Beiträge von Mueck

    Tja, diese Religionsgemenschaft hat halt inzwischen die beiden anderen großen um paar Mio. überholt und ist m.W.n. inzwischen die größte ...

    (... und auch der mit Abstand größte Radfahrerverband, wiel ja die meisten Mitglieder ja auch ein Rad im Keller haben ... Etc.)

    Eben in einem anderen Forum gefunden:

    Externer Inhalt www.youtube.com
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    (Luisenkreisel in Ettlingen habe ich mir vorgestern auch angeschaut, auch da habe ich viele Fragen ...;(:cursing: )

    Der Kreisel hat es zumind. online schon in die BNN geschafft mitsamt Video:

    Ettlinger kritisieren Radwege-Chaos: Redakteurin macht Selbstversuch
    Leser kritisieren die neue Radwegführung an der Pforzheimer Straße in Ettlingen. Die Stadt verweist auf Unfälle und Polizeiwünsche.
    bnn.de

    Im Moment sehe ich nix von BNN+, könnte also frei sein.

    Gefunden via Facebook, dort auch meine Kommentare dazu:

    bnn.de / Badische Neueste Nachrichten
    Leser kritisieren die neue Radwegführung an der Pforzheimer Straße in Ettlingen. Wir haben uns selbst aufs Rad geschwungen.
    www.facebook.com

    Der Fuss e.V. findet, dass Lastenräder nix auf "Wegelchen" verloren haben - so weit so gut.

    In Österreich ist die B-Pflicht/das B-Recht breitenabhängig und glaub auch spurzahlabhängig definiert statt wie bei uns wachsweich in der VwV-StVO versteckt und ich meine, die NL haben theoretisch sowas ähnliches (praktisch berichten VM-Fahrer etc. aus den NL oft was anderes). In der Schweiz GAB es m.E.n. mal auch sowas ... Also an sich nix außergewöhnliches. Aber anstatt "Bananen zu krümmen" *vorurteilebreittretdiewohlnichtstimmen*, sollte DAS mal vereinheitlicht werden ...

    Demnächst vielleicht noch Kennzeichenpflicht?

    Wir wissen ja: Nachdem kürzlich Kennzeichen für Kfz eingeführt wurden, haben wir ja freie Fahrt auf Radwegen und -spuren ... *hüstel*

    Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist, oder ob sich die selbe Situation auf dem rechten Fahrstreifen der Fahrbahn zugetragen hätte?

    Ich würde sagen: Macht einen Unterschied

    - Der Schmutzstreifen bringt nicht nur den ausreichenden Platz fürs Überholen, sondern auch eine Nichtgefährdungsregel mit, wenn man den überfährt, vielleicht sogar weitere Regeln aus dem § 7, während

    - Innerhalb eines Fahrstreifens klar das rechtsseitige Überholverbot fahrender Fzg nach § 5 (8) gilt und solche Situationen erst gar nicht entstehen dürften, was man dem Radfahrer als Fehler ankreiden und gegen § 9 (3) abwägen kann.

    Letztere kann natürlich unterschiedlch ausfallen. Tritt der Abbieger voll auf die Bremse und zieht unvermittelt rüber, sodass der Radler nicht mehr vermeiden kann, neben das Fzg zu kommen, wird man eher den § 9 zitieren können auch ohne Streifen, bei Tempos und Situationen wie hier eher nicht. Aber eben den Schutzstreifen ... Der könnte den Unterschied machen ... Aber konkrete Fälle sind mir keine in Erinnerung.

    Zitat

    § 5 (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    ... klingt erst mal weniger gut für Radler, die es eilig haben ...

    Es gilt aber auch:

    Zitat

    Vz 340 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    § 7 (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    § 9 s.o.

    Mir sind noch keine Urteile bekannt geworden, die geklärt haben, ob ein Schutzstreifen als Fahrstreifen im Sinne des § 7 anzusehen ist, weil links davon ja eig. genug Platz für ein Kfz sein sollte nach VwV und rechts der Linie eig. nur Radfahrer fahren sollten, sodass das "mehrspuriges Fahrzeug" rechts nicht anwendbar wäre, was zudem auch nur bei unmarkierten Fahrstreifen relevant wäre, hier sind "sie" aber markiert ... Nur wenn das nicht als Fahrstreifen gelten würde, könnte man überhaupt § 5 (8) anwenden. Es bliebe aber immer noch die Nichtgefährdungsregel gerade beim Vz 340 ... Knifflig ...

