Irgendwo meine ich hätt ich es schon mal vorgestellt, aber finds nicht, also kommt es hier rein.
Auf meinem Weg zur Arbeit habe ich die Auswahl, vom Brucker Gewerbegebiet Hasenheide auf der Ortsumgehung zu fahren, oder auf der alten Verbindungsstraße, die sinnigerweise "Alte Brucker Straße" heißt.
Hier ist der Begin des Gehwegs, bzw. Ende der alten "Alten BRucker Straße"
Fährt man also außerorts auf der "Alten Brucker Straße" Richtung Maisach, die seit einiger Zeit ein Geh/Radweg ist, trifft man an der Ortsgrenze von Maisach auf die Zufahrt zur neuen Umgehungstrasse und auf der linken Seite ist ein Gehweg, der wohl als zweiseitiger
gewidmet ist.
Bis jetzt ist das nicht ersichtlich, ich selber würde nie auf die Idee kommen, dass das Wegerl, das an der verlinkten Stelle beginnt, etwas anderes ist als ein
, das ![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
an der nächsten Kreuzung lässt aber anderes vermuten.
Jetzt hatte ich dazu mit der Gemeinde schon das eine oder andere Gespräch über diese Strecke. Nun hat sich vor einer Woche etwas getan. Von Maisach Richtung Bruck sieht das ganze nun so aus: (blaues Schild steht dort wo ein rotes Dreieck eingezeichnet ist)

Ich fände es ja gut, wenn der Gehweg einfach ein Gehweg bleibe würde, in beide Richtungen und da, wo das
seht, ein
mit Mofa Frei stehen würde. Das habe ich auch schon so vorgeschlagen.
Der Verdacht liegt nun nicht ganz fern, das Schild wurde entweder gleich falsch herum aufgehängt oder um 180° verdreht.
Beides ist möglich. Kommt in der Gemeinde öfters vor, es ist also der Schilder-Aufhänger entweder nicht besonders schlau, oder ein Spaßvogel, oder jemand ist deutlich handgreiflicher bei den Schildern als ich (nicht, dass ich mir ein umdrehen bzw. umsortieren der Schilder nicht schon überlegt hätte) Manche Schilder hängen dann >5 Jahre verkehrt. Verdreht wäre es dann praktisch direkt nach dem Aufhängen, Montag morgens war es noch nicht da, Abends schon so herum.
Die Frage ist nun:
1. Der Gemeinde gratulieren und auf VwV zu §39 hinweisen, dass das
unsinnig ist und ein
reiche würde.
2. der Gemeinde gratulieren zu der Tat, darauf Hinweisen, dass Radfahrer und Mofafahrer den Radweg hier nicht legal erreichen können und diese mit einem Tausch von
gegen
schnell behoben wäre, mit "Mofa Frei".
3. Der Gemeine gratulieren, weil nun auch Besucher des Sportplatzes wissen, das sie nicht auf der Geh/Radweg parken dürfen (was regelmäßig passiert)
4. der Gemeinde gratulieren und darauf Hinweisen, die Sondergenehmigung gilt nur bis
, ist also Nutzlos?
Oder 1-4, wobei ich mir bei Punkt 4 nicht sicher bin
Oder nix, weil die Gemeinde wahrscheinlich dann das Schild umdreht.
Am wichtisten: Ist das Aufhängen dieses Schildes ein Verwaltungsakt? Um 180° gedreht wäre ja nur eine Verdeutlichung, es hätte sich ja nicht viel geändert, aber so herum ist es ja schon eine deutliche Änderung zu vorher.