Das hatte ich befürchtet.
Aber bevor ich zur Verifikation den Internet Explorer aus dem Archiv hole, wollte ich mal nachfragen.
Danke.
Das hatte ich befürchtet.
Aber bevor ich zur Verifikation den Internet Explorer aus dem Archiv hole, wollte ich mal nachfragen.
Danke.
Soeben ist mir ein interessanter Bug hier im Forum untergekommen, dessen Ursache ich nur vermuten kann:
Rufe ich entweder
1. die letzte Seite des Threads "Daily Kieler Straße" auf und mache einen "Refresh" oder
2. will ich das Photo in diesem Beitrag im Vollbild ansehen,
werde ich aus dem Forum ausgeloggt.
Putzig.
Gleiches geschieht, wenn ich versuche, nach Aufruf der letzten Seite des o.g. Threads diesen Beitrag hier abzuschicken.
"nicht persönlich" zu werden sowie "den Ball nicht zu direkt" zu spielen und kritisches Blog sind ein Antagonismus und erinnert mich an die "Meinungsfreiheit im Rahmen der sozialistischen Moral".
Im übrigen schlage ich vor, einfach ein solches, regelmäßig befülltes kritisches Blog mit deutschem Impressum zu eröffnen und sich nach den ersten 500.000 Unique Visits ohne Abmahnung nochmal zu melden.
Und ja, im Untergrund zu bloggen hat Nachteile: Für die Abmahnindustrie z.B.
Suche Dir eine .net-, .org-, .com-, .is- oder irgendeine exotische Domain, die keiner deutschen Jurisdiktion unterliegt, einen Hoster, der Whois-Protection anbietet (der natürlich ebensowenig deutscher Jurisdiktion unterliegen darf), miete einen Server außerhalb von Festlandeuropa sowie UK und zahle alles in Bitcoin. Dank Verräterpartei ist zusätzlich die Nutzung eines VPNs dringend anzuraten.
Wieviele mit Deinem Namen gibt es auf der Welt? Abhängig davon mußt Du möglicherweise noch auf die Verwendung desselben verzichten.
Dann hat sich das mit den Abmahnungen.
Es sind wohl 125.000 Personenstaustunden im (Straßen) Verkehr gemeint. Analog zu x Personenarbeitsstunden, was häufig zu Arbeitsstunden gekürzt wird, könnte man auch hier von Staustunden schreiben. Das verstünden aber wahrscheinlich weniger.
Das ist mir aus der Seele geschrieben...
Aber als Altbau zählen formal inzwischen auch Nachkriegsbauten. Und das obige gilt für anliegende Gebäude ganz allgemein, ältere leiden nur mehr darunter.
Ich wäre ja für Oberleitungsbusse. Die sind schneller auf die Straße zu bringen, sind praktisch genauso umweltverträglich wie Straßenbahnen, zusätzlich aber sehr viel leiser und erschütterungsärmer (besser verträglich für anliegende Altbausubstanz) und verursachen bei einer Panne keinen Ausfall eines ganzen Netzstranges, weil die im Notfall einander überholen können.
Das bezweifle ich allerdings stark.
Ok, viele, nicht die meisten.
Gesetzt, daß es sich wirklich um nicht mehr zum Straßenraum gehörenden Privatgrund handelt (die meisten Fuß- und auch viele Radwege gehören übrigens ebenfalls zum Privatgrund der zugehörigen Immobilie), kann man sich die Werbetafel gedanklich auch durch eine Hauswand ersetzen. Es würde nichts ändern, außer daß dann offensichtlicher würde: Hochbordradwege sind ein Fehlkonzept.
Ich will diese Gestaltung nicht rechtfertigen oder gar die allumfassende Werbung im Straßenraum gutheißen, aber Privatgrundstück bedeutet eben auch, daß der Eigentümer eines Grundstücks Gestaltungsspielräume haben muß, um es nutzen zu können. Das Problem ist der Radweg und nicht die Nutzung einer eigenen Immobilie.
