Beiträge von Peter Viehrig

    Äh, doch. Wenn auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ein Fußgänger rumlatscht, muss ich mich damit abfinden, wenn es ein reiner Radweg ist, darf ich meckern.

    Für Dich als *Autofahrer* macht es keinen Unterschied in den Anforderungen an Dein Verhalten gegenüber dem Radverkehr.

    Das ist das, was ich meine. Wenn jeder immer nur die Ich-Brille aufhat, kommen wir nicht voran. Weil der Fußverkehr Bremsfaktor ist, fährt der Radfahrer also auf die Fahrbahn und wird selbst zum Bremsfaktor für die Autos. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurück und anerkennen, dass es keine besseren oder schlechteren Verkehrsteilnehmer gibt und die selbst formulierten Ansprüche auch für einen selbst gelten.

    Die Ich-Brille besteht darin, daß Fußverkehrsflächen bitte dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Und Fahrverkehrsflächen dem Fahrverkehr, was der Sicherheit (und meist auch dem Komfort) von beidem förderlich ist. Deshalb heißt das eine Gehweg und das andere Fahrbahn.

    der Radverkehr kann sogar privilegiert ganz ohne Vz 205 rechts abbiegen.

    Nein, das kann er nicht. Da der Radweg an der abgehenden Straße nicht neu angeordnet wird, endet er. Das bedeutet, rechtsabbiegende Radfahrer haben mit Nachrang auf die Fahrbahn zu wechseln, während sie aus dem regulären Kreisverkehr Vorfahrt hätten. Also bitte das entsprechende VZ 205 beachten:

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    Wobei das für rechtsabbiegende Radfahrer nur informativen Charakter hat, denn wenn sich der Radverkehr von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einordnet, hat er ohnehin Nachrang nach §10 StVO.

    Nein, der Weg links führt nach Siebensee zu einem bei Ausflugsradlern beliebten Lokal. Manche kürzen einfach den vorgesehenen Weg mit Querung am Kreisverkehr ab. Das sind 35 Meter... mei, jedem das seine. Die Beschilderung ist suboptimal, keine Frage.

    Nur die Radfahrer, die dort über das Gras auf den linken Radweg wechseln, können weiter legal auf einem Radweg fahren. Für alle anderen ist mangels anderslautender Beschilderung ab dem Kreisel Umkehr, Fahrbahn oder Acker angesagt.

    Das Nichtvorhandensein eines Privilegs ist keine Diskriminierung.

    Wenn das Privileg ausschließlich von der Antriebsart abhängt, ist es genau das.

    Du haarspaltest auf meiner vielleicht unbeholfenen Wortwahl herum

    Das stimmt. Ich tu das, um *mit Dir* Dein Problem genau einzukreisen, Dir seine möglichen Ursachen aufzuzeigen. Und herauszuarbeiten, daß Deinem Problem die Faktenbasis fehlt. Das ist wichtig, um *mit Dir* den nächsten gedanklichen Schritt zu gehen. Nämlich:

    Zitat von m01

    Wir sprechen hier auch von der RWBP und nicht von korrekt auf der Fahrbahn fahrenden Radlern neben einem Angebotsradweg.

    Das ging aus Deinen Ausführungen bis dahin nicht hervor. Und noch wichtiger: Für Dich als Autofahrer macht das genau keinen Unterschied für das von Dir geforderte Verhalten.

    Ich verstehe dann nur die Intention der Seite nicht:

    Sie steht dort. Fakten erfassen und ggf. klarstellen.

    Da freut sich der Autoclub und sagt: prima, mehr Geld für Straßen. Oder wie ist das gedacht, oder versteh ich das ganze Thema nicht? Ich dachte: Radweg außerorts super, aber die RWBP ist Käse. Und nicht: am besten den ganzen Radweg wegreissen. :/

    Dazu gehen die Meinungen auch hier auseinander. Meiner Meinung nach gibt es genug Straßen, die meist auch bereits bestens ausgebaute "Radwege" sind, die sich Fahrbahn nennen. Sicher ist jedenfalls eines: Den Autoclub, der sich über Radverkehr auf der Fahrbahn freut, müßte man erst noch gründen.

