Beiträge von Gerhart

    Außerdem wird sich das Gericht dazu erklären müssen, worin es das Verschulden sieht.

    Das wurde getan. Man müsse so langsam an die Ampel ranfahren, dass man immer anhalten kann.


    Ich will ja den Elan nicht bremsen, aber meiner Meinung nach kommt er zu früh. Ohne die Urteilsbegründung kommt man bei der Formulierung nicht weit.

    Die Rechtsbeschwerde muss jetzt eingelegt werden; die Begründung kann man schreiben, wenn man das Urteil hat.

    Hallo!

    Bei den Kosten kommt es darauf an.

    Generell würde ich dazu raten, erstmal mehr Informationen ranzuschaffen. Dazu eignen sich Transparenzanfragen ganz gut.

    Ob das in deiner Gemeinde möglich ist, weiß ich nicht: https://fragdenstaat.de/info/informati…/bundeslaender/

    Wenn, dann ist das bei geschickter Wortwahl vermutlich kostenlos.

    Dann ist die Frage, ob du die Regelung länger als 1 Jahr kennst. Vermutlich ja.

    Dann musst du zunächst einen Antrag stellen (Neubescheidung bzw. Vornahme eines Verwaltungsaktes). Kosten ca. 30 bis 300€ nach Gutdünken der Behörde.

    Wenn der abgelehnt wird, kommt die Verwaltungsklage. DIe kostet ca. 470€.

    Solltest du in einem der Schritte gewinnen, kriegst du das Geld wieder.

    Ansonsten: Klage vor dem OVG. Kosten um und bei 5000€. Und eventuelle Zusatzkosten für einen kompetenten Rechtsanwalt, der das Verfahren nicht zur RVG übernehmen möchte. Das können nochmal etliche 1000€ oben drauf werden.

    Solltest du dann gewinnen, gibt's die 5000€ zurück. Deinen Anwalt zahlst immer selbst.

    Wie's weiter mit BVG aussieht, weiß ich auch nicht. Vermutlich im ähnlichen Rahmen.

    Das Kostenrisiko beträgt für diesen Schritt maximal hundert Euro

    Mehr nicht? Daran soll's nicht scheitern.

    Ich hatte erwartet, dass man sich ab OLG einen Anwalt nehmen muss, der deutlich teurer ist.

    Besteht grundsätzliches Interesse innerhalb dieser Hamburger Fahrradwelt, die Frage nach Schrittgeschwindigkeit vor roten Ampeln weiter nach oben zu eskalieren?

    Auch wenn's mich selbst fast nie betrifft: Ja.

    Hat jemand das notwendige juristische Hintergrundwissen oder kennt jemand jemanden, der jemanden kennt?

    Ich hab da nur meine Ideen mit §3 GG und der Nichtigkeit der Anordnung. Man könnte natürlich auch einen Anwalt fragen, was der daran verdienen wollen würde.

    Oha. Ich hätte gedacht: Eine .de-Domain kostet 40ct pro Monat (Das zahle ich und ist eigentlich noch teuer), Server halt je nachdem. Für 15€ kriegt man schon einen ganz ordentlichen vServer, für 40€ auch eigene Hardware.

    Lizenzgebühren weiß ich nicht; wusste bisher gar nicht, dass du da irgendwas nutzt.

    Wenn du mit der Werbung nichts verdienst, dann ist das auch keineswegs for-profit, egal wie man's definiert.

    Die Geldbuße als Fußgänger beträgt gerade mal 5€.

    Der Radfahrer, der im Gegensatz zum Fußgänger sehr viel schneller die Kreuzung gequert hat, muss aber 60€+1P zahlen.

    Für denselben Verstoß.

    Der Autofahrer der bei früh-gelb noch fährt zahlt für den Verstoß: Nichts. Weil ist ja legal.

    Ich finde Countdown-Ampeln sehr angenehm. Es dürfte mit heutiger Technik auch nicht sonderlich teuer oder aufwendig sein. Meinetwegen auch so, dass man bei "0" die Kreuzung verlassen haben sollte, weil dann anderer Verkehr Grün bekommt.

    jedenfalls gibts dort auch nur direkt Antwort vom Ministerium auf eine "kein Gelblicht!"-Frage, jedoch kein Verweis auf ein OLG-Urteil.

