Ich glaube diese Zahl auch nicht. Da fehlt wohl eine Null, man sieht solche Dinger ja alle Nase lang im Stadtbild.
ich will das echt nicht verharmlosen: auch illegal auf einem Gehweg radelnd darf das nicht passieren. Und die Folgen mit künstlichem Hüftgelenk sind übel. Aber auf der anderen Seite gibt es eben Lebensrisiken, die leider leider für den ein oder anderen eben mal zum Verhängnis werden.
Dieses Risiko ist aber aus dem Betrieb einer errichteten Infrastruktur erwachsen, für die ein Betreiber verantwortlich zeichnet. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt infrage gestellt wird, daß hier die Betriebshaftung greift, völlig unabhängig davon, ob diese Anlage nun regulär gewartet wurde, vor kurzem oder später, ob nun unzureichend oder nicht. Sie hat einer im Stadtleben zu erwartenden Belastung nicht standgehalten. Was muß sich das Opfer da um Ursachenforschung bemühen? Völlig absurd. Das kann der Betreiber intern mit seinen Auftragnehmern und Arbeitnehmern klären. Das ist allein sein Problem.