Beiträge von Peter Viehrig

    Lichtzeichen muss man aber nur beachten, wenn man in den von Lichtzeichen geregelten Bereich einfährt. Dieser ist wie schon oben geschrieben zwischen den Tastern für Fußgänger.

    Na gut, dann stelle ich die Frage eben nochmal: Welche Rechtsgrundlage ist das, die den Regelbreich der Lichtsignale auf "zwischen den Tastern" begrenzt? Wo steht geschrieben (genaue Angabe der zutreffenden Rechtsverordnung bitte), daß die Fußgänger, wenn ihnen Grün signalisiert wird, nicht sicher von Fußweg zu Fußweg queren können? Und welche Rechtsverordnung hebt die Gültigkeit der "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" für Radfahrer auf, wenn doch §37 StVO genau diese Gültigkeit der "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" für Radfahrer explizit postuliert?

    aber dennoch halte ich den Signalgeber für den Fahrbahnverkehr an dieser Stelle nicht für den Radverkehr gültig.

    Und auf welcher Rechtsgrundlage fußt diese Ansicht? Oder gilt das, weil bei Grün querende Radfahrer rechts vor links beachten sollen, wenn sie auf andere Radfahrer treffen, Ampel hin oder her? Oder gilt die auch unter Polizisten verbreitete alte Mär: Ampel links vom Radweg? Und wieso sollen Fußgänger bei Grün nicht sicher von Fußweg zu Fußweg queren dürfen? Wo steht das nochmal gleich? Welches Gesetz oder welche Verordnung ist das, die Lichtsignalanlagen für Radfahrer auf Radwegen außer Kraft setzt? Nach MalteVO 8) natürlich nicht alle, nur bestimmte.

    Ja, ich weiß, die Diskussion hatten wir schon ein einige male. Es ist natürlich richtig, daß der Jahreswechsel diesbezüglich fast keine Auswirkungen hatte.

    Im konkreten Fall ist das natürlich eine belanglose Spitzfindigkeit, weil beide Ampeln parallel schalten, aber wer weiß, wo man noch auf sowas trifft.

    Alle Nase lang in Berlin beispielsweise (oft pappt da aber noch ein verblichenes, ehedem blauweißes Radverkehrssymbol). Und klar, das ist eine Spitzfindigkeit, die einem von jedem Amtsrichter um die Ohren gehauen würde. Es sei denn natürlich, der ist selber "Radverkehrsaktivist", der das ebenso alles beknackt findet. Aber dann ist er wahrscheinlich auch ehrlich und gibt das Verfahren wegen vermuteter eigener Befangenheit (die ja trotzdem nicht gegeben sein muß, autofahrende Richter urteilen ja auch über Autofahrer) an einen Kollegen weiter. Insofern tippe ich mal: Als überpedantischer Radfahrer verlöre man in allen Instanzen bis einschließlich OLG.

    Und noch was lustiges habe ich entdeckt: Eine "Babyampel" (die für Radfahrer), aber OHNE jegliche Fahrradsymbolik. Für wen gilt die jetzt? Daneben hängt auch eine große Ampel.

    Nun, es gilt das naheliegende. "Babyampeln" sind welche, die sich an den Radverkehr wenden. (Wofür sollten die auch sonst sein?) Und die sind zu beachten, sobald ein Radler Radverkehrsanlagen nutzt, welcher Art die auch immer sein mögen, beispielsweise gelten sie (sofern vorhanden) auch in diesen Schutzstreifenstummeln, wie man sie gerne wenige Meter vor einer Kreuzung beginnen läßt . Auf der ("unbefleckten") Fahrbahn hingegen gilt die Ampel für den Fahrverkehr ("Autoampel").

    Gerade das oben verlinkte Bild der Husarenstraße zeigt doch kein ernsthaftes Problem.

    Ich schließe mich @Epaminaidos an und ergänze mal mit folgender Frage:

    Wie würde diese Straße zu gleicher Uhrzeit aussehen, wenn keiner die Straße dort mit seinem Großraumblech zuparkte?

    Sähe man dann mehr oder weniger Menschen? Spielende Kinder in einer Wohnstraße etwa?

    Dunnemals waren nahezu alle Straßen innerorts "Begegnungsflächen", heutzutage werden solche "Begegnungsflächen" explizit ausgewiesen und bekommen deshalb in der Verwaltungssprache diesen schauderhaften Begriff, entsprechende Totgeburten sind das dann.