    Ich konnte bisher auch kein OLG-Urteil finden. Aber offenbar haben die Amtsgerichte bisher entsprechend Wortlaut der StVO und Intention des Bundesautoministers geurteilt. Ein OLG würde vermutlich dasselbe urteilen. Den Schwachsinn könnte man wohl nur höchstrichterlich kippen.

    Oder hoffen, dass mal ein fähiger Minister das Amt übernimmt.

    Klingt nach einem Richter, der keine Lust hatte, wegen so einer Sache lange zu diskutieren - da wird dann eben gegoogelt und sich den Kollegen angeschlossen.

    Ich denke, dass die Richterin einfach nach Rechtslage entschieden hat, auch wenn das Urteil realitätsfern ist. Ich kenne unser Rechtssystem nicht gut genug. Sollen Gerichte nach Recht oder nach Sinn entscheiden? Ich vermute mal ersteres.

    Man kann das auf politischem Wege lösen (na, Herr Scheuer?), oder man versucht auf dem Rechtsweg eine Grundsatzentscheidung zu erlangen, z. B. §3 Nr. 1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) oder §44 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG (Verwaltungsakt nichtig, weil tatsächlich nicht ausführbar). Da wird man aber ggfs. sämtliche Instanzen durchlaufen müssen. Außer natürlich, es gibt schon höhere Rechtsprechung in der Sache. Eigentlich erwarte ich es, denn diese Art von Verstoß wird täglich zig Tausend mal begangen.

    Prinzipiell hätte ich Interesse an einer Grundsatzentscheidung in dieser Sache und würde auch die FInanzierung unterstützen.

    Frage ist auch, ob Malte den ganzen Aufwand treiben möchte :)

    Fun fact. Sogar der Gelblichtverstoß hat zwei Eskalationsstufen:

    Das kannte ich auch noch nicht so genau. Das heißt der normale Gelblichtverstoß ist kostenfrei.

    Wie verhält sich der Sachverhalt eigentlich mit §3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes?

    Fahrbahnbenutzern (i.d.R. KFZ-Fahrer) wird eine Gelbphase zugestanden. Das Fahren bei Gelb ist häufig legal und straffrei.

    Radwegbenutzern (i.d.R. Radfahrer) wird so eine Gelbphase nicht zugestanden. Man kann schuldlos (die Richterin nennt das "fahrlässig") eine Owi begehen und muss dann 60€ zahlen.

    Verstößt das heutige Urteil gegen das Grundgesetz?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz#%C3%9Cberblick

    Ich hatte ja mit dem Gericht debattiert, dass ich auch mit 12,5 Kilometern pro Stunde oder mit Schrittgeschwindigkeit in die Verlegenheit geraten könne, nicht mehr rechtzeitig beim Umschalten auf rotes Licht bremsen zu können. Selbst wenn ich mein Fahrrad schiebe, muss ich beim Umschalten erstmal an die Bremsen greifen und zupacken, das sind inklusive Reaktionszeit auch bestimmt 50 bis 80 Zentimeter, die ich auf diese Weise in den Kreuzungsbereich stolpern kann.

    Man muss natürlich bremsbereit sein. Alles andere wäre höchst fahrlässig ;)

    Also Hände am Bremshebel, ganz genau auf die Ampel achten. Mit Schritttempo (1.5m/s) an die Ampel ranfahren, innerhalb einer halben Sekunde bremsen. Ach verdammt, das sind schon 75cm.

    Ok, nochmal von vorne, neuer Versuch.

    Mit geringem Tempo an die Ampel ranfahren. Anhalten, egal ob Rot oder Grün. Warten bis Rot kommt. Warten bis Grün kommt. Dann sofort losfahren, um nicht in der nächsten Rotphase zu landen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe — ich muss zugeben, dass ich mich mit diesem Aspekt nicht befasst habe — geht es für mich nicht weiter nach oben.

    Du kannst innerhalb von einer Woche (nach heute? Nach erhalt das Urteils?) beim OLG (?) Antrag auf Zulassung von irgendwas stellen. Das diene aber nur dazu, um die Rechtspraxis fortzuschreiben und der Antrag würde nach Gefühl der Richterin wohl vom OLG abgelehnt werden.

