Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen
Ähm, da wird ein wichtiger Kontext unterschlagen:
Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.
Und dieser Kontext ist entscheidend und bedeutet mitnichten, daß eine "Schiebepflicht" bestünde, sondern vielmehr, daß auf Fußgängerüberwegen Radverkehr, wie es ihre Bezeichnung bereits ahnen läßt, ggü dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, sondern Nachrang hat.
Die Überschrift des Artikels bei anwaltsregister.de ist also schlicht falsch.