Beiträge von Peter Viehrig

    ZUKUNFT MOBILITÄT: Siemens eHighway – erstes Oberleitungssystem für Lkw im öffentlichen Straßennetz eröffnet

    Perspektivisch soll die gesamte Strecke zwischen Borlänge und dem Hafen Gävle sowie einer Stichstrecke nach Avesta im Umfang von rund 110 Kilometern elektrifiziert werden. Die Kosten hierfür werden auf 1,2 Milliarden Schwedische Kronen, umgerechnet 127,5 Millionen Euro, geschätzt. Die Investition soll sich innerhalb von vier bis sieben Jahren amortisieren.

    Daß ich Oberleitungsbusse für eine gute Idee halte, schrieb ich ja schon mal. Den eher kleinen Gedankenschritt zu Oberleitungslastkraftwagen habe ich aber nicht allein geschafft. Dabei liegt das so nahe...

    Autosucht ist ein unterschätztes Problem. :)

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Via Mobilmanie.de

    Wahrscheinlich gelte ich hier als Hardliner, was aber nicht stimmt. Bei Ersttätern kann ich mit Bewährungsstrafen recht gut leben, sofern keine bleibenden körperlichen oder psychischen Schäden entstanden.
    Bei Wiederholungstätern und bei Tötungsdelikten finde ich die deutsche Justiz allerdings wirklich zu lasch. Das ließe sich aber relativ leicht ausräumen. Bei Tötungsdelikten dadurch, daß deutsche Richter Rechtsbeugung unterlassen. Bei Körperverletzungsdelikten dadurch, daß man eine gesetzliche Vorschrift einführt, wonach eine Zeitstrafe für eine Tat, die während einer laufenden Bewährung begangen wurde, nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden darf. Damit hätte man die Intensivtäter recht fix aus dem Verkehr gezogen, also genau die, die nur Härte begreifen.

    Also erst einmal, darf er sich während der Bewährungszeit nix Neues zu schulden kommen lassen, sonst darf er seine Haftstrafe antreten.

    Schön wäre es ja... In der Praxis können da schon mal 30 bis 40 "Bewährungen" zusammenkommen, bevor jemand tatsächlich einfährt.
    Die wesentliche Einschränkung bei einer Bewährungsstrafe besteht im Eintrag einer Vorstrafe im Führungszeugnis nach Bundeszentralregistergesetz (BZRG):

    (1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

    ...

    2. zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

    ...

    Und an den geurteilten 13 Monaten sieht man, daß das Gericht die Sache doch recht ernst nimmt.

    Irrationalität ist ja gerade eines der Merkmale eines Schocks. Das absurdeste, an was ich mich erinnere, war ein Mann, der bei unserem Eintreffen Rumpfheben trainierte, nachdem ihm der Hausarzt den Verdacht eines Schlaganfalls diagnostiziert hatte, dieser Hausarzt aber schon wieder weg war. Seine Frau konnte es ihm nicht austreiben. Und ich mußte sehr energisch werden.

    Sollte (und eigentlich müsste bei so großem Personenschaden ja) die Polizei hinzugezogen worden sein und den Halter noch angetroffen haben, so müsste die doch Personalien festgestellt haben.

    Zitat

    Da er die Verletzungen als nicht allzu schwer einstufte, so berichtet die Polizei, habe sich der Radfahrer nur die Mobiltelefonnummer des Unfallbeteiligten geben lassen. Als er später starke Schmerzen in den Armen spürte, begab sich der 22-Jährige in ärztliche Behandlung. Hier wurde festgestellt, dass beide Arme gebrochen waren


    Da war keine Polizei vor Ort. Typische Schocksymptomatik, man hat keine oder kaum Schmerzen, trotz gebrochener Knochen. Das kann Stunden dauern, es ist wirklich ein Fall für das Lehrbuch.

    Und für alle Zeugen: Holt die Leute aus der Situation raus. Fragt sie nach mehreren Dingen, die nichts mit dem Unfall zu tun haben (verheiratet, Wohnanschrift, Kinder, Geburtsname der Mutter usw.) und erst danach nach eventuellen Schmerzen. Im Zweifel freundlich, aber bestimmt darauf bestehen, daß sie sich abtasten lassen (möglichst Frau von Frau, Mann von Mann). Bleibt eine Weile bei ihnen, redet mit ihnen über irgendwelches Zeug, letztlich egal, was. Die können nämlich noch immer wie aus dem Nichts "wegklappen". Kommunikation *kann* diesen "Kurzschluß im Gehirn" verhindern oder abmildern. Leider klappt das nicht immer. Dann ist aber jemand da, der weitere Hilfe holen und selbst welche leisten kann.

