Aber ein bisschen Mühe hätte man sich bei der Gestaltung des VZ 277-1 schon geben können.
Freitag, 1. April 2016
Aber ein bisschen Mühe hätte man sich bei der Gestaltung des VZ 277-1 schon geben können.
Freitag, 1. April 2016
Allerdings darf man auf der anderen Straßenseite gar nicht mit dem Fahrrad fahren, weil da nur ein Gehweg ist. Außerdem möchte ich ja nicht die Fahrbahn überqueren, sondern auf die Fahrbahn einfahren und dabei betrachte ich ausschließlich den §10 als relevant.
Das halte ich für rechtlich dünnes Eis. Die "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" gelten, sofern diesen keine anderen "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" widersprechen (etwa gesondertes Lichtzeichen für Links- oder Rechtsabbieger) auch für Ab- und Einbieger auf dem Fahrrad. Wenn da schon extra die Streuscheibe getauscht wurde, würde ich sie auch beachten.
Es wäre doch nur das übliche: Polizisten, welche die für Radfahrer einschlägigen Vorschriften nicht kennen.
Natürlich gilt da §10 StVO und §37 (2) Nr. 6, der ja sagt, daß die Lichtzeichen für den Fußverkehr für Radfahrer unbeachtlich sind. Was also soll da unklar sein, abgesehen vom Ausmaß der Bildungslücken der beteiligten Beamten natürlich? Wahrscheinlich haben die einfach die rechtlichen Grundlagen ihrer Windschutzscheibenperspektivenausbildung aus der Nachkriegszeit nie wieder hinterfragt. Es ist ja eigentlich auch Sache des Arbeitgebers, die Aufklärung über wesentliche Änderungen der Rechtsgrundlagen des Verkehrsbeamtendienstes mal anzuschieben.
tagesschau.de: Unfallrisiko beim Radfahren - Die Gefahr am Straßenrand
Parkende Autos sind für Radfahrer ein weitaus größeres Sicherheitsproblem als bisher bekannt. Jeder fünfte Unfall wird durch sie verursacht - weil sie die Sicht einschränken oder die Fahrertür plötzlich aufgeht.
Mir ist schleierhaft, wieso das Problem bisher so unterschätzt worden sein soll. Mir ist es seit mindestens 10 Jahren (kurz nach Beginn der Renaissance meiner Radelei) geläufig.
"Das Problem ist überhaupt erst groß geworden durch Fahrradstreifen auf der Fahrbahn", sagt Brockmann.
Ähm, nein. Vorher war das Problem halt überwiegend rechts der Fahrzeuge auf den Hochbordradwegen. Und bei etlichen Radfahrern auch auf der Fahrbahn ohne Gefährdungsstreifen, weil sie schon damals auf der Flucht vor dem großen, unbekannnten "Brumm-Brumm" von hinten mitten in der Dooring-Zone fuhren, womit sie das Problem des Engüberholens verschärften und das des Doorings als Bonus hinzubekamen..
Seid ihr hier im Forum mehrheitlich Pedelec-"Verächter"? Ich würde meine täglichen 30 km Arbeitsweg ohne Strom-Unterstützung vermutlich nicht schaffen...
Die Fraktion des entschiedenen "Sowohl-als-auch" dürfte die Mehrheit stellen.
Ich muß hier nachfragen: Ist die CDU Pankow Süd ein Teil der CDU Pankow? Oder ist das eine eigenständige Ortsgruppe? Ich will nicht die falschen angehen.
Mag das vielleicht jemand twittern (ich bin Twitter-Verweigerer, lese aber gerne mit)
Was genau?
Noch ein Detail: Da muss man noch aufpassen, nicht auf die Bordsteinkante zu fahren.
Ich wiederhole mich: Ohne Einsprüche, Widersprüche und Klagen wird das nix in Stade.
Mir fehlt in der Studie,...
Es ist eine Umfrage, keine Studie.
Gut Stade ist nicht Wiesbaden. Aber auch für Stade sollte gelten: Jahrzehntelangen Autoverkehrsinfrastruktur-Ausbau kann man nicht durch den Abbau von "Blauschildern" über Nacht zurückdrehen.
Doch, selbstverständlich kann man das. Oder alternativ wenigstens deren Bedeutungsgehalt ändern, indem die damit verbundene Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen wird.
Da die Ausstrahlung für das französische TV verboten wurde, wird der Spot dann doch noch politischer, als ohnehin vorgesehen, gehört also auch hierher:
Der Vorwurf lautet, der Spot schüre Angst vor dem Klimawandel und diskreditiere die Automobilindustrie. Nun, ich finde, die Angst vor dem Klimawandel ist berechtigt, bisher gibt es zuwenig Angst. Und die Automobilindustrie diskreditiert sich im wesentlichen selbst. Im Kern findet der Spot lediglich eindringliche Bilder für Fakten.
Davon abgesehen finde ich das VanMoof-Rad jetzt nicht sooo toll, das spielt für mich aber nur eine sehr untergeordnete Rolle. Besser dies als jeder dreckschleudernder Blecheimer.
