Beiträge von Peter Viehrig

    (btw: unbedingt mal in Fahrtrichtung (Pfeiltaste nach unten bei mir) mit dem Kameraauto mitfahren und weiter nach hinten gucken, auf den weißen Kleinwagen sowie den Radfahrer achten :rolleyes: )

    Keine Ahnung, was Du meinst. Verlinke doch einfach die Stelle direkt.

    Im übrigen: Fast überall sind in Berlin die Busspuren für den Radverkehr freigegeben. Die sonst vorhandene Problematik des Rechtsabbiegeverkehrs links vom Geradeausverkehr entschärft sich aufgrund der im Vergleich zu Radwegen und auch Streifchen aller Art erheblich besseren Sichtbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer meiner Erfahrung nach deutlich, bleibt aber noch etwas höher als reine Fahrbahnradelei ohne das. Außerdem haben sie alle und immer Fahrbahnqualität (was aber in Berlin nur bedingt ein positives Kriterium ist). Deshalb sind das meine bevorzugten Radwege. Ich nutze sie sogar ganz und gar freiwillig. Ich kann von dort ganz bequem mich zum direkten Links- und Rechtsabbiegen im Fließverkehr einordnen. Ich brauche auf meinen täglichen Wegen auf Ku'damm und Tauentzien eines definitiv nicht: Radwege.

    Ich verstehe das Problem des Herren mit Busspuren nicht. Komfortabler geht es kaum.

    das liest sich jetzt so, dass, sobald die baulichen Anforderungen überwiegend eingehalten werden, ist eine RWBP außerorts erstmal zulässig? :/

    Jo, das haben wir dem Storck zu verdanken, der ganz fleißig daran gedreht und die jahrelange Vorarbeit vieler Vorgänger gezielt sabotiert und konterkariert hat. Sein großes Vorbild sind zumindest öffentlich die Niederlanden. Fakten und Sicherheit zählen da nicht. Seine Nachfolgerin und jetziger Nachfolger bleiben dieser Kehrtwende bislang treu.
    Der ADFC arbeitet jetzt also gezielt der Sicherheit und dem Komfort des Radverkehrs entgegen und kann dabei auf neue Verbündete aus ADAC und konservativer Politik zählen.

    Es gibt von Köln Flughafen nach Hamburg ZOB eine Busverbindung, bei der Du zwei Stunden früher aufbrechen müßtest, um eine Stunde später als mit Deiner ursprünglich geplanten Zugverbindung anzukommen. Sie dauert also insgesamt knapp 7 Stunden.

    Indes überwögen für mich die Vorteile:

    - keine überforderten Mamas mit blökenden Kleinkindern und überdimensionierten Kinderwagen, die einem den Fahrradstellplatz blockieren

    - dasselbe gilt für Fahrgäste mit überdimensionierten Koffern o.ä., die dann in Zugabteilen am anderen Zugende verschwinden

    - kurzfristige Ausfälle und Umbuchungen kommen zwar vor, sind aber recht unwahrscheinlich. Wenn doch, dann gilt die angebotene Alternative automatisch auch für das Fahrrad

    - die vorhandene Toilette ist zwar kleiner, aber im Gegensatz zur Bahn grundsätzlich benutzbar

    - der persönliche Erscheinungszwang in einem Reisezentrum zur Klärung der Fahrradmitnahme entfällt

    - gebucht ist gebucht, die Fahrradmitnahme ist kein Angebot unter Vorbehalt

    Der zentrale Punkt ist, dass der Unfall selbst und damit die Schädigung des Opfers ja nicht vorsätzlich begangen wird, sondern lediglich das Rasen (unter billigender Inkaufnahme der drohenden Folgen) mit Absicht stattfand.

    Was bedingter Tötungsvorsatz aus niedrigen Beweggründen ist. Entsprechend hat die Justiz zu urteilen.

    In der Hinsicht unterscheidet sich der Täter aber in keinster Weise von Hunderten anderen, die aufgrund der äußeren Umstände niemanden mit ihrer Taten verletzt oder getötet haben, und bei denen keiner Jahre später noch „Gutachten über die Gefahrenprognose“ für nötig erachtet.

    Das ist richtig. Es besteht ein gewaltiges Vollzugsdefizit.

    Hier besteht die Besonderheit, dass als Tatmittel ein KFZ benutzt wurde. Ohne dieses wäre es nicht zur Tat gekommen. Wenn man dem Täter dieses Tatmittel entzieht (aus meiner Sicht: lebenslang), wird er vermutlich nicht zu anderen Waffen greifen und weitere Taten begehen.

    Der Entzug des Tatmittels ist nur durch Haft sicherzustellen. Zumindest die nächsten Jahre ist dies der einzig sichere Weg, um die unmittelbare, vom Täter ausgehende Gefahr wenigstens fast auszuschließen. Im Zuge der Rehabilitation - siehe meinen Punkt 3 - ist ihm perspektivisch die vollwertige Rückkehr in die Gesellschaft zu eröffnen, was das mögliche Führen von KFZ prinzipiell einschließt. Das geht nur, indem man mit und an dem Täter arbeitet. Das ist Aufgabe des Strafvollzuges. Kann dieser das nicht leisten, ist das eben zu ändern.

    Andererseits: Das Beim ist weg, keine Strafe und kein Geld der Welt bringt es zurück. Also geht es hier letztlich nur um Rache, was ich aber auch gut verstehe.

    Es geht eben nicht um Rache, sondern um Rechtsfrieden. Rache wird es, wenn man es - wie im vorliegenden Fall - dem Opfer quasi anheim stellt.