    Wie blöd kann einer sein, noch nicht mal die Autonummer aufzuschreiben?

    Solche Bemerkungen sind es aber auch, sorry. Längst nicht alle haben bei eigener, sogar körperlicher Beteiligung an einem Unfall die Gelassenheit und Übersicht, die man eigentlich bräuchte. Das sind typische Zeichen eines sogenannten leichten Schocks. Das kann sogar in Bewußtlosigkeit enden, ohne daß es dafür einen "echten körperlichen Grund" braucht.
    Ich habe das als Betroffener bei einem Alleinunfall mit einem Moped (ohne größere Schäden an mir oder am Gefährt) schon selbst erlebt. Ich war ansprechbar, wirkte nach außen völlig normal und recht gelassen. Wo ich wohne, wußte ich allerdings die nächsten 15 Minuten nicht mehr. Da ich die Symptomatik aus meiner Zeit im Rettungsdienst kannte und in dem Moment auch erinnerte, fand ich das währenddessen sogar komisch. Wirklich eine sehr skurrile Situation.

    Da es sich um eine Belohnung handeln soll, würde ich den Gesundheitsanspruch nicht zu hoch hängen. Regelmäßige Radelei hat ja auch den Vorteil, sich bestimmte Belohnungen wieder leisten zu *können*. Mit anderen Worten: Schokolade oder Kekse gingen auch. Das benachteiligt zwar Diabetiker, aber die eierlegende Wollmichsau...

    Und Kekse gibt es in schönen Großpackungen, die man u.U. anschließend noch als Schraubenkiste weiterverwenden kann.

    Soeben durch diesen Beitrag von @Epaminaidos nochmal dieses alte Schätzchen hier gefunden:


    Verkehrskonforme Fahrradfahrt über die Rheinpromenade in Köln:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ich *vermute* einen Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der täglichen Präsenz von Radfahrern im Straßenbild, also dem bekannten safety-by-numbers-Effekt, einerseits und der unterschiedlichen Wirksamkeit der Helmpropaganda durch den unterschiedlich möglichen Realitätsabgleich derselben durch die Allgemeinheit andererseits.

    Je seltener ein Radfahrer im Verkehrsalltag, um so größer seine Gefährdung im Straßenverkehr. Je größer seine Gefährdung, um so häufiger wird ein Helm getragen, obwohl er statistisch gesehen nix bringt.
    Und es gibt ja statistische Hinweise, daß Helme agressives Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber Helmträgern etwas wahrscheinlicher machen und auch Helmträger sich durchschnittlich gesehen im Straßenverkehr riskanter verhalten. Allerdings fehlt bisher ein echter Nachweis dafür.

    Also ja, irgendwie schon, Helme sind ein bißchen gefährlich und Zeitungsmeldungen tragen dazu bei...

    Aus gegebenem Anlaß möchte ich einen Thread unter "Radverkehrpolitische Diskussion" eröffnen. Hier soll gesammelt und möglichst wenig diskutiert werden. Eingetragen werden sollen öffentlich zugängliche politische Veranstaltungen, Gerichtstermine (bei persönlicher Betroffenheit eines Forummitgliedes bitte nur von Betroffenen selbst oder wenn er/sie das wünscht), Ausfahrten und dergleichen, eben im weitesten Sinne Veranstaltungen und Termine, die einen radverkehrspolitischen Bezug aufweisen.

    Ich eröffne mit:

    Diskussion: Die Zukunft des Radverkehrs in Berlin

    Zeit: 16. Juni 2016, 18:00 Uhr

    Ort: Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin, Klosterstraße 50, 10179 Berlin


    Zitat

    Mit: Ole Kreins (SPD), Stefan Gelbhaar (Grüne), Harald Wolf (Linke), Andreas Baum (Piraten). Moderation: Gereon Asmuth (Journalist)


    Achtung: Teilnahme nur bei vorheriger Anmeldung mit verpflichtender Angabe der Personalausweisnummer unter:


    Ich habe mich angemeldet.

    Also wenn ich die aktuelle Strafrechtstheorie richtig verstanden habe, ist die Strafe an der individuellen Schuld zu bemessen.

    Das ist ja auch im Grundsatz nicht falsch. Genau deshalb gibt es ja Strafrahmen in den Paragraphen des StGB. Und die sind in aller Regel sehr großzügig bemessen. Da können sich die Juristen nach Herzenslust interpretatorisch austoben.

