Bleibt die Frage, ob es rechtlich wirklich zulässig ist, dort bei Fahrbahnrot zu fahren. Mir erscheint die Vorschrift dort ebenfalls nicht eindeutig, so wie Epaminaidos schreibt.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
Es ist zulässig, als Radfahrer dort bei Rot zu fahren. Dann dürften Sie das dort ebenfalls, was offensichtlich gefährlicher und selbstmörderischer Unsinn wäre.
Oder Sie dürfen es nicht, dann bei der obigen Situation auch nicht.
Nach Gutdünken die passende Auslegung jeweils auszuwählen, geht jedenfalls nicht.
(Das bleibt den Schwarzkitteln vorbehalten, wird dann Rechtsbeugung genannt und ist in der Regel straffrei. Deshalb machen die das fast jeden Tag.)
Edit: Daß Verwaltungen und Verkehrsbehörden irgendwelche Linien irgendwohin malen und dabei vermutlich genau solche Rotlichtfahrten der Radfahrer erwarten, ist keine Legitimation, dann tatsächlich auch ein Rotlichtfahrer zu werden. Hanebüchene Straßenpinseleien findet man als Radfahrer schließlich alle Nase lang.