Beiträge von Autogenix

    Mein Eindruck (der natürlich täuschen kann) ist eher, dass das an der Jahreszeit liegt:

    „Wow der fährt bei dem Mistwettter/bei der Kälte Fahrrad? Respekt!“

    Was dann auch an einem respektvollerem Abstand resultiert.

    Im Frühjahr dagegen ist es genau andersrum. „Jetzt fahren sie wieder diese Sch... Radfahrer.“

    Hmm, scheint dann was lokales zu sein. Hab jetzt die Woche extra mal mitgezählt, genau ein mal, heute, ein LKW der nicht vom Gas wollte als gleichzeitig ein ebensolcher entgegenkam.

    Dieses Jahr ist bei uns ja ganz gutes Wetter über den Winter, obwohl, -> welcher Winter.

    Und gerade wenn Schnee liegt ist die Reaktion der Autofahrer oft alles andere als herzlich. Da wird (vor allem außerorts) auch mal wild gehupt, Vogel gezeigt, wenn das überholen wegen Neuschnee nicht gut geht.

    Habe heute auch ein Sabine-Opfer entdeckt. Der Mast war unten platt gedrückt, war wohl eine Sollbruchstelle.

    Hab genauer hingeschaut, denn der Anfang des Fuß-/Radwegs wird häufig als Abstellplatz benutzt von Leuten die Ihren Hund spazieren führen wollen.

    was heißt den das?

    Zitat

    das Altländer Viertel sei für eine neue Schule zu unsicher

    Zu viele Autos?

    Zu viele Radfahrer?

    Zu viele Verbrecher?

    Zu viele Rechtsradikale?

    Ich hab mich nur gewundert, wie die Kinder die Fahrerin sehen konnten, inkl Tätigkeit, aber die Fahrerin nicht ein Tarnorange gekleideten Erwachsenen.

    Aber das Leben ist eben manchmal sonderbar.


    An FLARM sind wir schon recht nah, aber nur Auto-Auto https://www.car-2-car.org/ . Fußgänger und Radfahrer werden da aber erstteilnehmen können, wenn sie einen Hut

    - mit orangen Blinklicht

    .- eingebauten Navi

    - und entsprechendem Gerät mit WiFi auf haben.

    Weils zu den vereisten Scheiben passt, 2018 wurde der Schulweghelfer im Beisein meines Sohnes von einem Polo auf die Haube genommen und damit 2 Wochen aus dem Dienst genommen.

    Ausrede der immer etwa 50m von der Unfallstelle wegparkenden Anwohnerin war die vereiste Scheibe, sie war ja gerade erst losgefahren.

    Schulweghelfer war übrigens in standesgemäßen Reflektor gekleidet.

    Die Kinder wiederum haben einhellig ausgesagt, dass die Fahrerin aufs Mobiltteil geschaut hat.

    Interessanterweise läuft ein angefahrener Schulweghelfer nicht unter Fußgänger in dem Unfallatlas, sondern unter Sonstige:



    Quelle Unfalltals der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder https://unfallatlas.statistikportal.de/

    Ganz was anderes, zur neuen StVO. Ich bemerke, das sehr viele Autofahrer deutlich mehr Platz lassen beim überholen seit Jahresbeginn.

    So bissl ging es schon mit der Diskussion mit dem Abstand los, aber die letzten 5-6 Wochen finde ich, es gibt deutliche Änderungen im Verhalten.

    Zum Beispiel kommt es außerorts selbst bei breiter Straße und sehr weit rechts fahren meinerseits öfters vor, das Autofahrer bei Gegenverkehr nicht, oder mit deutlich verminderter Geschwindigkeit überholen. Das kam früher eher einmal im Monat vor, inzwischen fast täglich.

    Das ist so nicht ganz richtig. Gerade in dem Geschwindigkeitsbereich zwischen 70 bis etwa 150 brauchen große Motoren im Teillastbetrieb normalerweise dank deutlich größerer Gesamtübersetzung nicht nennenswert mehr Sprit wie die Kleinen. Das sieht im Ort natürlich ganz anderes aus und unter Vollast auch


    Eine Beschränkung auf der Autobahn von 120 bis 130 und auf der Landstraße von 80 würde die Verbräuche der Autos imho deutlich positiver beeinflussen, als das BMVI uns glauben machen will.

    ......

    aber ich kam darauf, weil in der Begründung gegen die Einführung eines Rechtsabbiege-Grünpfeils für Radfahrer steht, dass auf Radwegen sowieso die Fahrbahnampel niemals gelten würde. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.

