Beiträge von Peter Viehrig

    Zitat

    König der Winterradler!

    Nun ja, bei mehr als 10cm Neuschnee oder Eisregen setze ich tatsächlich mal einen Tag aus. So spezifisch kann man das aber nicht angeben, außerdem kommt das in Berlin nur alle fünf bis fünfzehn Jahre mal vor.

    Ich mußte also etwas mogeln: Wie war das damals, im letzten echten Winter Berlins vor acht, neun oder zehn Jahren?

    Die Antwort müsste in beiden Fällen die gleiche sein. Nur mit wem zusammen gearbeitet wird, unterscheidet sich.

    Das ist erstmal nur die Begriffsklärung. Die politische Bewertung ist eine andere Sache.

    Das mag theorethisch so stimmen. Nur ist die Lage in Thüringen eine solche, daß dort die Bewertung auf die Begriffsklärung (zurück) durchschlägt - für einen Demokraten durchschlagen muß -, weil es für diesen einen demokratischen Imperativ gibt. Und insoweit unvermeidlich unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.

    Ich würde an R2G übrigens die selbe Erwartungshaltung anlegen, wenn Schwarzgelb mehr Stimmen als R2G hätte. Ist nun aber halt anders.

    Wie würdest Du eine Enthaltung der Union bewerten, wenn die AfD mehr Stimmen hätte als Rot-Rot-Grün?

    Auch naja.

    Hufeisen, was eben (jedenfalls derzeit) wirklich nicht hinhaut. Die sogenannte AfD und deren Wähler haben sich für einen menschenverachtenden, antidemokratischen und nazistischen Weg entschieden. Damit haben ihre Wähler sich auch dafür entschieden, nicht mehr in der Demokratie mitzuwirken. Das ist deren Recht, dann läuft das eben ohne sie.

    Es ist naheliegend und das erwarte ich auch von allen demokratischen Kräften, daß sie dann die Demokratie weiterführen, so gut es eben ohne die Faschisten und ihre Helfer geht.

    R2G hat mehr als Schwarzgelb, also handelt man (wenn es zu peinlich ist, dann hinter verschlossenen Türen) ein paar Zugeständnisse aus und enthält sich.

    Um mal die obige Frage zu beantworten: Das ist für jeden Demokraten eine fundamental andere Ausgangslage. Als Demokrat ist man immer Antifa. Das geht gar nicht anders. Also handelt man entsprechend.

    Ich z.B. möchte gerade ein MTB kaufen (Hardtail) und bin eher so baff erstaunt, dass es schon fast aufwändig ist, ein Modell zu finden, dass deutlich über 1300,- EUR kostet und dabei nicht semi-custom aufgebaut ist.

    Hangele Dich mal durch den RSS-Feed. Ok, das sind fast ausschließlich gefederte Exemplare, die vorgestellt (beworben) werden. Aber als Anregung, um teuere Hersteller in dem Bereich zu finden, taugt der.

    http://www.bike-tv.cc/podcast.xml

    Nö, einen Radweg bekommst du so nie, da es mit einem "Radfahrer frei" ohne weitere Beschilderung nach wie vor Fußgängern erlaubt ist da kreuz und quer und ohne Rücksicht auf den Radverkehr rumzulaufen.

    Stimmt. Und das sollte ja auch der Sinn von Gehwegen sein, daß Fußgänger genau das können: kreuz- und querlaufen, dumm aus der Wäsche in die Luft gucken, trödeln, parlieren, auf den Boden starren und nachdenken, mit ihrem Hund oder Kindern spielen, nacheinander oder gar gleichzeitig, etc. etc.

    Fahrverkehr gehört auf die Fahrbahn, dafür wurde das mal erfunden. Menschen brauchen öffentliche Schutzräume, wo sie zunächst auf möglichst wenig zu achten verpflichtet sind, wie zum Beispiel Radverkehr.

    Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Ähm, da wird ein wichtiger Kontext unterschlagen:

    Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.

    Und dieser Kontext ist entscheidend und bedeutet mitnichten, daß eine "Schiebepflicht" bestünde, sondern vielmehr, daß auf Fußgängerüberwegen Radverkehr, wie es ihre Bezeichnung bereits ahnen läßt, ggü dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, sondern Nachrang hat.

    Die Überschrift des Artikels bei anwaltsregister.de ist also schlicht falsch.

    Was ist denn mit dem alleinigen Verkehrszeichen "Radfahrer frei", was streng genommen natürlich nur für linksseitige Wege verwendet werden darf? Muss man dort auch Schrittgeschwindigkeit fahren?

    Wenn es in der Gegenrichtung ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Rad- und Gehweg (VZ240 [Zeichen 240]) ist, ja. Denn eine Freigabe macht nunmal keinen Radweg. Andernfalls kann es sich ja ohnehin nur um einen reinen Gehweg handeln.

    Erst bei einem getrennten Rad- und Gehweg ergibt sich das indirekt, da man es an der sonstigen baulichen Gestaltung erkennen können soll und manchmal auch tatsächlich erkennen kann, daß hier ein Teil ein Radweg ist.