    Ich finds echt unglaublich, wie sich manch Diskutant aufführt, wenn es um abweichende Meinungen geht. Es ist ok, dass Du auf der Fahrbahn fahren möchtest, akzeptiere bitte auch, dass ich das im Regelfall nicht tun möchte. Deswegen bin ich noch lange kein Troll.

    Ich habe Dich nicht als Troll bezeichnet. Aber zugegeben, anfänglich hatte ich genau einen solchen Eindruck.

    Für mich ist ein Radweg außerorts sowas hier: https://maps.app.goo.gl/m8FDze18PmCAdKr36

    Einseitig. Das heißt, für den zwangsbeglückten Linksverkehr mit erheblich größeren Gefahren verbunden. Zusätzlich ist der mit abweichender Vorfahrtsregelung am Kreisverkehr, was die Gefährdung erhöht und den Radverkehr ausbremst. Und mit Fußverkehr als Bremsfaktor ist auch zu rechnen. 500m weiter in Deine Blickrichtung beginnt plötzlich eine linksseitige Benutzungspflicht

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    bei der man zumindest darüber streiten kann, für wen die denn nun gelten soll. Einige sind anhand der Spurenlage offensichtlich der Auffassung, nun quer übers Gras die Straßenseite wechseln zu müssen. Und sie tun recht daran, wenn sie legal auf einem Radweg weiter wollen:

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    Denn hinter diesem Kreisel dort, der wieder mit der Vorfahrtsdiskriminierung für den Radverkehr an der Einmündung einhergeht, endet der Radweg rechts im Grün, während links nix angeordnet oder freigegeben wird. Dort darf man dann alles (weiter durch den Acker, auf der Fahrbahn oder linksseitig), je nachdem, von wo genau man dort angeradelt kommt:

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    Warum sollte man also nicht gleich von vorneherein auf der Fahrbahn bleiben? Weil es verboten ist natürlich. Aber wieso? Wo ist die besondere örtliche Gefahrenlage für den Radverkehr, die das ohnehin mit der Straßenverkehrsteilnahme verbundene Risiko erheblich übersteigt, insbesondere dann, wenn die "Lösung" eigentlich doch nur neue Gefahrenpunkte schafft?

    Nur mal als Beispiel, wie das bei auch vermeintlich guten Lösungen meist endet.

    Du hast ein eigenartig egoistisches Verständnis vom Straßenverkehr.

    Das gebe ich 1 zu 1 zurück, denn Du behauptest, Schwierigkeiten als Autofahrer zu haben, wenn andere sich korrekt verhalten, und greifst als Analogie dafür auf das Verhalten von Verkehrsteilnehmern zurück, die das nicht tun (abgefahrene Reifen, zugefrorene Frontscheiben).

    Vielleicht kommst Du irgendwann darauf, daß Deine Schwierigkeiten mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn ihre Ursache ausschließlich in Dir haben, Du also zu deren Behebung dort auch ansetzen solltest.

    Vielleicht. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.

    Mit Schwierigkeiten meine ich, dass ich nicht verstehe, warum sich der Radfahrer auf die Fahrbahn und damit - aus meiner Sicht - in Gefahr begibt.

    Du hast also Verständnisschwierigkeiten. Das kommt vor. Die Gravitationstheorie beispielsweise verstehe ich auch nicht. Daraus leitet sich aber kein geändertes Verhalten für mich ab. Was sind denn nun *Deine* daraus resultierenden Probleme konkret?

    In der typischen Situation außerorts - ein gut ausgebauter und praktisch kreuzungsfreier Radweg neben einer gut ausgebauten Kreisstraße - vor welchen Gefahren schützt mich das Fahren auf der Fahrbahn?

