Beiträge von Gerhart
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Dann nenne mir mal nennenswerte Vorteile...!?
Z. B. die EU-DSGVO. Unser BDSG war zwar nicht schlecht, aber die Sanktionen waren viel zu homöopatisch, und so haben wir Europäer nun eine Verordnung, die wir weltweit exportieren.
Wir haben bald 75 Jahre Frieden in (West- und Mittel-)Europa. Dafür mache ich auch die EU verantwortlich.
Als große Gemeinschaft besteht zumindest die Möglichkeit, sich gegen andere Staaten zu behaupten. Wir müssen nicht zwingend jeden Quatsch mitmachen, den uns dieser Vollidiot aus Übersee vorschreiben will. Z. B. steht die EU für das Atomabkommen mit dem Iran und versucht die US-Sanktionen zu unterminieren.
Der EUGH urteilt häufig sinnvoll. Gefühlt würde ich sagen, dass ich mit der Mehrzahl der Urteile zufrieden bin. (Ich hab das nie nachgezählt!).
Und generell begrüße ich alles, was Grenzen aufhebt. Ich kann mich heute schon frei in der EU bewegen und wohnen+arbeiten wo ich möchte. Ziel ist, das auf die ganze Welt auszudehnen. Die EU ist für mich ein Schritt dorthin.
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Diese "Regelungen" würden für D nicht mehr gelten.
Leistungsschutzrecht haben wir schon. Warum glaubst du, wir Deutsche würden uns als Nationalstaat nicht auch noch Uploadfilter vorordnen?
Also auf mir nicht. Vielleicht auf deutschen Politikern (die im Enddarm des Großkapitals stecken), die nach einem Weg gesucht haben, wie man neoliberale Politik am besten durchpeitschen kann. Und dann wäscht man noch die Hände in Unschuld und sagt, dass man da ja nix gegen machen könne; sei ja schließlich die EU, die das alles beschließt...
Wir Menschen haben Wege gefunden, grundsätzlich für gar nichts Verantwortung zu tragen. Du tust gerade dasselbe, indem du behauptest, DU seist nicht Schuld an dem Kram. Geh demonstrieren, überzeug deine direkten Nachbarn, deine Familie, usw.. Im Internet lamentieren hilft nichts. Oh, verdammt. Ich tu auch gerade nichts anderes.
Ein "Fan" zeichnet sich ja vor allem dadurch aus, dass er völlig unkritisch gegenüber seinem Objekt der Begierde ist.
Also: Warum? Nenne mir irgendwelche Vorteile für Otto-Normalbürger, vor allem Welche die ein souveräner Nationalstaat nicht selber verwirklichen könnte, wenn er denn wollen würde...! Die EU war schon von Beginn an eine Vereinigung, der es fast ausschließlich um einheitliche, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen ging. Also auch einem Mist wie dem Artikel 13...
Ich hatte in dem Satz vorher geschrieben, dass ich nicht unkritisch bin. Außerdem schrieb ich "grundlegend". Also zieh dich bitte nicht an einem einzelnen Wort auf. Die EU hat Vor- und Nachteile. Dass die EU aus wirtschaftlichen Gründen gebaut wurde, mag sein. Aber das ist kein Grund, die EU als solches abzulehnen. Man kann teildefekte Systeme reformieren.
Wenn du umziehen könntest in ein beliebiges Land außerhalb der EU: Wohin würdest du gerne gehen? Was läuft da so viel besser als in der EU?
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Deshalb: es wird Zeit für einen Dexit...!
Oder noch besser: Die Abschaffung dieses demokratiefeindlichen, mulinationalen Monstrums zur neoliberalen Umgestaltung Europas!
Was würde es helfen, als Deutsche aus der EU auszutreten? Dieser Mist ist doch (mit) auf uns Deutschen gewachsen. Dass die EU Reformen dringend nötig hat, ist eine andere Geschichte. Aber grundlegend bin ich ein Fan der EU.
