Beiträge von Peter Viehrig

    Ich würde das eher auf die 15 Tacken für Schrägparken auf dem Gehweg sagen.
    Dem gegenüber fand ich die 200+ Euro für den Typen, der von der Mittelinsel aus in die Fahrbahn eingefahren ist, ziemlich heftig: "Die Fußgängerampel war mehr als eine Sekunde rot, macht 100 Euro. Vorsatz* verdoppelt das, macht 200 Euro." Dazu noch Gebühren. Dabei hat der Typ mehrfach darauf bestanden, NICHT die Fußgänger-Rad-Furt benutzt zu haben, sondern in die Fahrbahn eingefahren zu sein. Das hat das Staffelhörnchen nicht begriffen

    Nicht eher für den Schrägparker auf dem Gehweg, sondern nur ebenfalls.

    Die 200€ sind durchaus angemessen und auch folgerichtig hergeleitet. Um in die Fahrbahn einzufahren, konnte er nur die Fußgänger-Rad-Furt benutzen, die nunmal länger als eine Sekunde Rotlicht hatte, was ihm das "Staffelhörnchen" mehrfach versuchte zu erklären. In dem Fall würde ich aber auf meine Forderung einer generellen zusätzlichen Null vor dem Komma ausnahmsweise verzichten.

    @Spkr

    Vorab: Danke fürs Mitraten.

    Sukkulent (also saftreich) ist sie eigentlich nicht, die Blätter sind eher zart, unscheinbar und auffallend bodennah, weshalb die Blütendolden(?) so auffallen.

    Inzwischen wurde sie umgetopft, die Wurzeln sind sehr fein, faserig. Des weiteren scheint sie recht feuchtigkeitsliebend zu sein, da sie auffallend schnell (binnen weniger Stunden) positiv reagiert, wenn sie besprüht wird. Der Boden wird recht feucht gehalten, was ihr wohl ebenfalls gut bekommt. Das ist aber riskant, wenn das falsch ist, da man Fäulnis riskiert.
    Insgesamt ist die Pflanze sehr zart. Ich tippe auf irgendein Moor- oder Sumpfgewächs, weshalb ich ebenfalls schon eine Verwandtschaft zu fleischfressenden Pflanzen vermutete.

    Ich kann auch nur mittels der hier gegebenen Stichworte eine Bildersuche bei Google anwerfen, denn von Pflanzen haben weder ich noch sie den geringsten Schimmer.

    Unbeholfenes, mittels eines Bauchgefühls gesteuertes Stochern eines Blinden im Nebel.

    Danke für die Mühe.


    @Nbgradler

    Danke für den Tip. Ich schau mal.

    Gnadenlos off-topic, ich weiß. Aber hier sind nun mal genügend, denen ich bei einer Empfehlung in einem mir gänzlich fremden Bereich eher vertraue als einer ahnungslosen Google-Suche.

    Gesucht wird Hilfe zur Bestimmung einer Zier- bzw. Zimmerpflanze, oder ein aktives Forum (also keine Karteileiche mit einem Eintrag pro Woche), um herauszufinden, welche Pflanze das ist:

    Etwa 20cm hoch vom Erdreich bis Spitze, Blüten haben einen Duchmesser von max 7mm.

    Die Pflanze wurde einer Freundin geschenkt, weshalb weder nach der Pflanze noch nach dem Erwerbsort gefragt werden kann (das wäre eine indirekte Frage nach dem Preis und deshalb in dem Fall sehr unhöflich - geht nicht). Die Pflanze muß also auf anderem Wege bestimmt werden, da sie unerwartet großen Anklang findet und deshalb gut gepflegt werden soll.

    Tips? Vorschläge?

    Ok, die Auflösung kommt bei 2:24. Da bin auch ich meiner Ungeduld aufgesessen, weil ich die Frage so hochgradig beknackt fand. Offensichtlich gibt es welche, denen man erst verdeutlichen muß, daß auch Nazis Fahrrad fahren.

