Beiträge von Autogenix

    Nachdem ich ja in einem Gewerbegebiet arbeite mit einigem LKW-Verkehr (ein Fuhrunternehmer, eine Spedition, ein Lager eines weltweiten Elektonik-Großhandels, eine Chemiefirma,..) kann ich nur sagen, die Anzahl der LKW-Fahrer, die Rückwärts gefahren sind mit einem Einweiser liegt auf jeden Fall eher im Promille wie im Prozentbereich. Das liegt alleine schon daran, dass auf einem LKW sehr selten ein Beifahrer zu finden ist, der Einweisen könnte.

    Ich hab auch mal in einer dem Mittelstand entwachsener Brauerei gearbeitet und da gabs im Monat 1-5 "Vorfälle". Obwohl dort über die Hälfte der LKW mit Beifahrer besetzt waren, unter anderem genau wegen der Anlieferung in der Stadt, und Einweiser war da noch keine Pflicht, wenn ich ich richtig erinnere.

    Selbst bei der Spedition und dem Chemiewerk fahren die allermeisten LKW ohne Einweisung an die Rampe, das gebietet ja schon der Fahrer- Stolz.

    Mag sein, dass die alle eine Rückwärtskamera haben, bezweifel ich aber, sind in der Mehrzahl Sattelschlepper und ob jeder Hänger ein kompatibles Kamerasystem hat? Die werden nämlich durchaus auch mal getauscht bei der Spedition. Dazu hört man zu regelmäßig wenn der Hänger auf Tuchfühlung mit der Rampe geht.

    Nebenbei kann man auch öfters lustige Wende- und Einparkmanöver beobachten weil es neben einer Art LKW-Parkplatz auch eine Sperre für 3,5t gibt, was nicht jeder glaubt, die Parksituation aber durchaus so sein kann das ein Sattelschlepper dann doch nicht durchkommt durchs Wohngebiet.

    Da hat schon einiges dran glauben müssen, Straßenlaternen, Stromkästen, Verkehrsschilder, Straßenschilder, Autos, Zäune,....

    Gut, könnte man natürlich alles wegräumen, wer braucht das schon.

    Auf dem Parkplatz kanns auch sein das LKW-Kollegen daneben stehen und sich amüsieren, gewunken wird da eher weniger, außer der eigene Laster ist betroffen, dann wirds mitunter lauter und hektischer.

    Ergänzend dazu ein Link ins Forum: https://www.heise.de/forum/heise-on…-37150958/show/

    Wenn 10.000 Biker mir klarem politischem Ziel trotz Verbots demonstrieren, sieht die Polizei das also nicht als illegale Versammlung.

    Vielleicht beruhigt es ja, aber in Biker-Kreisen fand man die Ungleichbehandlung zwischen Radfahrern, 2019 wurde der Ring für eine Radldemo gesperrt, und Motorradfahrern, eben das untersagen der Demo, auch ungerecht.

    Ich kann den Unterschied nicht erkennen zwischen sich spontan treffenden Radfahrern oder sich spontan treffenden Mofafahrern, deswegen wurndert mich der Fingerzeig hier etwas.

    Das die Polizei nicht überall gleich reagiert ist auch nicht unbekannt und auch nahezu unmöglich. Manchmal werden Motorräder übrigens zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt, was bei KFZ wiederum zumindest sehr selten vorkommt, hätte penetranten Rotradler wohl aber durchaus auch passieren können.

    Wobei ich das luftrauslassen bei allen vier Reifen bei bestimmten Formen des Falschparkens auch als adäquates Mittel sehen würde, natürlich erst nachdem das Auto auf die Fahrbahn geschoben wurde.

    Hmm, so erst mal liest sich das ja recht neutral, Radfahrer ist er wohl nicht, der Mann

    Zitat


    Außerdem ist Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ohnehin nicht praktizierbar. Da Radfahrer bei Schritt-geschwindigkeit ihr Gleichgewicht nicht halten können, istdiese „Neuerung“ praxisfern und insofern kein Fortschritt.Gleichwohl ist es grundsätzlich richtig, zu versuchen, Fußgänger besser vor Radfahrern zu schützen

    Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.