    Service:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Tja, so unterschiedlich kann man das sehen. 4,5 Jahre bedeuten, daß der 3 davon absitzt. Allein dafür, daß er nur knapp am versuchten Mord vorbeigeschrammt ist, hätte das Gericht sich der Höchststrafe annähern müssen.

    Gewalttäter gehören aus dem Verkehr gezogen, nicht nur aus dem Straßenverkehr. Und zwar lange. Richtig lange. Das verlangen Menschenwürde der Opfer sowie der Anspruch aller auf körperliche Unversehrtheit.

    Mal am Brandenburger Tor neben den ganzen Pferdekutschen geradelt? Ich finde, das riecht ganz gewaltig.

    Natürlich bin ich da schon geradelt, das ist *die* Achse, um zügig aus dem Osten zu entkommen. 8)

    Es riecht, ja. Im wesentlichen nach Silage. Unangenehm finde ich das nicht. Ich finde, es ist sogar ein eher angenehmer Geruch. Bei Pferden, die regelmäßig nur Gras und Heu bekommen (Silage ist nur im Winter als kräftigendes Zusatzfutter nötig), riecht man wirklich nahezu nix bis wenig, solange man die Nase weiter als einen Meter von den Ausscheidungen fernhält. Nur die Tiere selbst riechen etwas. Das tun Großtiere halt, mal mehr, mal weniger. Wirklich unangenehm ist das nicht, allenfalls ungewohnt für feine, nur synthetische Duft- und Aromastoffe gewohnte Großstadtnasen.

    Aber wir müssen hoffentlich nicht ernsthaft diskutieren, die Versorgung wieder auf Pferdekutschen umstellen. Ich halte das für lächerlich.


    Ich nicht. Jedenfalls nicht generell. Komplett umstellen ginge nicht, klar, aber ein nennenswerter Anteil schon.

    Nette Anekdote, aber wohl kein Modell, um dieses Geschäft hier zu versorgen.

    Mal ganz ohne Ironie: Solche "Supermärkte" funktionieren doch nur,

    - weil es PKW gibt,
    - weil sie Kaufkraft aus den Innenortslagen abziehen und außerorts bündeln.

    Das muß ja nicht so bleiben.

    Weniger stinken würde es auch nicht.

    Mal einen Pferdestall entmistet? Das riecht kaum. (Pro-Tip: Man kann bei einigen Koppeln und/oder Pferdebesitzern recht günstig eine Reitbeteiligung im Gegenzug zu Ausmist- und Pflegearbeiten erwerben. Da kann man die relative Geruchsarmut selber hautnah feststellen.)

    Und im Vergleich zu den explosionsbedingten Abgasen ist es (jedenfalls im freien) nahezu ungiftig.

    so etwas wie "übersehen" scheint mir noch der plausibelste Grund für diese insgesamt zum Glück eher seltene Unfallkonstellation, einfach von hinten angefahren zu werden.

    Ist WhatsApp Open Source? Dann könnte man ja nachschauen, wo da im Code die plötzlich aus dem nichts auftauchenden Radfahrer versteckt sind. Und wer die da reingehackt hat. Die Russen wahrscheinlich. Putin war's.

    Sorry.

    Mein Beileid den Angehörigen.

    Nicht alle regelmäßigen Leser hier lesen auch regelmäßig bei ihm. Deshalb klatsche ich nicht mittels eines Kommentars bei ihm Beifall, sondern möchte vielmehr die hiesigen Leser ausdrücklich bitten, die hervorragende Recherche im Ruhrpott durch @Forumteilnehmer zu würdigen. Gut gemacht!

    Besuch im Land der "fahrradfreundlichen Städte": Essen, Mülheim und Bergisches Land

    Man bringe etwas Zeit zur Lektüre mit, denn meiner Meinung nach ist ihm auch rhetorisch ein "Schmankerl" gelungen.

