Beiträge von Autogenix

    Aber ab wann sollte ich mich nicht mehr aufs Rad setzen? Und ab wann nicht mehr hinters Steuer?

    Hmm, die Frage ist für einen selber wahrscheinlich schwerer zu beantworten, aber es wird wahrscheinlich Hinweise aus deinem sozialen Umfeld geben und wenn man Nachts schlecht sieht und empfindlich gegen Blendung ist, das merkt man schon selber.

    Ich seh auch nicht mehr so gut, Altersweitsicht, deswegen fällt aufs Telefon schauen beim Fahren inzwischen flach, dazu müsste ich eine Brille aufsetzen.

    Ich habe das Thema, dank meines fortgeschrittenen Alters gerade im Umfeld. Sowohl bei der buckligen Verwandschaft, wie auch in deren Umfeld. Und es ist ein leidiges Thema. Da gibts alles, von geistig gut dement, aber körperlich noch ganz fit, fährt weg kommt halt dann nicht mehr wieder, weil zum Teil orientierungslosm, bis geistig fit aber Nachts blind wie ein Maulwurf.

    Bei dem ein oder anderen werd ich wohl in nächster Zeit mal die Zündkerzen rauschrauben oder den Stecker von der Einspitzpumpe abziehen.


    Auf dem Abschnitt Landstraße, auf der der Unfall passiert sein müsste, gibts übrigens keine Kurve, die die Sicht auf wenige 10 Meter einschränken würde. Da sind immer mehrere 100m Sicht. Insofern ist der Unfall schon eine gewaltige Fehlleistung des Autolenkers.

    der 77-jährige hätte mit großer Wahrscheinlichkeit auch den umgestürzten und in die Fahrbahn ragenden Baum angefahren.

    der 77-jährige hätte mit großer Wahrscheinlichkeit auch den auf der Fahrbahn liegenden Steinblock, der aus der Böschung herausgebrochen ist, angefahren.

    Was hat denn das mit "Altersstarrsinn" zu tun? Und woher der Reflex, direkt Einschränkungen in Reaktion zu postulieren.

    Wenn der Unfallfahrer 22 Jahre alt wär, dann wäre der erste Impuls "bekifft"? Oder besoffen? oder zu schnell? Oder Handy? :/


    Wenn er einen Baum oder einen Stein übersehn hätte, wäre es wahrscheinlich maximal nur für ihn dramatisch gewesen.

    Den Unterschied zwischen einem Baum oder Stein und einem beleuchteten Fahrrad mit Warnweste tragendem Fahrer merkste wahrscheinlich selber. Man kann dem Andreas sicher nicht vorwerfen, unauffällig und unsichtbar unterwegs gewesen zu sein.

    Ich kenne kaum einen 77jährigen, der nicht schon soweit körperliche oder geistige Einschränkungen hat, dass er nicht, oder zumindest nicht zu jeder Tageszeit oder Wetter, mit dem Auto fahren sollte. Die meisten machen es aber trotzdem, aus -> Altersstarsinn.

    Wenn der Unfallfahrer 22 gewesen wäre, würde sich natürlich auch die Frage stellen, wie es zu so einer Fehlleistung kommen konnte. Die Unterstellung zu schnell dürfte wohl auf jeden Fall zutreffen, sonst wäre es nicht passiert.

    Der Unfallfahrer hätte sicher auch ein S-Pedelec oder jedes andere langsame Kraftrad gerammt.

    Tja, und da stellt sich die Frage, wie man so jemanden rechtzeitig aus dem Verkehr zieht. Bevor S-Pedelc und Mofafahrer dran glauben müssen.

    Das wäre wohl (fast) ein Novum. Vorsatz bei einem Verkehrsunfall mit KFZ in diesem Land, da wirds dünn.

    Glaube ich auch nicht ernsthaft. Ist eher die Kombination aus 77-jährigen Altersstarrsinn, dass das, was da leuchtet, nicht auf der Fahrbahn fahren darf und deswegen dort nicht sein kann, und der altersbedingten Reaktionszeit / Sinnen / dem Wetter völlig unangepassten Fahrstil.


    Bekommt seinen Führerschein sicher wieder, bevor er die Strafe, falls überhaupt, des Urteils bezahlt hat.

    So, ich greif das hier noch mal auf, weil ich mir noch mal dazu Gedanken gemacht habe (ja, fällt mir schwer, aber geht manchmal)


    So, wie auf Pepschmiers Bild gut zu sehen, eigentlich gehts darum, dass Radler von der Pucher Straße mit [Zeichen 720] in die Hauptstraße einbiegen können. Nur, noch mal zur Festlegung.

    Argument StVB: oben bei dem roten Pfeil auf der Karte wird die komplette Kreuzung per freigegeben, deswegen kann es keinen Grünpfeil für Radler an der Pucher Straße geben.

    Nun hat ja DMHH richtig festgestellt, hat ein Fußgänger, der eine Fahrbahn überquert, auch bei einer abknickenden Vorfahrt Vorrang. (Interpretation von StVO §9 (3). So hab ich das auch in der Fahrschule gelernt, ob das heute noch gilt??

    Nun ist die Kreuzung ja .

    Nach der ersten abknickenden Vorfahrt gibt es eine Fußgängerampel, die dafür sorgt, dass der Autoverkehr "Fußgängerfrei" abbiegen kann.