Münster scheint schon ein besonderes Pflaster:
Radhelmfakten - Lewe und Schulze-Werner zeigen mich erneut an
Das geht gegen Rasmus Richter, der gegen die RBP in der Wolbecker Straße geklagt hatte. Man stört sich wohl diesmal an diesem Artikel.
Wir erinnern uns:
Hier sind also inzwischen welche, die die Anspielung nicht mehr verstehen. Das ist ein Grund zur Hoffnung.
Drauf radeln oder nicht drauf radeln?
Auf dem ersten keinesfalls! Da ist zur Sicherheit der Radfahrer lediglich die Dooring-Zone abmarkiert.
Auf dem zweiten dagegen höchstwahrscheinlich.
Nach dem Wortlaut der StVO muß man bei den anderen Beispielen aber auch halten - das ist es ja, kaum einer weiß und kapiert das. Übrigens: Keine Haltelinien:
Die letzgenannten Beispiele sind aber schon eindeutiger. Da greift ja sogar die weitverbreitete und Polizeimeinung "rechts des Radweges".
Ups, hier doch wieder links. Sorry.
Nee, eigentlich ist das nicht wirklich relevant, nur eine theoretische Debatte. Die wenigsten Polizisten wissen überhaupt, daß es ein Rotlichtverstoß sein könnte, geschweige denn, daß sie das ahnden. Die wenigen, die an solchen Stellen überhaupt einen Rotlichtverstoß feststellen, belassen es doch meist bei einer Ermahnung. Einfach weil sie wissen, daß man das als Laie kaum durchblicken kann. Kritisch wird es nur im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger. Und da ist es auch schon wieder egal - denn mit Fußgängern rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen muß man an solchen Stellen in jedem Falle.
Würdest Du wirklich auf folgendem Radweg bei Fahrbahn-Rot anhalten?
Zwar wurde ich nicht gefragt...
Sobald da Fußgänger auch nur in der Nähe sind, die unvorhersehbar spontan den Radweg kreuzen könnten, würde ich das. Andernfalls würde ich "vorbeischleichen" und wäre einer von den 3 Radfahrern in Berlin, die das überhaupt als Rotlichtverstoß verbuchen würden. Wir hatten das ja schon an anderer Stelle, daß noch nicht mal Polizisten einen solchen sicher zu erkennen in der Lage sind, weil selbst die da etwas von links und rechts des Radweges faseln.
Übrigens, das ist auch in anderer Hinsicht ein Grenzfall: Das Ding ist wohl gerade eben noch fahrbahnbegleitend. Ein Meter mehr Abstand und es wäre kein Rotlichtverstoß mehr.
Das nennt man betriebsblind. Der braucht 'ne neue Brille.
"Aber ich hätte auch gelähmt sein können", sagte Jürgen Sch., der 8000 Euro Schmerzensgeld als "Wiedergutmachung" erhalten hat.
Bin ich der einzige, der meint, da fehlen 2 Nullen? Was ist das genau, das Juristen die grundgesetzlich verankerte Menschenwürde derart mit Füßen treten läßt, daß so lächerliche Summen bei schwerster Verletzung der körperlichen Unversehrtheit herauskommen? Wie kommt dieser Schaltfehler im Hirn zustande? Wer lehrt diesen?
*kopfschüttel* und Abgang.
Och, der Vergleich stimmt schon. Die Stadt Münster hat bestimmt auch schon viele Menschenleben gerettet und manche Unternehmen erst ermöglicht. Gerade die Vergleichbarkeit der Ambivalenz ist es ja. Man kann sowohl Dynamit als auch die Stadt Münster benutzen, um Menschen fahrlässig, grob fahrlässig oder auch vorsätzlich um's Leben zu bringen.
Noch deutlicher, etwa mit Namensnennungen, zu formulieren, wäre am Ende schwierig für den hiesigen Hausherrn, weshalb ich das lasse...
Liebe macht blind - Toter Winkel auch
Gegenvorschlag für einen LeitDummspruch: Dynamit tötet - Die Stadt Münster auch