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(Die PARTEI) - Auswertung wer für/gegen den Kram stimmt.
Ich werde wohl bei denen mein Kreuz machen.
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Ein Grund mehr, Verbrenner abzuschaffen.
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Eine Begründung vom Gericht bekommt man nur, wenn man Rechtbeschwerde einlegt.
Wo steht das? Ich gehe davon aus, dass in dem schriftlichen Urteil immer eine Begründung drinsteht.
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Reipe, mir ist nun nicht klar, was wann umgesetzt werden soll.
Warum soll man nun für ein Jahr etwas ändern, was sich seit Jahrzehnten bewährt und keinen gestört hat?
Wenn hier nun tatsächlich in Kürze (1 Jahr ist kurz) was geändert werden wird, darf mir die Behörde das gerne mitteilen. Meinen Antrag würde ich dann auch zurückziehen.
Das "Anlieger frei" wurde mindestens die letzten 40 Jahre nicht kontrolliert und es hat auch nie einer beachtet, behaupte ich.
Ich würde mich gerne an die Regeln halten. Einfach aus Prinzip. Wenn ich Regeln als Unsinn betrachte, versuche ich diese besser zu verstehen oder zu verändern. Idealerweise halte ich mich anschließend an die Regeln.
Regeln die nicht beachtet und nicht kontrolliert werden, sind überflüssig und sollten abgeschafft werden.
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Ich meinte bei deinem Gelblichtverstoß, Gerhart
Antwort passt trotzdem: Polizei hat immer Recht. Tatsächlich war es auch so. Vielleicht war's auch schon Rot, keine Ahnung, ich war in dem Moment mit dem Auto überfordert und abgelenkt.
Keine Rechtsmittel eingelegt, einfach bezahlt.
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Wie hat man dir nachgewiesen, dass du noch hättest bremsen können? (Frage aus Interesse)
Polizei hat immer Recht. Beweis ist somit erbracht.
Die standen zwar (laut Maltes Aussage) unter der Brücke und hatten damit einen sehr begrenzten Blickwinkel. Aber: Polizei hat immer Recht.
Außerdem ist das vollkommen egal. Dass die Ampel Rot zeigte ist unbestritten. Und man muss im Zweifel mit Schritttempo an die Ampel ranfahren, um noch rechtzeitig halten zu können.
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Oder sind Fälle bekannt, dass das Fahren bei gelbem Licht schon mal geahndet wurde?
Hier! Ich! Als Autofahrer.
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das wäre ja zu wenig für einen kombinierten Rad- & Fußweg mit
Siehe VwV-StVO:
ZitatAusnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.
Und natürlich ist die Maßnahme erforderlich und verhältnismäßig. Sonst würd man's ja nicht tun.
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Den Gleichheitssatz sehe ich hier aber nicht anwendbar, weil der Fahrbahnverkehr ja in der Regel eine Gelbphase bekommt, der Radverkehr aber nicht.
Aber genau das ist doch der Punkt. Dank RWBP haben Radfahrer hier nicht die Wahl, auf der Fahrbahn zu fahren.
KFZ-Verkehr hat die Gelbphase, Radverkehr nicht. Dieselbe Handlung (bei knapp-nicht-mehr-Grün-fahren) wird für eine Verkehrsart nicht bestraft, für die andere aber schon. Ich kann mir keinen vernünftigen Grund vorstellen, diese beiden Gruppen von Verkehrsteilnehmern derart ungleich zu behandeln.
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Ebenfalls zunächst 50€.
Zur Begründung der Beschwerde schonmal:
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__79.html
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__80.html
Zitatdie Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen
Gibt es in vergleichbaren Fällen anderslautende Urteile? Gibt es überhaupt irgendwelche Urteile von einem OLG oder höher?