    Aber gerade für den zweiten Teil mit der Pucher Straße gilt das nicht, dort gibt es nämlich keine Fußgänger-Ampel.

    D. h. der kann nicht für die Kreuzung Pucher Straße gelten.

    Insofern gilt auch nicht das Argument, bei der Pucher Straße kann man keinen [Zeichen 720] montieren, weil KFz durch auf freie Fahrt hoffen dürfen.


    Ich hoffe, ich hab Euch genug verwirrt.

    Das eine ist ein Firmenauto, das andere hat hauptsächlich den Zweck Reisen, und mir gehts beim radln gar nicht ums Geld sparen. Weiß, das ist in der Regel der maximale Driver bei Deutschen. Auto kaufen für 80k€, aber dann Diesel weil man 3€ mit jeder Tankfüllung sparen kann und jedesmal ein gutes Gefühl hat.


    Wenn Kohle der Antrieb ist, dann sollte man gar kein Auto haben, das spart auf jeden Fall 6000€ im Jahr. Dafür kann man sich schon einiges an Mietauto oder Carsharing leisten.

    Der Firmenwagen ist halt da und wird wohl solange bleiben, bis K1 den Führerschein macht und den Wagen dann kaputt.
    Der wird gerade auch an andere verliehen, damit die kein Auto anschaffen müssen, deswegen werd ich den wohl aus rechtlicher/steuerlicher Sicht als Privatauto übernehmen müssen.

    Hmm, ich sehe jetzt erstmal auch nicht, dass durch den Radwegebau massenweise Autos ersetzen würden. Dafür sind die Leute viel zu faul. Und die, die nach Radwegen plärren, fahren ja schon Rad, nur halt meistens auf Gehwegen.

    Wobei mit den E-Bikes kommt da schon mehr Bewegung ins Spiel. Auch bei uns Landeiern, es dürfte halt nicht regnen, Wind blasen, Kalt sein, schneien, ..... Und am besten wäre immer Woche 1 im Jahr.

    Selbst in einer Kleinstadt wie Bruck fahren viele kurze Wege mit dem Auto, das sind zwar nicht viele Kilometer, aber dafür besonders schädliche. Und Kostenintensive, das bekommt ein Autofahrer nur nicht so richtig mit.

    Trotzdem, ich habe Zugriff auf 2 Autos, fahre irgendwas zwischen 6-10k km im Jahr mit dem Fahrrad und ersetze damit, auf jeden Fall schätze ich, zu 70% KFz-Fahrten. Wahrscheinlich eher mehr, mag den ÖPNV nicht besonders.

    Eigentlich wollte ich mit meiner Frau am Wochenende nach Bern, natürlich mit der Bahn.

    Sieht nun gar nicht mal so gut aus, momentan ist der Bahnserver down/überlastet.

    Immerhin wird in der App angezeigt das die gebuchte Hin- und Rückreise ausfällt.
    Bei jeder der Alternativen wird angezeigt, dass eine Teilstrecke ausfallen könnte, meistens der Streckenabschnitt von Pasing nach Lindau.

    Wobei ich mir schwer vorstellen kann wie dass dann läuft, manche der Züge sind ja von der SBB oder ÖBB, die werden wegen des Streiks ja wohl kaum in Lindau stehen bleiben.

    Na, wirds wohl das Auto werden, Mofa wird meiner Frau noch zu frisch sein. Bin schon am überlegen z. B. bis St. Gallen zu fahren und ab dann Bahn. Aber dann wirds wahrscheinlich schwierig mit dem Ticket-Preis zurückbekommen.

    Käme eine Maßnahme aus EBE auch für FFB & Co in Frage?

    https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebers…rheit-1.6337211


    Eher nein, weil kein Interesse, der kommunale Blitzer, im LK FFB gibts es eine Zweckgemeinsschaft, wird in der Stadt kaum eingesetzt.

    Soll wegen klammer Kassen aber jetzt mehr werden
    Würde ich gefragt, wo die besten Standorte wären, würde die Kasse klingeln und die Anzahl der Radfahrer würde schlagartig steigen.

    Welche "unterschiedliche Überholabstandsregelungen" sollen das sein?


    Eigentlich ist ein Radweg, bzw. ein Radfahrstreifen ein eigenständiger Straßenteil, und damit ist die 1,5m Abstand nicht nötig.

    Beim Sch(m)utzstreifen ist das anders, der ist Teil der Fahrbahn, damit gelten auch die 1,5m Überholabstand.

    In der Praxis ist egal, weil

    -> nur ein kleiner %-Satz der Verkehrsteilnehmer überhaupt einen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10], [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237], und Sch(m)utzstreifen voneinander unterscheiden können.


    Meine Erfahrung ist gerade, Sch(m)utzstreifen wurden eben genau da hingepinselt, wo man KFz-Verkehr unterstützen will beim überholen. Insofern ist das, wie ich das verstehe, vom Bundesrat vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil ist der Fall.

    • Glaube werde momentan nicht vom VFS beobachtet, ganz sicher bin ich mir aber nicht.
    • einige, kann man auch in der Zeitung viel dazu lesen.
    • Bei mir z. B. ist halt gerade nur demonstrieren, mag (noch) nicht in die Politik. Also nicht weiter, als ich mich bürgerlich engagiere. Aber es steht Dir (noch) frei, dich politisch zu betätigen und Lösungen zu präsentieren.