Beiträge von Autogenix

    Meistens ist das so. Aber hier gibts schon Wege, die werden rege genutzt von Fußgängern, weil nicht unattraktiv. Um Hunde auszuführen z. B. Zum Spazieren gehen, Skaten etc. Gerade wenn die eben nicht direkt an der Straße entlangführen sondern deutlich entfernt, und man Hunde auch mal frei laufen lassen kann. Wenn dann auch noch der KFz auf dem Weg geparkt werden kann, ist das ein gern genutzter Vorteil.

    Aber 95% der aÖ-[Zeichen 240] in Oberbayern sind nicht straßenbegleitend, egal wie popelig die Straße daneben ist, und wenn nur 5 Autos in der Stunde da entlangfahren. Es steht einem also in der Regel frei, diese nicht zu benutzen. Auch wenn das die allermeisten Verkehrsteilnehmer anders sehen.

    Imho steht schon in der ERA2010, dass

    - ein für Radler freigegebener Gehweg ein Sonderfall sein soll

    - der Radverkehr besondere Rücksicht auf dem Fußverkehr zu nehmen und die Geschwindigkeit anzupassen hat.


    Das allerdings betrifft wohl Innerorts. Außerorts wird imho immer von einem [Zeichen 240], sofern nicht wegen besonderen Verhältnissen (zu viel Fuß-, oder Radverkehr) ein [Zeichen 241-30] benötigt wird.

    Die RAL sieht bei den höheren Straßenklassen (weniger befahrene Kreis und Ortsverbindungsstraßen) durchaus vor den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen, bei den nierigeren, also Bundesstraßen, Staats- und Kreisstraßen, gemeinsame Geh- Radwege mit meist nicht straßenbegleitender Führung. Die ERA wiederholt das ganze dann nur.

    Könnte man das?


    Warum sollte man das?

    War ja gerade ein Radlgroßereignis und deswegen dürfte ich jetzt 4 Wochen lang auf den Fahrten nach München kleine Gruppen an Rennradlern beobachten. Und ich glaube nicht, dass davon viele in einem einschlägigen Verein Mitglied waren. Lustigerweise ist es diese Woche schon wieder vorbei gewesen, das Phänomen.

    Was mich jedes Jahr wundert, man sieht die Leut nur beim Giro und bei der Tour Abends auf der Straße, aber trotzdem muss ich echt schwitzen, wenn ich dran bleiben will.

    Demnächst: Autos nur noch über den Motorsportverein zu kaufen.

    Da ist mindestens ein Fehler drin, an Fahrrädern müssen keine Rückleuchten und Scheinwerfer fest verbaut sein.

    Warum sollen Verkäufer, die ein Sportgeräte wie Rennrad oder Mountainbike bewerben, deren Zweck der Wettkampfeinsatz ist, die StVZO §67 beachten und daran Speichenreflektoren basteln?

    Ich bin schon gespannt auf die Deutschland Tour, wenn dann alle Profis mit Z-Reflektor, Pedal- und Speichenreflektoren unterwegs sind. Gibt dem ganzen sicher einen besondern, deutschen Touch.

    Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Fußweg nicht mit dem Verkehrszeichen 254, Verbot für Radverkehr [Zeichen 254], ausgeschildert werden darf. Allerdings ist zu beachten, dass die Beschilderung so angebracht ist, dass sie sich ganz eindeutig auf den Fußweg bezieht!

    Warum sollte man überhaupt [Zeichen 254] auf einem Gehweg aufstellen?
    Wie Sie paar Zeilen weiter unten richtig bemerkt haben, ist es sowieso nicht erlaubt darauf zu radln.


    Dazu meint die VwV zur StVO

    Zitat

    Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

    und im nächsten Absatz

    Zitat

    Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

    Das siehst du so. In Hannover, aber auch andernorts gibt es zahlreiche Beispiele dafür, dass ein so angebrachtes Verkehrszeichen Zeichen 254, Verbot für Radverkehr, nicht für die ganze Straße von Hauswand zu Hauswand gilt, sondern lediglich für einen Teil der Straße, z. B. für eine bestimmte Fahrspur oder hier für den Fußweg.

    Es zeigt einfach die Inkompetenz der StVB.

    Bei uns gibts so etwas auch, wenn auch selten. In der Regel da, wo ein Radweg oder ein freigegebener Gehweg endet.

    Und es liegt (auch) daran, dass überall Gehwege zum Radfahren freigegeben sind und missbraucht werden, dann brauchts natürlich eine deutliche Klarstellung, wenn es mal ausnahmsweise nicht der Fall ist.

    Na, rechts ist der Gehweg halt wegen der Parkplätze schon bissl eng, also wurde, sicher schweren Herzens, die Radwegpflicht entfernt. Und weil man an die ängstlichen Radfahrer, und die ärgerlichen Autofahrer denken muss, war die logische Schlussfolgerung: den Gehweg auf der anderen Seite freizugeben, natürlich beidseitig.

    Die ängstlichen Fußgänger können ja nun auf dem rechten Gehweg laufen.

    Und weil sich dann die KFZ-Lenkenden über die nicht-ängstlichen Radfahrer beschwert haben, hat man halt in der Richtung die Straße für Radler gleich mit [Zeichen 254] gesperrt.

    Seit dem muss man auch die blaue Markierung auf der Fahrbahn nicht mehr nachmalen.


    Die spannende Frage: Wird irgendwann einem neuen Zuständigen bei der ersten Verkehrschau auffallen, was für ein Schmarrn das ist, und wenn er es ändern mag, wird ihm dann gleich gekündigt?


    Die Stelle hier mit der Kombisscheibe in der Ampel, die runderherum mit [Zeichen 254] garniert ist, finde ich ja am allerbesten.
    Mit Radfahrenden haben die es in Hannover auf jeden Fall nicht so.

    Zitat

    Der Autofahrer war nach Angaben der Polizei 93 Jahre alt und körperlich nicht mehr in der Lage, den Wagen sicher zu steuern.

    Die Versuche der Rettungskräfte, den Radfahrer wiederzubeleben, blieben erfolglos. Ob dem 93-jährigen Autofahrer dauerhaft der Führerschein abgenommen werde, sei Gegenstand der Ermittlungen, so eine Sprecherin der Polizei.

    Also den Führerschein sollte man ihm auf keinen Fall nehmen. Statistisch ist es extrem unwahrscheinlich, dass das noch mal passiert und er wirds sich sicher zu Herzen nehmen. Oder so. Freiheit!

    i

    c) Kombi aus a+b...


    Ich finds ja schon lustig, dass Du meinst, da ist ein Verkehrszeichenplan vorhanden.

    Also wenn dann von der StVB, und das wäre schon erstaunlich, aber von einem ausführenden Unternehmen? Die schauen ins Lager, packen ein was sie finden, und stellen auf, was den Weg auf die Ladefläche gefunden hat.

    Eine Tatsache bleibt leider, Radler benehmen sich da deutlich daneben. Allerdings wäre es schön, wenn die Gemeinde gegen KFz-Lenker ähnlich durchgreifen wollen würde. Aber wenn sie lasern, dann sind ja alle potentielle Opfer.

    Nachdem das rechtlich Grauzone ist und nur mit Anwesenheit von Personal (Polizei) funktionieren würde, wirds wohl kaum besonders schmerzhaft für die Radfahrer.