Beiträge von Gerhart

    https://www.golem.de/news/bundesver…007-149654.html

    Elektromobilität soll über den allgemeinen Strompreis subventioniert werden.

    Zumindest in Hamburg bezahlt der Staat (?) die Ladesäulen, die je nach Modell gut 10k oder 60k Euros kosten. Der Autofahrer zahlt an der Säule den normalen Strompreis.

    Warum kann man nicht einfach Benzin+Diesel stärker besteuern und das davon zahlen? Und den Preis an den Säulen etwas anheben, damit sich das langfristig selbst finanziert?

    Sorry wenn ich nach >3 Jahren nochmal den Thread ausgrabe, aber der Verweis auf die offizielle Begründung

    fehlt hier noch:

    https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf

    Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (26.07.2012)

    Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2

    Bis zur „Schilderwaldnovelle“ war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit

    für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr „Schrittgeschwindigkeit“. Gegenstand der

    „Schilderwaldnovelle“ war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn

    er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen

    wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr

    anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde

    der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der

    Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei. Auf Gehwegen und in

    Fußgängerzonen muss stets (z. B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem

    Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z. B. eine Flanierzone nach

    Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende

    Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht

    für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort

    nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der „Schilderwaldnovelle“ die

    Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus

    Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit

    festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr

    bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen

    und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für

    eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können

    entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.

    (Hervorhebungen durch mich)

    40 Beamte mal 6 Stunden sind 240 Personalstunden. 287 Verstöße sind dann: 1,1958 Verstöße pro Personalstunde oder alle 50 Minuten ein Verstoß.

    Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?

    Ich gehe davon aus, dass irgendjemand Zielvorgaben erstellt, was wie oft kontrolliert wird. Im besten Fall steht da nur drin "Pro Jahr 6-8 Schwerpunktkontrollen Fahrrad, 10 Kontrollen Handy am Steuer, 2x Blitzermarathon, 15x Drogenkontrolle PKW, etc.". Oder vielleicht wird es konkreter: "Dieses Jahr wollen wir insgesamt 300x Rotlicht Fahrrad und 400x Rotlicht Auto ahnden, sowie 1200 falsch geparkte PKW.". Und dann kontrolliert die Polizei solange gezielt, bis die Zahl erreicht ist. Denn Verstöße gibt's von sämtlichen Verkehrsteilnehmern genug.

    Wenn du andere Zielvorgaben willst, musst du das politisch durchsetzen ;)

    Meine Signatur ist hier nicht anwendbar.

    Hier nochmal der Blick auf die Baustelle. An der Fußgängerampel links vom Gleis ist eine Lücke im Zaun. Gewollt ist, dass man dort auf den neuen Fußweg kommt. Aber tatsächlich kommt man auch auf die neue Fahrbahn, wenn irgendwelche Leute die Plastikzäune aufmachen (Ich war's diesmal nicht!).

    Und hier geht's an der anderen Baustelle vorbei in den Ellerholzweg.

    Hallo, willkommen im Forum!

    Kann man diese Farce denn tatsächlich nur mit einer Privatklage gegen die Behörden beenden? Hatte eigentlich nicht vor, mein Lebensende mit dem Kampf gegen Windmühlen zu verbringen.

    Du hast kein Anrecht auf Radwege. Aber du kannst ggfs. rechtlich gegen Beschilderungen vorgehen.

    Such dir mal eine Straße mit RWBP (Radwegbenutzungspflicht) raus wo möglichst wenig KFZ-Verkehr ist, wo der "Radweg" besonders schmal ist und wo du meinst, man könne auf der Fahrbahn wunderbar radfahren.

    Dann bitte paar Fotos machen oder wenn du kannst auf https://www.mapillary.com/ hochladen.

    Die Verbindung zwischen der Buchheisterstraße und dem Roßdamm war am Donnerstag abgesperrt (kein Foto gemacht)

    Heute war sie nicht versperrt. Und auch nicht die letzten Male wo ich da war. Zugegeben, die Stelle ist derzeit vollkommen unübersichtlich.