    Wobei, man muß das einschränken: Die Ermittlungsbehörden ermittelten und ermitteln nicht oder nur sehr zögerlich gegen Nazis wegen der zahlreichen Sympathisanten in den eigenen Reihen, da sollte man sich nichts vormachen. Die hätten also auch Auto, Eisenbahn, Bus oder eigene Beine nutzen können, irgendein leitender Ermittlungsbeamter hätte die Ermittlungen in diese Richtung auf jeden Fall eingestellt und würde nun zur Rechtfertigung das Blaue vom Himmel zusammenlügen. Und sie lügen ja auch immer noch irgendetwas zusammen, um ihre Untätigkeit gegen die rechten Gewalttäter zu rechtfertigen, was natürlich nur im Zusammenbruch jedweder Logik enden kann.
    Nie und nimmer hatten sie damit gerechnet, sich jemals für ihre Untätigkeit rechtfertigen zu müssen.

    Mehr wird dann auch nicht passieren, wegen Strafvereitelung im Amt oder gar Beihilfe zu Mord, zu schwerer Körperverletzung oder Rechtsbeugung fährt da niemand ein, sonst müßte man auch die Hälfte aller sächsischen Polizisten und Richter einsperren.

    @KleverRadfahrer

    Es gibt keine Verpflichtung eines Fußgängers, einem Fahrzeugführer auf einem Gehweg Platz zu machen, weder de jure noch moralisch. Abgesehen davon, daß der da gar nicht sein darf (außer kurzzeitig auf Grundstückszufahrten eventuell): Der Fahrzeugführer hat zu warten, Punkt. Und zwar so lange, wie es eben dauert. Denn auf Gehwegen haben Fußgänger Vorrang. Immer.

    Allenfalls mag es Ausnahmen für Rettungs- oder Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz oder vergleichbare Fälle geben.

    Eine versuchte (mindestens!) Nötigung erfolgt folglich durch den Radfahrer, der seine Gehwegfahrt trotzdem erzwingen will. Gefolgt von (mindestens!) versuchter Körperverletzung, was die Frau wiederum zur Jedermann-Festnahme berechtigt.

    Sie müssen also als Radfahrer dem Ihnen auf einem Radweg folgenden Porsche keinen Platz machen, ganz gleich, wieviel Platz da auch sein mag. Es empfiehlt sich möglicherweise dennoch, wenn ein vergleichbarer Vollhonk mit Hormonüberschuß und fehlender Impulskontrolle wie der obige Radfahrer diesmal am Steuer sitzt.

    "Mitten durch" ist etwas, was ich tunlichst vermeide. Auch in der Konstellation "Herrchen/Frauchen auf der einen Seite, Hund auf der anderen". Aus genau dem von Dir geschilderten Grund.

    Jo. Aber wir alle waren mal jünger und vom Hormonumstellungsstress betroffen, und bei manchen endet das nie...

    Gemeinsame Fuß- und Radwege sind schlicht ein Fehlkonzept. Freigegebene Fußwege, wie oben im Video, ebenso. Das kann nur schiefgehen, bleiben lediglich die Fragen, wann und wie sehr.

    Fußwege den Fußgängern! Man muß mit seiner Karre nicht überall 'rumgurken dürfen, auch nicht, wenn sie Pedale hat.


    Inzwischen gibt es auch Teil 2, lohnt sich ebenso.

    ARD-Mediathek - Unsere Städte nach '45 (2) - Abriss und Protest

    Das sehe ich ähnlich. Ist die Strafe (die hoch sein muß) abgesessen bzw. wird ihr Vollzug zur Bewährung ausgesetzt, hat die Resozialisation hohe Priorität. Deren Ziel muß die vollständige Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein, was grundsätzlich auch die Möglichkeit zum Neuerwerb eines Führerscheins einschließt. Angesichts der Vorgeschichte eine MPU vorzuschalten, ist ebenso angemessen.

    Sollen die wirklich alle lebenslang einfahren?

