Beiträge von Peter Viehrig
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Hier ist man aber nicht hinter der Kreuzung, sondern mitten drauf. So, als würde man bei einer reinen Fahrbahnkreuzung in die Querstraße bis hinter die Ampel reinfahren und anschließend wieder heraus.
Der Knackpunkt ist in meinen Augen der Satz 3 des §9 (2):
ZitatWer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Von da der Sprung zurück zu Satz 1 und pingelig werden:
ZitatWer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll.
(Hervorhebung von mir)
Man "plant" vom hinter der Kreuzung gelegenen rechten Fahrbahnrand aus indirekt abzubiegen, begibt sich hierzu auf die Radverkehrsanlage und ist nun auf ihr "verhaftet", denn nun muß man ihr folgen, bis man den Abbiegevorgang abgeschlossen hat, das verlangt die VO. Und die RVA "macht", was sie eben "macht": Mal hierhin, mal dorthin verschwenken, häufig sinnfrei irgendwo langführen. Daraus resultiert noch keine Wartepflicht an der Ampel rechts, außer, sie wendet sich auch direkt an genau jene indirekten Linksabbieger.
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Das gilt auch beim indirekten Linksabbiegen:
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
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1. Ein wichtiger Hinweis fehlt, es gibt auch reine Fußgängerampeln, die nicht für Radfahrer relevant sind.
Dann gilt die Ampel für den Fahrverkehr, das steht dort insoweit korrekt. Was fehlt: Die Ampel für den Radverkehr gilt nur, sofern Radverkehrsanlagen auch benutzt werden, wenn nicht, gilt ebenfalls die Ampel für den Fahrverkehr.
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Das muß man einschränken bzw. näher ausführen: Wie geil ist der Tagesspiegel...
Der hat sich deutlich gemausert in den letzten Jahren, mit gelegentlich deutlichen Ausreißern allerdings, und ist insoweit gewiß auch politischer "Influencer" (wieder geworden), als er signifikante Teile der Berliner Bevölkerung erreicht und damit die Stimmungslage hier prägt und mittelfristig ändert.
Wäre es wie in Hamburg, gäbe es also nur BILD, MOPO und Berliner Abendblatt, wäre die Situation hier wahrscheinlich eine andere. Andererseits würden die Berliner den Tagesspiegel dann wohl nachträglich erfinden/gründen.
Über den Klee loben will ich ihn nun auch nicht, aber eine starke Aktion, eingebettet in ein "trend setting" vom ihm, bleibt es doch.
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1) Du unterstellst (im Kontext anzunehmen) Radfahrern, sie würden sich signifikant weniger an Regeln halten als andere. Dafür hätte ich gerne Belege.
Das unterstellt er nirgends. Deshalb braucht er auch keine Belege liefern.
2) Du gehst davon aus, dass Radfahrer wegen fehlender Regelbefolgung die Arschlöcher des Straßenverkehrs sind.
Nein, davon geht er nicht aus. Selbst mit der phantasiereichsten Interpretation gelingt es mir nicht, das aus Explosiv s Aussagen herauszulesen.
3) Da sie es dann erwarten dürfen, hältst Du diese Herabwürdigung für moralisch gerechtfertigt.
Nein, hält er nicht. Das gleiche wie bei zweitens.
Jemanden Aussagen zu unterstellen und sich über diese vermeintlichen Aussagen zu empören, ist, milde formuliert, ungehörig. Wir sind hier nicht beim Braunbuch.
Man kann hier ganz einfach, entspannt und unterstellungsfrei Fragen stellen, wenn man etwas wissen will oder Aussagen für unklar hält. Über diese (die tatsächlich gemachten Aussagen/Antworten) kann man sich dann empören, statt über die Auswüchse des Fieberrauschs der eigenen Interpretationskünste.
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1) Du unterstellst (im Kontext anzunehmen) Radfahrern, sie würden sich signifikant weniger an Regeln halten als andere. Dafür hätte ich gerne Belege.
2) Du gehst davon aus, dass Radfahrer wegen fehlender Regelbefolgung die Arschlöcher des Straßenverkehrs sind.
3) Da sie es dann erwarten dürfen, hältst Du diese Herabwürdigung für moralisch gerechtfertigt. (Go to 1)Das schreibt Explosiv nirgends bzw. unterstellt er nirgends. Eine solche Uminterpretation seiner Aussage ist sachlich schlicht falsch.
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Diese Malerei auf dem Radweg ersetzt kein Verkehrszeichen, sie kann es allenfalls (sofern ein Vz vorhanden ist) ergänzen bzw. dessen Bedeutung unterstreichen/näher ausführen. Das heißt, Radler müssen da zunächst einmal nicht rechts abbiegen.
