Aber es gibt auch noch so einiges andere, dass ich für grundsätzlich richtig halte, sich aber nicht so ohne weiteres im großen Stil verwirklichen lässt.
Diese Aussage impliziert falsches. Nämlich, daß sich Radverkehr nicht per sofort über die Fahrbahn abwickeln ließe. Für 99,9 Prozent der Fälle ist das schlicht unwahr, denn es ginge - sofort. Für die exotischen 0,1 Prozent der Fälle, in denen das tatsächlich per sofort unmöglich ist (mir fällt für Berlin jetzt kein Beispiel ein, aber es gibt wahrscheinlich ein, zwei oder auch drei), kann man Lösungen suchen und finden, wenn man die 99,9 Prozent per sofort gelöst hat.
Und die einfachste Lösung dafür scheint mir tatsächlich die rechtliche, wie bereits hier von anderen vorgeschlagen, die Vz 237, 240, 241 von einer einhergehenden Benutzungspflicht zu entkoppeln.