    Das ist schon eine Frage an den richtigen... 8)

    Die Antwort ist: Ja, wenn das Menschenleben gekostet hat und bedingter Vorsatz vorlag, also keine versehentliche (was sicher auch in besonderen Ausnahmefällen vorkommt) deutliche Geschwindigkeitsübertretung vorlag. Geschwindigkeitsverstöße, insbesondere innersorts, sind angesichts des Gefährdungspotentials generell viel zu gering sanktioniert, da ist ohnehin vom Gesetzgeber nachzulegen.

    Nein. "Bewusste Fahrlässigkeit" heißt nur, dass sich der Fahrer seiner Fahrlässigkeit bewusst ist. Vorsatz im Taterfolg entsteht durch das, was ihm dabei durch den Kopf geht: "Wird schon gut gehen" vs. "Wenn es passiert, dann passiert es halt".

    "Wird schon gutgehen" und "Wenn es passiert, dann passiert es halt" ist für mich gleichwertig bedingt vorsätzlich, denn der Täter ist sich der möglichen Folgen seines Handelns bewußt. Die Erwartungshaltung spielt dann keine Rolle mehr.

    Du schreibst selbst, dass es Dir egal ist, ob jemand einen anderen mit einem genauen Plan und festem Tötungsvorsatz in den Wald lockt oder an einer roten Ampel mit 160 versehentlich oder billigend überfährt.
    Das ist mir nicht egal. Denn ersteres ist mMn eine wesentlich schlimmere Straftat.

    Für mich eben nicht. Ob jemand aus Gleichgültigkeit Menschen tötet, weil es sich halt nebenbei so ergibt, oder gezielt, hat für mich, wenn überhaupt, nur eine sehr untergeordenete Bedeutung.

    Vielleicht haben wir nur eine unterschiedliche Vorstellung der Strafe "lebenslänglich", also 15 Jahre:
    Ist es eine Höchststrafe, die für die schlimmsten Taten verhängt wird?

    Unter Umständen, ja. Ein haftentlassener Mörder, der erneut einen Mord begeht, bekäme "bei mir" keine Aussetzung des zweiten Lebenslang zur Bewährung mehr. Er käme nie und nimmer jemals zu Lebzeiten wieder frei.

    Gelegentlich liest man von Tätern in Deutschland, bei denen überlegt wird, auch nach der vierten Verurteilung wegen eines Tötungsdeliktes, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen. Da stülpt sich mir in der Tat der Magen um.

    Der Übergang zwischen grober und bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz ist fließend.

    Ähm, bewußte Fahrlässigkeit ist bedingter Vorsatz.

    Und dazu muss einfach der Tathergang berücksichtigt werden und nicht nur das Ergebnis.
    Sonst könnte man sich die ganzen aufwändigen Prozesse sparen: Mensch tot? -> Lebenslang! Egal wie klein die Fahrlässigkeit des Täters war.

    Das ist ja erfolgt. Es ist eben keine einfache Fahrlässigkeit (60 statt 50km/h, rote Ampel übersehen), sondern bedingter Vorsatz (160 km/h, rote Ampel bewußt ignoriert). Diese einfache Formel, Mensch tot? -> Lebenslang!, habe ich nie postuliert. Sie wurde in dem Verfahren auch nicht praktiziert.

    Mathematisch formuliert: Die Strafe in Abhängigkeit von der Schuld sollte eine stetige und streng monoton steigende Funktion sein.

    Ist sie ja fast, nur eben mit einem Exponenten größer 1. Und das ist richtig so.

    Das ist meiner Meinung nach eine Gesetzeslücke. An so einer knappen Entscheidung darf keine Vervielfachung der Strafe festgemacht werden. Selbst bei fünf Jahren nach fahrlässiger Tötung könnten die Täter schon nach drei Jahren und vier Monaten auf vorzeitige Haftentlassung hoffen. Die 15 Jahre müssen sie hingegen tatsächlich vollständig absitzen. Erst danach ist unter günstigen Umständen eine Entlassung auf Bewährung möglich.

