Bevor noch weiter fruchtlos um Nebenschauplätze diskutiert wird: Der "Casus knacktus" ist hier wohl, daß der Fahrer (die Person) mit auf dem Bild ist. Dazu kenne ich bisher nix.
Beiträge von Peter Viehrig
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Einige Fragen kann ich schon mal beantworten:
1. Das Forum ist grundsätzlich öffentlich, also darf es auch genannt werden. Es ist ohnehin leicht aufzufinden, wenn man danach sucht.
2. Ein entsprechender Thread kann jederzeit von jedem länger aktiven Nutzer eingerichtet werden. Wenn die angemeldeten Nutzer das in ihrem Profil entprechend einstellen, erfolgt auch eine automatische Benachrichtigung über neue Beiträge im Thread. Von welcher Anzahl Nutzer reden wir?
3. Das Einrichten eines Forums ist in Deutschland keine Kleinigkeit, weil zusätzlich zu den technischen Voraussetzungen eine ganze Karawane an rechtlichen Herausforderungen zu beachten ist (z.B Leistungsschutzrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht nur als Stichworte), weshalb ich von einem Forum bzw. Blog, das unter EU-Jurisdiktion fällt und nur von einer privat haftenden Einzelperson betrieben wird, dringend abraten würde. Malte hat sich anders entschieden, was ich respektiere, aber für eine hochriskante Wette halte. Von der technischen Seite ist es wesentlich schwieriger, sich das daheim einzurichten, als sich den Webspace einfach irgendwo anzumieten, aus besagten Gründen besser außerhalb der EU. Hinzu kommt eine Domain, für die die rechtlichen Bedenken ebenfalls gelten. Auch hier rate ich zu einer Domain, die nicht dem EU-Recht und schon gar nicht dem deutschen Recht unterliegt.
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Und keine weiteren Fragen an Smartphone-Nutzer.
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Eine Antriebswende bringt nur dann einen Nutzen, wenn neu zugelassene Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzen und nicht ausschließlich den Gesamtfahrzeugbestand erhöhen. Für den Zeitraum 2016 – 10/2021 ist eine derartige Entwicklung nicht erkennbar.
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Aber die Gerichte urteilen so.
Hast Du mal ein Aktenzeichen als Beispiel?
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Nein. "Entsprechende Bedeutung" meint, daß Du gerade *nicht* lange überlegen und interpretieren sollst. Es bedeutet dann einfach "Halt vor... dem entsprechenden".
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Also ich sehe da eine Kreuzung. Ziemlich groß. Zu beurteilen, ob jemand den eigenen Fahrweg kreuzen kann, ist keine Prüfung, die man vornehmen muß, um auf die Gültigkeit des Rotlichts zu schließen. Der §37 StVO schreibt dazu auch nichts.
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Würdest Du bei roter Ampel hier auf dem Radweg anhalten?
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, was ich wann und warum täte. Die Frage ist lediglich, gelten die Ampeln (auch) für Radfahrer oder nicht? Tun sie, Punkt. Abgesehen von Nr. 3 in Blickrichtung, der Radweg ist an der Stelle nicht straßenbegleitend. Bei Nr. 2 kann man das zumindest noch hinterfragen.
Im übrigen mache ich mich regelmäßig unbeliebt bei anderen Radfahrern, weil ich Rotlicht ziemlich konsequent beachte.
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Man verfuhr wohl nach der einfachen Regelung „es gilt die Ampel rechts vom Radweg“, was hier nach meinem Dafürhalten schon wieder nicht greift. Der geschützte Bereich erstreckt sich hier nicht auf den Radweg, da eine Querung von Fußgängern oder Radfahrern in diesem Bereich überhaupt nicht vorgesehen ist und keine weiteren Straßeneinmündungen vorhanden sind.
Insofern möchte ich glatt behaupten: Hier kann ich als Radling auch bei rotem Licht weiterfahren — oder?Es gilt oder.