    Interessant finde ich die Idee, das ist völlig an mir vorbeigegangen:

    Zitat


    Nicht verwirklicht wurde dagegen die ursprüngliche Absicht, eine Höchst-geschwindigkeit von 15 km/h für den Fahrzeugverkehr auf Gehwegen, innerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen einzuführen.

    Eigentlich halte ich die Auseinandersetzung mit dem Thema ob nun Schrittgeschwindigkeit oder nicht für in der Praxis unrelevant.

    Das ist doch sehr theoretisch.

    Mal abgesehen davon, dass ich niemanden kenne, der jemals auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg , egal ob mit [Zusatzzeichen 1022-10], [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] gekennzeichnet, für nicht "Schrittgeschwindigkeit" fahren eine OWI bekommen hätte, hab auch noch nie darüber gelesen.

    Für den Gegenbeweis bin ich natürlich offen.

    Klar, mit den aktuell nicht mehr gültigen Grenzen zum Führerscheinverlust wäre auch ein etwas zügigerer Radler schnell dran oder drüber über die 21km/h. Wurde hier jemals einer "gelasert" im Ort? Als ich noch etwas jünger und sportlicher war, hat mich ein Polizist, der Jagd auf Mofas und KFZ gemacht hat, am Kesselberg rausgewunken und mir, mit einem deutlich trockeneren Handschlag als meinem, gratuliert zu 82km/h in der [Zeichen 274-56]-Zone. Fünftschnellster Radler bis dahin in 2h. Und mich ermahnt etwas langsamer zu fahren, da ein T-Shirt nicht seinen Vorstellungen von Schutzkleidung entsprach.

    Genauso ist es auch keine Freigabe zu normalen Rad-Geschwindikeiten, wenn [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] an so einem Weg hängt und Fußgänger/Hunde/Smombies im Verkehrsraum unterwegs sind. Selbst bei [Zeichen 241-30] wirds, neben der sicher unangenehmen Erfahrung einen Fußgänger angefahren zu haben, ziemlich sicher auf eine Teilschuld rauslaufen, wenn man zu dem Zeitpunkt nachweislich >>25km/h gefahren ist trotz eng/unübersichtlich/nur optische Trennung.

    Ich gebe zu, wenn man die Gelegenheit hat einen Stau zu passieren, in dme man auf dem freigegebenen Gehweg fahren kann, dann ist das komfortabel und dann fährt man halt mit ~15km/h, meistens sind dann eh zu viel Radler auf zu engem Raum.

    Aber wenn da kein Stau ist, dann fahre ich viel lieber mit >20km/h auf dem Verkehrsraum, wo man nicht ständig auf andere aufpassen muss.

    Deswegen, solange der Weg nicht so vernünftig gebaut ist, das da zurecht ein [Zeichen 241-30] hängt, oder in dem Fall brauchts das dann ja gar nicht, sollen die StB Gehwege von mir aus mit [Zusatzzeichen 1022-10] oder auf dem Boden aufgebrachte Radsymbole freigeben, ist in der Praxis wie oben schon erwähnt eh kein Unterschied.

    Hauptsache es hängt nicht [Zeichen 240] und ich MUSS NICHT darauf fahren, wenn ich nicht will.

    Die Gemeinde bekommt die Meldungen der Radar-Seite, insofern kennt sie das Foto schon. Deine Nachricht ist also redundant.

    Du kannst bzw. solltest noch darauf Hinweisen, dass die Gemeinde selber bei Ihren Tipps schreibt:

    Zitat

    Fahren auf der Fahrbahn

    • Ausreichend zum rechten Fahrbahnrand (50 cm bis 100 cm) und zu parkenden Autos (75 cm bis 125 cm) Abstand halten.

    und es schwierig ist auf dem 1,3m breiten Schutzstreifen einen Abstand von bis zu 1,25m zu halten, da ein Radler selber schon 60-70cm Verkehrsraum einnimmt, je nach Statur/Wuchs und Radtyp. Und Wuchs ist ja in Bayern ja oft eher in die horizontale ausgeprägt.