    Inwieweit ist hierbei ein (fehlendes) Verständnis für Dich als Autofahrer relevant? Welche konkreten Schwierigkeiten resultieren dann für Dich daraus? Inwieweit beeinträchtigt Dein fehlendes Verständnis für Radfahrer auf der Fahrbahn Deine Fahrweise? Wie nimmt der gut ausgebaute Radweg Einfluß auf Deine Fahrweise als Autofahrer? Beeinträchtigt der Deine Sicht? Blendet er Dich vielleicht, so, daß Du den Radverkehr auf der Fahrbahn nur noch eingeschränkt wahrnehmen kannst?

    Zitat von m01

    Als Radfahrer bin ich der schwächste (weil keine Knautschzone) und gefährdetste (weil am wenigsten sichtbar) Verkehrsteilnehmer, also sollte ich rein aus Eigenschutzinteresse das entsprechende Verhalten wählen.

    Du wirst keine empirisch sattelfeste Statistik finden, die Dein Gefährdungsgefühl mit konkreten Unfallzahlen untermauern kann, allenfalls gegenteilige Fakten gibt es.

    Aber nochmal: Inwiefern entstehen daraus für Dich als Autofahrer Schwierigkeiten, daß jemand etwas tut, was er Deiner Meinung nach eher nicht tun sollte, wenn es doch korrekt ist?

    Fakt ist aber heute - ich kann mich wie der Anzeigenhauptmeister kleiden und ein Blinklicht auf den Kopf setzen, ich werde irgendwann übersehen. Und natürlich ist daran das Kfz schuld, aber das hilft mir nicht, wenn ich unterm Auto liege.

    Dieses Szenario ist sehr selten. Auch ein Blitz oder Meteoriteneinschlag kann mich unversehens treffen, sogar auf dem Radweg.

    Und zu guter Letzt: Inwieweit nehmen Deine Vermutungen über den Radverkehr Einfluß auf Deine Fahrweise als Autofahrer? Denn das ist ja Deine Aussage: Du hast damit Schwierigkeiten. Als Autofahrer.

    Als Autofahrer habe ich daher schon auch Schwierigkeiten damit, wenn Radfahrende trotz vorhandenem gut ausgebautem Radweg auf der Fahrbahn fahren.

    Wenn andere Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsregeln halten, hast Du also Schwierigkeiten. Bemerkenswert. Inwiefern sind Deine Schwierigkeiten von einem "gut ausgebauten Radweg" abhängig? Wie äußert sich das?

    Besonders bemerkenswert finde ich ja auch, daß nicht anwohnender Fußverkehr praktisch rechtlos gestellt wird und überhaupt keine Durchsetzungsmöglichkeiten haben soll:

    Zitat

    Die drittschützende Wirkung des Gehwegparkverbots aus § 12 Abs. 4 und 4a StVO ist regelmäßig - und so auch hier - auf den Gehweg beschränkt, der auf der "eigenen" Straßenseite des Anwohners verläuft; umfasst ist in der Regel auch nur der Straßenabschnitt bis zur Einmündung "seiner" Straße in die nächste (Quer-)Straße. In Bezug auf weitere Abschnitte des Gehwegs sind die Anwohner Teil des allgemeinen Kreises der Gehwegbenutzer und nicht mehr hinreichend von der Allgemeinheit unterscheidbar.

    In meinen Augen ist das ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.

    - die rote Fußgängerampel https://www.google.de/maps/@53.72653…1!1e1?entry=ttu gilt selbstverständlich nicht für auf dem freigegebenen Radweg fahrende Kinder, "sondern die Ampel für die Autofahrer". (gilt sie auch nicht aber diese Selbstverständlichkeit hat mich dann doch überrascht)

    Da es weder "besondere Lichtzeichen für den Radverkehr" noch einen sonst greifenden Ausnahmetatbestand gibt, gilt Satz 1 des §37 (2) Nr. 6:

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.

    Die Polizistin hat in diesem Punkt also recht.

    ... und von wem die Busspur noch so alles benutzt wird und wie der Radfahrer die busspur nicht so easy verlassen kann, weil die lücke, die gerade noch auf der nicht-busspur war, ganz plötzlich weg ist.

    aber da sind wir wieder beim Vollzugsdefizit. :sleeping:

    Das ist aber nicht für die Busspur spezifisch, sondern geschieht einem auf einer normalen Fahrspur auf der Fahrbahn genauso, wenn nicht gar häufiger, ist also kein Nachteil einer freigegebenen Busspur, sondern der Fahrbahnradelei generell. Da parkt einer in zweiter Reihe, da fährt jemand, der das nicht darf, da funktioniert mal der Reißverschluß nicht, etc.

