Äh, doch. Wenn auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg ein Fußgänger rumlatscht, muss ich mich damit abfinden, wenn es ein reiner Radweg ist, darf ich meckern.
Für Dich als *Autofahrer* macht es keinen Unterschied in den Anforderungen an Dein Verhalten gegenüber dem Radverkehr.
Das ist das, was ich meine. Wenn jeder immer nur die Ich-Brille aufhat, kommen wir nicht voran. Weil der Fußverkehr Bremsfaktor ist, fährt der Radfahrer also auf die Fahrbahn und wird selbst zum Bremsfaktor für die Autos. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurück und anerkennen, dass es keine besseren oder schlechteren Verkehrsteilnehmer gibt und die selbst formulierten Ansprüche auch für einen selbst gelten.
Die Ich-Brille besteht darin, daß Fußverkehrsflächen bitte dem Fußverkehr vorbehalten bleiben. Und Fahrverkehrsflächen dem Fahrverkehr, was der Sicherheit (und meist auch dem Komfort) von beidem förderlich ist. Deshalb heißt das eine Gehweg und das andere Fahrbahn.
der Radverkehr kann sogar privilegiert ganz ohne Vz 205 rechts abbiegen.
Nein, das kann er nicht. Da der Radweg an der abgehenden Straße nicht neu angeordnet wird, endet er. Das bedeutet, rechtsabbiegende Radfahrer haben mit Nachrang auf die Fahrbahn zu wechseln, während sie aus dem regulären Kreisverkehr Vorfahrt hätten. Also bitte das entsprechende VZ 205 beachten:
Wobei das für rechtsabbiegende Radfahrer nur informativen Charakter hat, denn wenn sich der Radverkehr von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einordnet, hat er ohnehin Nachrang nach §10 StVO.
Nein, der Weg links führt nach Siebensee zu einem bei Ausflugsradlern beliebten Lokal. Manche kürzen einfach den vorgesehenen Weg mit Querung am Kreisverkehr ab. Das sind 35 Meter... mei, jedem das seine. Die Beschilderung ist suboptimal, keine Frage.
Nur die Radfahrer, die dort über das Gras auf den linken Radweg wechseln, können weiter legal auf einem Radweg fahren. Für alle anderen ist mangels anderslautender Beschilderung ab dem Kreisel Umkehr, Fahrbahn oder Acker angesagt.
Das Nichtvorhandensein eines Privilegs ist keine Diskriminierung.
Wenn das Privileg ausschließlich von der Antriebsart abhängt, ist es genau das.