Nein. "Bewusste Fahrlässigkeit" heißt nur, dass sich der Fahrer seiner Fahrlässigkeit bewusst ist. Vorsatz im Taterfolg entsteht durch das, was ihm dabei durch den Kopf geht: "Wird schon gut gehen" vs. "Wenn es passiert, dann passiert es halt".
"Wird schon gutgehen" und "Wenn es passiert, dann passiert es halt" ist für mich gleichwertig bedingt vorsätzlich, denn der Täter ist sich der möglichen Folgen seines Handelns bewußt. Die Erwartungshaltung spielt dann keine Rolle mehr.
Du schreibst selbst, dass es Dir egal ist, ob jemand einen anderen mit einem genauen Plan und festem Tötungsvorsatz in den Wald lockt oder an einer roten Ampel mit 160 versehentlich oder billigend überfährt.
Das ist mir nicht egal. Denn ersteres ist mMn eine wesentlich schlimmere Straftat.
Für mich eben nicht. Ob jemand aus Gleichgültigkeit Menschen tötet, weil es sich halt nebenbei so ergibt, oder gezielt, hat für mich, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordenete Bedeutung.
Vielleicht haben wir nur eine unterschiedliche Vorstellung der Strafe "lebenslänglich", also 15 Jahre:
Ist es eine Höchststrafe, die für die schlimmsten Taten verhängt wird?
Unter Umständen, ja. Ein haftentlassener Mörder, der erneut einen Mord begeht, bekäme "bei mir" keine Aussetzung des zweiten Lebenslang zur Bewährung mehr. Er käme nie und nimmer jemals zu Lebzeiten wieder frei.
Gelegentlich liest man von Tätern in Deutschland, bei denen überlegt wird, auch nach der vierten Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen. Da stülpt sich mir in der Tat der Magen um.