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In der Gesamtbilanz zahle ich (und die anderen hier) mit meinen Steuergeldern (und die anderen mit ihren) für die Autofahrer, weil die (im Gegensatz zu mir) zu wenig Steuern zahlen, um die Kosten zu decken, die sie selbst als Autofahrer verursachen. So einfach ist das. Ich nehme nix, ich gebe, nämlich mein sauer erwirtschaftetes Steuergeld, damit der Autofahrer seinen Blecheimer überall abstellen und überall meine Stadt mit seinem Dreck verpesten kann.
Wenn Sie das nicht glauben --> https://www.google.com/advanced_search
Und wenn schon Dreck und Lungengift, dann möchte ich wählen; und ich wähle stattdessen die Cigarre.
Der Autofahrer gibt auch, aber zu wenig, deshalb muß ich ihn ja subventionieren.
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Daß noch immer welche auf diese Werbespammer mit ihren ein bis neun Nebelkerzenbeiträgen hereinfallen... sehr bedauerlich.
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Werbespammer sollte man nicht auch noch füttern. Das Muster hatten wir hier in sehr ähnlicher Aufführung schon mehrmals.
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Ein allerliebstes Schmankerl für die Liebhaber erfindungsreicher Polizeimeldungen:
POL-MA: Heidelberg: Pedelecfahrerin streift Audi und verletzt sich schwer
Polizeipräsidium Mannheim
Pressestelle
Christoph Kunkel -
Wie mache ich das also, wenn ich an dieser Stelle geradeaus weiterfahren will? Soll ich links den Arm raushalten?
Theoretisch auf jeden Fall den Arm heraus oder eben anders "rechtzeitig und deutlich" ankündigen, wenn man das auch ohne Handzeichen hinbekommt.
§ 10 setzt doch aber voraus, dass man nicht geradeaus fährt, sondern von der Seite kommt (aus einem Grundstück, einem verkehrsberuhigten Bereich, von anderen Straßenteilen ... auf die Fahrbahn einfahren) oder aber vorher steht (vom Fahrbahnrand anfahren) ...
Man kommt ja als Radfahrer von dem Radfahrstreifen an der Seite, nur halt nicht im Rechten Winkel, den der §10 aber auch nicht verlangt, um zu greifen.
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Bei uns ist aber auch nichts im Trinkwasser. Die meisten Autofahrer benehmen sich anständig.
Berlin, ja, da benehmen sich die meisten Autofahrer relativ gesittet, wobei ich auch in Berlin schon vergleichbar degeneriertes Verhalten erlebt habe. Inzwischen haben wir hier mehr als ausreichend Beispiele, daß sich das in HH dann doch einen Ticken asozialer verhält.
In meinen Augen zeigt die Szene eine klare, vorsätzliche Straftat. Und wie fast immer bei Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten mit explosionsgetriebenem Blecheimer wird die Strafe, sofern überhaupt eine folgt, grotesk lächerlich sein.
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Gute Sache, aber ein Hinweis zur Terminfindung: Es sollte regelmäßiger Termin sein, den man sich gut merkt, z.B. jeden ersten/letzten Montag/Freitag/Samstag + feste Uhrzeit. Die Wahl des vorletzten/vierten Montags eines Monats halte ich für suboptimal.
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Meine Eingangsfrage war ja ob man dort überhaupt Rad fahren darf (im beide Richtungen) wenn dies nicht explizit erlaubt ist.
Und die wurde auch bereits beantwortet.
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Diesen prachtvollen Satz sollte man, wenn schon, dann in Gänze "genießen":
Obwohl der Radfahrer einen Helm trug, erlitt er nach bisherigen Erkenntnissen Schlüsselbein- und Rippenbrüchen sowie ein Schädelhirntrauma.
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Man merkt alsbald, daß die Konstellation, ein Telefon während einer Radfahrt zu benutzen, ohne dieses in der Hand zu halten oder überhaupt zu berühren, nicht mitgedacht wurde. Das führt zu interessanten Fragestellungen wie z.B: "Warum haben Sie Ihr Telefon zur Navigation benutzt?" Immerhin konnte ich bei Sonstiges ausfüllen: "Um zu navigieren."
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Da kann ich deine Kritik an Zweirichtungsradwegen ("die größte Pest") nicht nachvollziehen.
Lesen Sie nicht mit? Oder bleibt bloß nichts davon hängen?
Linksseitige Radwege innerorts erhöhen das Risiko eines Unfalls etwa um den Faktor 8 bis 12.