Ansonsten Fortbildung des Rechts:
Ziel muss sein, dass Radfahrern eine virtuelle Gelbphase zugestanden wird, oder dass gelbe Ampeln aufgestellt werden müssen, gemeinsame Fuß- und Radsignalgeber verboten werden, oder sonstwas.
Vermutlich gehört der Bußgeldkatalog angepasst, ggfs. muss auch die StVO präzisiert werden. Begründung ergibt sich letztlich aus §3 Abs. 1 und §20 Abs. 3 GG und physikalischen Grundlagen.
Darauf zu verweisen, dass Polizeibeamte nicht jeden Verstoß ahnden brauchen, reicht nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Willkürstaat.
Es muss auch tatsächlich möglich sein, sich an die Regeln zu halten.
Das Argument des Gerichts, es sei ja nur ein fahrlässiger Verstoß, ergibt keinen Sinn. Fahrlässigkeit beinhaltet auch Schuld. Und Schuld ist das, was bestraft werden soll. Aber Schuld kann ich hier keine erkennen.
Eventuell ist auch §44 VwVfG (Nichtigkeit) anwendbar.
Die Forderung, mit Schritttempo an grüne Ampeln ranzufahren, würde, wenn sie konsequent befolgt würde, massive Fahrradstaus verursachen. Ansonsten sind auch Auffahrunfälle und Überholunfälle denkbar, wenn manche Radfahrer bei grün abbremsen.
Wenn es bei so einem "Rotlichtverstoß" zu einem Unfall kommt, wird dem Radfahrer eher die Schuld an dem Unfall zugeschrieben.
Lebensgefährlich wird es, wenn man an einer grünen Ampel (fast) anhält und der rechtsabbiegende LKW-Fahrer das als Einladung sieht, weiterzufahren.
(Obiges muss noch geordnet werden ^_^)
Ich vermute, dass §80 Abs. 4 OWiG Anwendung finden wird:
"Das Beschwerdegericht entscheidet über den Antrag durch Beschluß. [...]. Der Beschluß, durch den der Antrag verworfen wird, bedarf keiner Begründung."
Mit einer guten Begründung vielleicht aber auch nicht.
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Das Hamburger Abendblatt schreibt auch was dazu.
Ich frage mich auch, wie die Anlage technisch wirkt. Wird die Luft mit Pisse (Harnstofflösung) gereinigt, was man aber wohl riechen dürfte?
Oder wird das Ergebnis durch Umwalzung erreicht?
Kosten pro Stück: 80,000€.
Stromkosten: Größenordnung 10,000€ pro Jahr.
Sonstige Betriebskosten: Unbekannt.
Für eine Reduktion der Stickoxide um 10% seien 6 Container nötig. Das heißt man will ernsthaft ne halbe Million in die Hoffnung investieren, keine Fahrverbote verhängen zu müssen?
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Ich guck die Sendung sonst eigentlich nie, hab also keinen Vergleich. Also sorry für diesen Link
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Fürstenfeldbruck hat zumindest mal eine Satzung zum Informationszugang
"Anlieger frei" im Privatweg, keine Ausnahme für Radfahrer. könnte bei der Formulierung helfen.
Musst du aber in deine (Gebühren-)Satzung reinschauen, was möglich ist.
Einfache Anfragen und Akteneinsicht sind häufig kostenfrei.
Also beschränk deine Anfrage möglichst auch auf Dokumente, für die nur ein Ordner aufgemacht werden braucht.
Wenn die Behörde erst neue Daten generieren muss, wollen die Geld dafür haben.
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Aber die erste Instanz kann ich ohne Anwalt starten?
Ja.
Aber zieh nicht gleich vor Gericht. Vermutlich brauchst du vorher noch das Antragsverfahren, weil deine Klagefrist abgelaufen sein dürfte. Und manchmal lässt sich eine Verwaltung auch ohne Rechtsweg überzeugen; in Hamburg hab ich da zum Teil gute Erfahrung gemacht.