Beiträge von Peter Viehrig

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Hervorhebung von mir.

    In dem Fall haben wir das Glück, gar nicht erst in die Fallstricke des Satzes 3 zu geraten. Mit Satz 2 ist es erschlagen, nämlich Beachtung der Lichtzeichen für den Radverkehr. Wie @Gerhart zu seiner abweichenden Einschätzung gelangt, hätte ich bei Gelegenheit gerne mal von ihm hergeleitet. ;)

    Der Absatz im verlinkten Artikel:

    Interessant. In diesem Fall halte ich das (als Anhänger der Vermeidungstheorie von Armin Kaufmann) aber für eindeutig. Er nimmt das Risiko in Kauf, hofft, daß es nicht eintritt, unterläßt jedoch zur Vermeidung offensichtlich notwendige Vermeidungshandlungen (z.B. abgebremst das seit sieben Sekunden rote Lichtsignal überfahren).

    Kurz: Entweder gehört der Mann in eine Heilanstalt oder in den Kerker. Da für erstes Hinweise fehlen, bleibt nur Kerker.

    Stimmt hatte ich überlesen. Entschuldigung. Jetzt können wir noch am bedingten Vorsatz rumnörgeln, aber eigentlich ist alles gesagt. Ich finde es immer noch gut, dass Einzelfälle be-/ verurteilt werden. Einen Vorsatz zur Tötung halte ich dort für ausgeschlossen - anders als etwa im Fall des "an Silvester in Richtung einer Gruppe Feiernder Schießenden".

    Danke, Entschuldigung natürlich angenommen.

    Ja, man könnte. Ich war übrigens ungenau. Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz. Den halte ich für erfüllt, denn immerhin hatte der Herr einen KFZ-Führerschein, der zwingend mit einer theoretischen Ausbildung und Prüfung einhergeht. Eine geistige Behinderung oder eine vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit wurde ihm schlußendlich auch nicht attestiert.

    Bei dem genannten Beispiel des schießwütigen Nachtwandlers sehe ich kein "Eventual-" mehr. Schußwaffe + Zielen sind mir ausreichend Beleg für Vorsatz, denn genau dafür ist eine Schußwaffe gedacht - Tötung.

    Das höhere Strafen eine Wiederholungstatenquote um 50% senken ist eine interessante Behauptung. Nicht überprüfbar, allerdings, weil Vergleiche mit anderen Ländern untauglich sind und es hier eben keine Änderung gab.

    Oh, die Überprüfung ist relativ einfach mit einer Google-Suche verbunden. Nahezu die Hälfte aller Gewaltdelikte der "jungen Erwachsenen" sind solche von Intensivtätern. Wenn diese nicht frei sind, können sie keine weiteren Gewalttaten begehen. So simpel kann es manchmal sein.
    Bei älteren Straftätern ist das Verhältnis nicht mehr ganz so krass, aber immer noch erheblich.


    Vorsätzliches Parken auf einem Gehweg oder vorsätzliches Überwandern einer roten Ampel wären sonst auch mit einer Haftstrafe nicht unter 2 Jahren abzuhandeln? Das geht ein wenig zu weit..


    Ich schrieb:

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus.

    Hervorhebung von mir.

    Sollten wir nicht eigentlich froh sein über ein Justizsystem, dass eben deutlich zwischen den (ebenfalls in Köln) ausgetragenen Rennen der Raserszene und einer folgenschweren Einzeltat unterscheidet?

    In der Tat. Aber tut es das noch wirklich?

    Und grundsätzlich: Empfänglich für reißerische Berichterstattung bin ich kaum (gänzlich freisprechen kann sich davon wohl kaum einer), aber Körperverletzungs- und Gewaltdelikte werden in Deutschland

    1. entschieden zu nachlässig verfolgt und

    2. im Wiederholungsfall entschieden zu nachlässig sanktioniert.

    Wenn Wiederholungstäter langjährig einführen, sänke die Gewaltkriminalität praktisch auf die Hälfte. Und das ist in meinen Augen die vorrangige Aufgabe des Justizsystems:

    1. (Wieder-)Herstellung des Rechtsfriedens

    2. Opferschutz

    3. Soziale (Wieder-)Eingliederung.

    In genau dieser Reihenfolge.

    Momentan ist es umgekehrt, wobei der erste Punkt bei Gewaltdelikten in der Regel nahezu immer entfällt und der dritte Punkt nur mit dem ersten funktioniert, was mindestens teilweise die enorm hohe Rückfallquote erklärt.

