Allerspätestens beim vollendenden Einbruch gehört er für mindestens zwei Jahre in den Bau.
Ich bin nunmal der Meinung, dass Freiheitsentzug nur als letztes Mittel angewandt werden darf. Er kostet den Steuerzahler viel Geld, ist hart für den Verurteilten und hilft dem Verurteilten auch eher nicht, das eigene Leben wieder in Griff zu kriegen.
Zu milde Strafen helfen aber auch nicht weiter, da gibt es dann kein Umdenken. Deshalb: Bußgelder deutlich rauf, deutlich häufiger Bußgelder verhängen!