    Ah, ok, Entschuldigung, ich stand etwas auf dem Schlauch.


    Man müsste den/die Verfasser des Schriftstücks fragen, was abgesetzt ist, und bekommt dann wahrscheinlich 3 verschiedene Antworten.


    Zumindest, wäre da keine Kombischeibe in der Fußgängerampel, wäre das Bild eine gute Begründung für einen Radler-Abbiegepfeil.

    Mit Kombischeibe wirds ziemlich vertrackt, denn wo soll der Radler-Abbiegepfeil dann hängen?

    Zitat von Yeti

    e Ergänzung ist überflüssig. Bereits nach derzeit geltendem Recht dürfen Radfahrer, die nach § 37 Absatz 2 Nummer 6 StVO die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten haben, bei einem „Grünpfeilschild“ auch bei Rot unabhängig davon abbiegen, ob sie auf der Fahrbahn für den allgemeinen Fahrverkehr, einem Radfahrstreifen, einem Schutzstreifen oder einem fahrbahnbegleitenden Radweg fahren

    Dein Beispiel im Bild ist imho ein fahrbahnbegleitender Radweg, er ist eindeutig Teil der Straße, er hat einen markierten Furt und falls in der Fußgängerampel keine kombinierten Scheiben drin sind gilt ganz eindeutig die Fahrbahnampel. Ist zwar blöd, aber solche Stellen gibts bei uns in der Stadt einige, die haben bis Herbst 2019 gebraucht u ḿ überhaupt die erste Kombistreuscheibe in einer Ampel zu installieren, und die war ihmo unsinnig, weil eine Bedarfsampel.


    Unter einem abgesetzten Radweg verstehe ich eben einen nicht straßenbegleitenden Radweg, also deutlich abgesetzt und mit eigenständiger Verkehrsführung, zum Beispiel bei einem Kreisverkehr ein VZ205

    Zitat

    Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Interpretationen. Jedenfalls dann, wenn für den "Radweg" kein gesondertes Lichtzeichen für den Radverkehr vorhanden ist: Gilt dann die Ampel für den Fahrverkehr oder gar keine? In der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Ampel für den Fahrverkehr auf Radwegen niemals gilt.


    Finde ich logisch, ist ein Radweg nicht fahrbahnbegleitend, ist er nicht Teil der Straße und damit gelten auch die Lichtzeichen dieser nicht.

    In der Regel wird der dann sowieso der Straße untergeordnet, mittels Bordstein/Fahrbahnmakierung oder VZ205.


    Das ist doch genau die gleiche Begründung, warum Radfahrer auf der Fahrbahn ein VZ240/241 eines abgesetzten Weges nicht beachten müssen, da wäre es ja komisch, wenn dann plötzlich die anderen Zeichen gelten sollen.

    Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?

    Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?

    https://goo.gl/maps/xaup3eqcg9FRJcNW9

    Mal abgesehen davon, dass das StBA, die Polizei und das Ordnungsamt das zu 99% ganz anders sehen. Es gibt doch sowieso kaum Radfahrer, ich würde sagen bei uns im Landkreis außer mir vielleicht noch 2-3, die so einen Radweg außerorts bei einer gut befahrenen Straße mal rechts liegen lassen.

    Deswegen ist der Leidensdruck für die Behörden praktisch nicht vorhanden, denn egal, was sie anbieten, es wird angenommen. Und Radfahrer auch von den Autofahrer saktioniert, damit gleich klar ist, wer wo zu fahren hat.


    Wenn man die Karte ansieht, würde sagen wers unbedingt will fährt bei der Hüßlohstraße auf die B73, auf der Brücke wird der Geh/Radweg wahrscheinlich via Leitplanke getrennt und in Hechthausen, ist da Radwegpflicht?, wahrscheinlich schon, also da dann wieder drauf.

    Wenn man in die VwV schaut, dann ist der Geh/Radweg so weit abgesetzt, dass er für den Autofahrer nicht mehr erkenntlich zur Straße/Fahrbahn zählt. In Bayern hätten an so einer Stelle die Radler auf beiden Seiten ein VZ205, -> für Ihre Sicherheit.

    Ja, aber dazu braucht man kein OLG Hamm.

    Der Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg und wenn du mit dem Fahrrad drüber fährst ist das auch nicht viel anderes wie einfach so die Straße kreuzen.


