Beiträge von Peter Viehrig

    Ich teile insoweit die Einschätzung von Ullie , daß regelmäßige Fahreignungstests und adäquate Tempolimits, den Unfall hätten verhindern oder aber zumindest die Unfallfolgen mindern können. Daß Tattergreise mit einem gefahrgeneigten Gegenstand nachts halbblind durch die Gegend rasen, ist kein Naturgesetz.

    Jo, so kurz nach dem Krieg vermutlich. Da gab es keine Verzeichnisse über alte Schilder mehr. Wenn die StVB für das VZ noch eine Anordnung in einem alten Aktenarchiv findet, werden die Teilüberschriften noch in Fraktur sein.

    Dennoch bin ich sogar beim konzentrierten Abhören der Stau-Ansagen auf einer Fernfahrt komplett damit überfordert, mir beim einmaligen Anhören der Durchsagen die mich betreffende Autobahn-Nummer, Fahrtrichtung und Abschnitte zwischen Anschlussstellen zuverlässig zu merken.

    Das ist doch recht leicht. Gerade bei den Fernfahrten hat man doch die jeweiligen Autobahnen im Kopf, die man entlang muß, schon um die jeweils richtigen Ausfahrten zu nehmen. Also bei mir war das Standard, gerade bei ungewohnten Fernstrecken. Im Deutschlandfunk haben sie die betroffenen Autobahnen immer in aufsteigender Reihenfolge nach Numerierung durchgenommen. Es war leicht, auf die entsprechenden Nummern besonders zu achten.

    Heute betrifft mich das nicht mehr. Ich weiß also nicht, ob der DLF das noch so handhabt.

    Gibt es hier jemanden, der ernsthaft glaubt, Persönlichkeiten die "Rasen" wollten, würden sich morgens mit der Schere über die Tageszeitung hermachen und den Ausschnitt mit den Blitzerstellen herausschneiden, um dessen Inhalt anschließen auswendig zu lernen bzw. sich den Schnippsel als Spickzettel ins Portmonnee zu stecken oder ans Armaturenbrett zu heften?

    Ich glaube, daß es zumindest jene beeinflußt, die parallel den Dudelfunk in ihrem Blecheimer laufen lassen, wo regelmäßig die Durchsagen über die Standorte der "Abzocker" durchgegeben werden, um an den entsprechenden Stellen dann doch mal die gewohnten 70 auf 52 zu drosseln.

    Ich hoffe, dass man endlich auch einmal von der Vorgabe einer "helltönenden Glocke" abkommt und die Möglichkeit einräumt, eine anständige Airzound zu verwenden, um in entscheidenden Momenten auf sich aufmerksam zu machen. Bislang hat mir sowas nur illegal das Leben gerettet.

    Bereits eine Radlaufklingel wäre ein Gewinn. Die ist derzeit in Deutschland ebenfalls nicht zulässig.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass früher (ich sag' mal "Seitenläufer-Epoche") einfach keine ausreichend guten Leuchten dafür zur Verfügung standen. Die Glühlämpchen verbrauchten recht viel Strom, das elektromechanische Relais war größer als ein "Winz-Chip" von heute. Die Batterien waren schwer. Und das ganze System sehr anfällig für Störungen.

    Es war und ist bekloppt, weil die Option fürs Handzeichen immer gegeben war, ist und bleibt, ob die Blinker nun von einem Blei-Akku, Batterie oder Nady oder was auch immer gespeist werden, ob Glühobst leuchtet oder LED, spielt alles keine Geige. Das Verbot war bekloppt und ist es immer noch.

    Mal abgesehen vom verkehrsgefährdendem Standort der Schilder: Das ist die Frage, die - nach meinem Kenntnisstand - noch immer rechtlich ungeklärt ist. Ist das unzulässig oder zulässig und der Radweg folglich weder fahrbahn- noch straßenbegleitend? Ich neige zu letzterem.

    An "gesehen werden" hatte ich jetzt gar nicht mehr gedacht – aber stimmt; bei den Glühlampen-Funzeln früher war ja nichtmal das gewährleistet. Nur ein Scheinwerfer ist halt dafür da, dass man die Fahrbahn sehen kann und dafür müssen bei 25 km/h eben auch mehr als 2 Meter vor dem Rad ausgeleuchtet sein – trotzdem scheinen selbst Marken-Ebikes oft mit "das billigste muss reichen" ausgestattet.

    Das liegt aber nicht an den Scheinwerfern selbst, billig oder nicht, sondern fast ausschließlich an deren katastrophaler Einstellung. Die meisten beleuchten nur einen Klecks 2m vor dem Rad, manch Spezialexpert(e/in) das Weltall.

    Mit dem Hinweis auf Drogenumschlagplätze kann ich aber nicht allzu viel anfangen. Wie hast Du das gemacht?

    Und wo würde ich da bei einem direkt am Alexanderplatz geklauten Rad hingehen?

    Ich habe das nicht. Die Polizei fand damals mein Rad bei einem hochgenommenen Dealer im Görlitzer Park. Ich dachte damals, auf die Idee, mich dort einmal umzuschauen, hätte ich selbst kommen können. Ich kam nicht von selbst auf die Gedankenkette: Motiv Drogensucht, Täter Junkie, Rad bei Dealer. Deshalb mein Hinweis, denn das dürfte einen Gutteil der Diebstähle von Fahrrädern ausmachen. Wenn also vergleichbare Plätze bei Dir in der weiteren Umgebung sind, dann schau Dich dort mal um.

    Auf Kleinanzeigen, Flohmärkte, Gebrauchtradhändler und dergleichen kam ich von selbst.


    Nachtrag: Vergiß die Online-Anzeige. Geh hin und liefere am besten noch Bilder ab (ausgedruckt auf Farbpapier natürlich). Fremde USB-Sticks dürfen die nicht in ihre Rechner stecken.

    Epaminaidos

    Wenn Du einen Browser hast, der noch RSS-Feeds beherrscht:

    https://www.berlin.de/polizei/service/vermissen-sie-ihr-fahrrad/herrenfahrraeder/index.php/rss

    Es gibt da noch andere Feeds, mußt Du mal schauen:

    Vermissen Sie Ihr Fahrrad oder ein anderes Fahrzeug? - Berlin.de

    Bei dem Diebstahl bei mir damals hat der Polizist von der Beschlagnahme des Rades bis zum Fund der Rahmennummer am Rad etwa ein Jahr benötigt. Ob es vorher dort auftauchte, weiß ich nicht, da ich erst nach der Rückgabe meines Rades von dem Feed erfuhr.

    Abhängig davon, wovon der Diebstahl "motiviert" war, ob sich also Dein Fahrrad überhaupt noch in Berlin befindet, lohnt es sich vielleicht, diverse Drogenumschlagplätze in der Nähe abzuklappern. Bei einem solchen fand man damals meines.

    vormals war ich auch der Meinung, dass "insbesondere" keine abschließende Aufzählung ist.

    Nur verfolgte danach irgendwo (ich finds nicht mehr) eine Diskussion, in der in Bezug auf den Schutzstreifen die Meinung vertreten und begründet wurde, dass ausschließlich bei Gegenverkehr drauf gefahren werden dürfe.

    Wenn "ausschließlich" statt "insbesondere" gemeint wäre, stünde es dort. Steht es aber nicht. Also muß es sich aus einer anderen Rechtsnorm, am besten in der StVO, ableiten. Die möge man mir benennen.