Oder noch schlimmer: Die FDP schafft es über die 5%-Hürde doch wieder in den Bundestag.
Geht ja sogar beides.
Oder noch schlimmer: Die FDP schafft es über die 5%-Hürde doch wieder in den Bundestag.
Geht ja sogar beides.
hmm, ich seh auf dem Foto des Welt-Artikels-Link Wahlplakate aus unserem Landkreis. (Staffler, Schrodi, Habeck & Lindner, dazu ödp und TSP
Was seht ihr?
Weil die den Wohnanhänger parken?
Leider tauchen solche Zahlen nicht auf im öffentlichen Kriegsvorbereitungs-Diskurs, z.B. Habeck: "Wir müssen fast doppelt so viel für unsere Verteidigung ausgeben, damit Putin nicht wagt, uns anzugreifen." - woher kommen solche Aussagen, auf welcher rationalen Basis werden sie gemacht?
Wers wissen will, kann mal hier nachlesen: https://www.greenpeace.de/publikationen/…TO-Russland.pdf
Weil es die Realität völlig ausblendet?
Ein Facharbeiter bei DIEHL/MBDA/AIRBUS/... verdient im Jahr 50-100.000€, in Russland deutlich unter 10.000€
Energie kostet im Oligarchenreich Putin für die Rüstungsindustrie kaum was. Stahl ist dementsprechend billiger zu haben.
Mir die Rede vom Vance auf der Siko angehört.
Meine Herren, der lebt auch nicht wirklich in dieser Welt. Das wird was werden die nächsten Jahre.
Na, mit CDSU, SPD und AfD wird halt dann das Klimaschutzgesetz angepasst an die politische Realität.
Mit Begründung mehr Rücksicht auf die Wirtschaft.
Na, dass muss ja auch europaweit ausgeschrieben werden, denn der Brucker Bauhof kann offensichtlich keinen Unterstand gerade aufstellen.
Wo ich annehme, dass das schon irgendwie mit der Bundstagswahl bzw. mit der Stimmung im Land zu tun hat, die letzten Wochen, also mitten im Winter, auch bei Regen, Schnee und Kälte, werde ich ständig von Autofahrern auf vorhandene und angebliche Radwege aufmerksam gemacht.
Normalerweise ist ja im Winter Ruhe, weil eben kalt, manchmal schneits und nass kanns auch mal sein. Und wenns dann plötzlich im Frühjahr so warm ist, dass man das KFz-Fenster öffnen kann, dann gibts auch kurz vermehrt Hinweise. Dadurch wusste ich bis jetzt immer, wann richtiger Frühling ist.
Ich bin die letzten 5 Wochen mitgezählt 12 x !!11!!! durch das mehr oder weniger geöffnete Fenster angesprochen worden. Was auffällig ist, es war oft im Verhältnis höfflich. Auch 4 x von Leuten, die zumindest ich mit Namen kenne. Es gab in der Zeit keine Scheibenreinigungsdusche, was im Sommer ja schon mal vorkommt.
Was mich ernsthaft wundert ist, dass es im Landkreis überhaupt noch Leute gibt, die sich der Illusion hingeben, ich könnte mich so schlecht auskennen, dass ich nicht wüsste wo es Geh/Radwege gibt.
Mir reicht schon, dass ich an Wahlplakaten mit seinem Antlitz vorbeifahren muss.
Wenn er irgendwas skandalöses sagt, wird darüber berichtet werden. Ansonsten ist's doch egal was der heute sagt. Morgen macht der eh wieder was ganz anderes.
Auch wenns bei einem nicht sehr wahrscheinlich ist meinte ich beide.
Hab mich dagegen entschieden, schätze die Quintessenz kann man auch in 10 Minuten in der Zeitung lesen.
Tja, soll man sich den Schmarrn heute Abend anschauen oder nicht?
Wählen würde ich so oder so beide nicht. Immerhin kann man sich auf jeden Fall den Kanzler der letzten Legislatur ansehen, was in der Regel nicht besonders spannend ist, und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit den nächsten Kanzler.
Bin noch unschlüssig
Der Fußverkehr darf immer die Fahrbahn nutzen, wenn für ihn keine entsprechenden Flächen vorhanden sind. Nur bei darf er nicht.