    Wenn der Antrag angenommen wird, musst du ihn innerhalb von 1 Monat (?) begründen und dann geht's in die nächste Instanz.

    Wenn der Antrag abgelehnt wird, braucht man jemand der sich mit dem Rechtssystem auskennt. Ich glaube es gibt auch dagegen Rechtsmittel.

    Aber einen Anwalt bräuchtest du ab der nächsten Instanz vermutlich sowieso. Und dann bleiben die Kosten nicht bei 55€ (+ 60€ Strafe).

    Mit dem kann ich dann das Oberlandesgericht anrufen, was aber nur die „Fortbildung der Rechtsprechung“ (???) betreiben wird, um mein Bußgeld komme ich damit nicht mehr herum.

    Doch klar, wenn du das spätere Verfahren dann gewinnst, brauchst du auch kein Bußgeld zu zahlen.

    in StVO §37 steht aber auch: "Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge

    Weiterlesen, Nr 5:

    Zitat

    Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein.

    Ich verstehe das Argument mit der Schrittgeschwindigkeit nicht. Inwiefern schützt die davor bei rot einzufahren? Ich stelle mir den geschützten Bereich einer Kreuzung als harte Grenze vor: Bin ich 1 mm dahinter, darf ich weiterfahren, wenn die Ampel auf rot schaltet. Bin ich 1 mm davor, muss ich stehenbleiben. Das gelingt mir auch bei 7 km/h (=1944 mm pro Sekunde) nicht.

    Wenn man bei geringem Tempo und guten Bremsen scharf bremst, steht das Rad sofort auf der Stelle. Die kinetische Energie überträgt sich auf den Fahrer und wird letztlich in Wärme umgewandelt. Außerdem federt das Rad ein wenig zurück, so dass man sich rückwärts bewegt. Oder man schiebt das Rad wieder'n cm nach hinten, raus aus dem Kreuzungsbereich.

    Physikalisch geht das alles. Und scheinbar ist es das, was das Gericht von uns Radfahrern erwartet.

    Man könnte es so konstruieren: In StVO/37/2/1 steht klar "Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.".

    Bei Rot in eine Kreuzung einzufahren kann schnell eine Gefährdung oder Behinderung nach sich ziehen. Ergo muss man sich nach StVO/1/2 so verhalten, dass man nicht bei Rot in Kreuzungen einfährt. Man muss also mit Schritttempo an grüne Ampeln ranfahren.

    Quintessenz: Rot heißt rot.

    Wer mit 24.5 km/h (?) an eine Ampel ranfährt und die 4-5m vor Erreichen der Kreuzung auf Rot schaltet, handelt fahrlässig.

    Alle Verkehrsteilnehmer müssten sich so verhalten, dass sie die Verkehrsregeln immer befolgen können.

    Um dem nachzukommen, sollen Radfahrer halt mit Schritttempo an Ampeln ohne Gelbphase ranfahren, um bei Rot noch rechtzeitig anhalten zu können.

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    Das Urteil fügt sich gut in ähnliche Aussagen von Gerichten ein, z. B. dass man, wenn man auf einem Radweg einen anderen Radfahrer nicht überholen kann, halt langsam hinterherfahren muss. Das sei kein Grund für die Aufhebung einer RWBP.

    Das Urteil ist ein weiterer Grund mehr, nicht auf Radwegen zu fahren. Lieber nehme ich in Kauf, alle 100 Jahre mal 25€ für die Missachtung einer RWBP zu zahlen.

    Klar, sollte es während Missachtung einer RWBP zu einem Unfall kommen, stehe ich ggfs. schlechter da. Aber wenn es während eines Rotlichtverstoßes zu einem Unfall kommt, dürfte dasselbe gelten, bloß schlimmer.

    Laut VwV-StVO (RN 17 zu §37 StVO) soll die Gelbphase betragen:

    3 s bei zul. V = 50 km/h

    4 s bei zul. V = 60 km/h

    5 s bei zul. V = 70 km/h

    Die Behörden rechnen das offenbar so für niedrigere Geschwindigkeiten um:

    2 s bei zul. V = 40 km/h

    1 s bei zul. V = 30 km/h

    1/2 s bei zul. V = 25 km/h

    0 s bei zul. V = 20 km/h

    -1 s bei zul. V = 10 km/h