    Fahrradfreundlichkeit verbinden wir in der Regel mit den Niederlanden oder Kopenhagen, vielleicht mag mancher sogar Münster als "fahrradfreundlich" betrachten. In Deutschland gibt es jedoch ein Bundesland, das sich für besonders "fahrradfreundlich" hält: Nordrhein-Westfalen ist das Land der "fahrradfreundlichen Städte". Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) hat 76 Mitgliedskommunen. Auf der Landkarte betrachtet scheint die Hälfte der Fläche des Bundeslandes "fahrradfreundlich" zu sein - ein beachtlicher Wert. Doch tatsächlich verbindet kaum jemand den Begriff "Fahrradfreundlichkeit" mit Städten, die einen relativ geringen Radverkehrsanteil besitzen, wie etwa Bochum (6%), Dortmund (6%), Essen (5%), Mülheim (4%) oder Oberhausen (6%). Selbst 21 Jahre Mitgliedschaft in dem Club für "Fahrradfreundlichkeit" haben im Fall der Stadt Essen nur einen Radverkehrsanteil von fünf Prozent ergeben, ein erbärmliches Ergebnis. Dennoch darf die Stadt Essen sich auf die Auszeichnung "grüne Hauptstadt Europas 2017" freuen. Auch Mülheim gilt schon seit siebzehn Jahren als "fahrradfreundliche Stadt". Allen Ernstes wird in Nordrhein-Westfalen eine Stadt mit einem Radverkehrsanteil von nur vier Prozent als "fahrradfreundliche Stadt" gehandelt.

    :thumbup:

    Bei dem San Franzisko 1906 Verkehrsgeschehen stellte sich diese Frage nicht. Da ging jeder Fußgänger dort über die Straße, wo es ihm passte.

    ...

    Aber er hat natürlich nicht die Vorrangberechtigung, die er auf dem Zebrastreifen hätte, wenn er an anderer Stelle die Straße überquert. (Warum eigentlich nicht, oder besser, warum hat er eigentlich nicht das gleiche Recht wie ein Autofahrer, die Straße zu benutzen? - Weil er der Schwächere ist? Und das Recht ist auf der Seite der Starken?)

    Das sind die richtigen Fragen ...

    Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn man die Fußgänger wenigstens in ihren Reservaten von jeglichem sonstigen Verkehr verschonen würde, seien es Hochbordradwege, für Radfahrer freigegebene Gehwege, zugeparkte Gehwege etc., stattdessen pfercht man sie immer noch mehr ein und feiert Radwege dann auch noch als großen Fortschritt für den Radverkehr. Sind sie nunmal nicht.

    Auch deshalb sind viele engagierte Radfahrer gegen (weitere) Radwege: Fußwege nur den Fußgängern, Fahrverkehr nur auf der Fahrbahn.

    Die Autor des Berichtes erweckt jedoch eindeutig den Eindruck, dass es sich bei dem 64-jährigen Unfallopfer um eine Art "Kampfradlerin" handelt, die nun das "bekommen" hat, was sie schon längst mal "verdient" hätte. ("Jedem das Seine.") Der Artikel erklärt quasi den Autofahrer zum Unfallopfer.

    Was in dem Fall ja auch irgendwie stimmt. Fußgängerüberwege benutzende Radfahrer (die ihr Fahrrad also nicht schieben) haben gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, dieser gilt tatsächlich eben nur für Fußgänger.

    Und ja, das ist weithin unbekannt, kann man sich aber zur Not auch selbst aus der StVO herleiten.

    Gar nichts funktioniert da "gut". Alleine in der ersten Hälfte sind mir 6 Fußgänger aufgefallen, die zur Seite springen müssen, um nicht überfahren zu werden.

    Eigenzitate mag ich ja eher weniger, aber da die Anmerkung eine gewisse Berechtigung hat... Ich habe es nun so formuliert:

    Es türmen sich in dem scheinbaren und manchmal auch tatsächlichen Chaos, in welchem in einer der Hauptverkehrsachsen der Großstadt Reiter, Fuhrwerke, Fußgänger, Radfahrer, Automobile, Pferde- und Seilzugbahnen unterwegs sind, nur deshalb keine Leichenberge, weil die Fahrzeuge alle ein für heutige Verhältnisse recht gemächliches Tempo haben. Dann kommt man, wie zu sehen ist, weitgehend ohne Verkehrsregeln aus. Heutzutage, mit all den Vorschriften, würde das sogar besser funktionieren und wäre nochmal deutlich entspannter.

    off-topic

    Nach der letzten Rechtschreibreform taugt Duden auch nur noch bedingt als Referenz. Ich für meinen Teil praktiziere seitdem möglichst konsequent alte Schreibweisen, teilweise sogar noch die vor der ersten Rechtschreibreform, und bin im Gegenzug großzügiger bei dem, was mir so lesend unterkommt.

    Das befriedigt einerseits meine gelegentliche Pedanterie, andererseits verschont es andere mit meinen Belehrungen.

    Sprache entwickelt sich halt, und ich muß meist nicht mitmachen. Als Kompromiß funktioniert das für mich ganz gut.

    /off-topic