Wie eigentlich immer, wenn §37 (2) Nr.6 S.2 StVO mangels besonderer Lichtzeichen nicht greift, bleibt man an S.1 hängen. Als Radling bist Du schließlich auch Fahrverkehr, deshalb gibt es diesen Satz 1.
Was die StVB bei dieser Ampel vorgesehen hat, obliegt zunächst mal ihr - nicht Dir.
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Wer weiterhin Kreisverkehre im allgemeinen oder gar die Änderungswünsche des ADFC zum Straßenverkehrsrecht diskutieren will, mache dazu bitte einen eigenen Thread auf.
In diesem Thread werde ich sonst auskehren. Nicht verschieben, sondern einfach löschen. Das bereitet nämlich weniger Umstände.
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A propos Komoot: Peter hat davon gesprochen, dass Strava auf einen Weg "einrastet". Wenn ich mit Komoot eine Route fahre, die in Start und Ziel mit einem beschilderten touristischen Radweg übereinstimmt, dann würde ich es begrüßen, wenn das Programm auf diese Route "einrastet". Tut es aber allzu oft nicht. Wie kann ich es dazu bringen?
Bei OsmAnd geht/ging das. (Ich verwende ganz bewußt eine ältere Version, deshalb bin ich nicht sicher, ob es bei der aktuellen noch ab- und einschaltbar ist.)
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Die möglichen Ursachen wurden ja bereits genannt. Bei Android kenne ich es so, daß ich die Ortung via WiFi extra deaktivieren muß, damit es einigermaßen paßt. Andernfalls führt das zu Fehllokalisationen von mehreren zig Metern. Da ich weder die Strava-App noch ein iPhone vom Betriebssystem her kenne, wäre mein Ansatz, bei beidem in den Tiefen zu wühlen, ob von dort eine WiFi-Ortung herkommt. Außerdem würde auch ich die Strava-App irgendeiner Korrekturfunktion verdächtigen, das Gerät auf dem nächstgelegenen Weg "einrasten" zu wollen. Vermutlich kann man auch das ausschalten.
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Zitat
..., weil er am Lenkrad telefonierte.
Dieses Rennrad mit Lenkrad würde ich gerne mal im praktischen Einsatz sehen. Oder wollte der nur mit dem PKW der Polizisten flüchten und griff währenddessen zum Handy?
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Warum soll das Wort eines offensichtlich extrem selbstverliebten "Gerald Hensel" "+20yrs brand & marketing strategy " irgendein Gewicht haben?
Das ist schlicht ad-hominem. Warum sollte es kein Gewicht haben? Ein paar Sachargumente vorhanden?
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Aber als ich da Ende Dezember entlangfuhr, hing weiter vorn halt immer noch ein
Tja...
Da gibt es ernsthaft einen benutzungspflichtigen Radweg mit "Radfahrer frei"? Oder ist das schlicht ein Fehler Deinerseits? Nicht, daß ich das den StVB nicht zutraute...
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Man muß eben Prioritäten setzen.
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Das meiste dürfte den Lesern hier bereits bekannt sein. Dennoch ist es nochmal eine schöne Zusammenstellung:
Telepolis - Elf Dinge, die ich als Radfahrerin nicht mehr hören kann
Die erwähnten wissenschaftlichen Studien würde ich jedoch gerne mal einsehen, denn ich habe Zweifel:
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass, wenn statt der Autospur eine geschützte Radspur, eine sogenannte protected bike lane, implementiert wird, sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen erhöht
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Wenn ich mich recht entsinne, wird das vermutlich ein Supermarkt in einem der Höchstinzidenzgebiete gewesen sein. Selbst wenn das dort welche bemerken und das maximal bescheiden finden, riskiert man dann nur ungern verbale oder körperliche Gewalt. Daß ausgerechnet Du zu den wenigen gehörst, die gerne darauf angesprochen worden wären, sieht man Dir ja nicht an.