    Gefühlt sollte bei Schmutzstreifen der Autofahrer nicht ohne ordentliche Mitschuld rauskommen ...

    Ob solche Manöver sinnvoll sind, wäre ein anderes Thema ...

    obwohl sie dort gar nicht fahren dürfen.

    § 39 (2): "... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. ..."

    Steht zwischen Fahrbahn und linkem "Radweg", der aber paar Meter später vorm BÜ endet, dort ist es vieeeel zu gefährlich, sich einzufädeln, also bezieht sich das Schild ausschließlich und ganz, ganz sicher nur auf diesen Weg!!1!

    Vielleicht komme ich im Laufe des nächsten Jahres mal vorbei, falls ich mal gen Pforzheim fahren sollte (dieses Jahr noch nicht vorgekommen, letztes glaub auch nicht ... Und nächstes sicher nicht sofort, eher Frühjahr, Sommer, ..)

    Ach, man kann ja auch mit der Bahn hin, fiel mir ein, wozu hat man D-Ticket, und dann ein wenig spazieren gehen ... ;)

    tja, bestimmt noch nicht "fertig" zum Zeitpunkt des Fotos.

    Doch, das ist schon "fertig" ...;(

    Ich habe Fragen, viele Fragen ... :cursing:

    Und zum Bildzeitpunkt war es so frisch wohl auch nicht mehr, ist nämlich schon in den Ba-Wü-Bilddaten in OSM drin ...

    Kennen wir auch mit behaupteter / scheinbarer / gefühlter Sicherheit.

    Ich würde ja mal prüfen, ob man die gestellten Anforderungen auchauf Radwege übertragen kann:

    "Freigabe des Bordsteinweges als Radweg nur, wenn ein 24/7-Sicherheitsdienst vor Ort sicherstellen kann, dass kein Abbieger Radfahrer übersehen kann" oder so ...:evil:

    Ach, wenn auf dem längeren Stück die fehlende amtliche linksseitige Freigabe fehlt: Wen interessiert's dann auf den paar Metern noch?:rolleyes:

    Der beidseits weißbegleitliente Bordstein ist ja auch irgendwie interessant ... Um dessen Relevanz auf Vorfahrtsfragen zu beurteilen, habe ich darüber noch nicht lang genug sinniert ...

    Vielleicht komme ich im Laufe des nächsten Jahres mal vorbei, falls ich mal gen Pforzheim fahren sollte (dieses Jahr noch nicht vorgekommen, letztes glaub auch nicht ... Und nächstes sicher nicht sofort, eher Frühjahr, Sommer, ..)

    Stöber gerade in den Umbauplänen des Bahnhofs Remchingen bzw. Wilferdingen-Singen, stolper dabei über "Der Wirtschaftsweg unter der Brücke entfällt auf Grund des zusätzlichen Gleises unter der Brücke. Die Radwegverbindung erfolgt übereinstimmend mit den Plänen der Gemeinde bereits heute über die Dajastraße." (Mit dem Wirtschaftsweg kann man derzeit die Straße noch kreuzungsfrei queren ...) und entdecke beim Bilder stöbern in der Umgebung relativ neue Infrastruktur, die ich noch nicht kenne ... Bilder knappes Jahr alt. Ob der Radweg inzwischen Beschilderungen und eine Radfurt bekommen hat? Anderes Ende, auch ohne Schilder, also linksseitige Freigabe nicht vorhanden zum Fotozeitpunkt ...

    Endlich spricht in Kaufering (Oberbayern) mal jemand aus, was sowieso keiner weiß und macht.

    Warum auch? Anderswo ist das bei der Breite ein b-pfl. Zweirichtungsradweg ...:evil:

    Dafür weiß man in München selber nicht, was man nun eigentlich möchte...

    "Hier vorm Schild halten, nicht bis zum Tor weiterfahren, ab hier bs dort und weiter ist's verboten"

    Interessanter wäre das Umfeld, ob man so noch auf die Straße reinragt, oder ob die Malerei auf dem Boden eine Parkflächenmarkierung bilden könnte, die das Schild dort gleich wieder aufhebt ...:saint: