Beiträge von Autogenix

    Das eine solche Situation im Supermarkt relativ selten ist, im Straßenverkehr passieren ständig (straf-)relevante Dinge.

    Das zu ignorieren ist also auch ein Schutz des Rechtssystem vor Überlastung.

    Davon abgesehen ist (fast) jeder Staatsanwalt auch Autofahrer und wünscht 2x pro Woche Radler zum Teufel, während die Anzahl an Baseball-Schläger-Staatsanwälten marginal sein dürfte.

    Genau das ist in Bayern so, zumindest gewesen. in der Schulzeit sind Schüler sozusagen Dauergetestet, wird wohl nun mit 2G hinfällig.

    Schulausweis wurde defakto als Testnachweis akzeptiert.

    Haaah, jetzt weiß ich: Kurt-Schumacher-Straße Richtung Norden!

    Net schlecht, gut geraten!

    So sehr ich auch begrüße, dass ich da nicht mehr auf dem Radweg fahren muss, manchmal könnte man fast den Glauben an das Gute im KFZ-Lenker verlieren auf der Strecke.

    Zumindest in Bayern ist das die normale Vorgehensweise.

    - Kinder, die beim Testen in der Schule positiv sind, werden separiert von der Klasse und müssen abgeholt werden.

    - 1. Kontakte und Haushalt/Familie gehen mindestens 7 Tage in Quarantäne, bevor sie sich frei testen können

    Die andere Frage ist natürlich, wie das mit der Nachverfolgung klappt, die meisten Gesundheitsämter hier dürften schon wieder überfordert sein damit. Jetzt nach den Herbstferien ist schon einiges geboten.

    So etwas wie auf dem Video geht auch in Bruck, mit kleinerem Auto, aber pünktlich zum neuen Verkehrsstrafen-Katalog.

    Nicht ungewöhnliche Stelle der Belehrung, es gibt einen völlig unakzeptablen, nicht benutzungspflichtigen anderen Radweg.

    Innerorts mit anderem Radweg, werde mit etwa 20cm Abstand überholt, danach erwartungsvoller Blick in den Rückspiegel. Freundliche Handbewegung meinerseits, man will ja keinen enttäuschen. Kurz später fährt er rechts ran (Halteverbot) und während ich an ihm vorbeifahre wieder los, drückt mich in den Gegenverkehr mit dem Auto, während er was von Radweg erzählt auf dem ich fahren müsste. Also, kein Lebensrecht für Nicht-Radweg-Benutzer.

    Triumphierend zeigt er kurz später auf, na was wohl:

    [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]

    Hält 100m später am Supermarkt-Parkplatz. Obwohl er von Statur und Alter dem Mann im Siegerland Video ziemlich gut entsprochen hat, bin ich dem guten Beispiel gefolgt und einfach weiter gefahren.

    Eben, da hast Du einen guten Punkt, wenn ich durch München gurke mit dem Radl, dann ist genau das der Fall, auf den Radwegen ist jetzt schon zu wenig Platz. Wen m an bedenkt, wie viele Radler mehr fahren sollen, angeblich, haut das hinten und vorne nicht hin. Wer steigt schon aufs Rad, wenn er dann genauso im Stau steht wie mit dem MIV.

    Und warum? Weil wir Radler uns nie an die Verkehrsregeln halten. Und, normalweise, immer so davonkommen.

    Im Gegensatz zu den armen Autofahrern, die mit Blitzern terrorisiert werden, von Zettelhexen verfolgt und Führerscheinstellen drangsaliert werden.

    Welcher Staatsanwalt kann davon kein Liedchen trällern aus persönlicher Erfahrung!

    Deswegen.

    Ich würde das auch nicht so pessimistisch sehen. Kann sein, dass da plötzlich ganz viel passiert. Hatten wir in Bruck schon mal.

    Ein neuer Bürgermeister und die Verwaltung konnte gar nicht so schnell bremsen, wie sich da was bewegt hat.

    War leider nur ein kurzes Gastspiel.

    Im schlimmsten Fall ist so wie vorher.

    Also abwarten und positiv sehen.

    Auch wenn Spekulation, die Wahrscheinlichkeit ist durchaus gegeben, dass der Radler knapp schräg vor dem LKW war und nach dem Spurwechsel von hinten überrollt wurde. . Ein toter Winkel Assistent also gar nicht zuständig war. Und ein Kollisionswarnsystem nicht, oder zu spät.

    Kleine Umfrage, nachdem hier ja wohl schon einige Kilometer Radfahren zusammenkommen im Forum.

    Irgendwie fehlt bei der Umfrage Anzahl

    Hintergrund, auf Twitter sagt ein Radfahrer er hätte schon 5 Unfälle im Längsverkehr gehabt (von hinten angefahren in verschiedenen Situationen), nur 2 auf Radwegen (Art unbestimmt)

    Ich kenne nur einen Radfahrer persönlich, der an einer roten Ampel von hinten dant genommen wurde. Auch nur 3 Motorradfahrer, dabei 2 von anderen Motorradfahrer beim Gruppen-Ausflug, von Rennstrecke mal abgesehen.

    So müsste man das halt dann auch hier ändern, aber das wäre wohl ein ziemlich großer Eingriff in unserer Rechtsprinzip.

    Vielleicht wars ja auch Absicht mit den Strafen und Punkten, weil dabei so wieso nicht wirklich was passiert. Und deswegen der "Fehler", um die Strafen bei den Geschwindigkeitsübertretungen zu mindern, während die für den ruhenden Verkehr gar nicht zur Diskussion standen, soweit ich das überhaupt mitbekommen habe.

    Stand momentan ist imho:

    Fahrender Verkehr -> Fahrerhaftung

    Ruhender Verkehr -> Halterhaftung

    im Gegensatz zu Österreich z. B. Deswegen ist in vielen europäischen Ländern das Blitzfoto von hinten ausreichend, hier im Land wird eben von vorne geblitzt zur Fahrerfeststellung. Sonst wirds schwierig und genau deswegen kann man EU-Auslands-Geschwindigkeitsverstöße relativ relaxt sehn, solange es kein Bild von vorne gibt oder vor Ort der Fahrer festgestellt wurde. Die können in Deutschland zwar ab 75€ meine ich, vollstreckt werden, aber ohne Angabe zum Fahrer problematisch, weil nicht dem hiesigen Recht entsprechend. Deswegen kostet Falschparken in Italien als Nicht-Italinier automatisch über 75€. Ausnahme Österreich, die haben schon lange ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland, da weiß ich, das schon kleinere Beträge vorllstreckt werden + Gebühren.

    Prinzipiell hat der private Halter hier immer die Möglichkeit, die Fahrerauskunft zu verweigern. Man muss z. B. keine Familienmitglieder belasten. Oder er weiß nicht, wer gefahren ist, weil mehrere Personen Zugriff auf den Wagen haben. Antwort auf die Weigerung kann die Fahrtenbuchauflage sein.

    Großer Wurf wäre, die Halterhaftung für den ruhenden Verkehr zu ändern, nicht zu erwarten.

    Ob es groß Fahrtenbuch-Auflagen geben wird, leibt wiederum abzuwarten. Aber es wird sich relativ schnell herumsprechen, das man nicht schlau ist, wenn man de Fahrer bei derartigen Delikten angibt.

    Sind Österreicher oder Schweizer hier? Wie siehts da aus im ruhenden Verkehr?

    Irgendwo meine ich hätt ich es schon mal vorgestellt, aber finds nicht, also kommt es hier rein.

    Auf meinem Weg zur Arbeit habe ich die Auswahl, vom Brucker Gewerbegebiet Hasenheide auf der Ortsumgehung zu fahren, oder auf der alten Verbindungsstraße, die sinnigerweise "Alte Brucker Straße" heißt.

    Hier ist der Begin des Gehwegs, bzw. Ende der alten "Alten BRucker Straße"

    Fährt man also außerorts auf der "Alten Brucker Straße" Richtung Maisach, die seit einiger Zeit ein Geh/Radweg ist, trifft man an der Ortsgrenze von Maisach auf die Zufahrt zur neuen Umgehungstrasse und auf der linken Seite ist ein Gehweg, der wohl als zweiseitiger [Zeichen 240] gewidmet ist.

    Bis jetzt ist das nicht ersichtlich, ich selber würde nie auf die Idee kommen, dass das Wegerl, das an der verlinkten Stelle beginnt, etwas anderes ist als ein [Zeichen 239], das [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1012-31] an der nächsten Kreuzung lässt aber anderes vermuten.

    Jetzt hatte ich dazu mit der Gemeinde schon das eine oder andere Gespräch über diese Strecke. Nun hat sich vor einer Woche etwas getan. Von Maisach Richtung Bruck sieht das ganze nun so aus: (blaues Schild steht dort wo ein rotes Dreieck eingezeichnet ist)

    Ich fände es ja gut, wenn der Gehweg einfach ein Gehweg bleibe würde, in beide Richtungen und da, wo das [Zeichen 250] seht, ein [Zeichen 240] mit Mofa Frei stehen würde. Das habe ich auch schon so vorgeschlagen.

    Der Verdacht liegt nun nicht ganz fern, das Schild wurde entweder gleich falsch herum aufgehängt oder um 180° verdreht.

    Beides ist möglich. Kommt in der Gemeinde öfters vor, es ist also der Schilder-Aufhänger entweder nicht besonders schlau, oder ein Spaßvogel, oder jemand ist deutlich handgreiflicher bei den Schildern als ich (nicht, dass ich mir ein umdrehen bzw. umsortieren der Schilder nicht schon überlegt hätte) Manche Schilder hängen dann >5 Jahre verkehrt. Verdreht wäre es dann praktisch direkt nach dem Aufhängen, Montag morgens war es noch nicht da, Abends schon so herum.

    Die Frage ist nun:

    1. Der Gemeinde gratulieren und auf VwV zu §39 hinweisen, dass das [Zeichen 250] unsinnig ist und ein [Zeichen 240] reiche würde.

    2. der Gemeinde gratulieren zu der Tat, darauf Hinweisen, dass Radfahrer und Mofafahrer den Radweg hier nicht legal erreichen können und diese mit einem Tausch von [Zeichen 250] gegen [Zeichen 240] schnell behoben wäre, mit "Mofa Frei".

    3. Der Gemeine gratulieren, weil nun auch Besucher des Sportplatzes wissen, das sie nicht auf der Geh/Radweg parken dürfen (was regelmäßig passiert)

    4. der Gemeinde gratulieren und darauf Hinweisen, die Sondergenehmigung gilt nur bis [Zeichen 240] , ist also Nutzlos?

    Oder 1-4, wobei ich mir bei Punkt 4 nicht sicher bin

    Oder nix, weil die Gemeinde wahrscheinlich dann das Schild umdreht.

    Am wichtisten: Ist das Aufhängen dieses Schildes ein Verwaltungsakt? Um 180° gedreht wäre ja nur eine Verdeutlichung, es hätte sich ja nicht viel geändert, aber so herum ist es ja schon eine deutliche Änderung zu vorher.