Beiträge von Autogenix
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Das Problem sind meines Erachtens aber auch false flag Aktionen wie Tempo 30 am Mittleren Ring in München. >2 kreuzungsfreie Fahrspuren in jede Richtung, bauliche Trennung in der Mitte, DTV um die 100.000, aber jetzt kilometerlang Tempo 30 wegen Feinstaub. Bei solchem Unsinn kann ich den Autofahrer verstehen, der sich darüber aufregt.
Die KFz Lenker hätten es ja selber in der Hand und müssten halt einfach weniger da lange fahren, ähh, stauen, bzw. einfach weniger Autofahren.
Da in Kernzeiten die Durchschnittsgeschwindikeit auf der Landsberger sowieso weit unter 30km/h liegt, ist es halt typische Diesel-Dieter SPD-Lösung. Es wurde etwas gemacht was keinem, zumindest der Ursache und den Verursachenden, schadet und ansonsten hofft man auf den baldigen Tod bzw. Export der alten Diesel.
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An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:
Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht
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wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:
Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren
und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:
Meine Herren, was für ein Chaos rund um die Kreuzung in der Beschilderung. Da wundert man sich dann, das Radler einfach machen, was ihnen gefällt. Hier völlig legal.
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Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.
Dafür gibts die Verkehrsschau, laut VwV spätestens alle 2 Jahre.
Und genau deswegen ist es eben nicht so, dass aktuell regelwidrige Beschilderung bis zum Sankt-Nimmerleinstag stehen bleiben kann. Es trifft ja nicht Privateigentum, wie z. B. die Zulassungsregeln beim KFz, die haben "Bestandsschutz" sondern den Staat. Der macht die Regeln und setzt sie dann um. Dazu gibts dann in der Regel Fristen, siehe z. B. Änderung §37 StVO, war 2014, Frist bis 2017.
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Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.
Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.
Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.
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Die Gemeinden haben halt das Problem LRA, und, aus eigener Erfahrung, deswegen habe ich ja irgendwo geschrieben dass es so etwas wie Dienstanweisungen geben muss, die kennen nur KFz-Verkehr.
Da müsste es eine Gemeinde halt mal drauf ankommen lassen und notfalls den Rechtsstreit suchen.
In BW scheint es gerade dank Geräuschemission und entsprechendem Urteil deutlich aufwärts zu gehen mit T30. Bei Bundesstraßen T30 und 100m weiter steht der fest installierte Blitzer.
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So schauts aus. Aber wieso interessiert das niemanden?
Offensichtlich zumindest nicht viele. Der ADFC und der VCD haben manchmal lichte Momente. Es gibt Foren, da wird darüber diskutiert.
Die ERA gibt Mindestanforderungen vor und, wenn auch zum Teil (sehr) verbesserungswürdig, hat bei Routenführung etc auch die Sicherheit im Blick. Sichtfelder, Sichtbarkeit, Abstände, ....
Da es aber den StVB gar nicht um die Sicherheit der Radfahrer geht, ist ihnen das egal, weil meist ist eh kein Platz, oder eine gescheite Radführung würde den "KFz"-Fahrbahnen Platz wegnehmen. Und genau das ist ja, was die
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
![Zeichen 240 [Zeichen 240]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-240.png)
verhindern sollen. Es geht um möglichst viel ungestörten Platz fürs Auto. -
Bayern muss eine eigene ERA haben. Oder eine Vorgängerversion aus den 70ern.
Selbst in München, Nürnberg oder Augsburg findet man kaum etwas, das der ERA entspricht.
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also ich bin kein perfekter Verkehrsteilnehmer. Ich begehe täglich OWis.


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Gibts ja schon länger vom ADFC, und die Änderung wurde ja mit von ihm iniziiert: "Gute Straße für Alle-Gesetz"
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Da die Nutzeranzahl im Forum in der Schnittmenge zu mind. 90% = Wohnsitz BRD ist, dürfte bei ~80Mio Verkehrsteilnehmern in diesem Land also etwa 0,0005% oder so von diesen im Forum vertreten sein, man kann also wohl durchaus von sehr vereinzelt perfekten Verkehrsteilnehmern ausgehen.
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Gut, die Schlussfolgerung: ich kann mein Auto da abstellen, wo ich will. Bekomme ich eine OWI, lege ich Einspruch ein und das wars dann?
Trotz Halterhaftung, wenn ich nicht zufällig bein Ein- oder Aussteigen erwischt werde, bzw. dies dokumentiert wird (Sie dürfen mich nicht fotografieren, ..) ist alles Mumpitz?
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Finds grad nicht, hast Du vielleicht ein Aktenzeichen?
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Kannst ja mal schauen, was Dich erwarten könnte:
LK FFB Radverkehr
Haben sich viel Mühe gegeben. Punkt 7, die Gefahrenstellen, sind aber noch nahezu komplett vorhanden. Aber die Schilder, die hängen und weisen einem den Weg, das muss man sagen.
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He, die waren doch gar nicht im LK FFB?
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Anhänger = Fahrbahn.
Bis auf an einer Schreinerhand abzählbare Ausnahmen gibts bei uns im LK keinen RW, auf dem ich mit dem Hänger rumfahren wollen würde.
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Sieht bissl aus aus wie bei uns vor 5-6 Jahren.
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Einmal so lässig auf dem Radl sitzen wie die CSU-Granden ......
Da merkt man gleich, das ist ihr natürliches Hapitat