    (btw: unbedingt mal in Fahrtrichtung (Pfeiltaste nach unten bei mir) mit dem Kameraauto mitfahren und weiter nach hinten gucken, auf den weißen Kleinwagen sowie den Radfahrer achten :rolleyes: )

    Keine Ahnung, was Du meinst. Verlinke doch einfach die Stelle direkt.

    Im übrigen: Fast überall sind in Berlin die Busspuren für den Radverkehr freigegeben. Die sonst vorhandene Problematik des Rechtsabbiegeverkehrs links vom Geradeausverkehr entschärft sich aufgrund der im Vergleich zu Radwegen und auch Streifchen aller Art erheblich besseren Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer meiner Erfahrung nach deutlich, bleibt aber noch etwas höher als reine Fahrbahnradelei ohne das. Außerdem haben sie alle und immer Fahrbahnqualität (was aber in Berlin nur bedingt ein positives Kriterium ist). Deshalb sind das meine bevorzugten Radwege. Ich nutze sie sogar ganz und gar freiwillig. Ich kann von dort ganz bequem mich zum direkten Links- und Rechtsabbiegen im Fließverkehr einordnen. Ich brauche auf meinen täglichen Wegen auf Ku'damm und Tauentzien eines definitiv nicht: Radwege.

    Ich verstehe das Problem des Herren mit Busspuren nicht. Komfortabler geht es kaum.

    das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig? :/

    Jo, das haben wir dem Storck zu verdanken, der ganz fleißig daran gedreht und die jahrelange Vorarbeit vieler Vorgänger gezielt sabotiert und konterkariert hat. Sein großes Vorbild sind zumindest öffentlich die Niederlanden. Fakten und Sicherheit zählen da nicht. Seine Nachfolgerin und jetziger Nachfolger bleiben dieser Kehrtwende bislang treu.
    Der ADFC arbeitet jetzt also gezielt der Sicherheit und dem Komfort des Radverkehrs entgegen und kann dabei auf neue Verbündete aus ADAC und konservativer Politik zählen.

    Es gibt von Köln Flughafen nach Hamburg ZOB eine Busverbindung, bei der Du zwei Stunden früher aufbrechen müßtest, um eine Stunde später als mit Deiner ursprünglich geplanten Zugverbindung anzukommen. Sie dauert also insgesamt knapp 7 Stunden.

    Indes überwögen für mich die Vorteile:

    - keine überforderten Mamas mit blökenden Kleinkindern und überdimensionierten Kinderwagen, die einem den Fahrradstellplatz blockieren

    - dasselbe gilt für Fahrgäste mit überdimensionierten Koffern o.ä., die dann in Zugabteilen am anderen Zugende verschwinden

    - kurzfristige Ausfälle und Umbuchungen kommen zwar vor, sind aber recht unwahrscheinlich. Wenn doch, dann gilt die angebotene Alternative automatisch auch für das Fahrrad

    - die vorhandene Toilette ist zwar kleiner, aber im Gegensatz zur Bahn grundsätzlich benutzbar

    - der persönliche Erscheinungszwang in einem Reisezentrum zur Klärung der Fahrradmitnahme entfällt

    - gebucht ist gebucht, die Fahrradmitnahme ist kein Angebot unter Vorbehalt

    Der zentrale Punkt ist, dass der Unfall selbst und damit die Schädigung des Opfers ja nicht vorsätzlich begangen wird, sondern lediglich das Rasen (unter billigender Inkaufnahme der drohenden Folgen) mit Absicht stattfand.

    Was bedingter Tötungsvorsatz aus niedrigen Beweggründen ist. Entsprechend hat die Justiz zu urteilen.