    Und im Gefängnis bekommen die Leute die nötige Unterstützung? Nach allem was ich gehört habe ist das nicht der Fall. Viel mehr werden hier neue Kontakte zu Kriminellen geknöpft.

    Wenn sie diese Unterstützung nicht bekommen, muß man das eben ändern. Deutschland ist ein grundgesetzlich verfaßter Sozialstaat. Was bedeutet, daß er verpflichtet ist, entsprechend erforderliche Sozialarbeit zu leisten bzw. leisten zu lassen. Bürgergeld reicht da nicht. Auch Arbeit mit und an Straftätern im Strafvollzug ist davon umfaßt. Sowohl Täter als auch die Gesellschaft insgesamt haben darauf ein Anrecht.

    Das eigentliche Problem liegt nicht in der Justiz, auch nicht bei diesem einzelnen Täter. Wir haben ein gesellschaftliches Problem, z. B. dass das Auto allgemein als Statussymbol angesehen wird, dass wir noch immer kein Tempolimit haben und dass weder die Bußgelder noch der Verfolgungsdruck ausreichen, um für Ordnung zu sorgen.

    Das sehe ich anders. Das vorliegende Urteil ist ein weiterer Beweis dafür, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben, Gewalt adäquat zu behandeln. Daß das Problem darüber hinausweist, bestreite ich nicht. Aber in der Justiz ist es wirklich augenfällig und reicht - wie hier beim Mordversuch - bis hin zur Rechtsbeugung.

    Die Option der Aussetzung zur Bewährung kann man grundsätzlich in Frage stellen, aber bitte nicht nur selektiv bei bestimmten Delikten.

    Oh doch. Bei versuchtem Mord ist Bewährung indiskutabel, Punkt. Sie ist Opferverhöhnung und leistet Selbstjustiz aktiv Vorschub, denn das Opfer wird ein weiteres mal - diesmal vom Staat - herabgewürdigt und entwertet. Das betrifft ganz bestimmte Delikte. Ganz selektiv. Im Verhältnis zu einem adäquaten Strafmaß für Mord und Mordversuch ist eine Bewährungsstrafe genau das: "Freispruch zweiter Klasse", womit dieses Mittel - nämlich Aussetzung zur Bewährung - durch die Justiz selbst entwertet wird.

    PS: Über Freigang für den Täter reden wir dann mal in 5 bis 8 Jahren. Vielleicht. Wenn dann ein Gutachten mit Gefahrenprognose über ihn vorliegt.

    Die Strafjustiz hat drei zentrale Aufgaben:

    1. Opferschutz

    Sicherstellung, daß die vom Täter ausgehende Gefahr deutlich minimiert wird. Dies ist staatliche Aufgabe sowohl gegenüber dem Tatopfer als auch gegenüber potentiellen weiteren Opfern in der Gesellschaft. Bei versuchtem Mord kann das nur Wegschließen des Täters bedeuten, um die erwiesenermaßen vom Täter ausgehende unmittelbare Gefahr auf nahe 0 zu senken. Hierbei geht es auch um die Ausstrahlungswirkung des Urteils in das soziale Umfeld des Täters, das diesen erst zu einem Mörder hat werden lassen.

    2. Rechtsfrieden herstellen

    Das staatliche Gewaltmonopol ist kein Selbstläufer, sondern begründet sich wesentlich darauf, für das Opfer Partei zu ergreifen und diesem rechtliche Genugtuung zu verschaffen. Ein Versagen an dieser Stelle schafft die Grundlage für Selbstjustiz, was keiner wollen kann. Bei versuchtem Mord ist deshalb auch dahingehend langjährige Haft zwingend. 2 Jahre auf Bewährung sind nichts anderes als Opferverhöhnung und wirken diesem Ziel aktiv entgegen.

    3. Rehabilitation und soziale Integration

    Der Täter hat ein ihm innewohnendes Recht, perspektivisch aktiv an der Gesellschaft partizipierender Teil ebendieser zu werden. Das setzt voraus, daß ihm die Tragweite seines Handelns bewußt werden *kann*. Dies bedeutet, langjährig mit und an dem Täter zu arbeiten. Dazu ist er seinem sozialen Umfeld zu entnehmen, damit das überhaupt möglich wird. Des weiteren ist das die Grundlage, damit perspektivisch das Opfer adäquat vom Täter entschädigt werden kann.

    Das vorliegende Urteil ist ein Totalversagen in jeder Hinsicht. Berufung ist hier zwingend.

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß die anordnende StVB meinte, was sie da aufhängen ließ, nämlich, wer seinen Blecheimer durchs Gatter bekommt, darf da durch. Am Ende bleibt ein Verbot von Fuhrwerken und Reitern.

    ...was Sie wieder einmal nicht belegen können.

    Das wurde doch als Mutmaßung formuliert. Die muß man nicht belegen. Da reichen auch Indizien, in dem Fall also: Einmal oben und einmal unten auf dem Verkehrszeichen angebracht. Mir scheint das plausibel genug.

    Oder einfach den Titel dieses Threads anpassen, der sich von Beitrag #6 an bereits um die Frage der Radwegebenutzungspflicht für Pedelecs dreht und so gut wie nirgends darum, wie viele Fahrräder mit oder ohne Motorunterstützung verkauft werden.

    Wenn Du eine solche Diskussion weiterführen möchtest, dann mach ein entsprechendes Thema auf.

    Und weil Threads löschen eben weniger elegant ist, habe ich es ja nun auch unterlassen. Aber versehen mit einem deutlichen Hinweis.

    Wenn Ullie den Thread-Titel entsprechend anpassen möchte, ist das auch eine Option.