    Zur Klarstellung: Innerörtliche Rennen mit motorgetriebenen Fahrzeugen auf nicht abgesperrten öffentlichen Verkehrswegen sind für mich Gewaltdelikte (billigende Inkaufnahme und damit bedingter Vorsatz), unabhängig davon, ob wirklich jemand Schaden erleidet. Ein tatsächlich eingetretener Schaden hätte allenfalls beim Strafmaß eine (selbstverständlich verschärfende) Auswirkung zu haben.

    Tötung mit bedingtem Vorsatz (abgesehen von Notwehr) schließt eine Bewährungsstrafe aus. Das ist für mich tatsächlich nicht verhandelbar.

    Das ist wahrscheinlich richtig. Sieht man immer wieder, wenn die tatsächlichen Zahlen publiziert werden. Dennoch unterstellt der Post jetzt, dass ein Helm keinen Schutz bietet. Und liest sich natürlich mit Absicht so.

    Ich sags mal so: Ich möchte auch weiterhin, dass meine Elektrogeräte beim Versand in Luftpolsterfolie und Styropor eingepackt sind. Ich möchte weiterhin einen Eierkarton, statt die Dinger im Sack zu kaufen.

    Es fehlt noch immer ein empirischer Nachweis, daß ein Fahrradhelm (da draußen in der Praxis im Straßenverkehr) auch nur irgendeine Schutzwirkung entfaltet. Das ist der wesentliche Unterschied zur Luftpolsterfolie für den Elektrik- und Elektronikversand oder auch zu Arbeitsschuhen auf Baustellen. Wenn es psychologisch hilft, behalten Sie das Ding halt auf. Wenn einem der Selbstbetrug bewußt ist und dabei hilft, sich überhaupt aufs Fahrrad zu schwingen, dann ist auch er ein legitimes Mittel. Am Ende führt das Bewußtsein darüber aber meist dazu, das Ding wegzulassen. Und bisherige Studien, die ehrlich versuchten, methodisch sauber zu bleiben, deuten sogar darauf hin, daß dies (der Helmverzicht) die Sicherheit sogar erhöht und das Verletzungsrisiko (einschließlich Kopfverletzungsrisko) senkt, eben wegen des von @mkossmann schon erwähnten dann ausbleibenden Kompensationsverhaltens anderer und von einem selbst. Aber auch dafür fehlen letzlich die empirischen Belege, weil weitere nicht herausrechenbare Einflußfaktoren blieben oder die Stichproben einfach zu klein waren.

    Jedenfalls ist, sofern vorhanden, die Schutzwirkung von Fahrradhelmen derart marginal, daß sie im statistischen Rauschen untergeht. Und da die Fallzahlen so gering sind und hoffentlich bleiben, weil die Radelei entgegen weitverbreiteter Eindrücke eben eine recht sichere Sache ist (von @Maltes Schlägertypen mal abgesehen, bei denen auch ein Helm nichts nützt), besteht diesbezüglich auch kaum Aussicht auf baldige Besserung.

    Ich freue mich auf die App, mittlerweile nenne ich nämlich ein Smartphone mein eigen.

    Nun:

    Wieso parkte der Halter? Weder wissen wir von Geschlecht noch falschparkender Person. In dem Fall also gendern (was ich eigentlich nicht mag, aber hier sollte es möglichst formell korrekt zugehen und andernfalls wird es doch falsch) und ändern in "Führer/in des Fahrzeugs" sowie "Das Fahrzeug wurde auf ... geparkt und behinderte..."

    Nachtrag: Gerade eben habe ich den Effekt mit meinem Android-Smartphone (FF unter Android 5.1.1) nochmals reproduzieren können. Daß er bei anderen nicht auftrat, lag also mutmaßlich daran, daß diese sich nicht über die https-Seite eingeloggt haben, was die Fehlerursache doch deutlich eingrenzt. @Gerhart wies ja bereits darauf hin, daß das betreffende Photo nur per http eingebunden wurde. Unverschlüsselte Inhalte während einer verschlüsselten Verbindung: Ein guter Browser streikt dann. In diesem Fall wird dann vermutlich die gesamte Verbindung auf http umgestellt, womit das Sitzungs-Cookie seine Gültigkeit verliert. Insoweit verhalten sich sowohl die Browser (sogar der vielgescholtene IE) als auch die Forensoftware eigentlich korrekt.