    In der Hinsicht unterscheidet sich der Täter aber in keinster Weise von Hunderten anderen, die aufgrund der äußeren Umstände niemanden mit ihrer Taten verletzt oder getötet haben, und bei denen keiner Jahre später noch „Gutachten über die Gefahrenprognose“ für nötig erachtet.

    Das ist richtig. Es besteht ein gewaltiges Vollzugsdefizit.

    Hier besteht die Besonderheit, dass als Tatmittel ein KFZ benutzt wurde. Ohne dieses wäre es nicht zur Tat gekommen. Wenn man dem Täter dieses Tatmittel entzieht (aus meiner Sicht: lebenslang), wird er vermutlich nicht zu anderen Waffen greifen und weitere Taten begehen.

    Der Entzug des Tatmittels ist nur durch Haft sicherzustellen. Zumindest die nächsten Jahre ist dies der einzig sichere Weg, um die unmittelbare, vom Täter ausgehende Gefahr wenigstens fast auszuschließen. Im Zuge der Rehabilitation - siehe meinen Punkt 3 - ist ihm perspektivisch die vollwertige Rückkehr in die Gesellschaft zu eröffnen, was das mögliche Führen von KFZ prinzipiell einschließt. Das geht nur, indem man mit und an dem Täter arbeitet. Das ist Aufgabe des Strafvollzuges. Kann dieser das nicht leisten, ist das eben zu ändern.

    Andererseits: Das Beim ist weg, keine Strafe und kein Geld der Welt bringt es zurück. Also geht es hier letztlich nur um Rache, was ich aber auch gut verstehe.

    Es geht eben nicht um Rache, sondern um Rechtsfrieden. Rache wird es, wenn man es - wie im vorliegenden Fall - dem Opfer quasi anheim stellt.

    Und im Gefängnis bekommen die Leute die nötige Unterstützung? Nach allem was ich gehört habe ist das nicht der Fall. Viel mehr werden hier neue Kontakte zu Kriminellen geknöpft.

    Wenn sie diese Unterstützung nicht bekommen, muß man das eben ändern. Deutschland ist ein grundgesetzlich verfaßter Sozialstaat. Was bedeutet, daß er verpflichtet ist, entsprechend erforderliche Sozialarbeit zu leisten bzw. leisten zu lassen. Bürgergeld reicht da nicht. Auch Arbeit mit und an Straftätern im Strafvollzug ist davon umfaßt. Sowohl Täter als auch die Gesellschaft insgesamt haben darauf ein Anrecht.

    Das eigentliche Problem liegt nicht in der Justiz, auch nicht bei diesem einzelnen Täter. Wir haben ein gesellschaftliches Problem, z. B. dass das Auto allgemein als Statussymbol angesehen wird, dass wir noch immer kein Tempolimit haben und dass weder die Bußgelder noch der Verfolgungsdruck ausreichen, um für Ordnung zu sorgen.

    Das sehe ich anders. Das vorliegende Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben, Gewalt adäquat zu behandeln. Daß das Problem darüber hinausweist, bestreite ich nicht. Aber in der Justiz ist es wirklich augenfällig und reicht - wie hier beim Mordversuch - bis hin zur Rechtsbeugung.

    Die Option der Aussetzung zur Bewährung kann man grundsätzlich in Frage stellen, aber bitte nicht nur selektiv bei bestimmten Delikten.

    Oh doch. Bei versuchtem Mord ist Bewährung indiskutabel, Punkt. Sie ist Opferverhöhnung und leistet Selbstjustiz aktiv Vorschub, denn das Opfer wird ein weiteres mal - diesmal vom Staat - herabgewürdigt und entwertet. Das betrifft ganz bestimmte Delikte. Ganz selektiv. Im Verhältnis zu einem adäquaten Strafmaß für Mord und Mordversuch ist eine Bewährungsstrafe genau das: "Freispruch zweiter Klasse", womit dieses Mittel - nämlich Aussetzung zur Bewährung - durch die Justiz selbst entwertet wird.

    PS: Über Freigang für den Täter reden wir dann mal in 5 bis 8 Jahren. Vielleicht. Wenn dann ein Gutachten mit Gefahrenprognose über ihn vorliegt.