    OK, dann beim nächsten Mal halt oben über die Ellerholzbrücke, solange unten die Zufahrt zur Ellerholzstraße noch durch die Baustelle an der Schleusenbrücke versperrt ist.

    Du meinst den Ellerholzweg? War auch heute passierbar, wie auch die letzten Male. An der Baustelle an den Brücken wurde augenscheinlich nicht weitergearbeitet seit ich das letze mal da war.

    Wegweisung

    Das war schon immer eine Katastrophe, und derzeit mit den Baustellen noch schlimmer. Hab auch erstmal paar anderen Radlern weitergeholfen.

    Ich überlege gerade, mich dafür einzusetzen, dass bessere Wegweiser oder besser eine ordentliche Karte hingestellt werden.

    Zitat

    GRUNDSATZ:

    Vom Grundsatz her, wird jeder Verkehrsteilnehmer belästigt und/oder be- bzw. gehindert sich im öffentlichen Verkehr frei zu bewegen.

    Zitat von StVO

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Natürlich finden Belästigungen und Behinderungen ständig statt. Aber in aller Regel geschieht das ohne Absicht und lässt sich nur schwer verhindern. Es reicht ja, wenn ich mit dem PKW vorschriftsmäßig fahre, um andere durch Lärm + Abgase zu belästigen. Wenn ich mit dem Rad mit 15km/h auf einem Radweg fahre und ich nicht überholt werden kann, ist das schon eine Behinderung.

    Deine Behörde verkennt offenbar den Unterschied zwischen vermeidbaren (bußgeldbewehrten) Handlungen und solchen die nicht vermeidbar sind.

    Ich war gerade vor paar Tagen dort und mag nicht glauben, was du da schreibst.

    Ich kam aus dem Ellerholzweg, bin über die Schienen zur Seite vom WSPK (okay, mit Lastenrad sicher doof) und dann den Fußweg direkt am Gleis lang. Und dann ohne die Schienen nochmal zu queren über eine neugebaute Straße (noch nicht fertig) in Richtung Buchheister Straße.

    Optimal ist es nicht, aber in Anbetracht dessen, dass die dort zwei Brücken ersetzt haben (bzw. noch in den letzten Zügen sind) ist das akzeptabel. Ich gehe davon aus, dass das in Kürze auch fertig sein wird. Die neuen Brücken sind ja beide drin.

    und man soll sein Fahrrad hier daran vorbei schieben. Da kann man aber auch nur hoffen, dass in Gegenrichtung nicht gerade jemand auf die selbe Idee kommt.

    Gegenverkehr ist da tatsächlich doof, aber das ist weit genug einsehbar, dass man sich koordinieren kann.

    Darf man eigentlich mit dem Fahrrad oben über die Ellerholzbrücke fahren oder steht dort ein [Zeichen 254] ? Das ist ja im Hafengebiet keine Seltenheit. Da habe ich leider nicht nachgeschaut.

    Da steht kein Schild. Man sollte sich aber auf Schwerlastverkehr einstellen.

    Hat denn wenigstens der Elbtunnel durchgehend geöffnet oder gibt es nachts gar keine Verbindung mehr für Radfahrer von Hamburg nach NIedersachsen?

    Der Tunnel war kurzzeitig nachts bzw. am Wochenende wegen Corona gesperrt. Aber inzwischen ist der wieder rund um die Uhr befahrbar (Maskenpflicht!).


    Du kannst den Bereich auch umfahren. Klütjenfelder Straße, Reiherstieg Hauptdeich, Neuhöfer Straße. Ist ca. 1.2km Umweg. Oder über die Elbbrücken knapp 7km Umweg.

    MIt Glück gibt es irgendwann einen Köhlbrandtunnel, dann spart man sich den Umweg über die Kattwykbrücke (ca. 3km).

    Auch die Radfahrerin ist auf eine blockierte Kreuzung gefahren.

    101043 Sie fuhren in den Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich *) ein, ohne dem

    dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben,

    diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall.

    § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 0 35,00