Beiträge von Autogenix

    Dein Vorschlag in allen Ehren, aber die StB, die so etwas macht, die muss wohl erst noch geboren werden.

    Bei uns gibts sogar Parkplatzeinfahrten, also so etwas wie Grundstückseinfahrten, bei denen ein abgesetzter Radweg ein [Zeichen 205] hingestellt bekommt.

    Argument ist unter anderem, das wenn Radfahrer da durchzischen, dann haben Autofahrer keine Chance diese rechtzeitig zu sehen und zu halten.

    Dein Beispiel aus Hamburg hinkt auf drei Beinen. Das ist eine Einfahrt in eine Einbahnstraße, natürlich müssen Autos dann die Fußgänger durchlassen.

    Interessant wirds erst, wenn ein Autofahrer die Einbahnstraße gegen die Fahrrichtung verlassen wollen würde. Schätze 30% der Richter würden dann trotz Pflasterung beim Fußgänger die Hauptschuld sehen, weil er keck seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte.

    Ganz klar, nach §10 könnten solche Aufpflasterungen bedeuten der Fahrzeug-Verkehr kommt aus einer irgendwie andersgeartet Verkehrszone, aber es fehlt dazu komplett das Konzept in der StVO.

    Es gibt auf einer Fahrbahn keine vorgangberechtigten Fußverkehr außer:

    - es ist ein Zebrastreifen auf die Fahrbahn gemalt

    - ein Fahrzeug biegt ab, der Fußgänger geht geradeaus oder kommt dem abbiegenden Fahrzeug entgegen.

    - Ein Fahrzeug kommt aus einer Grundstückseinfahrt

    Sonst sind Fußgänger immer die Deppen.

    Selbst wenn Autos aus einer Spielstraße kommend in eine Fahrbahn einfahren wollen und dazu einen Gehweg überfahren müssen -> ist der Fußgänger im nachsehen.

    Diese Aufpflasterungen kann man doch auch sehr gut als Fußgängerfurten bezeichnen. Bzw. als aufgepflasterten Fußweg, auf dem Fußgänger Vorrang haben vor den Fahrzeugen, die aus der Seitenstraße kommend auf die Schölinger Straße auffahren wollen.

    Leider haben Fußgänger laut StVO eben keinen Vorgang vor Autos, die aus der Seitenstraße kommen, dafür bräuchte es einen Zebrastreifen.

    Auch heute noch sind Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsgurte zugelassen. Lediglich eine persönliche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben.

    Hat so ein Fahrzeug 156 kW Leistung und eine Spitzengeschwindigkeit von über 300 km/h, und wird davon gebrauch gemacht, dann ist auch die persönliche Schutzausrüstung im Falle eines Unfalls nur von begrenzter Wirkung.

    Das liegt simpel daran, das ein festbinden am Motorrad keinerlei positive Auswirkung hat im Falle eines Unfalls, oft eher im Gegenteil.

    Vor dem Winter werden Lager gefettet, also Tretlager und Radlager. Züge und kontrolliert, vor allem auf Risse. Damit nix einfriert.

    Im Winter wenn möglich ab und an mal die Felgen gereinigt, denn sonst schmirgeln die Bremsen die zu schnell weg.

    Sonst ganz normal, Kette wird vielleicht etwas früher gefettet.

    genau, deswegen wurde 2013 eine "Neufassung" gemacht.

    Aber, wie das so ist bei Juristen, einig sind sie sich nur, dass sie uneinig sind.

    Wobei dieser Streit hier schon Thema war und in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit einer Stellungnahme der Juristen von BW aufgekommen ist, wohl um Scheuer und das BMVI etwas unter Druck zu setzen, was ganz offensichtlich nicht gelungen ist, Stand Februar 2021.

    Es wird also noch dauern, bis der völlig unabsichtliche Zitierfehler korrigiert wird.

    Autogenix

    Ich bin kein Segler und habe auch keine Segel-Erfahrung. Ist es wirklich so, dass auch bei einem großen Segelschiff, wie der Royal Clipper, eine hohe Gefahr von Seekrankheit besteht? Warum tun sich Leute das an? Oder sind das alles Leute, die von sich wissen, dass sie nicht so leicht seekrank werden, weil sie schon Segelerfahrung haben?

    Man hat auch gute Chancen auf einer "normalen" Fähre oder einem kleineren Passagierschiff bissl weiß m die Nase zu werden.

    Moderne Kreuzfahrtschiffe haben große "Dämpfer" um den Seegang bzw der Bewegung des Schiffes entgegenzuwirken.

    Bei diesen Seglern wie der Royal Clipper dürfte etwas Bewegung, notfalls auch mal öfters in die Naßzelle, zum Programm gehören, das sind auch im Verhältnis kleine Schifferl und ie Passagiere werden wohl wissen worauf sie sich einlassen.

    Und mal als Vergleich, was das im Verhältnis noch für ein kleines Boot ist, obwohl eins der größten Segelreiseboote mit einer BRZ von nicht ganz 4500, die meisten KFS haben zwischen 70.000 und 100.000, einige 130-150.000, das größte hat wenn ich mich richtig erinnere etwas über 200.000.

    Also prinzipiell finde ich Ullis Vorschlag gut, und es würde die Regeln, die es jetzt gibt deutlich vereinfachen.

    Radwegpflicht abschaffen. Vorhandene Radverkehrsanlagen, egal welcher Art, müssen rücksichtsvoll (muss man sowieso) und mit maximal 15km/h befahren werden. Und das dann von jeder Art von 2 Rad, mit und ohne Motorhilfe.

    Das sind 2 Regeln, also sehr viel einfacher als im moment, würde das Miteinander zwischen Radlern und Fußgängern deutlich entspannen, Omas, Gehwegtorkler etc sind zufrieden, die schnelleren Radler auch.

    Die Besatzung ist zurück geflogen. Nichts desto trotz, als (ehemaliger) Segler, Respekt so ein Überfahrt zu machen.

    Und im Vergleich zu den heute wohl ziemlich schnellen , sehr dreckigen Kreuzschiffen, fröhliches kotzen den Passagieren die auf dazu im Verhältnis kleinen Schiffen mit ~300 Passagieren über den Atlantik schippern.

    Also ich kann gerade die Quelle nicht mehr finden, aber mein verkalktes Gehirn meint sich daran zu erinnern mal gelesen zu haben, die Bauweise eines Radwegs soll entsprechend ausgeführt werden, dass ein normaler Radler auf diesem Weg 17km/h fahren kann. Gemeint war damit Kurvenradius und Hindernisse.