    Wieso sollte das eine Gesetzeslücke sein? Salopp formuliert ist das die moralische Komponente im Strafrecht, handelt der Täter bösartig, also z.B zum Lustgewinn, stellt diesen sogar über das Leben anderer? Und die Vervielfachung der Strafe ist die absolut naheliegende, eben logische Konsequenz, wenn man das bei einem Tötungsdelikt bejaht. Schließlich geht es um Menschenleben, eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt. Ob die Tötung beiläufig (bedingter Vorsatz) oder gezielt (Vorsatz) erfolgt, kann dann hinten herunterfallen.
    Das oben genannte Beispiel der in den Wald gelockten schwangeren Freundin macht das besonders deutlich: Es spielt eben keine entscheidende Rolle mehr, ob sie in den Wald gelockt und aus niederen Beweggründen gezielt grausam getötet wird oder sie im Fahrzeug sitzt und aus niederen Beweggründen beiläufig grausam getötet wird.

    Ich finde das absolut plausibel.

    Ich setze einen atmungsaktiven Regenponcho ein, was in Grenzen funktioniert, weil man durch verschiedene Tragemöglichkeiten die Luftzirkulation unter ihm ordentlich variieren kann. Es bedurfte allerdings einiger Übung für mich, immer rechtzeitig die jeweilige Notwendigkeit einer Erhöhung der "Luftigkeit" zu erkennen. Hat man erst innen nasse Stellen, hat man auch schon für den Rest der Fahrt verloren.

    Und natürlich: Niemals die 18 km/h überschreiten und auch am kleinsten Hügel konsequent schalten, denn die körperliche Anstrengung muß konstant niedrig sein, sonst bricht dieses, mein "System" sofort zusammen.

    Aber: Beachte ich dies alles, komme ich auch bei Starkregen weitgehend trocken ans Ziel, solange es unter 15°C bleibt. Warme Sommerregen sind mir also die eigentlichen Greuel. Zum Glück sind die fast immer eher kurz, da pausiere ich einfach. Halten sie länger an, kühlt es meist auch ab.

    OT

    In den ersten zwei Jahren der Renaissance meiner Radelei war ich ebenfalls ein Schönwetterradler. Danach wurde ich zuerst ein Trockenradler bis etwa 4°C, dann ein Allwetterradler bis 4°C, schließlich ein Ganzjahresradler bis -10°C. Inzwischen ist auch diese Grenze dank entsprechender Kleidung gefallen. Wo die nächste liegt, wird sich noch erweisen, vermutlich irgendwo unter -15°C.

    Was ich sagen will: Schönwetterradelei kann sehrwohl ein Einstieg in die Ganzjahresradelei sein. Aber ein solcher Prozeß kann dauern. Ich brauchte acht Jahre, um die -10°C-Grenze nach und nach zu knacken.

    1. Man gebe den Leuten Zeit.
    2. Man lebe es dauerhaft vor, ohne zu missionieren.

    Je weniger Stolz in der Antwort mitschwingt, wenn man nach der Kälte oder Nässe bei der Radelei gefragt wird, um so überzeugender wird man sein, wenn man sagt: Das kannst Du/können Sie auch.

    Nun, ich bekenne, auch ich lehne den Radweg ab. Da hat nun ein halbwegs naturnahes und sogar fußläufig vom Zentrum Hamburgs erreichbares Stück Elbufer Industrialisierung und den Architekturfaschismus überlebt, den man gerade in HH vielerorts bewundern kann (oft hatte ich den Eindruck, die Hamburger Denkmalschutzbehörde sei ein Sprengstoffhersteller oder Vertriebspartner eines solchen), und dann soll dieses Stückchen auch noch zugekleistert werden.

    Nö.

    Ihr habt genug Asphalt, nur hundert Meter weiter oben. Gestaltet den halt so, daß der Radverkehr ihn sicher nutzen kann (dauerhaft Tempo 30 z.B.). Einen Ponton für Radfahrer über die Außenalster lehne ich auch ab, falls mal jemand mit dem Vorschlag daherkommen sollte.