    Höchst allergisch reagiere ich allerdings dann, wenn sie Sachverhalte wahrheitswidrig umdeuten, weil ihnen dieser Strafrahmen nicht paßt und deshalb ein anderer Paragraph herhalten soll. Denn genau das, die Unter- oder Überschreitung des Strafrahmens, steht ihnen nicht zu. Etwaige Änderungen daran sind die originäre und alleinige Aufgabe des Gesetzgebers.

    Da kann der Zopfs fabulieren, wie er will, bedingter Vorsatz ist nunmal keine Fahrlässigkeit.

    Der Herr Strafrechtsprofessor Zopfs aus dem Spiegel-Artikel bringt das Problem des aktuellen Strafrechts ganz gut auf den Punkt:

    Ne, der lügt sich und den Lesern in die Tasche, und er versucht dabei, die Rechtsbeugung seiner "Kollegen" an den Gerichten, für deren Ausbildung und folglich deren Urteilspraxis er mitverantwortlich ist, schönzuschwadronieren. Überhöhte Geschwindigkeit innerorts ist eine der Hauptunfallursachen bei Unfällen mit tödlichem Ausgang. Dies ist auch der Allgemeinheit durch die häufige, wenn nicht gar regelmäßige Berichterstattung in nahezu allen Medien bekannt. Auch in den Fahrschulen (also beim Erwerb eines Führerscheins) wird das gelehrt.
    Folglich *muß* jemand, der dennoch innerorts rast, mindestens bedingt vorsätzlich handeln. Es ist nicht anders möglich. Entsprechend ist zu urteilen.

    Fazit des Urteils: Da man beim Zusammenprall mit einem 50 km/h schnellen Auto mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, begeht ein Autofahrer, der mit 75 km/h (hier könnte auch 100 km/h, 120 km/h oder 200 km/h stehen) einen Fußgänger umfährt und tötet, keine Straftat namens »fahrlässige Tötung«.

    SPIEGEL ONLINE zitiert den hier:

    Wer illegal Straßenrennen fährt, setzt damit leichtfertig Menschenleben aufs Spiel. Wer dabei Menschen verletzt oder tötet, für den gibt es nur einen Platz: Hinter Gittern. Freiheitsstrafen ohne Bewährung und ein lebenslanger Führerscheinentzug sind das Mindeste angesichts des ungeheuren Leids, das sie den Opfern und Hinterbliebenen verursachen. Der Führerschein ist kein Grundrecht für halbstarke Adrenalinjunkies.

    Man sollte ergänzen, daß die geurteilten Bewährungsstrafen bei Raser-Todesfällen eigentlich immer auf aktiver und vorsätzlicher Rechtsbeugung beruhen (Rechtsbeugung geht nur mit Vorsatz, aber ich schreibe es der Deutlichkeit wegen lieber dazu). Auch die kreativste Gesetzesauslegung gibt eine Bewährungsstrafe dann nicht mehr her, da in den jeweils einschlägigen §§ des StGB Mindeststrafen festgelegt sind, die eben nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden können.

    Im übrigen: Ich finde, der Herr Schnieder hat recht. Daß ich einem CDUler zustimme, passiert nicht so oft, drum sei es erwähnt.

    Radfahren - Das überschätzte Risiko von hinten

    Ich zitiere das letzte Kapitel vollständig, verweise aber dennoch auf die Startseite, denn es lohnt sich, wirklich alles zu lesen. Vielleicht wurde das bereits mal verlinkt, eine Wiederholung schadet in diesem Fall indes nicht. Außerdem fehlte diese Woche ja noch.

    Warum ist das Ergebnis der Untersuchung so kontra-intuitiv?

    Die plausibelste Erklärung dafür, dass sich entgegen der alltäglichen Klagen der meisten Radfahrer über die mangelnden Seitenabstände das Überholen als so überraschend ungefährlich herausgestellt hat, lautet: "Enges Überholen ist Absicht."

    Damit soll den überholenden Autofahrern nicht etwa unterstellt werden, dass sie in ihrem Vorwärtsdrang zum "vorsätzlich-fahrlässigen Totschlag" bereit wären. Vielmehr bedeutet die Aussage einfach nur, dass die Überholer ausgezeichnet im Gefühl haben, wo ihr rechter Außenspiegel aufhört. Enge Überholabstände zeugen eindeutig von mangelnder Kinderstube, aber sie sind eben keineswegs ein Indikator dafür, dass der Überholer den Radfahrer fast oder ganz übersehen hätte. Im Gegenteil: gerade weil der Überholer das Fahrrad auf der Fahrbahn (im Gegensatz zum optisch und psychologisch weggefilterten Radweg-Radler...) unweigerlich rechtzeitig gesehen hat, kann er sich offensichtlich auch besonders gut auf sein anstehendes Manöver vorbereiten.