Thema ist beerdigt worden. Gründe siehe dort im Anhang.
https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005742
Thema ist beerdigt worden. Gründe siehe dort im Anhang.
https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005742
Da drin ist ein Unternehmer, der mit der Vermittlung dabei Geld verdient. Der bietet seinen Vermittlungsservice ganz offiziell an.
Ich finde es gut, dass Menschen Regelungslücken ausnutzen und dies offen tun. So wird ein MIssstand aufgezeigt und es wird nichtmal Recht dabei gebrochen. In einem Rechtsstaat vollkommen in Ordnung.
Das Problem ist, dass es unsere Regierung (diesmal ein SPD-Ministerium) nicht auf die Reihe bekommt, solche Lücken zeitnah zu schließen.
[...] Tatort-Folge [...]
Für mich liest sich deine Skizze wie:
Zitat von StGB§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Daran, einen zusätzlichen Stecker für Leichtfahrzeuge zu bauen, z.B. um E-Lastenräder zu laden denkt natürlich auch niemand.
Die meisten öffentlichen Ladestationen in Hamburg haben einen Schuko-Anschluss. Und eigentlich alle haben type2, wofür es einfache Adapter gibt. Was für einen Anschluss brauchen diese E-Lastenräder?
Ich habe in Hamburg auch noch keine Bestimmungen gesehen, die es verbieten, an den öffentlichen Ladesäulen etwas anderes als KFZ anzuschließen.
https://www.golem.de/news/bundesver…007-149654.html
Elektromobilität soll über den allgemeinen Strompreis subventioniert werden.
Zumindest in Hamburg bezahlt der Staat (?) die Ladesäulen, die je nach Modell gut 10k oder 60k Euros kosten. Der Autofahrer zahlt an der Säule den normalen Strompreis.
Warum kann man nicht einfach Benzin+Diesel stärker besteuern und das davon zahlen? Und den Preis an den Säulen etwas anheben, damit sich das langfristig selbst finanziert?
Sorry wenn ich nach >3 Jahren nochmal den Thread ausgrabe, aber der Verweis auf die offizielle Begründung
fehlt hier noch:
https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (26.07.2012)
Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2
Bis zur „Schilderwaldnovelle“ war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit
für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr „Schrittgeschwindigkeit“. Gegenstand der
„Schilderwaldnovelle“ war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn
er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen
wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde
der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der
Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei. Auf Gehwegen und in
Fußgängerzonen muss stets (z. B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem
Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z. B. eine Flanierzone nach
Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende
Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht
für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort
nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der „Schilderwaldnovelle“ die
Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus
Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit
festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr
bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen
und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für
eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können
entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.
(Hervorhebungen durch mich)
Haben die Behörden mal irgendwann erklärt, was genau ein alleinstehendes
an einem straßenbegleitenden Weg bedeutet?
Ist das exakt dasselbe wie ![]()
, d.h. ein Fußweg, wo man als Radfahrer mit Schritttempo fahren darf (aber nicht muss)?
Ich suche hier tatsächlich nach einer offiziellen Erklärung.
Die Fotos sind nicht zu sehen. Fehler 404.
40 Beamte mal 6 Stunden sind 240 Personalstunden. 287 Verstöße sind dann: 1,1958 Verstöße pro Personalstunde oder alle 50 Minuten ein Verstoß.
Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?
Ich gehe davon aus, dass irgendjemand Zielvorgaben erstellt, was wie oft kontrolliert wird. Im besten Fall steht da nur drin "Pro Jahr 6-8 Schwerpunktkontrollen Fahrrad, 10 Kontrollen Handy am Steuer, 2x Blitzermarathon, 15x Drogenkontrolle PKW, etc.". Oder vielleicht wird es konkreter: "Dieses Jahr wollen wir insgesamt 300x Rotlicht Fahrrad und 400x Rotlicht Auto ahnden, sowie 1200 falsch geparkte PKW.". Und dann kontrolliert die Polizei solange gezielt, bis die Zahl erreicht ist. Denn Verstöße gibt's von sämtlichen Verkehrsteilnehmern genug.
Wenn du andere Zielvorgaben willst, musst du das politisch durchsetzen ![]()
Meine Signatur ist hier nicht anwendbar.
