Update: Sie meint es wohl wirklich ernst:
https://twitter.com/robinalexander…268983883411457
Wie kann man nur so dumm sein? Ich begreife es nicht. Die Parallele zu Ulbricht & Co schien mir ja anfangs überzogen... Auweia.
Via fefe.
Update: Sie meint es wohl wirklich ernst:
https://twitter.com/robinalexander…268983883411457
Wie kann man nur so dumm sein? Ich begreife es nicht. Die Parallele zu Ulbricht & Co schien mir ja anfangs überzogen... Auweia.
Via fefe.
Was ist denn mit den tollen Anzeigen der INSM in den Großzeitungen?
Was mit den Kanzelpredigten, die vor allem im Tecklenburger Land und in Oberschwaben für zeitweise 70 Prozent CDU sorgten?
Mal davon abgesehen, daß ich "Whataboutism" immer für ein schwaches Argument halte: Zulässig. Natürlich.
Der zweite Teil ist mMn ganz entscheidend für die Einordnung der Aussage.
Die kann da diskutieren, so viel sie will, es wird nichts ändern.
1. Meinungsäußerung/Wahlempfehlung ist zulässig.
2. Meinungsäußerung/Wahlempfehlung ist auch im Wahlkampf zulässig.
3. Meinungsäußerung/Wahlempfehlung von Multiplikatoren (Redaktionen, Journalisten, Youtubern, Vereinen, Künstlern etc.) ist ebenso zulässig.
4. Auch im Wahlkampf.
5. Bezüglich des Verbots der Wahlwerbung nach RStV (Rundfunkstaatsvertrag) ist der Begriff Wahlwerbung sehr eng (also beauftragt, gegen Entgelt (--> Leistungsaustausch)) auszulegen, da andernfalls dieses Verbot verfassungswidrig ist.
Wobei ich nicht bezweifle, daß sie das gerne anders hätte. Daß die Union grundrechts- bis verfassungsfeindliche Bestrebungen hat, hat sie inzwischen mehrfach und auch jüngst wieder bewiesen.
Du sitzt da, wie übrigens auch Solmecke, einigen Fehlschlüssen auf. Und es wurde bereits höchstrichterlich entschieden. Der Rundfunkstaatsvertrag greift nicht. Schöne Aufdröselung:
Derzeit bin ich noch geneigt, an eine Überreaktion im Moment der Schnappatmung zu glauben. Warte mal noch, bevor Du das so hoch hängst. Inzwischen hat ihr hoffentlich jemand erklärt, daß analog und digital die gleichen, zumeist sogar die selben Regeln gelten, sprich: Zulässig und aus Verfassungsgründen nicht beschränkbar.
Für beides am besten eine Nachricht an Malte Wahrscheinlich hat er es noch gar nicht mitbekommen, was das Begehr ist.
Das entscheidet Malte
Anläßlich eines Artikels bei SPON fiel mir wieder ein, daß ich ein ovales Kettenblatt schon länger mal ausprobieren wollte. Ich hatte bereits vor Jahren online gesucht und stets nur welche aus Aluminium gefunden. Wer mich hier länger verfolgt, weiß, daß mir sowas nicht an das Fahrrad kommt. Bei mir muß Stahl her. Aber auch diesmal fand ich wieder nichts passendes, deshalb meine Frage hier:
Kennt jemand eine Quelle, wo man solche Kettenblätter aus Stahl beziehen kann, vorzugsweise Lochkreis, 4- oder 5-Arm?
Allerdings fällt mir auch kein Platz ein, wo man die Dinger sonst unterbringen sollte. Auf der 3-spurigen Hauptstraße natürlich nicht.
Warum eigentlich nicht? Genau dafür ist eine Fahrbahn doch da. Ein innerörtliches Rechtsfahrgebot, welches das Recht zum rechtzeitigen Einordnen beinhaltet, langt für die Dinger vollkommen. Analog zu Fahrrädern halt.
Die Berliner Schlaglochpisten sind für solche Fahrzeuge aufgrund des meist geringen Radumfanges natürlich völlig ungeeignet, das gilt für die Berliner Radwege jedoch gleichermaßen.
Genau dieses Verhältnis lässt mich an den Werten zweifeln. Ich finde es nicht überhaupt nicht stimmig, dass ein Rückgang des MIV um maximal 24% zu einer Reduzierung der Stickoxide um 40% führen soll.
Wenn es zunächst vor allem die Dreckschleudern sind, die ausgesperrt werden, klingt das durchaus plausibel.
