Kleinlaster mit Anhänger biegt rechts ab, Radfahrer will geradeaus.
Hinterreifen vom Laster fährt ihm über den Fuß, bleibt die Nacht im Krankenhaus.
Also wohl glimpflicher ausgegangen als es sich zuerst anhand der Meldung vermuten ließ.
Kleinlaster mit Anhänger biegt rechts ab, Radfahrer will geradeaus.
Hinterreifen vom Laster fährt ihm über den Fuß, bleibt die Nacht im Krankenhaus.
Also wohl glimpflicher ausgegangen als es sich zuerst anhand der Meldung vermuten ließ.
Zitat von https://twitter.com/SH_Polizei/status/1277888777114079232Halte neben dem Schutzstreifen
Na super. Das macht's nicht besser. Der "Schutzstreifen" liegt dann beiderseitig in der Dooring Zone und links muss man auf der Gegenfahrbahn überholen.
Ansonsten ist auffällig, dass in der Videoserie alle einen Helm aufhaben.
Ne, nicht dass ich wüsste. Das ist die Antwort des VD52
Danke. Von wann ist diese Mail?
Ist das nun ein Radweg oder ist das keiner? ![]()
Zitat
[kennzeichnet], in Hamburg auch ohne
, einen baulichen Radweg [...]
Das bedeutet, dass es sich nicht um einen Radweg [...] handelt.
Eigentlich halte ich die Auseinandersetzung mit dem Thema ob nun Schrittgeschwindigkeit oder nicht für in der Praxis unrelevant.
Das ist doch sehr theoretisch.
Es geht ums Prinzip bzw. darum, nützliche Daten in der OpenStreetMap eintragen zu können. Navigationssoftware sollte die Verkehrsregeln bei der Berechnung von Routen beachten (können). Wenn es also tatsächlich einen Unterschied zwischen ![]()
und
gibt, dann hätten diese Strecken unterschiedlich hohe Kosten, so dass Strecken mit Z.237 eher vermieden werden.
Was der einzelne Verkehrsteilnehmer daraus macht ist natürlich was anderes.
Noch einmal zum Thema:
In Hamburg wird das
ohne das
angeordnet, da die oberste Straßenverkehrsbehörde das
für unnötig hält:
Dies wird auch gemacht, damit man nicht Schrittgeschwindigkeit fahren muss, da Schrittgeschwindigkeit "weder praktikabel noch erforderlich sei":
Somit handelt es sich zusammenfassend eigentlich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg ohne
.
Ist die Quelle irgendwo öffentlich zugänglich?
Thema ist beerdigt worden. Gründe siehe dort im Anhang.
https://sitzungsdienst-eimsbuettel.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1005742
Da drin ist ein Unternehmer, der mit der Vermittlung dabei Geld verdient. Der bietet seinen Vermittlungsservice ganz offiziell an.
Ich finde es gut, dass Menschen Regelungslücken ausnutzen und dies offen tun. So wird ein MIssstand aufgezeigt und es wird nichtmal Recht dabei gebrochen. In einem Rechtsstaat vollkommen in Ordnung.
Das Problem ist, dass es unsere Regierung (diesmal ein SPD-Ministerium) nicht auf die Reihe bekommt, solche Lücken zeitnah zu schließen.
[...] Tatort-Folge [...]
Für mich liest sich deine Skizze wie:
Zitat von StGB§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Daran, einen zusätzlichen Stecker für Leichtfahrzeuge zu bauen, z.B. um E-Lastenräder zu laden denkt natürlich auch niemand.
Die meisten öffentlichen Ladestationen in Hamburg haben einen Schuko-Anschluss. Und eigentlich alle haben type2, wofür es einfache Adapter gibt. Was für einen Anschluss brauchen diese E-Lastenräder?
Ich habe in Hamburg auch noch keine Bestimmungen gesehen, die es verbieten, an den öffentlichen Ladesäulen etwas anderes als KFZ anzuschließen.
https://www.golem.de/news/bundesver…007-149654.html
Elektromobilität soll über den allgemeinen Strompreis subventioniert werden.
Zumindest in Hamburg bezahlt der Staat (?) die Ladesäulen, die je nach Modell gut 10k oder 60k Euros kosten. Der Autofahrer zahlt an der Säule den normalen Strompreis.
Warum kann man nicht einfach Benzin+Diesel stärker besteuern und das davon zahlen? Und den Preis an den Säulen etwas anheben, damit sich das langfristig selbst finanziert?
