Herr Thering sollte sich mal §8 unserer Verfassung und das VersammlG durchlesen.
Zitat
Wie viele Anträge auf Anmeldungen von Kundgebungen/Demonstra-
tionen im Rahmen des „Parking Day“ 2018 wurden wann von wem bei
welchen Stellen bisher gestellt? Wie viele davon wurden von jeweils wel-
cher Stelle auf welcher rechtlichen Grundlage bewilligt und wie viele
nicht?
Alleine diese Frage zeigt schon, das dem Thering nicht klar ist, wovon er schreibt.
Versammlungen bedürfen keiner Bewilligung. Man muss auch keine Anträge stellen.
Ich habe selbst noch keine Demo angemeldet, aber ich würde einfach einen Brief schreiben:
"Liebe Behörde. Der ADFC wird am 21.09.2018 die Versammlung `Parking Day` durchführen. Ort: Eppendorfer Landstraße 98-100 auf Parkflächen, Zeit: 14:30-19:00, Teilnehmer geschätzt: 14, Versammlungsleiter: Name, Telefon. MfG."
Wir könnten ein Tippspiel daraus machen.
Ich leg mal vor, mal schauen wie viele Antworten richtig sind:
1. Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
2. Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
3. Die Durchführung von Versammlungen ist grundsätzlich legitim.
4. Nein.
5. Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Die Durchführung von Versammlungen ist grundsätzlich legitim.
8. Ja. Um sich der Diskussion mit den Teilnehmern zu stellen.
9. Die Durchführung von Versammlungen ist grundsätzlich legitim.
10. Nein.
11. Versammlungen werden generell nicht finanziell unterstützt.
12. Versammlungen werden generell nicht personell unterstützt.
13. Es wurden keine Anträge gestellt. Die Versammlung wurde am 10.09. vom ADFC Hamburg bei der BIS angemeldet. Versammlungen werden grundsätzlich nicht bewilligt.
14. Die Versammlung wurde unter dem Motto "Parkplätze kreativ umgestalten!" angemeldet.
15. Keine.