    Selbst wenn Du von einem Autofahrer auf einer Radverkehrsanlage angefahren wirst, kann es gut sein, das Du bei einem Rechtsstreit eine Teilschuld bekommst.

    Ich finde Ihr übertreibt. Schließlich ging das ganze rasend schnell und als das Thema 2013 aufkam, da hat niemand bedenken geäußert, es könnte rechtlich an der EU scheitern. Und auch die Österreicher haben nicht offen damit gedroht, sonder leiste, still und heimlich den EuGH angerufen.


    Und selbst dann war völlig unwahrscheinlich, dass dieser die Maut kippen könnte, es wurde maximal in ein paar Tages-Zeitungen ganz klein mal drüber geschrieben, war also juristisches Fachwissen, also ergo beim BMVI unbekannt. Sonst wären ja sicher entsprechende Klauseln in den Verträgen gestanden. so blöd sind die da ja auch nicht.


    Man kann also davon ausgehen, das Scheuer von Eventim und Kapsch vorsätzlich getäuscht wurde, ja vielleicht sogar in einer Filterblase eingesperrt wurde.

    Deswegen sich das BMVI nun ja auch gerichtlich auseinandersetzt mit den ehemaligen zukünftigen Mautbetreibern, während die Mautreiber zu unrecht im Ruf schwer beschädigt die Hände in Unschuld waschen müssen.

    Ohne jetzt Fachmann für die Fraunhoferstraße zu sein, aber ich bin schon durchgeradelt. Wie meistens in Münchens Innenstadt gabs da schon auch so etwas wie 2-3 kleine Lieferzonen. Aber entladen wird meistens 2. Reihe, weil die Parkverbotsplätze zu 90% zugeparkt sind, von Leuten die nur mal schnell was erledigen müssen für 2 Stunden.


    Insofern ist es etwas verlogen, denn die Lieferanten können durchaus wie früher auch einfach auf der Straße stehenbleiben und entladen, das wäre dann wie immer. Aber weil es jetzt Radstreifen gibt, stellen sie sich halt da drauf, was wiederum positiv für den KFZ-Verkehr ist, denn der kann jetzt ungehindert fahren.


    Tatsächlich, wie fast überall, hätte man sich die Radlspuren auch schenken können, dann müssen die Autofahrer halt hinter den Radler herfahren. Das einrichten der Spuren ist also ein Geschenk an die Autofahrer, dafür haben sind die Parkplätze weg. Wobei es in der Straße sowieso langsam geht und ging. Die Spuren sind schon ok so von der Anlage, und viele Radler mögen sich darauf besser fühlen, der Hauptvorteil ist aber eigentlich, dass die Gefahr von Dooring oder beim Ausparken übersehen werden weniger ist, rein vom fahren kann ich keinen Unterschied feststellen zwischen Straße und so einem Radstreifen. Andere Radl überholen ist schwerer.

    wie schreibt man so etwas, ohne das es sofort in den Papierkorb wandert?


    Gut, dass die Stadt nicht über solche Urteile Bescheid weiß, ist wohl so. Wobei sogar ich so eine Kombination auffällig finde. Haben sie aber sicher für die Radler gemacht, weil so Leute wie ich an der Radwegführung der Straße allgemein und an der linksseitigen im besonderen schon seit Jahren rumnörglen.


    Ganz anders ist es aber mit Alfs Problem, es gibt immer noch viele Stellen in der Stadt, die momentan als Radler nur dann sicher überwunden werden können, wenn man die aktuelle StVO links liegen läßt, bzw-. sich vorher zum Fußgänger verwandelt.

    Letzteres scheint tatsächlich eine Alternative für StVB zu sein, weiß denn einer dazu Urteile? Ist es zumutbar, (alle 100m) vom Fahrrad zu steigen?

    Für mich ist es keine ernsthafte Alternative, wenn es nicht regelgerecht über die Kreuzung geht als Radler, fahre ich vorher auf die Fahrbahn.

    Hab auch so eine Stelle auf meinem Arbeitsweg, die veröffentliche ich hier aber nicht, denn "der Feind" liest ja vielleicht mit und es wäre schade, wenn ich meine mir selbst zurechtgebogene Begründung verlieren würde, mehrere 100m auf der B2 zu fahren zum direkten Linksabbiegen, denn am Fahrradpflichtweg-Ende ist eine Querung der Kreuzung seit 3 Jahren regelkonform nicht möglich, solange man in die Pedale treten will.