Ich hingegen würde den Herrschaften im Scheuerministerium alles zutrauen.
Einen dokumentierten Prozess "So schreibe ich ein formal korrektes Gesetz." gibt es offenbar nicht, sonst hätte man anhand einer Checkliste sehen können, dass da was fehlt, und irgendwem wäre es dann früher aufgefallen. Also bleibe ich bei meiner Dummheitsvermutung.
Was ist eigentlich mit einem Fahrradcomputer von der Hausnummer eines Garmin oder ähnlichem? Der dient ja unstrittig der Ortsbestimmung, damit wäre eine Bedienung während der Fahrt nicht erlaubt.
Verträglichkeit von Navigationsgeräten mit der StVO (Elektronikverbot)
Hier nochmal der Blick auf die Baustelle. An der Fußgängerampel links vom Gleis ist eine Lücke im Zaun. Gewollt ist, dass man dort auf den neuen Fußweg kommt. Aber tatsächlich kommt man auch auf die neue Fahrbahn, wenn irgendwelche Leute die Plastikzäune aufmachen (Ich war's diesmal nicht!).
Und hier geht's an der anderen Baustelle vorbei in den Ellerholzweg.
Hallo, willkommen im Forum!
Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.
Du hast kein Anrecht auf Radwege. Aber du kannst ggfs. rechtlich gegen Beschilderungen vorgehen.
Such dir mal eine Straße mit RWBP (Radwegbenutzungspflicht) raus wo möglichst wenig KFZ-Verkehr ist, wo der "Radweg" besonders schmal ist und wo du meinst, man könne auf der Fahrbahn wunderbar radfahren.
Dann bitte paar Fotos machen oder wenn du kannst auf https://www.mapillary.com/ hochladen.
Wäre man denn an dieser Stelle https://goo.gl/maps/JYkty7HHpmMKRj7v6 von dem schmalen Weg auf der Westseite des Gleises zum Ellerholzweg gekommen? Ich kann mich gerade nicht mehr daran erinnern, ob da nicht die Schranke geschlossen war.
Die Schranke ist quasi immer geschlossen, aber ein Rad (ohne Fahrer) passt da knapp drunter. Es gibt auch direkt vor dem WSPK eine enge Umlaufsperre.
Die Verbindung zwischen der Buchheisterstraße und dem Roßdamm war am Donnerstag abgesperrt (kein Foto gemacht)
Heute war sie nicht versperrt. Und auch nicht die letzten Male wo ich da war. Zugegeben, die Stelle ist derzeit vollkommen unübersichtlich.
OK, dann beim nächsten Mal halt oben über die Ellerholzbrücke, solange unten die Zufahrt zur Ellerholzstraße noch durch die Baustelle an der Schleusenbrücke versperrt ist.
Du meinst den Ellerholzweg? War auch heute passierbar, wie auch die letzten Male. An der Baustelle an den Brücken wurde augenscheinlich nicht weitergearbeitet seit ich das letze mal da war.
Wegweisung
Das war schon immer eine Katastrophe, und derzeit mit den Baustellen noch schlimmer. Hab auch erstmal paar anderen Radlern weitergeholfen.
Ich überlege gerade, mich dafür einzusetzen, dass bessere Wegweiser oder besser eine ordentliche Karte hingestellt werden.
ZitatGRUNDSATZ:
Vom Grundsatz her, wird jeder Verkehrsteilnehmer belästigt und/oder be- bzw. gehindert sich im öffentlichen Verkehr frei zu bewegen.
Zitat von StVO(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Natürlich finden Belästigungen und Behinderungen ständig statt. Aber in aller Regel geschieht das ohne Absicht und lässt sich nur schwer verhindern. Es reicht ja, wenn ich mit dem PKW vorschriftsmäßig fahre, um andere durch Lärm + Abgase zu belästigen. Wenn ich mit dem Rad mit 15km/h auf einem Radweg fahre und ich nicht überholt werden kann, ist das schon eine Behinderung.
Deine Behörde verkennt offenbar den Unterschied zwischen vermeidbaren (bußgeldbewehrten) Handlungen und solchen die nicht vermeidbar sind.