Yeti hat doch sicher schon 5x die STVO zu dem Schild 239 zitiert:
ZitatGe- oder Verbot
1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.
Und, da scheine zumindest einige wenige hier in dem Forum einig zu sein, auch bei einem gemeinsamen Geh-/Radweg (Schild 240)
wird man als Radfahrer, soweit dieser nicht sehr großzügig gestaltet ist, aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger bei Anwesenheit ebensolcher nur langsam fahren können und dürfen.
Deswegen sollte man, wie Sie richtig bemerkt haben, Fahr- und Fußverkehr soweit wie möglich trennen.
Und ja, auch in einer Spielstraße muss der Fahrradverkehr langsam fahren, nicht nur die Autos, es sei denn der Radler ist jung genug um unter die Rubrik "Kinderspiele" zu fallen, dann darf er sicher auch ungestraft Schumi mit dem Kettkar oder Jan Ulrich / Danny McAskill oder Fabian Wibmer auf dem Radl spielen.