Autofahrbahnen
Das Ding heißt Fahrbahn. Autofahrbahn ist auch sachlich falsch. Im übrigen sind wohl Fahrspuren gemeint. Von diesen befinden sich mehrere auf der einen Fahrbahn.
Letzteren können Kommunen eben nicht im Alleingang ändern, sonst wären wir wahrscheinlich schon deutlich weiter.
Wenn man hier in der Filterblase des Radverkehrsforums darüber diskutiert, dann kommt man freilich zu anderen Ergebnissen.
Das hat mit Filterblase rein gar nichts zu tun, sondern mit der Verwendung korrekter Bezeichnungen für Verkehrsinfrastruktur.
Warum trotzdem nur ganz wenige Radler auf der breiten "Autofahrspur" fahren, ist zu diskutieren.
Zum Beispiel, weil es Leute gibt, die eine Fahrspur auf der Fahrbahn als "Autofahrspur" bezeichnen und damit eine Verkehrsinfrastruktur, die grundsätzlich für alle Fahrverkehre gedacht und geeignet ist, einer Verkehrsart zuschreiben und folglich andere davon ausschließen. Und es gibt zahlreiche Leute, die solchen falschen Zuschreibungen mehr oder weniger unterschwellig auf den Leim gehen.
Sie lesen lange genug hier mit. Sie sollten das wissen. Warum Sie da diesen kontinuierlichen Ignor-Modus betreiben, weiß ich nicht. Es spielt letztlich auch keine Rolle, ich nehme es zur Kenntnis.
Dieser "Digital-O-Mat" begeht den Fehler, den eigentlich alle "Wahlomaten" begehen: Der Realitätsabgleich fehlt.
Beispiel: Ja, die SPD-Abgeordneten haben (aber nur mehrheitlich, nicht einstimmig) gegen Uploadfilter gestimmt. Deren Spitzenkanditatin hat sie uns aber auch erst beschert. Und sie ist trotzdem Spitzenkanditatin der SPD zur EU-Wahl geblieben.
Das ist für mich nicht verhandelbar, sondern das Ende der Debatte.
Was man also behauptet zu wollen und was man dann, wenn es wirklich darauf ankommt, tatsächlich umsetzt, hat in vielen Fällen gar keine Schnittmenge mehr. Siehe auch VDS oder großer Lauschangriff in Deutschland, um weitere Beispiele zu nennen.
Sinnvoller wäre es, nochmal bereits entschiedene Fragen herauszukramen und das mit dem erfolgten Abstimmungsverhalten bzw. getätigten Entscheidungen abzugleichen.
Deshalb reiche ich hier mal weiter:
https://www.daten-speicherung.de/index.php/ueberwachungsgesetze/
Das geht weit über digitale Themata hinaus, aber man vergißt ja auch vieles wieder angesichts der Anzahl und des Ausmaßes bürgerrechtsfeindlicher Entscheidungen.
"Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Was ja auch Sinn macht.
Ja, natürlich. Am grundsätzlichen Gleichrang ändert das aber nix. Es ist kein Gehweg mit Radverkehrsfreigabe. Was ich von diesen gemeinsamen Rad- und Gehwegen halte, muß ich jetzt nicht wiederholen, das weißt Du ja.
Auf Wegen mit
hat der Fußverkehr Vorrang
Nein. Es besteht Gleichrang.
da kann im Begegnungsfall schon mal Schrittgeschwindigkeit angesagt sein.
Das allerdings stimmt.
Zumindest zivilrechtlich hat man mit dem Rad auf solchen Wegen nichts zu melden.
Jein. Man ist durchaus in der ungünstigeren Ausgangsposition, ja, weil man als Fahrzeugführer die Betriebshaftung hat.
Beim MDR Sachsen-Anhalt geht es weiter mit einer nachgereichten Stellungnahme des RA Landmann sowie einer passenden Replik des Kinderfahrradfinders.
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt…nutzen-100.html
Ich kann meinen Kommentar gar nicht erst absenden, warum auch immer. Es darf spekuliert werden. Während ich gleich zwei Kommentare absetzen wollte, schaffte es Kinderfahrradfinder alles wesentliche mit weniger als 1000 Zeichen zu sagen. Mein dankbarer Gruß von dieser Stelle.
Auch der MDR ist peinlich - jede Richtigstellung seitens der Leser wird mit falschen und verdrehten Behauptungen angegriffen.
Das wurde inzwischen aufgegeben, man veröffentlicht nun die Kommentare einfach nicht mehr...