf es nicht geben.
+1
Wenn ein Radweg in Gegenrichtung freigegeben werden soll dann steht dort
alleine.
So ist es.
Ein "echt" für den Radverkehr vorgesehener Weg kan nicht gleichzeitig ein "reiner" Gehweg sein, ggfs. mit Freigabe. Unterschiedliche Rechtskonstrukte meiner unmaßgeblichen Meinung nach ... Vollwertiges Benutzungsrecht/-pflicht versus nur Duldung
-> Die Stadt darf es so nicht anordnen, aber wenn es so existiert, hat der Radfahrer Vorrang. (Meine Meinung)
Auch meine Meinung, denn
Wechsellichtzeichen nach rechts würde ich also als ausdrückliche Aufhebung des §9 (3) auslegen.
Das steht halt nirgends in der StVO, nur in der VwV-StVO, dass sowas nicht angeordnet werden darf. In der StVO selbst steht nur, wie schon zitiert ...
Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen
Aber in der Tat:
Nur mit dem Pfeil nach rechts sollte man auch mit konfliktfreiem Abbiegen rechnen dürfen,
... wie es in der VwV ja steht ... Ist aber für den Endkunden verbindlich ...
Es wurde offensichtlich versäumt, in die Fußgängerampel ein Kombisignal zu verbauen.
Lass mich raten: An der SVB ist vollkommen vorbei gegangen, dass die Übergangsregelung für die Drei-Strich-Furten (scheint hier tatsächlich eine zu sein. Für Zwei- oder Vier-Strich-Furten galt die ja nie oder war schon viel länger aufgehoben?) schon fast genau 10 Jahre aufgehoben ist und die glauben immer noch, der rote Fußgänger würde völlig reichen ...![]()
![]()
Nun ja, ohne Mitgliederlisten, an die man womöglich nicht so einfach rankommen dürfte, kann man nicht zuverlässig Ex-Mitglieder vermeiden ...
Und dafür ...
Man darf lediglich nicht weiterhin Mitglied einer anderen Partei sein, wenn man Mitglied der CDU werden will.
... wäre ja praktisch, wenn die Partei verboten würde, erlischt damit doch auch die Mitgliedschaft.