    Darf ich dein Bild TUER.PNG verwenden? Ich würde gerne die Halbtagskraft im Maisacher Straßenverkehramt auffordern, die Webseite "Sicher Radfahren" https://www.maisach.de/Sicher-Rad-fah…ipps.o1964.html entsprechend upzudaten und darauf hinzuweisen, dass man die neuen "Schutzstreifen" nicht mißverständlicherweise als Aufforderung wahrnimmt, darin zu fahren.

    Darfst Du, musst aber sagen, dass das Bild nicht von Dir ist, denn ich habe meine Meldung an Maisach mit Klarnamen unterschrieben und bin auf der Gemeinde als kleiner und höflicher älterer Herr bekannt.

    Hab jetzt mal auf der Radar-Karte eine Meldung verfasst, vielleicht schick ich das ja auch an das Bauamt in Maisach direkt:

    So, hier mal zwei Bilder der Sicherheitseinrichtung. Die ist auf der Seite, nur an einer stelle gemessen, ziemlich genau 1,3m vom Randstein bis zur Außenkante weißer Strich.

    Auf dem einen Bild sieht man die Unterbrechung des Streifens an der Ampel, und die Tür eines 4-türigen Kleinwagens (VW Fox), die ja eher von kurzer Art ist.

    Auf dem zweiten Bild sieht man die Busstation mit durchlaufendem Streifen.

    Heute werden noch Kreuzungen in freundlichem rot gefärbt.

    Die Straße ist richtig, der Schutzstreifen Ostwärts beginnt an der abknickenden Vorfahrt bei der Kirchenstraße und geht bis kurz vor die Kreuzung "Am Bauhof", unterbrochen vom Kreisl, da heißt die Straße dann "Estinger-Straße".

    Soweit ich mich erinnern kann gibt es nur eine Unterbrechung beim Kreisl, werde aber selbstverständlich gerne morgen Fotos nachliefern. Nachdem die Straße die ehemlige St2054 ist, gibt es selbstverständlich eine Mittelmarkierung und genauso selbstverständlich gibt es keinen besonderen Abstand oder markierten Bereich zu den parkenden Autos, wir sind hier m LK Bruck in Bayern, da ist die ERA nicht verbindlich und liegt, wenn überhaupt, wahrscheinlich in der Fassung von 1985 vor.

    Ich werde morgen Fotos nachliefern und mal nachmessen, auch wenn das mit dem Fotografieren in der Nähe von Rädern ja offensichtlich strafrechtlich nicht so ganz einfach zu sein scheint.

    Die Startbahn ist noch vorhanden, die Umgehungstraße läuft auf dem ehemaligen Taxiway.

    Wobei ich nicht so schnell bin wie ien Düsenjäger, es fährt sich also ganz kommod.

    Die Fahrbahnen sind aber für heutige Verhältnisse recht schmal geraten, das liegt daran dass der Fliegerhorstbereich ein FFH-Gebiet war, also mussten Ausgleichsflächen geschaffen werden. Deswegen möglichst schmal und keine Radinfrastruktur, denn geeignete Ausgleichsflächen sind rar.

    Wieso, ich fahre unter der Woche täglich auf der St2054, das ist nicht verboten. Manchmal auch über die Brücke.

    Geht auf diesem Abschnitt sogar ganz gut, denn da sind die Fahrbahnen breit. Auf der neuen Umgehung siehts schon anders aus, da fährt es sich deutlich unangenehmer.

    Maisach hat seit Freitag auch welche auf der Hauptstraße, muss morgen mal einen Meterstab mitnehmen.