Es dürfen gar keine Flächen exclusiv für den Radverkehr vorbehalten sein, wenn nicht ausreichend Platz ist für den Fußverkehr.
zu §2 Änderung
Zitat
I.
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) , oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 kommen inhaltlich auch zur Anwendung, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße „oder einer Straße mit vorfahrtgebendem Zeichen 301“ ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
Es ändert sich also da nix. Scheint nur eine Klarstellung nötig gewesen zu sein.
oha, direkt der Einstieg geht ja gut los mit dem Schutzstreifen:
Damit kann jetzt auch auf ultra-schmalen Fahrbahnen überall Farbe hingekleistert werden.
Dazu steht hinten:
Zitat
Zu Buchstabe b Derzeit sehen sowohl die VwV-StVO als auch die einschlägigen technischen Regewerke (RASt 2006, Kapitel 6.1.7.3, Seite 83; ERA, Kapitel 3.2, Seite 23) vor, dass für die Einrichtung von Schutzstreifen eine Kernfahrbahnbreite verbleiben muss, bei der sich zwei Pkw begegnen können. Aktuelle verkehrswissenschaftliche Erkenntnisse sprechen dafür, dass es unter bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein kann, auch bei schmaleren Kernfahrbahnen Schutzstreifen einzurichten. Die vorgesehenen Streichungen in der VwV-StVO sollen es ermöglichen, die Vorgaben der technischen Regelwerke insoweit entsprechend dem Stand der verkehrswissenschaftlichen Erkenntnisse fortzuentwickeln.
Alles anzeigenWar gestern/heute im Velomobilforum verlinkt:
PM:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…t-zur-stvo.html
VwV höchstselbst:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…g-vwv-stvo.html
Habe selbst aber noch Null reingeschaut.
Sind sakrisch interessante Sachen drin:
zu §45 Absatz I
bb) Nach Nummer VI wird folgende Nummer VII eingefügt: „14a VII.
dann kommt viel mit wann darf wegen Umwelt und Sicherheit .....
und dann dieses hier
Zitat14e 5. Zur Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zählen Anordnungen von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen, verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1), Fußgängerzonen sowie alle übrigen Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, durch die Flächen auf öffentlichen Straßen alleine oder vorrangig dem Fuß- oder Radverkehr zugewiesen werden. Nicht zur Bereitstellung angemessener Flächen für den Radverkehr zählt die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht für bauliche Radwege mit den Zeichen 237, 240 oder 241. Der Vorbehalt des Straßenrechts, insbesondere das ggf. bestehende Erfordernis einer straßenrechtlichen Teileinziehung (vgl. unten Nummer XIII, Randnummer 45a), ist zu beachten. Flächen für den Rad- und Fußverkehr sind grundsätzlich angemessen, wenn sie den einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen. Die Bereitstellung angemessener Flächen kann auch ergänzende Anordnungen zur Sicherstellung der Funktion der Verkehrsfläche umfassen (z.B. zum Vorrang an Knotenpunkten, beim Queren oder zum Schutz vor dem Befahren oder Beparken durch Kraftfahrzeuge; nicht aber streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zeichen 274).
So ganz klar komme ich ja nicht mit der Beschreibung des Vorgangs.
Aber wie man sich wohl fühlt, wenn man ein 7-jähriges Kind verklagt, weil man ja vorher sein Vorfshrtsrecht mittels Hupe durchgesetzt hat, statt einfach zu bremsen?
Und wie ein dermaßen großer Schaden an dem Auto entstanden sein kann? Dafür bekommt man mind. eine komplett neue Tür oder 2-3 Kotflügel getauscht.
Hab grad einen Werbespot der Büso gesehen.
Wie viele Satelliten-Partein von Jedinaja Rossija gibts denn inzwischen in diesem Land?
Wenig sozial und noch weniger christlich.
Na hoffen wir mal, dass die Deutschen wenigstens den dritten Weltkrieg gewinnen.
Zumindest die nächsten 10 Jahre eher unwahrscheinlich.
Na, sie haben es kaputt gemacht, wer sonst soll das reparieren?