Sorry wenn ich nach >3 Jahren nochmal den Thread ausgrabe, aber der Verweis auf die offizielle Begründung
fehlt hier noch:
https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0428-12.pdf
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (26.07.2012)
Zeichen 239, 240, 241, 242.1 und 242.2
Bis zur „Schilderwaldnovelle“ war bei Zeichen 239 und 242 die höchstzulässige Geschwindigkeit
für durch Zusatzzeichen zugelassenen Fahrzeugverkehr „Schrittgeschwindigkeit“. Gegenstand der
„Schilderwaldnovelle“ war die Aufgabe der Schrittgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr, wenn
er bei Gehwegen (Zeichen 239) oder Fußgängerzonen (Zeichen 242) durch Zusatzzeichen zugelassen
wurde. Stattdessen hatte der Fahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr
anzupassen. Ziel war eine Vereinheitlichung der Maßgaben zu sämtlichen Sonderwegen. Zudem wurde
der Forderung von Radfahrerverbänden Rechnung getragen, dass die Einhaltung der
Schrittgeschwindigkeit durch Radfahrer schwer möglich (Schwanken) sei. Auf Gehwegen und in
Fußgängerzonen muss stets (z. B. nachts im Bereich von Gaststätten) mit plötzlich auftretendem
Fußverkehr gerechnet werden. Hinzu kommt, dass Bund und Länder z. B. eine Flanierzone nach
Schweizer Vorbild mit der Begründung abgelehnt haben, dass eine damit einhergehende
Geschwindigkeit von 20 km/h sich aus Verkehrssicherheitsgründen nicht mit einem Vortrittsrecht
für Fußgänger vereinbaren lasse. Gleiches gilt für die Ausübung von Sport und Spiel, die dort
nicht verboten sind. Auch für verkehrsberuhigte Bereiche wurde in der „Schilderwaldnovelle“ die
Schrittgeschwindigkeit beibehalten. Zumindest für Fußgängerverkehrsflächen wird deshalb aus
Gründen der Verkehrssicherheit zum Schutze der Fußgänger an der Schrittgeschwindigkeit
festgehalten. Gehwege und Fußgängerbereiche sind in erster Linie für den Fußgängerverkehr
bestimmt. Die ausnahmsweise Zulassung von Fahrzeugen rechtfertigt es, den Fahrzeugführerinnen
und -führern besondere Verpflichtungen zum Schutz der Fußgänger aufzuerlegen, dies gilt auch für
eine unter allen Umständen zu beachtende Höchstgeschwindigkeit. Radfahrer können
entscheiden, ob sie diese Alternative dem Fahren auf der Fahrbahn vorziehen.
(Hervorhebungen durch mich)
Haben die Behörden mal irgendwann erklärt, was genau ein alleinstehendes
an einem straßenbegleitenden Weg bedeutet?
Ist das exakt dasselbe wie ![]()
, d.h. ein Fußweg, wo man als Radfahrer mit Schritttempo fahren darf (aber nicht muss)?
Ich suche hier tatsächlich nach einer offiziellen Erklärung.
Die Fotos sind nicht zu sehen. Fehler 404.
40 Beamte mal 6 Stunden sind 240 Personalstunden. 287 Verstöße sind dann: 1,1958 Verstöße pro Personalstunde oder alle 50 Minuten ein Verstoß.
Jetzt stelle ich mir vor, die Beamten würden mal eine Straße mit zugeparktem Radweg ablaufen oder sich die Abbiegesituation an einschlägigen Kreuzungen angucken oder die Fußgänger auf Radwegen zählen ... was das wohl für eine Quote gäbe?
Ich gehe davon aus, dass irgendjemand Zielvorgaben erstellt, was wie oft kontrolliert wird. Im besten Fall steht da nur drin "Pro Jahr 6-8 Schwerpunktkontrollen Fahrrad, 10 Kontrollen Handy am Steuer, 2x Blitzermarathon, 15x Drogenkontrolle PKW, etc.". Oder vielleicht wird es konkreter: "Dieses Jahr wollen wir insgesamt 300x Rotlicht Fahrrad und 400x Rotlicht Auto ahnden, sowie 1200 falsch geparkte PKW.". Und dann kontrolliert die Polizei solange gezielt, bis die Zahl erreicht ist. Denn Verstöße gibt's von sämtlichen Verkehrsteilnehmern genug.
Wenn du andere Zielvorgaben willst, musst du das politisch durchsetzen ![]()
Meine Signatur ist hier nicht anwendbar.
Ich hingegen würde den Herrschaften im Scheuerministerium alles zutrauen.
Einen dokumentierten Prozess "So schreibe ich ein formal korrektes Gesetz." gibt es offenbar nicht, sonst hätte man anhand einer Checkliste sehen können, dass da was fehlt, und irgendwem wäre es dann früher aufgefallen. Also bleibe ich bei meiner Dummheitsvermutung.
Was ist eigentlich mit einem Fahrradcomputer von der Hausnummer eines Garmin oder ähnlichem? Der dient ja unstrittig der Ortsbestimmung, damit wäre eine Bedienung während der Fahrt nicht erlaubt.
Verträglichkeit von Navigationsgeräten mit der StVO (Elektronikverbot)