    Richtung Westen gehts, da sind kaum Parkplätze, Richtung Osten sind fast die ganze Straße entlang auf dem Seitenstreifen Parkplätze makiert/beschildert.

    Als ich heute morgen das erste mal Richtung Westen unterwegs war, hätte ich ein Super Bild schießen können:

    Auto steht mit offener Fahrertür da, die endet genau über der Strichmarkierung.

    Also wieder etwas getan für die Sicherheit der Radfahrer.

    Also ich würde den Gemeinden und dem LRA im LK FFB definitiv nicht unterstellen völlig fehlerfrei zu arbeiten bei der Beschilderung.

    Mal ganz abgesehen davon, dass da Menschen arbeiten und Menschen machen nun mal Fehler,

    kann ich mich auch den Eindrucks nicht erwehren, das gerade die, die diese Blechtafeln aufstellen, nicht unbedingt das Fachgebiet Straßenverkehrsrecht haben.

    Mir fallen hier im Landkreis viele Beschilderungen ein, die inkonsistent sind, oder offensichtlich fehlerhaft, oder es fehlt irgendwo etwas.

    Nachdem überall mehr oder weniger Fieberhaft daran gearbeitet wird die STVO-Änderungen von 1998 zu verstehen und Wege zu finden, diese nicht umzusetzen, meistens mit gezielter Untätigkeit, ist es doch eher eine Lappalie ob das Schild vor oder hinter der Kreuzung steht.

    Ist so nicht ganz richtig mit dem GPS, geht nur nicht mit einem 1,50€ GNSS-Chips.

    Problematisch ist eher, dass es im Stadtbereich nicht immer 100% zuverlässig funktioniert, zum Beispiel wegen Multipass oder Gebäudeabdeckung, aber mit L1/L2-GNSS-Empfängern würde man gerade in der "Parksituation" mit ~1 Minute stationärer Positionsbestimmung in den <1m Bereich kommen, also meistens durchaus ausreichend.

    Die OBU für das LKW-Mautsystem kann zum Beispiel durchaus in der Regel durch den GNSS-Empfänger und Mapmatching die Fahrspur auswerten, auf der der LKW fährt.

    Yeti hat doch sicher schon 5x die STVO zu dem Schild 239 zitiert:

    Zitat

    Ge- oder Verbot

    1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.

    2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Erläuterung

    Das Zeichen kennzeichnet einen Gehweg (§ 25 Absatz 1 Satz 1), wo eine Klarstellung notwendig ist.

    Und, da scheine zumindest einige wenige hier in dem Forum einig zu sein, auch bei einem gemeinsamen Geh-/Radweg (Schild 240)

    wird man als Radfahrer, soweit dieser nicht sehr großzügig gestaltet ist, aus Rücksichtnahme auf die Fußgänger bei Anwesenheit ebensolcher nur langsam fahren können und dürfen.

    Deswegen sollte man, wie Sie richtig bemerkt haben, Fahr- und Fußverkehr soweit wie möglich trennen.

    Und ja, auch in einer Spielstraße muss der Fahrradverkehr langsam fahren, nicht nur die Autos, es sei denn der Radler ist jung genug um unter die Rubrik "Kinderspiele" zu fallen, dann darf er sicher auch ungestraft Schumi mit dem Kettkar oder Jan Ulrich / Danny McAskill oder Fabian Wibmer auf dem Radl spielen.

    Allein in Kiel müssen 40.000 Bußgeldverfahren neu bewertet werden, schreiben die Kieler Nachrichten. Dabei geht es nach meiner Kenntnis nicht nur um die bereits erwähnten Fahrverbote, die nur 650 Fälle ausmachen, sondern auch um die Höhe des Bußgeldes beim Falschparken.

    Kiel hat laut Wiki 250.000 Einwohner, bei 40.000 Bußgeldverfahren innerhalb von 2 Monaten bekommt fast jeder Kieler statistisch ein Knöllchen im Jahr .

    Nicht schlecht.