Man hat bei Opel noch nicht die Ursache für die übermäßige Wärmeentwicklung gefunden (Kurzschluß) und behilft sich deshalb übergangsweise mit einer überdimensionierten Kühlerfront?
KfZ-Straße
Jetzt packe ich hier mal wieder den Korinthenkacker aus. Das mache ich ab und zu, wenn es mir notwendig erscheint.
Also, das Ding heißt Straße oder Fahrbahn, abhängig davon, was genau nun gemeint ist.
Eine "Kfz-Straße" gibt es nicht, allenfalls eine Kraftfahrstraße. Nur letztere wäre eine exklusiv den Kfz vorbehaltene Verkehrsflächeanlage.
Ich nehme seit Monaten aus zeitlichen Gründen an keiner CM mehr teil. Eine Google-Suche führte mich dann dorthin:
http://criticalmass-berlin.org/cm-berlin-in-zeiten-der-pandemie/
Inwieweit das "common sense" ist - keine Ahnung, sorry.
Geht nicht beides? Radverkehr, der auf für den Radverkehr freigegebenen Fußwegen stattfindet und gleichzeitig Radverkehr, der auf der Fahrbahn stattfindet?
Thread lesen, steht alles da.
Was würdet ihr in so einem Fall machen?
Ganz schlau werde ich aus der Schilderung nicht. Ist es ein hypothetisches Gedankenspiel mehrerer Möglichkeiten oder ein konkreter Fall? Gibt es Bilder?
Wenn konkreter Fall: Die Verkehrsbehörde fragen, was die so meint. Es ist eigentlich gleich, was sie antwortet, so oder so wird sie sich den Strick drehen, an dem sie sich anschließend aufhängen kann.
Es sei denn natürlich, sie entfernt freiwillig alle Blauschilder und 205er.
Bezüglich Stress durch und beim Überholvorgang für den überholten Radfahrer: Ich kenne den ebenfalls aus der Zeit des Neubeginns meiner Radelei. Es ist Kopfkino, ein Erbe im Kleinhirn aus der Zeit, als unsere Vorfahren noch Dinosaurier waren. Predigen hilft da kaum. Ein Rückspiegel half mir dafür um so mehr, also ein richtiger aus dem Motorradteilehandel. Der Dinosaurier-Teil meines Hirns hat es dann irgendwann allmählich begriffen und seine Angstreflexe abgelegt, als er die nahezu immer harmlosen Überholvorgänge wieder und wieder durch den Spiegel auch vorhersehen konnte.
Update: Beim fraglichen Artikel bei hna.de wurde stillschweigend die Stelle mit der angeblichen Radwegbenutzungspflicht entfernt, ohne jedoch die Änderung kenntlich zu machen. Zudem vergaß(?) man die Zwischenüberschrift, die das also weiterhin behauptet.
Mir wäre das nicht aufgefallen, deshalb: Quelle.
Hey, wenn Autofahrer sich das schönrechnen dürfen, warum darf man das als Radfahrer jetzt auf einmal nicht?
Ganz einfach: Lügenpropaganda begegnet man besser mit der Wahrheit, statt weiterer, diesmal lediglich anderer Lügenpropaganda. Der von KAcyc verlinkte Artikel ist ein schönes Beispiel. Auch dieser krankt daran, zu niedrige Kosten des Fahradsfahrens zu unterstellen, was er zwar später einräumt, die falschen Kosten aber dennoch als Berechnungsgrundlage für einen Vergleich hernimmt.
Das ist argumentativ zumindest unsauber, wenn nicht unredlich. So wird das nix.
Fahrrad: 60 Min Fahrzeit + 5min Arbeitszeit (für 1€ (0,05€ pro km * 20) = 65 min
Ich habe nochmal nachgesehen. Diesen Wert erreiche ich nichtmal im Traum:
2020: 0,198 €/km
2019: 0,190 €/km
Hierbei sind natürlich auch Ausgaben enthalten, die nicht zwingend erforderlich gewesen sind (Ausstattungen mit besonderem Sattel oder Scheinwerfer z.B). Das ist aber bei nahezu allen echten Alltagsradlern ähnlich, denke ich. Die 0,05 €/km sind ein im Optimum theoretisch erreichbarer Wert, der aber praktisch fast nie vorkommt.
Bei einem Baumarkt-Rad für sagenhafte 350 € (einschließlich Schloß, Luftpumpe und anteiliger Haftpflicht) dürften auf 7.000 km keine Reparaturen anfallen (kein Platten, kein Lichtausfall, keine Bremszughüllen, keine Kette, kein Kettenöl, nix), um bei diesem Wert zu landen. Das kommt bei einem Radler, der solche oder eher höhere Kilometerleistungen abspult, schlicht nicht vor. Bereits die Anschaffungskosten spielen dann in einer anderen Liga, entweder sofort oder als quasi nachträgliche AK wie bei mir.